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Installation eines orangen Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2013, OF 261/4 Betreff: Installation eines orangen Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstr./Ecke Wöllstädter Str. an der Ampelanlage für den Fußgängerüberweg eine orangenes Blinklicht anzubringen, welche die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstr. einbiegenden Fahrzeuge auf die Grünphase für die Fußgänger hinweist. Begründung: Die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstr. einbiegenden Fahrzeuge übersehen häufig die für Fußgänger geltende Grünphase. Ein orangenes Warnlicht (Blinklicht) könnte hier für erhöhte Aufmerksamkeit der nach rechts abbiegenden Verkehrsteilnehmer sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 4 am 12.03.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2043 2013 Die Vorlage OF 261/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Installation eines orangenen Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2043 entstanden aus Vorlage: OF 261/4 vom 26.02.2013 Betreff: Installation eines orangenen Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße an der Ampelanlage für den Fußgängerüberweg eine orangenes Blinklicht anzubringen, welches die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstraße einbiegenden Fahrzeuge auf die Grünphase für die Fußgänger hinweist. Begründung: Die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstraße einbiegenden Fahrzeuge übersehen häufig die für Fußgänger geltende Grünphase. Ein orangenes Warnlicht (Blinklicht) könnte hier für erhöhte Aufmerksamkeit der nach rechts abbiegenden Verkehrsteilnehmer sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 958 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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