Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2020/2021 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 83 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2020/2021 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021, § 661 - NR 405/94 Jugendhilfeausschuss, l. B 67/21 - Gliederung 1. Allgemeines 2. Entwicklung der Kinderzahlen 3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/ Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr seit 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) 3.4.2 Pakt für den Nachmittag und Offene Frankfurter Ganztagsschule 3.4.3 Förderprogramme des Landes Hessen 4. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2021 bis 2026 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Anlagen: Anlage 1 Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2020 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2 Kindergartenversorgung 2020 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3 Schulkinderversorgung 2020 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 4 Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2019 bis November 2020 Anlage 5 Kita-Neubauten ab 2020 in Bau oder in Vorbereitung Anlage 6 Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2020 1. Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt zur Familienstadt weiter zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren sowie qualitativ weiter zu verbessern. Derzeit gibt es in Frankfurt 141 städtische Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt, 655 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen und 74 Erweiterte Schulische Betreuungen (ESB) an Grundschulen. Die nicht-städtischen Einrichtungen werden von ca. 150 Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 67 vom 12.02.2021). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2020 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2020 aus dem kindernetfrankfurt. § Im Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; § Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich bis 2026 auf der Basis wichtiger Eckdaten; § Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2021 bis 2026 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich, im Hortbereich und bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Der Bericht wird durch folgende Anlagen ergänzt: § Die Anlagen 1, 2 und 3 stellen auf der Ebene der 80 Grundschulbezirke und der 40 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen bereit; § Mit Anlage 4 wird die große Zahl von Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2019 und 01.11.2020 erfolgt sind; § Anlage 5 gibt einen Überblick über die in Bau oder Vorbereitung befindlichen Kita-Neubauvorhaben. § In der Anlage 6 befindet sich ergänzend die komplette Bestandserhebung zum 1.11.2020. Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zum Anteil von Mädchen und Jungen in den Einrichtungen und zur Betreuungszeit sowie zur Auslastung. 2. Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist, dass in Frankfurt am Main entgegen dem allgemeinen Trend nun schon seit 20 Jahren steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis ins Grundschulalter zu verzeichnen sind. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen ist mit einer Fortsetzung dieses Trends noch bis mindestens 2035 zu rechnen. Die kleinräumliche Analyse zeigt, dass neben den Neubaugebieten hohe Zuwächse insbesondere in den innenstadtnahen, bevölkerungsreichen Stadtteilen festzustellen sind. Seit 2019 ist im Bereich der 3 Jahrgänge der Kinder unter 3 Jahren allerdings ein Rückgang der Kinderzahlen zu verzeichnen. Bereits in den vergangenen Jahren ist Frankfurt am Main im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten stark überdurchschnittlich gewachsen. Die Stadt belegt in der Wachstumsstatistik (Bevölkerungsfortschreibung der Statistischen Landesämter) beim prozentualen Zuwachs nach Leipzig den zweiten Platz und gehört damit zu den prosperierenden deutschen Städten. Der Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre ist sowohl auf einen Geburtenüberschuss, als auch auf eine positive Wanderungsbilanz zurückzuführen. Die Zahl der Zuzüge liegt deutlich über der Zahl der Wegzüge. Positiv wirken sich hier insbesondere die großen Wohnungsneubauprojekte (u.a. Riedberg, Rebstock, Europaviertel) aus. In einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ist Frankfurt noch vor München im Vergleichszeitraum (1990 bis 2009) die Stadt mit dem größten Geburtenzuwachs in Deutschland. Die höchsten Geburtenzahlen wiesen die Stadtteile Nordend, Sachsenhausen, Bockenheim, Westend und Gallus auf. Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2018 bis 2020) sind seit dem letzten vorgelegten Bericht (B 67 vom 12.02.2021) zurückgegangen. Im Jahr 2019 sind die Kinderzahlen der 0 bis 3jährigen Kinder in Frankfurt erstmals seit 20 Jahren geringfügig gesunken. Die Zahl betrug 25.647 und ist damit um 0,3% (78 Kinder) gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Im aktuellen Berichtsjahr 2020 sind die Kinderzahlen weiter gesunken, und zwar um 979 Kinder auf nunmehr 24.668 Kinder. Für die Folgejahre 2021 bis 2026 wird eine Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2014 bis 2020 vorgenommen. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich 393 Kinder. Die Kinderzahlen in den für den Kindergarten besuch im Jahr 2020/2021 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6-jährige Kinder; Geburtsjahre 2014 bis 2017) sind, wie im letzten Bericht (B 67 vom 12.02.2021) prognostiziert, gestiegen. Im Berichtsjahr 2020 ist ein Anstieg von 307 Kindern zu verzeichnen. Absolut sind die Kinderzahlen von 27.106 im Jahr 2019 um 307 Kinder auf 27.413 im Jahr 2020 gestiegen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2026 (3,5 Jahrgänge) wird von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 500 Kinder pro Jahr ausgegangen. Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 6 Jahren (2014 bis 2020) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2020 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2021 bis 2023). Für die Jahre 2024 bis 2026 wird die Prognose über eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2014 und 2020 erstellt. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2024 bis 2026 jährlich 546 Kinder. Bei den Kindern im Grundschulalter (4 Jahrgänge) sind ab 2003 die Gesamtzahlen der Bezugsjahrgänge angestiegen, was sich bis 2026 und auch darüber hinaus fortsetzen wird. