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Reflexion

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Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 18.05.2016 Betreff: Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Vorgang: OM 3827/15 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg wieder seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Die vom Magistrat auf Anregung des Ortsbeirates vom 23.01.2015, OM 3827, veranlassten Maßnahmen gewährleisten nicht eine ausreichende Sichtbeziehung auf den Hainer Weg. Der bereits installierte Verkehrsspiegel, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg geben soll, ist noch immer oft von an der Friedhofsmauer parkenden Lkws zugestellt bzw. die dort parkenden Lkws nehmen die durch den Verkehrsspiegel ermöglichte Sicht in den südlichen Hainer Weg. Auch der südliche Teil des Hainer Weges ist für die aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführer schlecht einsehbar. Fahrzeugführer fahren bereits in den Hainer Weg ein, um Einsicht in den südlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den südlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1179 Antrag vom 12.10.2016, OF 211/5 Antrag vom 06.11.2017, OF 654/5

Verkehrssituation im Hainer Weg / Ecke Bergersgrundweg

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1179 Betreff: Verkehrssituation im Hainer Weg / Ecke Bergersgrundweg Um den aus dem Bergesgrundweg kommenden und in den Hainer Weg einbiegenden Fahrzeugen eine bessere Sicht nach Süden in den vorhandenen Verkehrsspiegel zu gewährleisten, wird der Magistrat veranlassen, dass mittels der Verkehrszeichenkombination VZ 314 StVO "Parkplatz" und VZ 1048-10 StVO "Nur Personenkraftwagen" das Parken von größeren Fahrzeugen im unmittelbaren Sichtbereich des Spiegels verhindert werden kann. Bei der Überprüfung der nördlichen Sichtbedingung im Einmündungsbereich Bergesgrundweg/ Hainer Weg hat der Magistrat festgestellt, dass ein Herausfahren aus dem Bergesgrundweg in den Hainer Weg unter Berücksichtigung der gegebenen Straßenverhältnisse und unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ohne besondere Probleme möglich ist. Zudem unterscheiden sich in diesem Fall die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurt. Daher wird die Aufstellung eines weiteren Verkehrsspiegels abgelehnt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 Antrag vom 12.10.2016, OF 211/5

Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 211/5 Betreff: Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Vorgang: OM 147/16 OBR 5; ST 1179/16 Der Ortsbeirat 5 möge eine Ortsbegehung an der Ecke Hainer Weg / Bergesgrundweg durchführen um sich ein Bild von der Einsichtbarkeit des nördlichen Hainer Wegs für aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen zu machen. Dazu wird das Amt für Straßenbau und Erschließung eingeladen. Begründung: Der Magistrat hat den Antrag des Ortsbeirates OF 42/5 (OM 147), einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt, abgelehnt. Er führt hierbei (ST 1179) an, dass ein Herausfahren aus dem Bergesgrundweg in den Hainer Weg unter Berücksichtigung der gegebenen Straßenverhältnisse und unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ohne besondere Probleme möglich sei und sich zudem die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurts unterschieden. Dem ist zu entgegen, dass vor allem größere PKWs derart in den Hainer Weg einfahren müssen um Einsicht in den nördlichen Hainer Weg zu nehmen, dass Sie den aus Süden kommenden Verkehr gefährden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1179 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 32 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher im Sinne der Vorlage OF 211/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachämter vereinbart. Beschluss: Die Vorlage OF 211/5 wurde zurückgezogen.

Beratung im Ortsbeirat: 4