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Mulan-Spielplatz im Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2358 entstanden aus Vorlage: OF 466/10 vom 10.06.2013 Betreff: Mulan-Spielplatz im Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der vor Jahren durch ehrenamtliche Arbeit erbaute Mulan-Spielplatz mit der für Kinder und Jugendlichen wichtigen freien Grün- und Spielfläche auch in Zukunft erhalten bleibt. Diesbezüglich sollen in Zusammenarbeit mit der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. entsprechend geeignete andere Kleingartenflächen gesucht, gefunden und nach Erfordernis zur Verfügung gestellt werden. Diese Kleingartenflächen sollen nicht im Bereich des Bebauungsplanes B 515 liegen. Begründung: Trotz sehr umfangreicher Bemühungen der Stadt Frankfurt am Main, weitere Bolz- und Spielflächen im Frankfurter Bogen zur Verfügung zu stellen, gibt es vor Ort leider noch immer nur wenige Flächen, die Kindern und Jugendlichen vorbehalten bleiben. Der seinerzeit in freiwilliger Arbeit erbaute Mulan-Spielplatz wurde auf einer Ersatz- und Ausweichfläche für Kleingärten errichtet. Der Ortsbeirat 10 hält diese Fläche unverändert für Kleingärten ungeeignet. Er spricht sich mit Nachdruck dafür aus, dass an der Spielflächennutzung für Kinder und Jugendliche festgehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1576 Antrag vom 02.04.2017, OF 258/10 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1563 Aktenzeichen: 67 2
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2013 bis 2015
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.09.2016, B 226 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2013 bis 2015 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3818 - NR 838/63 SPD, l. B 405/13 - 1. Vorbemerkung Kleingärten gehören zu einer lebenswerten Großstadt und sind fester Bestandteil der Frankfurter Stadtlandschaft. 534 ha der Fläche der Stadt Frankfurt am Main sind Gartenland und Gemeinschaftsflächen der Kleingärtnervereine. Mit der Pflege und Unterhaltung dieser Flächen leisten die Vereinsmitglieder ihren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in der Stadt, weiterhin sind die Kleingärten klimatisch wirksame Bestandteile des städtischen Freiflächensystems. In den Kleingärtnervereinen begegnen sich Generationen und Nationen bei der Gartenarbeit und der gemeinsamen Gestaltung der Kleingartenanlagen, daraus ergeben sich wichtige soziale Funktionen. Ziel der Stadt Frankfurt ist der Bestandserhalt der Kleingartenanlagen unter aktuellen Rahmenbedingungen und die bedarfsgerechte Versorgung wachsender Stadtteile. 2. Stand und Entwicklung des Kleingartenwesens in Frankfurt a.M., Berichtszeitraum 2013 - 2015: Am 31.12.2015 existierten in Frankfurt am Main 115 Kleingärtnervereine, die 283 Kleingartenanlagen mit ca. 16.000 Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalteten. Hierbei sind die Anlagen in der Hoheitsverwaltung der Bahn-Landwirtschaft nicht enthalten. Im Berichtszeitraum wurden durch den Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. auf Grund von verschiedenen Baumaßnahmen keine Pachtgrundstücke auf Vereinsflächen gekündigt. Im Stadtgebiet sind Baumaßnahmen geplant, die in den Bestand von Kleingartenanlagen eingreifen und bei denen mit Verlusten von Gartenparzellen zu rechnen ist: a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel: Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig, Baubeginn ist voraussichtlich im Frühjahr / Sommer 2017. Betroffene Kleingärtnervereine: Der Kleingärtnerverein (KGV) Bonames e. V. an der Kreuzung Homburger Landstraße/S-Bahn-Station Frankfurter Berg ist gem. Grunderwerbsplan mit Stand Juni 2007 nicht direkt betroffen. Ein angrenzender Fußweg (parallel zum Bahndamm) geht vom Eigentum der Stadt auf die DB über. Die Kleingartenanlage Eschersheim Anlage 3 am Berkersheimer Weg(Kreuzung mit S-Bahn-Trasse) ist