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2021 bis 2026 ist die Zahl der zum 31.12.2020 in Frankfurt lebenden 1 bis 9jährigen Kinder. Im Jahr 2019 sind die Kinderzahlen im Bereich der Grundschulkinder um 455 auf 27.801 Kinder gestiegen. Im Berichtsjahr 2020 ist wieder ein Anstieg zu verzeichnen (+136). Absolut sind die Kinderzahlen von 27.801 im Jahr 2019 um 136 Kinder auf 27.937 im Jahr 2020 gestiegen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2026 (4 Jahrgänge) wird von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt weiterhin 500 Kinder pro Jahr ausgegangen. Für alle 3 Altersgruppen (Kinder unter 3 Jahren, Kindergartenkinder, Grundschulkinder) gilt, dass auch andere Daten und Erkenntnisse eine weiter steigende Nachfrage und damit einen entsprechenden Handlungsbedarf bestätigen: · Insgesamt hoher Auslastungsgrad · Kaum noch frei gemeldete Plätze im kindernetfrankfurt und viele Anfragen bei der "Infobörse Kindertagesbetreuung" · Auswertung zu unberücksichtigten Vormerkungen aus dem kindernetfrankfurt · Aktuelle Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen 3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung Die Stadt Frankfurt hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder unter 3 Jahren seit 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die Grundschulkinder will der Magistrat ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot bereithalten, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Einführung eines Rechtsanspruchs für diese Altersgruppe ab 2026. Dies wird u.a. im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht (vgl. Kapitel 3.4). Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 7 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist. Auch im Jahr 2020 konnten wieder Verbesserungen erreicht werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Betreuungsplätze für Grundschulkinder fußt vor allem auf den Maßnahmen, die im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ergriffen werden. Ab dem Jahr 2008 wurde dann auch wegen der Änderungen im SGB VIII (Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren zum August 2013) das Angebot in Krippen und Krabbelstuben massiv ausgebaut. Parallel dazu wurde für die gleiche Altersgruppe das Angebot in Tagesfamilien erweitert. Dabei wurde ab dem Berichtsjahr 2020 eine Anpassung vorgenommen. Bis 2019 wurden auch sogenannte "ruhenden" Pflegeerlaubnisse mitgezählt. Ab 2020 werden nun nur noch die tatsächlich laut Pflegeerlaubnis zur Verfügung stehenden U3-Plätze gezählt. Dadurch kommt es zu einem rechnerischen Rückgang um 220 Plätzen in diesem Angebotssegment. Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren realisieren immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main die Option, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 werden Betriebe, die eine betriebliche Kindertageseinrichtung einrichten, von der Stadt Frankfurt finanziell unterstützt. Auf der Grundlage dieses Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen werden zum Stichtag 01.11.2020 in Frankfurt am Main 64 betriebliche Kindertageseinrichtungen betrieben, die 1.953 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 1.243 Kindergartenplätze und 50 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 3.246 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen. 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr seit 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen und Kindertagespflege) erfolgte in den Jahren von 2014 bis 2020 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 2.287 Plätze in Tageseinrichtungen und um 498 Plätze in Kindertagespflege. Im aktuellen Berichtsjahr 2020 konnte das geplante Ausbauziel von 737 Kita-Plätzen nicht erreicht werden. Auf Grund zeitlicher Verzögerungen bei Neubau-Projekten, die u.a. im Zusammenhang mit dem Beginn der Corona-Pandemie stehen sowie immer schwieriger werdender Suche nach geeigneten Liegenschaften zur Umsetzung im Sofortprogramm Kinderbetreuung wurden 57 neue Plätze geschaffen. Da im gleichen Zeitraum zwischen 2019 und 2020 die Kinderzahlen stark gesunken sind (um 979 Kinder), ist der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren um zwei Prozentpunkte auf 45 % gestiegen. Absolut standen zum 01.11.2020 insgesamt 11.058 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein nennenswerter Teil der Kinder in Kindertagespflege betreut. Seit 14 Jahren ist der Betreuung in Tagesfamilien durch weitreichende gesetzliche Neuregelungen ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen worden. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Betreuung in Tagesfamilien als gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Zum Selbstverständnis von Tagesfamilien gehört es, dass die Kinder bis zum Übergang in den Kindergarten weiterbetreut werden wie auch in dieser Altersgruppe ergänzend zur Kita betreut werden, wenn das aufgrund der Arbeitszeiten der Eltern erforderlich ist. Ebenso werden Schulkinder sowohl einrichtungsergänzend als auch alternativ zum Hort in Tagesfamilien betreut. Zum Stichtag 01.11.2009 wurden 576 Kinder unter 3 Jahren in Tagesfamilien bei rund 240 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut. Seitdem ist das Angebot in diesem Bereich angestiegen. Im Berichtsjahr 2020 können nunmehr laut Pflegeerlaubnis-Kapazität 1.307 Kinder unter 3 Jahren in Tagesfamilien von rund 520 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut werden. Die Betreuung in Tagesfamilien ist während der vergangenen Jahre stetig qualitativ und quantitativ weiterentwickelt worden. Dadurch konnte die Anzahl der tätigen Tagesmütter und Tagesväter mehr als verdoppelt werden. Seit 2013 stagnierte der Ausbau in der Betreuung in Tagesfamilien, gleichwohl gelang es, die Gesamtanzahl der Tagesmütter und Tagesväter konstant zu halten (jährlich beenden 50-80 Personen ihre Tätigkeit - die gleiche Anzahl kommt an neuen Tagesmüttern und Tagesvätern hinzu). Im Jahr 2016 war erstmals seit 4 Jahren wieder ein nennenswerter Ausbau des Angebots in Tagesfamilien gelungen. Die Anzahl der Plätze hatte sich um 138 auf nunmehr 939 Plätze erhöht. Im Jahr 2019 konnte dieser Anstieg weiter fortgeführt werden. Die Anzahl der Plätze hat sich um 47 auf 1.527 Plätze erhöht. Im Berichtsjahr 2020 wurde bei der Zählung der Plätze in Kindertagespflege eine Anpassung vorgenommen. Bis 2019 wurden auch sogenannte "ruhenden" Pflegeerlaubnisse mitgezählt. Ab 2020 werden nun nur noch die tatsächlich laut Pflegeerlaubnis zur Verfügung stehenden U3-Plätze gezählt. Dadurch kommt es zu einem rechnerischen Rückgang um 220 Plätzen in diesem Angebotssegment. Seit 2013 beteiligen sich freie Träger an den Aufgaben der Betreuung in Tagesfamilien und betreiben für bestimmte Stadtteile in Frankfurt am Main wohnortnah sogenannte Fachdienste. Sowohl die Tagesmütter und Tagesväter als auch Eltern nutzen das Beratungs- und Unterstützungsangebot vor Ort. Derzeit beteiligen sich 6 freie Träger an diesen Aufgaben. - Das Ziel, die Betreuung in Tagesfamilien im Bewusstsein der Eltern weiter sichtbar und bekannt zu machen, wird stetig verfolgt und an geeigneten Maßnahmen gearbeitet. Rechnet man die Plätze in Tagesfamilien zu den Plätzen in Kindertageseinrichtungen, ergibt sich eine Gesamtzahl von 12.365 Plätzen. Mit diesem Platzangebot wird in 2020 ein Versorgungsgrad von 50 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Mit 50% liegt Frankfurt über dem gesetzten bundesweiten Mittelwert zum Ausbau von U3 Plätzen. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 379 vom 09.10.2015 mit 53 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Der Magistrat geht bei der Ermittlung des Versorgungsziels weiterhin von 3 Jahrgängen (Kinder von 0 bis 3 Jahren) aus. Eine Reduzierung der Versorgungsziele - gerade auf 2 Jahrgänge (Kinder von 1 bis 3 Jahren), weil nur für diese Altersgruppe der individuelle Rechtsanspruch besteht - erscheint aus Sicht des Magistrats nicht ausreichend. Auch ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 1 Jahr ist per Gesetz (§ 24, Abs. 1, SGB VIII) zu schaffen (wenn auch ohne den individuell einklagbaren Rechtsanspruch) und wird auch von den Familien nachgefragt. Darum übernimmt die Stadt die Verantwortung und baut auch über dem bereits erreichten bundesweiten Mittelwert hinaus weiter aus, sodass 2021 ein Versorgungsgrad von 52% für die 3 Jahrgänge prognostiziert wird. Seit 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagesfamilie für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen müssten zwischen 2021 und 2026 insgesamt 1.868 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Tagesfamilien eingerichtet werden (siehe dazu die folgende Tabellenübersicht). In der vorliegenden Planung ist ein entsprechender Platzausbau zwischen 2021 bis 2026 in Kindertageseinrichtungen und in Tagesfamilien kalkuliert. Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1). Null- bis Dreijährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen (Veränderungen zum Vorjahr) beinhalten ab dem Jahr 2021 neue Plätze für unter 3Jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung, über Kita-Neubauten sowie Erweiterungen in bestehenden Kitas. 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten Seit dem Jahr 2000 erfolgte ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots. Allein in den letzten sechs Jahren wurden 2.727 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2015 +730 Plätze, 2016 +591 Plätze, 2017 +452 Plätze, 2018 +286 Plätze, 2019 +563 Plätze, 2020 +105 Plätze). Dem stand im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 3.110 Kinder gegenüber. So ist der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2015 und 2020 sogar leicht gesunken. Er beträgt 2020, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 94%. Um der zu erwartenden, weiterhin deutlichen, Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad weiter zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dabei kommt es auch darauf an, eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung werden zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen. Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten 3. Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum 3. Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht zeitnah mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des Berichtes B 864 vom 2.10.2009 (Beschluss der StVV vom 28.01.2010 § 7474) das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% angehoben. Wegen der seit Jahren gestiegenen Kinderzahlen wird das Versorgungsziel voraussichtlich erst 2025 erreicht. (vgl. folgende Tabelle). Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Teilzeit-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt. Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausweitung des Ganztagsangebots wird kontinuierlich weiterverfolgt. So konnte der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergarten mittlerweile auf 83% erhöht werden, der Anteil der Teilzeitplätze liegt 2020 bei 13% und der Anteil der Halbtagsplätze bei 4%. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von 2000 bis 2020 Ganztags Teilzeit Halbtags 2000 47% 20% 33% 2004 50% 25% 25% 2008 63% 22% 15% 2012 70% 20% 10% 2016 78% 16% 6% 2017 79% 16% 5% 2018 81% 15% 4% 2019 83% 13% 4% 2020 83% 13% 4% 3.3 Entwicklungen im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Der Bedarf an Ganztags- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder steigt in Frankfurt am Main kontinuierlich. Das zeigt die deutlich gestiegene Nachfrage in allen Frankfurter Stadtteilen. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf eher in den innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein großer Bedarf erkennbar ist. Belege hierfür sind die Anzahl der unberücksichtigten Vormerkungen im kindernetfrankfurt, vermehrte Nachfrage nach Ganztags- und Betreuungsangeboten in der Infobörse Kindertagesbetreuung des Stadtschulamtes und die Überbelegungen in den Horten, den Schülerinnen- und Schülerläden und den Erweiterten Schulischen Betreuungen. Zurückzuführen ist die gestiegene Nachfrage zum einen auf das stetige Wachstum der Stadt Frankfurt. Zum anderen benötigen viele Familien einen Betreuungsplatz über die Unterrichtszeit hinaus, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Der gut voranschreitende Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige und die gute Versorgungssituation im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen macht zudem die Rückkehr in den Beruf schon sehr viel früher attraktiv und möglich. Hier greifen die städtischen Bemühungen zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zudem gibt es im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen eine Ausweitung der Betreuungsdauer, sodass viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und Lebensplanung auf eine Entlastung durch ein Betreuungsangebot eingestellt sind. Beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule sind sie auf eine Fortsetzung des Ganztags- und Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten, schulischen Betreuungsangeboten und ganztägig arbeitenden Schulen sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer Altersgruppe oder auch jahrgangsübergreifend verbringen. Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Ganztags- und Betreuungsangebot vorzuhalten ist (vgl. § 24, Satz 4 SGB VIII). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder bisher weder nach dem SGB VIII noch nach hessischem Landesrecht (Hessisches Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch - HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch soll nach neuester Gesetzgebung des Bundes nun ab dem Jahr 2026 sukzessive eingeführt werden (beginnend für Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse) Der Magistrat schlägt daher vor, das Versorgungsziel für die verschiedenen Betreuungsangebote im Bereich der Grundschulkinder auf 100% in Bezug auf die 4 Jahrgänge der Grundschulkinder, dem Rechtsanspruch folgend, anzuheben. Begründet wird diese Erhöhung des Versorgungsziels mit dem Anstieg der Ganztagsquote im Kindergartenbereich und des daraus resultierenden Anschlussbetreuungsbedarfs im gleichen zeitlichen Umfang (bis 17 Uhr) nach der Einschulung sowie mit der geänderten Gesetzeslage (Einführung eines Rechtsanspruchs ab 2026). Zum 01.11.2020 standen den Grundschulkindern 9.468 Hortplätze und 7.227 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie 112 Plätze in der Übermittagsbetreuung (siehe 3.4.1) zur Verfügung. Dies ergibt insgesamt 16.807 Plätze und einen stadtweiten Versorgungsgrad über platzbezogene Angebote von 60%. In dieser Quote sind noch nicht die schulbezogenen Bildungs- und Betreuungsangebote einbezogen, wie über die ESB hinausgehende Angebote im Pakt für den Nachmittag und das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen (Profil 1, 2, 3). Der Pakt für den Nachmittag bietet allen Kindern der jeweiligen Schule verlässliche Angebote von 07:30 Uhr bis maximal 17 Uhr inklusive Ferienprogramm bei 25 Schließtagen. Grundschulen, die sich zur Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 1, 2 oder als Ganztagsschule nach Profil 3 weiterentwickeln möchten, müssen eine Mindestteilnahmezahl nachweisen. Für Grundschulen liegt der Wert bei 20 % der Schülerinnen- und Schülerschaft oder bei mindestens 30 Kindern. Das bedeutet, dass mindestens für diese Anzahl an Kindern Angebote vorgehalten werden. In Schulbezirken, in denen die jeweilige Schule den Pakt für den Nachmittag umsetzt, können alle Grundschulkinder mit entsprechenden Bedarfen eine verlässliche Angebotsstruktur bis 17 Uhr und Ferienangebote nutzen. Zu diesen Angeboten gehören Horte, Erweiterte Schulische Betreuungen und weitere schulische Ganztagsangebote. Zum Schuljahr 2020/2021 waren 6.204 Kinder für Angebote im Pakt für den Nachmittag angemeldet. Zusätzlich basiert die Berechnung der Betreuungsquote nicht auf den Schüler*innenzahlen der jeweiligen Grundschulen, sondern auf der Anzahl der im Schulbezirk gemeldeten Kinder. Aufgrund der durchschnittlichen Eingangsquote von 87% liegt die tatsächliche Versorgung also nochmal höher. (Die "fehlenden" 13% der Kinder besuchen Privatschulen oder Förderschulen.) 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen Die Stadt Frankfurt am Main hat sich das Ziel gesetzt, alle öffentlichen Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen zu entwickeln. Insbesondere Grundschulen und Schulen mit Grundstufen stehen hier aufgrund der zuvor genannten Anschlussfähigkeit und mit Blick auf den für 2026 angekündigten Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung im Fokus. Die Schulen sollen bei ihrem Angebot folgende Eckpunkte bzw. Standards erfüllen: · Verlässliche Öffnungszeiten und Angebote von 7.30 Uhr bis 17 Uhr · Rhythmisierte und verzahnte Tagesstruktur, das bedeutet einen Wechsel von Unterricht und Freizeit sowie eine pädagogisch gestaltete Mittagspause mit einer warmen Mahlzeit und Angeboten zur Bewegung und Entspannung · Alle Kinder der Schule können sich für außerunterrichtliche Angebote anmelden · Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen jährlich Die Stadt Frankfurt am Main visiert mit diesen Eckpunkten folgende Ziele an: · Schulen entwickeln mit den jeweiligen Trägern im Rahmen eines integrierten und kooperativen Ganztagskonzeptes einen kindgerechten Tagesablauf mit unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Freizeit, Betreuung und Bildung · Damit erleichtern sie den Kindern u.a. den Wechsel vom Kindergarten in die Grundschule und legen wichtige Grundsteine für eine inklusive Beschulung aller Kinder ihres Bezirks · Zugangs- bzw. Bildungschancen werden gestärkt · Alle Kinder erhalten eine ganzheitliche Förderung · Die Schulen fördern mit ihren Angeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Stadt Frankfurt am Main hat seit dem Jahr 2000 verschiedene Programme aufgelegt, um ihre Ziele zu erreichen. Gleichzeitig installiert sie zusätzlich die vom Land Hessen entwickelten Ganztagsprogramme an ihren Schulen. Daraus ergibt sich eine große Anzahl von Angeboten außerhalb des Unterrichts, die an den Frankfurter Grundschulen fast flächendeckend zur Verfügung stehen. Vor dem Unterricht gibt es in Grundschulen eine Frühbetreuung, die in der Regel um 7.30 Uhr beginnt. Sie kann von allen Kindern der Schule nach Bedarf entgeltfrei genutzt werden. 88 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen halten dieses Angebot vor. Das Land Hessen verankert in seinem Schulgesetz eine verlässliche Schulzeit. An Grundschulen sind für 1. und 2. Klassen vier und für 3. und 4. Klassen fünf Zeitstunden Unterricht täglich garantiert. (S. §17 HSchG) Außerhalb des Unterrichts entsprechen die Förderprogramme Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) und der Pakt für den Nachmittag den Zielen der Stadt Frankfurt am Main. In Schulen, die den Pakt für den Nachmittag umsetzen, ist die Erweiterte Schulische Betreuung ein Teil dessen. Sie sollen flächendeckend an den Schulen verfügbar sein. 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) Die Erweiterte Schulische Betreuung ist ein verlässliches Angebot an Grundschulen mit einer Öffnungszeit bis 17 Uhr. Es beinhaltet eine Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen im Jahr. Das Angebot ist entgeltpflichtig und orientiert sich an den kommunalen Regelungen für Elternentgelte in Frankfurter Kindertageseinrichtungen. Am 01.11.2020 gab es an 76 Frankfurter Grundschulen bzw. Schulen mit Grundstufen eine Erweiterte Schulische Betreuung mit insgesamt 7.227 Plätzen. Der Vorläufer der Erweiterten Schulischen Betreuung war die Übermittagsbetreuung. Sie deckt eine Betreuungszeit bis 14 Uhr ab und enthält kein Mittagessen und keine Ferienbetreuung. An noch 2 Grundschulen ist dieses Förderprogramm mit insgesamt 112 Plätzen installiert und wird schrittweise in das familienfreundlichere Förderprogramm ESB umgewandelt. Die Anzahl der jeweils neu eingerichteten ESB-Plätze konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert werden. 