Reflexion
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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1661 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Der untere Abschnitt der Hofhausstraße zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Zentgrafenstraße wurde im Rahmen der Vorplanung zum Umbau der Wilhelmshöher Straße mitbetrachtet. Aus der Fachämterabstimmung hat sich keine einvernehmliche Lösung für die Hofhausstraße ergeben. Da für die Wilhelmshöher Straße Sanierungsbedarf besteht, wird die Planung der Wilhelmshöher Straße ohne die untere Hofhausstraße weitergeführt. Die Planung zur unteren Hofhausstraße wird zu gegebener Zeit weiter bearbeitet. Sobald die Planung magistratsintern abgestimmt ist, kann diese mit den geschätzten Kosten der Maßnahme den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach dem Beschluss der Planung durch die Stadtverordnetenversammlung wird die weiterführende Bearbeitung der Maßnahme aufgenommen und auf dieser Grundlage Investitionsmittel zur Einstellung in den Haushalt angemeldet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 75 Antrag vom 30.12.2017, OF 284/11 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 53
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 284/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 1661/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße die notwendigen Mittel eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1661 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 53 2018 Die Vorlage OF 284/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 22.01.2018, EA 53 entstanden aus Vorlage: OF 284/11 vom 30.12.2017 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 75/17 OBR 11; ST 1661/17 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gl eichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 75 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1661 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1343 Antrag vom 12.11.2018, OF 471/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 283 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 58 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 53 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Aktenzeichen: 66 7
Beratung im Ortsbeirat: 4
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