durch die Erstellung einer neuen Böschung mit ca. 7 Parzellen betroffen. Im Norden der Anlage entlang der Bahntrasse wird 10 m ab der bestehenden Böschungsoberkante eingegriffen, der bestehende Weg wird komplett überbaut. Der KGV Taunusgärten e. V., Anlage 4, ist gemäß Grunderwerbsplan, Stand August 2001, indirekt betroffen. Eine Stromkabeltrasse muss in ausreichendem Abstand zur zukünftigen Bahnstrecke verlegt werden und verläuft daher über den Parkplatz des KGV. Gärten sind nicht betroffen. Die Parkplatzfläche des KGV Am Mühlgarten e. V. entfällt vollständig, Gärten sind nicht betroffen (Grunderwerbsplan Stand August 2001). Die Anlagen des KGV Niddatal e.V. und KGV Kriegsopfer Bockenheim e. V. sind nicht betroffen (Maßnahmen finden nur westlich der Bahntrasse statt). Die Anlage des KGV Ginnheimer Wäldchen e. V. ist nicht direkt betroffen. Die Fläche zwischen Bahntrasse und Zaun wird "dinglich zu belastende Fläche" ,die DB erhält Wege- oder Leitungsrecht für die Bahn. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. b) U-Bahn von Preungesheim zum Frankfurter Berg: In die vorhandene Kleingartenanlage (Kleingärtnerverein Bonames, Anlage III, ca. 20 Parzellen insgesamt) wird erheblich eingegriffen, sodass ein Verbleib der restlichen Parzellen (ca. 10 Parzellen) an dieser Stelle fraglich ist. Es liegt eine Planung vor. Das Planfeststellungverfahren wurde noch nicht eingeleitet und ruht seit ca. 3 Jahren. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. c) Nordmainische S-Bahn Das Planfeststellungsverfahren für die Nordmainische S-Bahn wurde im Jahr 2014 für alle drei Abschnitte eingeleitet. Die Offenlage ist abgeschlossen, die Einwendungsfrist für die Abschnitte ist bereits abgelaufen. Mit dem Bau der Nordmainischen S-Bahn ist nicht vor 2021 zu rechnen. Betroffene Kleingärtnervereine: Die entlang des Bahndamms gelegenen Parzellen des KGV Ostend e. V. werden am südlichen Rand für einen Fuß-Radweg (Grunddienstbarkeit) in Anspruch genommen, zwei südöstliche Parzellen zusätzlich dauerhaft für eine neue Böschung sowie eine temporäre Baustelleneinrichtungsfläche. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. d) S-Bahnstation FFM-Fechenheim Von der Vorplanung des Neubaus der S-Bahn Station FFM-Fechenheim, ist der gesamte Verein KGV Kleeacker mit ca. 40 Gärten betroffen. Der Bau der S-Bahnstation FFM- Fechenheim ist an das Planfeststellungsverfahren zur Nordmainischen S-Bahn gebunden und wurde daher zurückgestellt. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. e) Regionaltangente West Es liegt eine Vorplanung vor, die Scoping-Unterlagen wurden beim Regierungspräsidium eingereicht. Kleingärten sind nach derzeitigem Stand der Vorplanung (Planstand 2011 bis 2015) auf Frankfurter Gemarkung nicht direkt betroffen. Potentielle Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch/Freizeit- und Erholungsnutzung werden in der Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt, die mit den Planfeststellungsunterlagen eingereicht wird. Die Planung endet derzeit an der Haltestelle "Gewerbegebiet Praunheim", Planungen für den Abschnitt nach Niederursel bzw. Nordwestzentrum liegen nicht vor. f) Verbreiterung der A5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg Betroffene Kleingärtnervereine: Der KGV Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015) Derzeit läuft die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. Folgende städtebauliche Konzepte schließen Kleingartenanlagen ein: - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Seckbach Zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Seckbach ("Einhausung der A661") sind die Voruntersuchungen noch nicht abgeschlossen. Die Anlage 4 des KGV Cronberger liegt im Planungsgebiet für das Innovationsquartier. Inwieweit tatsächlich in die Anlage eingegriffen werden soll, ist nach heutigem Planungsstand noch nicht verlässlich zu bestimmen. - Wohnbebauung "An der Wolfsweide" Das Bebauungsplanverfahren Nr. 876 "Nördlich an der Wolfsweide" mit der beabsichtigten Wohnbebauung im Bereich des KGV Wolfsweide e. V. wurde mittlerweile eingestellt. - Am Eschbachtal / Bonames-Ost Der Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal / Bonames-Ost" befindet sich noch im Verfahren und soll im kommenden Jahr öffentlich ausgelegt werden. Derzeit ist beabsichtigt, die vorhandene Dauerkleingartenanlage der Siedlervereinigung Bonames e.V. zu erhalten und entsprechend festzusetzen. Zusätzliche Kleingartenflächen im Plangebiet sind aktuell nicht vorgesehen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können sich noch Änderungen ergeben. - Grünzug Fechenheim Mit dem Bebauungsplan Nr.698 "Nördlich Dieburger Straße" soll der Grünzug Fechenheim planungsrechtlich möglich gemacht werden. Dabei entfallen drei Gartenparzellen des KGV Mainperle e.V. und drei Parzellen werden angeschnitten. Die Flächen werden an anderer Stelle, direkt angrenzend an das Vereinsgelände und flächengleich ersetzt. Weiterhin wird ein Teil der Bestandsflächen des KGV planungsrechtlich als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage gesichert. Der Verein wurde frühzeitig informiert und bei der Planung einbezogen. Alle Baumaßnahmen werden vom zuständigen Fachamt begleitet. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner als Dachorganisation der Kleingärtnervereine wird in den Routinesitzungen mit dem Fachamt regelmäßig über die Maßnahmen informiert. Somit ist sichergestellt, dass die betroffenen Kleingärtnervereine in die Planungen eingebunden sind und erforderliche Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Entschädigungen frühzeitig eingeleitet werden können. Der Bestand der Kleingartenanlagen ist über das Bundeskleingartengesetz §14 geschützt. Fallen durch Baumaßnahmen Kleingartenanlagen weg, so ist die Kommune verpflichtet entsprechend Ersatzland vorzuhalten. 2.1 Arbeitskreis Kleingartenwesen beim Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) Da es in den letzten Jahren immer wieder Bestrebungen gab, das Bundeskleingartengesetz zu reformieren, beschäftigt sich seit 2007 der oben genannte Arbeitskreis mit dieser Thematik. Im Rahmen der Gremienarbeit wurde festgestellt, dass eine Weiterentwicklung des Kleingartenwesens ohne Änderung der gesetzlichen Grundlage möglich ist. Die vorliegenden Leitlinien wurden erarbeitet um Hinweise und Zielsetzungen für eine zukünftige Entwicklung des Kleingartenwesens auf bestehender gesetzlicher Grundlage zu geben. Eine Vertretung des Sachgebietes Kleingartenwesen im Grünflächenamt ist kontinuierlich im Arbeitskreis Kleingartenwesen beim Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) vertreten, so dass wesentliche Gesichtspunkte aus dem Kleingartenwesen der Stadt Frankfurt in den Arbeitskreis eingebracht werden können. Die Leitlinien widmen sich den Handlungsfeldern: Kleingartenentwicklung, Kleingärtnerische Nutzung, Soziale Aufgaben, Ökologische Aufgaben, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie Organisation und Finanzierung. Zu jedem Handlungsfeld wird in der Leitlinie der aktuelle Sachstand zusammengefasst und konkrete Vorschläge für die Umsetzung angeboten. 2.2 Kleingartenentwicklungskonzept: KEK Für die Stadt Frankfurt wurde bisher kein Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Zur Vorbereitung eines zukünftigen Kleingartenentwicklungskonzeptes fanden 2010 bis 2012 sechs Arbeitskreissitzungen mit Vertretern der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. und der städtischen Ämter statt. Die Teilnehmer der AK-Sitzungen haben sich über eine Organisationsstruktur verständigt, relevante Themen wurden zusammengetragen und gewichtet. Von den Teilnehmenden wurden folgende Themen als besonders wichtig eingestuft: Familienfreundlichkeit, Interkulturelles Leben, Zukunft des Ehrenamtes, sowie Vereinsstruktur und