2020 wurden 501 ESB Plätze neu geschaffen. Das für 2020 gesteckte Ausbauziel von 850 Plätzen wurde mit rund 500 tatsächlich neu geschaffenen Plätzen dennoch verfehlt. Gründe für die geringeren Zahlen liegen in den folgenden Bereichen: · Beginn der weltweiten Corona-Pandemie · Teilweise können an den Schulen keine Kompromisse zur gemeinsamen Nutzung der vorhandenen Räume gefunden werden. Hier zeigt sich u.a., dass die Bereitschaft zur gemeinsamen Nutzung nicht vorausgesetzt werden kann und dass die Thematik multifunktionale Nutzung von Räumlichkeiten ein Entwicklungsthema darstellt. Die Etablierung multifunktionaler Raumnutzung ist eine Maßnahme in der integrierten Schulentwicklungsplanung. 3.4.2 Pakt für den Nachmittag (PfdN) und Offene Frankfurter Ganztagsschule (OFG) Ziel des "Pakt für den Nachmittag" ist, dass alle Kinder der Schule einen Platz erhalten bzw. Ganztagsangebote besuchen können. Eine Versorgungsquote bis zu 100% wird bei Bedarf über die Angebote in der jeweiligen Schule (Frühbetreuung, Erweiterte Schulische Betreuung und weitere Bildungs- und Betreuungsangebote) und ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil (insbesondere Horte sowie Schülerinnen- und Schülerläden) sichergestellt. Die teilnehmenden Schulen und ihre Träger bieten eine verlässliche Bildung und Betreuung von 7.30 Uhr bis 17 Uhr an. Es gibt eine Mittagspause mit einer warmen Mahlzeit für die Kinder. Alle Schülerinnen und Schüler können bei maximal 25 Schließtagen an Ferienangeboten teilnehmen. Die Stadt Frankfurt am Main stockt die Landesmittel zusätzlich um Mittel aus dem Förderprogramm Offene Frankfurter Ganztagsschule (OFG) für die Koordination der Angebote auf. Im Schuljahr 2020/2021 setzen 19 Schulen den Pakt für den Nachmittag in Verbindung mit OFG um. Alle Grundschulen und Grundstufen haben jährlich die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag zu bewerben. Neue Grundschulen gründet die Stadt Frankfurt von Anfang an mit dem Auftrag, ein modernes Ganztagsangebot für alle Kinder sicherzustellen und beantragt für sie die Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag. Neben den neuen Schulen gibt es weitere, die ausreichend Räume und Essensplätze besitzen, um sich sofort bewerben zu können. Im Schuljahr 2020/2021 wurden keine neuen Schulen im Pakt für den Nachmittag aufgenommen. Eine Interpretation für das geringe Interesse seitens der Schulen ist, dass das aktuelle Konzept des Pakts für den Nachmittag nicht den Entwicklungszielen der Schulen und ihrer Träger entspricht. Hier bleiben die Ergebnisse der Evaluation durch das Hessische Kultusministerium abzuwarten. Eine andere Interpretation kann sein, dass die Betreuungsgarantie unter Berücksichtigung der steigenden Schüler*innenzahlen eine eher abschreckende Wirkung auf die Frankfurter Schullandschaft hat, ihre ganztägige Arbeit auf eine verbindliche Grundlage für alle Kinder zu stellen. Es wird insgesamt davon ausgegangen, dass die Gründe für das geringe Interesse vielfältig sind: · Alle Landesprogramme basieren auf Freiwilligkeit und setzen Gremienbeschlüsse der Schulen voraus · Aus zahlreichen Kollegien wird eine geringe Bereitschaft zurückgemeldet, verlässlich ganztägig zu arbeiten · Einige Schulen teilen nicht die Ziele des Pakts für den Nachmittag oder priorisieren andere Entwicklungsziele als Ganztagsschulentwicklung höher Zusammenfassend gibt es aktuell nur bedingt Möglichkeiten für den Schulträger, den Ausbau der wichtigsten Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung bedarfsgerecht zu steuern. Diese Situation soll mit der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für ganztägig arbeitende Grundschulen/Schulen mit Grundstufen unter Beteiligung des Fachfeldes verbessert werden. Die verschiedenen Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung sollen in dem Gesamtkonzept zusammengeführt werden. Die "Offene Frankfurter Ganztagsschule" (OFG) wurde als kommunales Ganztagsprogramm entwickelt und wird nur noch in Kombination mit dem Pakt für den Nachmittag ausgebaut. Die Ziele und Angebote ähneln dem Pakt für den Nachmittag; mit dessen Einführung unterstützen nun das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main die Ganztagsschulentwicklung gemeinsam. OFG setzen aktuell noch sechs Grundschulen um. 3.4.3 Förderprogramme des Landes Hessen Das Land Hessen bietet folgende weitere Ganztagsprogramme an (Grundlagen dafür sind die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz und der dazugehörige Qualitätsrahmen.): Profil 1 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 1 öffnen an mindestens drei Tagen wöchentlich von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Neben dem Unterricht gibt es Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Förderung und Freizeitangebote. Profil 2 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 halten von Montag bis Donnerstag Ganztagsangebote von 7.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis mindestens 14 Uhr bereit. Die Teilnahme an Angeboten im Profil 1 und 2 sind für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und erst nach Anmeldung für ein Angebot verpflichtend. Profil 3 Ganztagsschulen im Profil 3 öffnen an fünf Tagen von 7.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr. Die Teilnahme an den Angeboten ist teilweise oder vollständig verpflichtend. In Schulen mit Ganztagsangeboten nach Profil 1 und 2 ist gemäß Richtlinie kein Ferienprogramm vorgesehen. Schulen mit Profil 3 sehen in ihrem pädagogischen Konzept nach ihren Möglichkeiten eine Ferienbetreuung vor. Dafür kann ein Elternentgelt erhoben werden. Zum Schuljahr 2020/21 sind 38 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen anerkannt, davon 20 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 1 12 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 2 6 als Ganztagsschulen Profil 3 4. Planung der Angebotserweiterungen 2021 bis 2026 Der Magistrat plant auch in den kommenden Jahren den weiteren Ausbau des Angebots im Bereich der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder in allen Altersgruppen. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren geschieht dies vor dem Hintergrund der in Kapitel 3.1 beschriebenen gesetzlichen Änderungen, die seit 1.08.2013 den individuellen Rechtsanspruch für Kinder zwischen dem vollendeten 1. und 3. Lebensjahres begründen. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Eine neue regional bezogene Ausbauplanung wird in Kapitel 4.1 näher erläutert und begründet. Im Bereich der Angebote für Kinder im Kindergartenalter ist der weitere Ausbau zur Sicherung des seit 1996 bestehenden Rechtsanspruchs erforderlich, um den entstehenden Mehrbedarf durch steigende Kinderzahlen abzudecken. Gleichzeitig ist der verstärkte Anschluss-Betreuungsbedarf durch ein umfassend ausgebautes Angebot für Kinder unter 3 Jahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wurde ab 2009 das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% in Bezug auf 3,5 Jahrgänge (Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt) festgesetzt. (vgl. B 864 vom 2.10.2009; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7474). Um dieses Ziel langfristig zu erreichen, plant der Magistrat eine Erweiterung um 4.714 Kindergartenplätze in den Jahren von 2021 bis 2026. Auch im Bereich der Angebote für Kinder im Grundschulalter ist ein weiterer Ausbau geplant. Auch hier geschieht dies vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen und der hohen Nachfrage von Eltern. Gerade durch den massiven Ausbau des Kindergartenangebots und insbesondere wegen der steigenden Nutzung von Ganztagsplätzen im Kindergarten entsteht bei vielen Familien ein Folgebedarf mit dem Übergang in die Grundschule. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird eine starke Angebotserweiterung an verlässlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten bis 17 Uhr am Standort Schule durch den "Pakt für den Nachmittag" umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird derzeit ein Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Grundschulen/Grundstufen entwickelt. Ziel ist es ein einheitliches Strukturmodell zu schaffen, das die bisherigen Förderprogramme des Landes Hessens und die kommunal finanzierten Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung vereint und das als Grundlage für alle Grundschulen dienen soll. Bis zum Abschluss der Ganztagsschulentwicklung werden flexible, auf den Schulbezirk zugeschnittene Übergangsmaßnahmen ergriffen. Die Pilotphase hat in der Zwischenzeit mit zwei Grundschulen gestartet. Seit der mit diesem Bericht dokumentierten Bestandserhebung zum Stichtag 1. November 2020 wurde das Platzangebot im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich durch Neugründungen und Erweiterungen von Kita-Projekten im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung und der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie des "Pakts für den Nachmittag" weiter ausgebaut. Eine größere Zahl weiterer Projekte wurde vorbereitet und wird im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung gestellt. Die Planung und Umsetzung dieser Projekte bedarf gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadtschulamt und Trägern, dem städtischen Eigenbetrieb Kita Frankfurt, Dachverbänden und Fördervereinen. 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren Im Jahr 2020 war ursprünglich ein Ausbauziel von 737 zusätzlichen Plätzen in diesem Alterssegment geplant. Dieses Ausbauziel wurde nicht erreicht, da es in vielen Maßnahmen zu baulichen Verzögerungen kam. Es konnten 57 neue Plätze in Krippen und Krabbelstuben geschaffen werden. Im Bereich der Kindertagespflege wurde eine Berechnungskorrektur vorgenommen, die dazu führte, dass 2020 rechnerisch 220 U3-Plätze weniger in Kindertagespflege zur Verfügung standen. Im Jahr 2020 konnte vor dem Hintergrund der gesunkenen Kinderzahlen mit den umgesetzten Projekten trotzdem ein Versorgungsgrad von 50% erreicht werden, was über dem bundesweit festgelegten Mittelwert liegt. Da im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren ein großer Teil des Angebots im Bereich der Einrichtungen mit gesamtstädtischem Bezug angesiedelt ist (Angebote der betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen, aber auch Angebote mit speziellem pädagogischem Profil, z.B. bilinguale Einrichtungen, Waldorfpädagogik, Montessoripädagogik etc.), werden 20 bis 25 % der Kinder über diese Einrichtungen betreut. Diese Einrichtungen betreuen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet. Nur betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen betreuen, entsprechend den Finanzierungsvereinbarungen, auch Kinder aus dem Umland. Das bedeutet, dass die angestrebte rechnerische Versorgungsquote in den Regionen 40% beträgt. Gründe für eine Verzögerung steigender Ausbauquoten sind: · Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen und Folgen. Damit konnte der Ausbau nicht wie geplant vorangetrieben werden. · Die deutliche Steigerung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main (durch Zunahme der Geburten und durch Zuzüge). Im aktuellen Berichtsjahr 2020 ist allerdings ein Rückgang bei den Kinderzahlen in diesem Altersbereich zu verzeichnen. · Der zunehmende Mangel an Fachkräften über alle Trägerbereiche hinweg. Die Fachschulen des Landes haben zwar die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erweitert und Angebote für den Quereinstieg sowie berufsbegleitende Ausbildungsformen entwickelt. Dies deckt aber noch nicht den erforderlichen Bedarf. · Bauliche Verzögerungen im Bereich der Kita-Neubauten. Für einige der geplanten Neubauten konnten bisher keine geeigneten Flächen (Grundstücke) gefunden werden. · Im Bereich des Sofortprogramms (Anmietung von Gewerbe- oder Wohnraum und Umwandlung in Kindertageseinrichtungen) wird es immer schwieriger geeignete Liegenschaften zu finden. · Bei der Erweiterung im Bestand (bei bestehenden Kitas des städtischen Eigenbetriebs/Betrieb 48 und bei katholischen und evangelischen Kirchengemeinden) sind geplante Maßnahmen in einigen Fällen nach näherer Prüfung nicht umsetzbar, weil z.B. die Kosten wesentlich höher sind als ursprünglich veranschlagt oder die Substanz vorhandener Gebäude einen Anbau/Erweiterung aus baulichen Gründen nicht zulässt. In einer Abfrage zum Stichtag 01.05.2014 hatte das Stadtschulamt die Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren der großen Träger (städtischer Träger Kita Frankfurt, Caritasverband und katholische Kitas, Diakonisches Werk und evangelische Kitas, Arbeiterwohlfahrt, Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern, Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung, Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung) hierzu befragt (Ergebnisse siehe B 379 vom 09.10.2015). Als Reaktion auf diese Abfrage, hat der Magistrat im Bericht B 379 vom 09.10.2015 vorgeschlagen, das Versorgungsziel in bestimmten Regionen zu erhöhen. Die