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Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 720 entstanden aus Vorlage: OF 32/3 vom 27.05.2021 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen künftigen Planungen zur Nutzung der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek nördlich der Adickesallee gegenüber dem heutigen Bibliotheksstandort für die Errichtung eines Erweiterungsbaus bzw. für eine Interimsnutzung im Zuge der Campusmeile auch weiterhin an dieser Stelle die Existenz eines Lebensmittelmarktes zur Nahversorgung der umgebenden Wohngebiete zu gewährleisten. Es sollten unbedingt Wege gefunden werden, den Lebensmittelm arkt zu erhalten oder in geeigneter Weise in eine künftige Bebauung zu integrieren. Begründung: Der heutige Lebensmittelmarkt versorgt an dieser Stelle ein großes Wohngebiet und ist dort als Teil der Infrastruktur auch zukünftig absolut notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 279 Antrag vom 21.04.2022, OF 277/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2275 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31
Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 279 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek Bereits vor dem Bau des aktuellen Gebäudes der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) südlich der Adickesallee hat die Stadt Frankfurt am Main der Bundesrepublik Deutschland zugesagt, die Fläche nördlich der Adickesallee als Erweiterungsstandort nutzen zu können, sobald hierfür ein Bedarf besteht. Aus diesem Grunde ist das Grundstück im rechtswirksamen Bebauungsplan als ‚Sondernutzung Bibliothek' ausgewiesen. Sowohl die Stadt Frankfurt am Main als auch die DNB hatten das Interesse, diese Zusage rechtssicher auszugestalten. Aktuell wird von einem Bedarf für einen Erweiterungsbau im Jahr 2035 ausgegangen. Aus diesem Grund wurde auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 381 vom 15.07.2021 zur M 67 mit der DNB vertraglich verbindlich vereinbart, dass die Fläche zum 01.01.2035 im Erbbaurecht übernommen wird. Für die Stadt Frankfurt besteht auf dieser Grundlage die Chance, bis 2035 eine Zwischennutzung auf der Fläche rechtssicher planen zu können. Der Mietvertrag mit der dortigen Tankstelle wurde vom Magistrat bereits zum 31.12.2022 gekündigt. An dieser Stelle wird vom Magistrat zusammen mit der Universität und der DNB die vom Ortsbeirat angesprochene Interimsnutzung, beispielsweise in Form eines Lesesaals, geplant. Die Fläche des Lebensmittelmarktes wurde von der Zwischennutzung ausgenommen, sodass dieser bis zum Jahr 2035 an dem Standort verbleiben kann. Die verbindliche Zusage über 2035 hinaus wurde von der DNB abgelehnt, da der Erweiterungsbau voraussichtlich das gesamte Baufeld in Anspruch nehmen wird. Die Entscheidung, ob im Jahr 2035 von dieser Vorgabe abgewichen werden kann, obliegt auf Grundlage der nun geschlossenen Verträge alleine der DNB. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 720 Antrag vom 21.04.2022, OF 277/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2275
Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 277/3 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB Vorgang: OM 720/21 OBR 3; ST 279/22 Der Magistrat wird gebeten, bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) darauf zu dringen, den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Erweiterungsgelände der DNB auch nach 2035 zu sichern. Sollte die DNB dies ablehnen und auch keine Möglichkeit sehen, auf dem Gelände einen Lebensmittelmarkt zu integrieren, wird der Magistrat gebeten, einen alternativen Standort für ein Lebensmittelgeschäft in unmittelbarer Nähe zu finden. Begründung: In der ST 279 vom 4.2.22 teilt der Magistrat mit, dass die Entscheidung über den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf ihrem Gelände ab 2035 allein der DNB obliegt. Grundlage hierfür seien die zwischen der Stadt Frankfurt und der DNB geschlossenen Verträge. Im gesamten Bereicht zwischen Eckenheim und der Glauburgstraße und zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Friedberger Landstraße ist kein weiteres Lebensmittelgeschäft vorhanden. Daher ist es für die Anwohner:innen von großer Bedeutung, hier einen Lebensmittelmarkt zu erhalten. Wenn wir den Verkehr in einer "Stadt der kurzen Wege" reduzieren wollen, ist es geboten, die Infrastruktur des täglichen Lebens in Wohngebieten aufrecht zu erhalten und zu fördern. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 720 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 279 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 277/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2275 2022 Die Vorlage OF 277/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) darauf zu dringen" durch den Wortlaut "die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) zu bitten" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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