Kultur. Diese Themen wurden im Rahmen der AK-Sitzungen behandelt, darüber hinaus wurde ein Leitfaden zu KEK verabschiedet. Da im Rahmen dieses Prozesses die Erfordernis eines Kleingartenentwicklungskonzeptes wiederholt hinterfragt wurde, wurde unter Abwägung des Arbeitsaufwandes und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Verhältnis zu der zu erwartenden Akzeptanz, die Weiterführung des Projektes zunächst zurückgestellt. Gegebenenfalls werden Teilaspekte des Projektes auf Grundlage der Leitlinien des Deutschen Städtetages mit geringerem Aufwand und projektbezogen weiterverfolgt. 3. Neubau und Erweiterungen von Kleingartenanlagen 2013 bis 2015: 3.1 Kleingartenstandorte in Planung In verschiedenen Bebauungsplänen sind Vorhalteflächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt. Die Neuplanung von Dauerkleingartenanlagen im Frankfurter Bogen (Preungesheim) ist abgeschlossen. Im Bebauungsplan Nr. 515 sind Flächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt, die als Ersatzstandorte für wegfallende Kleingartenanalagen dienen können. Planungsrechtlich gesichert sind maximal ca. 153 Parzellen. Das städtebauliche Gesamtkonzept Riedberg beinhaltet im Bebauungsplan Nr. 803 (Ä4, Ä5, Ä6) auch die Ausweisung von Flächen für Dauerkleingärten. Mittlerweile sind diese Bebauungspläne rechtskräftig und die Standorte somit rechtsverbindlich festgeschrieben. 3.2 Fertiggestellte Kleingartenanlagen: keine 3.3 Im Bau befindliche Kleingartenanlagen: eine 3.3.1 Erweiterung des KGV Kratzdistel e. V. Der Kleingartenverein Kratzdistel e. V. hat eine Erweiterungsfläche von 5.113 m2 von der Stadt Frankfurt gepachtet. Auf der Fläche entstehen 10 Gärten und Gemeinschaftsflächen. Die erforderlichen Baumaßnahmen werden vom Verein umgesetzt und von der Stadt Frankfurt am Main gefördert. 4. Entwicklung der finanziellen Förderung: 4.1 Beihilfen des Landes Hessen: Das Land Hessen stellt jährlich Fördermittel für das hessische Kleingartenwesen zur Verfügung, die den antragstellenden hessischen Kleingärtnerorganisationen zufließen. Über die Anträge entscheidet der Landesbetrieb Wirtschaft Hessen, Bildungs- und Beratungszentrum Fachgebiet "Fachinformation Gartenbau" in Kassel. In den Jahren 2013 bis 2015 gewährte das Land Hessen für Neuanlagen von Kleingärten und Sanierung bestehender Kleingartenanlagen sowie Fachberatung pro Jahr ca. 90.000.- € Fördermittel für das Land Hessen. Die Schwerpunkte der Förderung waren Bau- und Sanierung von Toiletten- und Fäkalanlagen, sowie die Sanierung von Kinderspielplätzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung. Im Berichtszeitraum wurden von den Frankfurter Kleingärtnervereinen beim Land Hessen keine Anträge auf Förderung für die Sanierung bestehender Kleingartenanlagen gestellt. 4.2 Finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am Main: 4.2.1 Direkte Investitionen für die Schaffung neuer Kleingartenanlagen sowie für die Sanierung und Standortverbesserung vorhandener Kleingartenanlagen. Investitionen / Jahr 2013 2014 2015 84.882,06 15.557,62 68.319,67 4.2.2 Aufwendungen für Probenahmen, Analysen und Auswertungen auf Kleingartenparzellen Investitionen / Jahr 2013 2014 2015 - 12.174 € - 4.2.3 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem Ergebnishaushalt für das Kleingartenwesen Zuwendungen / Jahr 2013 2014 2015 Straßenreinigungs-gebühren 34.203,72 € 30.458,04 € 30.458,04 € Zuwendungen aus dem Ergebnishaushalt 80.893,89 € 152.792,40 € 187.496,00 € 4.2.4 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem Investitionshaushalt für Maßnahmen der Kleingärtnervereine Zuwendungen / Jahr 2013 2014 2015 Zuwendungen aus dem Investitionshaushalt 78.515,00 € 67.612,00 € 68.206,74 € 4.2.5 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main insgesamt Zuwendungen / Jahr 2013 2014 2015 Insgesamt 4.2.1 bis 4.2.4 278.494,67 € 278.594,06 € 354.480,45€ 4.2.6 Übernahme von Pflegeleistungen