Stadtverordnetenversammlung hat hierzu am 17.12.2015 beschlossen (§ 6655): In den Kita-Planungsbezirken Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen, Eschersheim und Dornbusch wird das Versorgungsziel zukünftig regional nicht mehr bei 40%, sondern bei 50% liegen. Unter Berücksichtigung dieser regional bezogenen Ausbauplanung wurde ein Versorgungsziel für die Stadt Frankfurt von 53% festgelegt. Der Ausbau im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren wird in den kommenden Jahren mit vier verschiedenen Instrumenten realisiert: 1. über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung (Umsetzung durch Anmietung bestehender Liegenschaften) inklusive Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen in Eigentum freier Träger. Über dieses Programm wird der Großteil des Ausbaus realisiert (so wurden zwischen November 2019 und November 2020 z.B. 8 Projekte im Sofortprogramm umgesetzt) 2. über Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen im Bereich des kommunalen Trägers (städtischer Eigenbetrieb Kita Frankfurt - Betrieb 48) (im Berichtszeitraum wurden in diesem Bereich 4 Projekte umgesetzt) 3. über Kita-Neubauten (im Berichtszeitraum: 1 Projekt) 4. über die Etablierung regionaler Fachdienste der Kindertagespflege und den damit verbundenen Ausbau der Angebote für Kinder unter 3 Jahren in Tagespflege. Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2020 / 2021 folgendes Bild: Planungsbezirke, in denen das Angebot bereits zum heutigen Zeitpunkt als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke ohne aktuellen Handlungsbedarf): Innenstadt/Altstadt - Eckenheim - Harheim Riederwald - Preungesheim - Hausen Fechenheim - Praunheim - Nieder-Eschbach Schwanheim/Goldstein - Ginnheim - Höchst Bonames - Nieder-Erlenbach - Kalbach/Riedberg Bornheim - Nied - Sindlingen Frankfurter Berg - Heddernheim - Bahnhof/Gutleut Berkersheim Planungsbezirke, in denen nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird: Rödelheim - Unterliederbach - Nordend Gallus - Niederrad - Seckbach Bockenheim - Oberrad - Dornbusch Bergen-Enkheim - Niederursel Planungsbezirke in denen weiterhin das Angebot ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf): Westend - Sossenheim - Sachsenhausen Ostend - Griesheim - Eschersheim Zeilsheim In 3 Planungsbezirken wird nach Umsetzung aller in Bau/Planung befindlichen Projekte der Versorgungsgrad voraussichtlich über dem Versorgungsziel liegen. Hier können benachbarte Regionen mitversorgt werden: · Hausen (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Praunheim, Rödelheim und Bockenheim denkbar) · Höchst (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Unterliederbach, Sossenheim, Zeilsheim und Sindlingen denkbar) · Eckenheim (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eschersheim, Dornbusch, Nordend und Bornheim denkbar) Zwei Krippen-Neubauten: · Höchst/Unterliederbach, Königsteiner Straße 58, Träger: Caritasverband; 6 Gruppen, 72 U3-Plätze · Bergen-Enkheim, Laurentiusstraße 8a, Träger: AWO; 6 Gruppen, 48 U3-Plätze und 24 Kindergartenplätze 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten Für die Planung von Kita-Neubauten, wie für die Entscheidung über neue Sofortprogramm-Projekte, wird mit dem Schwerpunkt Kindergarten eine Priorisierung nach Stadtteilen erarbeitet, die jährlich fortgeschrieben wird. Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2020 / 2021 folgendes Bild: Planungsbezirke in denen das Angebot bereits zum heutigen Zeitpunkt als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke ohne Handlungsbedarf): - Frankfurter Berg - Berkersheim - Preungesheim - Nieder-Erlenbach - Eckenheim Planungsbezirke in denen nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird Bornheim - Nordend - Dornbusch Heddernheim - Hausen - Gallus Fechenheim - Ostend - Bahnhof/Gutleut Schwanheim/Goldstein - Höchst - Sindlingen Planungsbezirke in denen weiterhin das Angebot ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf): Nieder-Eschbach - Niederrad - Nied Sachsenhausen - Westend - Innenstadt/Altstadt Sossenheim - Unterliederbach - Rödelheim Praunheim - Eschersheim - Niederursel Bergen-Enkheim - Riederwald - Seckbach Zeilsheim - Griesheim - Bockenheim Kalbach/Riedberg - Bonames - Ginnheim Oberrad - Harheim In den Planungsbezirken Nieder-Eschbach, Niederrad, Nied, Sachsenhausen, Westend, Innenstadt/Altstadt, Sossenheim, Unterliederbach, Rödelheim, Praunheim, Eschersheim, Niederursel, Bergen-Enkheim, Riederwald, Seckbach, Zeilsheim, Griesheim, Bockenheim, Bonames, Ginnheim, Oberrad und Harheim muss über entsprechende Erweiterungen und Ausbauplanungen der Versorgungsgrad weiter angehoben werden. Im Neubaugebiet Riedberg (Kalbach) sind wegen Verzögerungen bei den geplanten Neubauten Zwischen- und Übergangslösungen umgesetzt worden. In Bockenheim, Gallus, Westend, Nordend, Ostend, Sachsenhausen, Oberrad, Niederrad, Schwanheim, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Praunheim, und in Niederursel sind 2021 mehrere Sofortprogramm-Projekte in Planung. In Gallus (Avaya Gelände), Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring), Europaviertel, Bockenheim (Schönhofviertel) und Bergen-Enkheim (Leuchte) sind Kita-Neubauten in Bau oder in Planung, die eine Verbesserung der Versorgung im Kindergartenbereich bewirken werden. Auf dem Riedberg wurde im Sommer 2019 der bisher letzte Kita-Neubau fertiggestellt (12. Kita-Neubau Riedberg: Westflügel III, Ernst-Balser-Straße 21). Auch weiterhin wird eine Übergangslösung (Container Kalbacher Stadtpfad 22) angeboten. Für die Kita Sonnenwind in der Grundschule Riedberg I (Träger: Caritas) wird ein Neubau entstehen, in den die Kita dann aus der Schule verlagert und gleichzeitig um eine Kindergartengruppe erweitert wird. In manchen Regionen können Versorgungslücken durch Angebote in benachbarten Planungsbezirken etwas abgemildert werden. Z.B. können in Höchst (rechnerisch überversorgt) Kinder aus Nied, Unterliederbach und Sossenheim betreut werden oder am Frankfurter Berg (ebenfalls rechnerisch überversorgt) Kinder aus Berkersheim. 