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Reflexion

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Öffnung des Boehleparks

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 76 Betreff: Öffnung des Boehleparks Der immer wieder durch den Ortsbeirat geäußerte Wunsch zur Wiederöffnung des Boehleparks ist für den Magistrat durchaus verständlich. Aus Sicht des Fachamtes hat sich aber an den bereits dargestellten Argumenten, warum eine Finanzierung derzeit nicht in Aussicht gestellt werden kann, nichts geändert. Die Begründung des Ortsbeirats, dass der Stadtteil Sachsenhausen wächst, ist sicher richtig - dies trifft aber auch auf andere Stadtteile zu. Es gibt weiterhin die Vorgabe, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Anmeldung von neuen, investiven Bedarfen nur zulässig ist, wenn sie der Substanzerhaltung oder in einem besonderen Maß der Zukunftssicherung dienen. Diese Vorgaben treffen auf den Boehlepark aus der Sicht des Magistrats nicht zu. Die bei den ersten Planungen zum Henninger Areal vorhandenen Defizite an öffentlich nutzbarem Grün wurden dahingehend entschärft, dass der unter Denkmalschutz stehende Schubert'sche Park am Wendelsweg zu bestimmten Zeiten der Bevölkerung zugänglich sein wird. Damit wird in unmittelbarer Nähe zum Boehlepark ein adäquates Angebot geschaffen. In der Umgebung des Boehleparks gibt es eine vorwiegend lockere Bebauung bzw. eine Bebauung mit wohnungsnahen, hauseigenen Gärten. Es gibt einen hohen Anteil von Grün- und Freiflächen, der gesamte Stadtteil liegt in erreichbarer Nähe zum Stadtwald / GrünGürtel. Darüber hinaus beabsichtigt die Hessenwasser GmbH noch immer, den unterirdischen Wasservorratsbehälter zu sanieren. Es gibt derzeit aber noch keine Festlegung der Hessenwasser GmbH, ob der vorhandene Behälter saniert oder im östlichen Teil des Boehleparks ein neues Bauwerk eingefügt wird. In beiden Fällen sind großflächig Eingriffe in den Park erforderlich. Neben den zu bearbeitenden Behälterflächen (die ein knappes Drittel des Parks beanspruchen) werden auch Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen benötigt. Der Magistrat muss deshalb bei seiner Aussage bleiben, dass in den nächsten Jahren nicht mit einer Öffnung des Parks zu rechnen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4509 Antrag vom 08.11.2016, OF 260/5 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 947 Antrag vom 10.05.2018, OF 882/5

Wiedereröffnung des Boehleparks

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2016, OF 260/5 Betreff: Wiedereröffnung des Boehleparks Vorgang: OM 4509/16 OBR 5; ST 76/16 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat erneut, sich um die Wiedereröffnung des Boehleparks zu bemühen und sich dazu mit dem Eigentümer der Hessenwasser GmbH in Verbindung zu setzen. Dabei soll auch in Erfahrung gebracht werden, wann bzw. ob eine Sanierung des unterirdischen Wasservorratsbehälters geschehen soll. Soweit eine baldige Wiedereröffnung auch zum jetzigen Zeitpunkt (12 Jahre nach Schließung des Parks) noch immer nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebeten einen Zeitpunkt zu nennen bis wann er eine Wiedereröffnung anstrebt. Begründung: Der Ortsbeirat 5 fordert bereits seit 2007 die Wiedereröffnung des im Jahr 2004 für die Öffentlichkeit geschlossenen Boehleparks in Sachsenhausen Süd. Der alte Magistrat hat dies mit Verweis auf die Kosten und das Vorhaben der Hessenwasser GmbH, den unterirdischen Wasservorratsbehälter im Boehlepark zu sanieren, abgelehnt. Zuletzt mit ST 76 vom 11.01.2016. Seit dem ist nunmehr erneut fast ein Jahr ins Land gegangen. Eine Festlegung der Hessenwasser GmbH, ob der vorhandene Behälter saniert oder im östlichen Teil des Boehleparks ein neues Bauwerk eingefügt werden soll, ist noch immer nicht getroffen. Auch hat eine (zeitweise )Öffnung des Schubert'schen Parks am Wendelsweg bisher nicht stattgefunden, gleichwohl sind bereits die ersten Bewohner ins neue Hennigerquartier eingezogen. Das Defizit an öffentlich nutzbaren Parkflächen im Sachsenhäuser Süden verschärft sich daher zusehens. Weiterhin kann der Verweis in der ST 76 vom 11.01.2016 auf den massiv verlärmten Stadtwald als Naherholungsgebiet nur sehr eingeschränkt fruchten. Es ist höchste Zeit, dass sich der Magistrat der Sache annimmt und zumindest einen Zeitpunkt festlegt bis wann der Park wiedereröffnet werden soll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 947 2016 Die Vorlage OF 260/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4