durch das Grünflächenamt Neben der finanziellen Förderung wurde das Kleingartenwesen durch die Übernahme von Pflegeleistungen, die sich im Zusammenhang mit Öffentlichen Grünanlagen im Bereich von Kleingartenanlagen in den Jahren 2013 bis 2015 ergeben haben, gefördert. Die Aufwendungen für diese Pflegeleistungen betragen ca. 90.000,- € pro Jahr. 4.3 Laufendes Haushaltsjahr 2016 Für 2016 ergeben sich folgende Haushaltsansätze: Investitionshaushalt: "Projektförderung für investive Maßnahmen an Kleingarten- und Kleintierzuchtanlagen": Der Haushaltsansatz für 2016 liegt bei 50.000 €. Für Begegnungsgärten und integrative Projekte steht für 2016 ein Haushaltsansatz von 10.000 € zur Verfügung. Ergebnishaushalt: "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke": Hier sind Mittel in Höhe von 200.000 € eingeplant. Für die Übernahme der Straßenreinigungsgebühren stehen ca. 35.000,00 € zur Verfügung. 5. Planungsrechtliche Sicherung vorhandener Kleingartenanlagen, Aufstellung von Bebauungsplänen Zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender Dauerkleingartenanlagen haben sich gegenüber dem Stand des Berichtszeitraumes 2006-2009 keine Änderungen ergeben. Es wurden bisher 56 Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Es handelt sich um die Verfahren Nr. 561 - 565, 598 - 633 und 641 - 655. Bezogen auf alle 56 Bebauungsplanverfahren ergibt sich folgende Bilanz: Rechtskraft: 43 Bebauungspläne Bebauungspläne Nr. 561, 562, 565, 598, 600, 601, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 619, 621, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 630, 631, 633, 642, 643, 645, 646, 647, 648, 649, 650, 651a/b, 652a/b sowie die in den Bebauungsplan Nr. 683 integrierten ehemaligen Verfahren Nr. 602, 610 und 611. Im Verfahren: 7 Bebauungspläne Diese 7 Bebauungsplanverfahren befinden sich in folgenden unterschiedlichen Planungsstadien: - Öffentliche Entwurfsauslegung: 2 Bebauungspläne Durchgeführt für die Bebauungspläne Nr. 599 und 644. Für den B-Plan Nr. 644 wurde eine vereinfachte Änderung des Entwurfs nach § 3 (3) i. V. m. § 13 BauGB (alt) durchgeführt. - Beteiligung Träger öffentlicher Belange: 4 Bebauungspläne Durchgeführt für die B-Pläne Nr. 618, 622, 629 und 655. Die B-Pläne 618, 622 und 629 sollen zu einem Verfahren (B-Plan 700) zusammengefasst werden. Einen Aufstellungsbeschluss gibt es noch nicht. - Vorentwurf: 1 Bebauungsplan Erarbeitet für den Bebauungsplan Nr. 620. Die noch laufenden Bebauungsplanverfahren werden auch weiterhin - im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten des Stadtplanungsamtes und anderer beteiligter Ämter - weitergeführt. Ruhende Verfahren: 6 Bebauungspläne Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (siehe auch Ziffer 6.1). Zur Unterstützung der Abwägung für die Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641 wurden vertiefende lärmtechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben, da sich die Ergebnisse der schalltechnischen Status-Quo Überprüfung als sehr problematisch erwiesen hatten. Die Prüfung verschiedener realisierbarer Schallschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass durch deren Einsatz kein adäquates Belastungsniveau gemäß den einschlägigen Richtwerten für die Kleingartengebiete erzielt werden kann. Vor diesem Hintergrund und der Berücksichtigung des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht der Magistrat bisher keine Möglichkeit für die Weiterführung der Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641. 