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Im Bereich der Angebote für Schulkinder sind zur Bedarfsdeckung weiterhin umfangreiche Ausbauplanungen erforderlich. Begründet ist dies mit dem Zuwachs an Kindern dieser Altersgruppe und den Bedarfen der Eltern, die in der Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen im Kindergarten sichtbar werden. In der Grundschule besteht vor allem im Zeitraum nach Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr ein großer Betreuungsbedarf. Die zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder werden über den Ausbau und die Weiterentwicklung von ganztägig arbeitenden Grundschulen/Grundstufen sichergestellt. Dazu gehören für den Bereich der Grundschulen / Grundstufen prioritär die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB), der Pakt für den Nachmittag (inklusive ESB) und die Weiterentwicklung als Ganztagsschule nach Profil 3 über das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen. Betreuungsplätze werden wieder in Horten ausgebaut, bis sich die Bedarfslage insbesondere in unterdurchschnittlich versorgten Schulbezirken entspannt hat. Bei den Ausbauplanungen werden individuelle, auf den jeweiligen Schulbezirk maßgeschneiderte Lösungen gesucht und versucht diese zeitnah umzusetzen. Das bestehende Hortangebot in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Schule bleibt erhalten. In Einzelfällen (Horte in und an Schulen) werden Horte in Erweiterte Schulische Betreuungen umgewandelt. Derzeit existieren verschiedene, vornehmlich kommunal finanzierte, Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung (vgl. Kapitel 3.4). Das Ziel ist, diese parallel existierenden Programme und die dazugehörigen Ressourcen zeitnah zusammenzuführen und in einem neuen Gesamtkonzept für eine ganztägige arbeitende Grundschule zu vereinen. Es soll ein einheitliches Strukturmodell entstehen, das in enger Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Betreuungsstrukturen im Stadtteil bzw. im Quartier an einem einheitlichen Bildungsverständnis ausgerichtet ist und die vorhandene Expertise der Kooperationspartnerinnen und -partner der offenen Jugendarbeit, der Jugendhilfe und der Anbietenden von Freizeitaktivitäten im Stadtteil einbindet. Dieses Gesamtkonzept soll an allen Frankfurter Grundschulen/Grundstufen umgesetzt werden. Die Pilotphase startete 2021. Folgende Schulbezirke, in denen aktuell, und auch nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Maßnahmen, eine unterdurchschnittliche Versorgungsquote besteht, sind bei den Erweiterungen der Hortkapazitäten und dem Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert: Günderrodeschule (Gallus) Schule am Hang (Bergen-Enkheim) Boehleschule (Griesheim) Karl-von-Ibell-Schule (Unterliederbach) Robert-Schumann-Schule (Heddernheim) Freiligrathschule (Fechenheim) Martin-Buber-Schule (Sachsenhausen) Fridtjof-Nansen-Schule (Nied) Ebelfeldschule (Praunheim) Erich Kästner Schule (Niederursel) Engelbert-Humperdinck-Schule (Westend) Karmeliterschule (Bahnhof/Gutleut) Walter-Kolb-Schule (Unterliederbach) Astrid-Lindgren-Schule (Ginnheim) Brentanoschule (Rödelheim) Michael-Ende-Schule (Rödelheim) Heinrich-Kromer-Schule (Niederursel) Georg-Büchner-Schule (Bockenheim) Pestalozzischule (Riederwald) Adolf-Reichwein-Schule (Zeilsheim) Heinrich-Seliger-Schule (Dornbusch) Friedrich-List-Schule (Nied) August-Jaspert-Schule (Bonames) Friedrich-Fröbel-Schule (Niederrad) Ludwig-Richter-Schule (Eschersheim) Römerstadtschule (Heddernheim) Gruneliusschule (Oberrad) 5. Umsetzungsvorbehalt Die vorstehende Ausbauplanung enthält Ausweitungen gegenüber der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung 2021 - 2024 und der nach derzeitigem Planungsstand beabsichtigten mittelfristigen Finanzplanung 2022 - 2025. Für die Planung und Umsetzung des Platzausbaus sind die Regelungen des SGB VIII § 24 und die in den jeweiligen Jahren verfügbaren Haushaltsmittel maßgebend. Anlage 1_Krippenversorgung_2020 (ca. 15 KB) Anlage 2_Kindergartenversorgung_2020 (ca. 13 KB) Anlage 3_Schulkinderversorgung_2020 (ca. 18 KB) Anlage 4_Veraenderungen_2019_2020 (ca. 18 KB) Anlage 5_Kita-Neubauten (ca. 9 KB) Anlage 6_Erhebung_2020 (ca. 742 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 29.04.2022, OA 184 Antrag vom 06.04.2022, OF 133/15 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 67 Antrag vom 03.04.2022, OF 251/9 Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 397 Antrag vom 14.05.2022, OF 298/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2282 Antrag vom 09.11.2022, NR 530 Anfrage vom 23.11.2022, A 172 Antrag vom 19.12.2022, OF 484/10 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3492 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 18 Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2023, M 228 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 07.03.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 76 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Die Vorlage B 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 13 am 22.03.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 70. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 184 2022 1. Die Vorlage B 83 dient unter Hinweis auf OA 184 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 133/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 02.05.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 30.05.2022, TO I, TOP 75 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 184 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 83 = Kenntnis, OA 184 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 184 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1873, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 40 4
Kitaplätze in Alt-Eschersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 251/9 Betreff: Kitaplätze in Alt-Eschersheim Vorgang: B 83/22 Aus dem letzten Kindertagesstättenentwicklungsplan (B83) geht hervor, dass gerade in Eschersheim der Versorgungsgrad niedrig ist und erhöhter Ausbaubedarf besteht. Bei der Vorstellung des Neubauprojekts auf dem Gelände des "Drosselbart" wurde von der Einrichtung einer neuen Kindertagesstätte gesprochen. In der Ortsbeiratssitzung vom 24.03.2022 wurde ein Wohnbauprojekt am Weißen Stein vorgestellt. Einige der Wohnungen sollen gezielt für Familien geschaffen werden Dies kann weitere Bedarfe für Kindertagesstättenplätze schaffen. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Ist nach wie vor geplant, auf dem Gelände des "Drosselbart" eine Kindertagesstätte einzurichten? 2. Wie viele Gruppen sollen entstehen und für welche Altersgruppen? 3. In wie weit können bereits bestehende Einrichtungen im näheren Umfeld weitere Kinder aufnehmen? 4. Wären bestehende Einrichtungen zumindest räumlich in der Lage, um weitere Gruppen zu erweitern? 5. War bei der Bedarfsplanung für Eschersheim das Bauprojekt am Weißen Stein eingeplant? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 83 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 397 2022 Die Vorlage OF 251/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment