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Ausschilderung der Straße „Hinterm Hain“ als verkehrsberuhigten Bereich
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2019, OF 245/13 Betreff: Ausschilderung der Straße "Hinterm Hain" als verkehrsberuhigten Bereich Interfraktioneller Antrag der CDU und der FDP Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt, das Straßen- und Verkehrsamt anzuweisen, die Straße "Hinterm Hain" als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern. Beim Ortstermin erschien das allen Beteiligten die beste Maßnahme um in der sehr schmalen Straße das Parken zu legalisieren. Begründung: Die Straße "Hinterm Hain" ist eine sehr schmale Straße die in eine Sackgasse und in den Bornweg mündet. Die Parallelstraße "Bornweg" ist bereits verkehrsberuhigter Bereich, so dass es sich anbietet die Straße "Hinterm Hain" dazu zu nehmen. Durch diese Maßnahme würde das Parken in ausgewiesenen Bereichen legalisiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 22.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5330 2019 Die Vorlage OF 245/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausschilderung der Straße Hinterm Hain als verkehrsberuhigten Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5330 entstanden aus Vorlage: OF 245/13 vom 20.10.2019 Betreff: Ausschilderung der Straße Hinterm Hain als verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird gebeten, die Straße Hinterm Hain als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern. Beim Ortstermin erschien das allen Beteiligten die beste Maßnahme, um in der sehr schmalen Straße das Parken zu legalisieren. Begründung: Die Straße Hinterm Hain ist eine sehr schmale Straße, die in eine Sackgasse und in den Bornweg mündet. Die Parallelstraße Bornweg ist bereits verkehrsberuhigter Bereich, sodass es sich anbietet, die Straße Hinterm Hain dazuzunehmen. Durch diese Maßnahme würde das Parken in ausgewiesenen Bereichen legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 536 Antrag vom 05.10.2020, OF 294/13 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6810 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 13 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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