6. Umweltschutz im Bereich von Kleingartenanlagen, Bewirtschaftung und Nutzung von Kleingärten: 6.1 Bodenbelastungen: Es wird Bezug genommen auf den Magistratsbericht B 405 vom 19.08.2013, Abschnitt 6.1 (Bodenbelastungen). Die Kleingartenanlage des KGV Mainwasen e.V., Anlage 2, befindet sich auf einer Altablagerung aus den 1920er Jahren. Die Untersuchungen des Umweltamtes auf dem Gelände des Kleingartenvereins Mainwasen e.V. in den Jahren 2012 und 2013 umfassten sehr detaillierte Beprobungen des durchwurzelbaren Bodenhorizontes bis 60 cm Tiefe einschließlich ausgewählter Anbaupflanzen. Dabei wurden jeweils 10 Gartenparzellen untersucht. Die wirkungspfadorientierten Ergebnisse ergaben insgesamt keine schädlichen Bodenveränderungen im Oberboden und keinen merklichen Schadstoff-Übergang in das Aufwuchsgemüse. Die Bewertung der Ergebnisse wurde auch mit dem Amt für Gesundheit abgestimmt und anschließend mit dem Vereinsvorstand kommuniziert. Den Nutzern wird weiterhin empfohlen Gemüse, das zum Verzehr verwendet wird, gründlich zu reinigen. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass die pH-Werte im Boden im schwach basischen Bereich bleiben, um eine mögliche Schwermetallmobilisierung im Boden und damit einen Transfer in die Nutzpflanzen zu vermeiden. Die Untersuchungen wurden im Jahre 2015 abgeschlossen durch Bohrungen bis zur Unterkante der Auffüllungen in ca. 3,50 m Tiefe. Hierbei wurden stellenweise erhöhte Belastungen mit Schwermetallen und PAK festgestellt. Diese sind bedingt durch Fremdbestandteile im Boden, welche aber kaum auslaugbar sind und sich nicht dem Grundwasser mitteilen. 6.2 Lärmbelastungen von Kleingartenanlagen: Im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird das Stadtgebiet regelmäßig hinsichtlich der Belastung durch Verkehrslärm untersucht. Viele Kleingartenanlagen sind durch Verkehrslärm belastet. Die beiden aktuellen Lärmaktionspläne, Teilplan Straßenverkehr (2010) und Teilplan Schienenverkehr (2012) des Regierungspräsidiums Darmstadt sehen allerdings im Bereich der bestehenden Kleingartenanlagen im Stadtgebiet keine Konflikte. Konkrete lärmmindernde Maßnahmen an Kleingartenanlagen sind derzeit nicht vorgesehen. Der Magistrat fordert in der aktuellen Lärmminderungsplanung die Einführung eines Tempolimits auf der A 5 (Abschnitt Frankfurter Kreuz - Westkreuz Frankfurt) und auf der A 66 (Abschnitt Anschlussstelle Zeilsheim bis Eschborner Dreieck) auf 100 km/h von 22.00 bis 06.00 Uhr, sowie auf den innerstädtischen, stadtautobahnähnlichen Abschnitten der A 66, A 661 und A 648 tagsüber auf 100 km/h und von 22.00 bis 06.00 Uhr auf 80 km/h. Diese Maßnahme würde insbesondere in den direkt an den Autobahnen angrenzenden Kleingartenanlagen zu Entlastungen führen und den Erholungswert entsprechend steigern. 7. Projektmanagement im Kleingartenwesen: Mit der Einrichtung der Abteilung Grünflächenmanagement (Abteilung 6) im Grünflächenamt wechselte die Zuständigkeit für das Kleingartenwesen vom Sachgebiet Planung und Neubau (67.11) zur neuen Abteilung Grünflächenmanagement (67.6). Mit dem Wechsel der Zuständigkeit wurde das Aufgabenspektrum um den Bereich Projektmanagement erweitert. Da sich die ökologischen, städtebaulichen, sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen in der Gesellschaft immer schneller verändern, dient dieser Aufgabenbereich dazu, auf aktuelle Entwicklungen zielorientiert und in überschaubaren Zeithorizonten reagieren zu können. Folgende Projekte wurden in 2015 vorbereitet und laufen derzeit: 7.1 Grünschnittentsorgung in Kleingartenanlagen und nachhaltige Verwertung Ziel: Geordnete Entsorgung von Grünschnitt in Kleingartenanlagen und nachhaltige Verwertung der anfallenden Biosubstanz. Projektpartner sind die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, die FES sowie vier als Pilotprojekt ausgewählte Kleingärtnervereine, das Liegenschaftsamt und das Umweltamt. Projektnutzen: - Vermeidung illegaler Entsorgung - Serviceleistung für das ehrenamtlich organisierte Kleingartenwesen - Energetische Verwertung der Biosubstanz - Vorgabe von Entsorgungsstrukturen für Grünabfälle - Abstimmung und Festlegung von Rahmenbedingungen der Grünschnittentsorgung - Konfliktvermeidung durch klare Kommunikation mit den Kleingärtnervereinen 7.2 Heckenunterhaltung an