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Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese mit Rücksicht auf vielfältige Nutzung: Flächen für den Sport im Süden des Planungsgebiets
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Betreff: Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese mit Rücksicht auf vielfältige Nutzung: Flächen für den Sport im Süden des Planungsgebiets Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 103/21 wird unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zugestimmt: Die Höhe der Umzäunung der geplanten Kunstrasensportfelder wird auf das notwendige Mindestmaß beschränkt. Die Zäune werden analog der Kleinfeldkäfige farblich der Umgebung angepasst. Die Beleuchtung der Spielfelder erfolgt mittels einer den gesetzlichen Vorgaben für Sportanlagen entsprechenden insektenfreundlichen dimmbaren Anlage. Ab 22 Uhr wird in der Regel die Beleuchtung ausgeschaltet. Die Pflasterungen im unmittelbaren Umfeld der Sportfelder (Zuschaue`*innenareal) werden auf ein Mindestmaß reduziert. Es erfolgen möglichst keine Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand. Schädigungen oder Veränderungen des bestehenden Baumbestandes müssen ausgeglichen bzw. behoben werden. Bei den Neupflanzungen wird auf klimaangepasste Baumarten geachtet. Das vom OBR9 erwünschte Boule-Feld wird im nördlichen Bereich der Bertramswiese eingeplant. Ein Durchgang zwischen den Spielfeldern ist zu gewährleisten. Die Kleinspielfelder werden mit Anschluss an den nördlichen Bereich geplant, sodass eine direkte Sicht- und Wegebeziehung zum Spielplatz entsteht. Ein Konzept für die öffentliche Nutzung der großen Kunstrasenplätze wird erarbeitet. Begründung: Eines der Ziele der Koalition ist es, auch Sportstätten als klimagerechte und naturverträgliche Orte im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung weiterzuentwickeln. Die Bertramswiese wird aktuell von zwei Fußballvereinen genutzt, und dient neben der sportlichen Nutzung durch die Vereine den Anwohner*innen schon immer als Freizeit- und Erholungsfläche. Der Bau der Kunstrasensportfelder samt Beleuchtungsanlage bedeutet für die Bertramswiese eine tiefgreifende Veränderung. Zudem erfolgt durch die Beleuchtungsanlage ein weitreichender Eingriff in die dort vorhandene Vogel- und Insektenwelt. Die Vorgaben aus dem am 01.03.2022 in Kraft getretenen neuen § 41 a des Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen müssen daher strenge Berücksichtigung finden. Angesichts der Tatsache, dass der Ortsbezirk 9 und damit auch der Dornbusch vom ISTEK als eines der Hauptnachverdichtungsgebiete der Stadt ausgewiesen wird und damit absehbar ist, dass der Bedarf an vielfältig nutzbaren Grün- und Freizeitflächen in Zukunft deutlich steigen wird, sollte daher im Rahmen eines Pilotprojektes geprüft werden, wie ein größtmöglicher Anteil der Bertramswiese, also auch der Sportfelder, für alle Bürgerinnen und Bürger und alle Freizeitbedarfe erhalten werden und der öffentlichen Nutzung weiterhin zur Verfügung gestellt werden kann. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Nebenvorlage: Antrag vom 01.06.2022, OF 278/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2301 Antrag vom 18.06.2022, OF 283/9 Antrag vom 18.06.2022, OF 284/9 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2509 Auskunftsersuchen vom 07.07.2022, V 449 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 05.05.2022, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 103 wird im Rahmen der Vorlage NR 377 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 377 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 103 = Ablehnung) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 103 wird im Rahmen der Vorlage NR 377 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 377 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 103 und NR 277 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 103 wird im Rahmen der Vorlage NR 377 zugestimmt. 2. a) Der Vorlage NR 377 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Klingelhöfer, Friedrich, Kauder, Thoma und Schwichtenberg sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 278/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2301 2022 1. Der Vorlage NR 377 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 278/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1652, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 52 2
Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2022, OF 278/9 Betreff: Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, im Zuge der Herstellung der Sportflächen im Süden des Planungsgebiets Zisternen anzulegen, in denen das Drainagewasser von den Sportflächen gesammelt werden kann. Dieses Wasser könnte zur Pflege der im nördlichen Teil der Bertramswiese geplanten Grünanlagen verwendet werden. Begründung: Jeder Bürger muss nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nachweisen, wie das auf seinem Grundstück anfallende Wasser gesammelt wird, so dass bei Starkregenereignissen das öffentliche Regenwassersammelsystem vor Überlastung geschützt ist. Gleichzeitig wird das auf diese Weise gesammelte Wasser zur Bewässerung der Privatgärten genutzt. Auch im Bereich der Bertramswiese besteht der Bedarf nach Schutz des öffentlichen Regenwasser-sammelsystems vor Überlastung. Auch im Fall der Bertramswiese könnte die Anlage von Zisternen diesen weiteren Nutzen entfalten, indem die umliegenden Grünanlagen aus diesem Reservoir bewässert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 278/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2301 2022 1. Der Vorlage NR 377 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 278/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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