Kleingartenanlagen Ziel: Eine Grundlage für die Vergabe und Dokumentation von Unterhaltungsmaßnahmen für Hecken an ausgewählten Kleingartenanlagen in Frankfurt am Main erarbeiten. Projektpartner sind vier als Pilotprojekt ausgewählte Kleingärtnervereine, das Liegenschaftsamt und das Umweltamt. Projektnutzen: - Klären von Zuständigkeiten hinsichtlich der Flächenbearbeitung - Wirtschaftliche Erfassung des Aufwands für die Beseitigung von Arbeitsrückständen - Wirtschaftliche Erfassung des zukünftig kontinuierlichen Unterhaltungsaufwands - Klärung von Abläufen in der Bearbeitung - Abstimmung und Festlegung von Pflegestandards - Konfliktvermeidung durch klare Kommunikation mit den Kleingärtnervereinen 8.Ausstellungen, Veranstaltungen, Fachberatungen: 8.1 Gartenvielfalt und Erntedank-Ausstellung im Palmengarten Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. beteiligt sich jährlich an Veranstaltungen im Palmengarten bei der die Vielfalt spätsommerlicher Blumen und der Gaben der Natur vorgestellt werden. 8.2 BioFrankfurt Sechzehn führende Institutionen aus Forschung, Bildung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit gehören derzeit zum Netzwerk BioFrankfurt. Sie bündeln ihre Erfahrung und ihr Wissen, um sich gemeinsam für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt (Biodiversität) einzusetzen und das öffentliche Bewusstsein für ihre Bedeutung zu stärken. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. beteiligt sich regelmäßig an Veranstaltungen des Netzwerkes für Biodiversität. 8.3 Veranstaltungen der Stadt Frankfurt in Kooperation mit Kleingärtnervereinen - 28. April 2013 "Vom Schrebergarten zum Urban Gardening" - 28. November 2013, 7. Frankfurter Familienkongress "Gärten für Familien, Frankfurt geht ins Grüne" - 27. April 2014 "Die Kräuterkur für`s Frühjahr" ,R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. - 5. September 2014 "Grüne Hausapotheke" , R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. - 12.Juni 2015 "Wild- und (Klein-) Gartenkräuter für Küche und Hausapotheke", R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. - 13.Juni 2015 "Stadt + Grün: Gartenkonzepte des Neuen Frankfurt von May, Migge und Schütte-Lihotzky" , Ernst-May-Gesellschaft - 19.Juli 2015 "Quer durch den Kleingarten - Gesunde Aufstriche und Dips aus Wild- und (Klein-) Gartenkräutern", R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. - 29.August 2015 " Smoothies - Die grüne Kraft aus dem Mixer", R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. 8.3.1 Sonstige Veranstaltungen - "Kleine Gärten - große Wirkungen" Workshop Bildungsangebote zum ökologischen Gärtnern in der Stadt, Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland e. V. 8.4 Fachberatungen: Den Besitzern von Haus- und Kleingärten stehen für fachkundige Auskünfte folgende Beratungseinrichtungen zur Verfügung: Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30205 (Kleingartenwesen) Internet: www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de Beratungsgarten Bethmannpark Der Beratungsgarten im Bethmannpark informiert über Pflanzenkrankheiten und Schädlinge und deren Bekämpfung und gibt Tipps zu Pflege und Pflanzung. Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Telefon: 0 69 / 43 42 01 (Blumen- und Zierpflanzenbau) Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. (Dachverband der Frankfurter Kleingärtnervereine) Feldscheidenstraße 2-4, 60435 Frankfurt a.M. Telefon: 069 / 54 09 33, Fax. 069 / 54 04 71 E-Mail: info@stadtgruppe-frankfurt.de Internet: www.stadtgruppe-frankfurt.de Montag - Freitag 08.30 - 16.30 Uhr Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. Kleingartenzentrum Feldscheidenstraße 2 - 4 60435 Frankfurt am Main Telefon: 069 - 5 48 25 52, Fax: 069 - 5 40 08 71 E-Mail: info@kleingarten-hessen.de Internet: www.kleingarten-hessen.de MainÄppelHaus Seit 2005 wird der ehemalige "Beratungsgarten Lohrberg" vom Verein MainÄppelHaus e.V. getragen. Zukünftig soll hier ein modernes Streuobstzentrum entstehen mit Seminarräumen und Veranstaltungen für die Familie. Vorträge, Führungen und Beratungen werden jetzt schon angeboten. Das Angebot der Beratung zum Obstbaumschnitt wird von Gartenfreunden gerne genutzt. Beratungstelefon: 069 / 47 99 94 Kreisverband des Obst- und Gartenbaues und der Landespflege e. V. Tel: 0 69 / 39 85 39 (Herr Friedrich Liederbach) R.V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e.V. Reinganumstr. 21 60385 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 43 45 82 (mit Anrufbeantworter) Mobil: 0173 68 122 72 E-Mail: rv-kleingarten@iesy.net Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.rv-kleingarten.de/ Geschäftszeiten der Geschäftsstelle Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.08.2013, B 405 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 597 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 899 Antrag vom 15.11.2016, OF 82/8 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1038 Antrag vom 02.04.2017, OF 258/10 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1563 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2016, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 13 am 04.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Die Vorlage B 226 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2016, TO II, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage B 226 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Die Vorlage B 226 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 661, 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 03.11.2016 Aktenzeichen: 67 0
Kleingartenersatzfläche in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 258/10 Betreff: Kleingartenersatzfläche in Preungesheim Vorgang: OM 2358/13 OBR 10; ST 1576/13; B 226/16 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Im Bericht des Magistrats vom 02.09.2016 (B 226) ist unter anderem zu lesen: "Die Neuplanung von Dauerkleingartenanlagen im Frankfurter Bogen (Preungesheim) ist abgeschlossen. Im Bebauungsplan Nr. 515 sind Flächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt, die als Ersatzstandorte für wegfallende Kleingartenanlagen dienen können. Planungsrechtlich gesichert sind maximal ca. 153 Parzellen." In der Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013 (ST 1576) heißt es zudem: "Sollte der Bedarf an Dauerkleingärten so hoch sein, dass diese Fläche benötigt wird, wird der Magistrat zunächst Ersatzflächen außerhalb des Gebiets am Frankfurter Bogen suchen. Es ist dem Magistrat bekannt, dass der Spielplatz* über die Jahre hinweg sehr gut angenommen wurde und ein wichtiger Bestandteil des Baugebiets ist." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen sowie der Stadtgruppe der Frankfurter Kleingärtner gebeten, das bisher vorgesehene und vor Ort umstrittene Flächenkonzept für etwaige Ersatzstandorte im Frankfurter Bogen gemeinsam mit dem Ortsbeirat 10 zu überdenken und nach geeigneteren Ersatzstandorten zu suchen. Begründung: Die Flächen im Bereich "Oberwiesenstraße", "Am Lausberg" und "Huswerthstraße" eignen sich aufgrund der eingeschränkten Lage, der eingeschränkten Erreichbarkeit mit Individualverkehr sowie aufgrund der nicht zusammenhängenden Flächen nur eingeschränkt für Kleingärtner zur fachgerechten, gegen Vandalismus gesicherte Nutzung und werden auch künftig zu einem sehr großen Teil als bisherige Freiflächen bzw. als bisheriger Spielplatz "Mulan" für verschiedene Altersgruppen benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2358 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1576 Bericht des Magistrats vom 02.09.2016, B 226 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1563 2017 Die Vorlage OF 258/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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