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Reflexion

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Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte hier: Eigentumsverhältnisse und Zustand

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1119 entstanden aus Vorlage: OF 88/16 vom 09.12.2016 Betreff: Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte hier: Eigentumsverhältnisse und Zustand Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wer Besitzer der Mauerreste der Ringmauer ist, die sich als Grundstücksgrenze zwischen den beiden Straßen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte befindet, entweder die Stadt Frankfurt als Rechtsnachfolgerin der Stadt Bergen-Enkheim oder die jeweiligen Grundstückseigentümer je zur Hälfte. Nach Feststellung der Eigentumsverhältnisse soll geprüft werden, ob und mit welchem Aufwand (baulich und finanziell) die noch vorhandenen Teile der Ringmauer in Absprache mit den angrenzenden Grundstückseigentümern saniert und - falls noch nicht geschehen - unter Denkmalschutz gestellt werden können . Begründung: Die Ringmauer ist eines der Wahrzeichen des Stadtteiles. Der Bereich vor der evangelischen Kirche in Bergen wurde gerade saniert, aber auch die zurzeit nicht öffentlich zugänglichen Teile der Ringmauer der mittelalterlichen Stadtbefestigung sollten nicht vergessen werden. Bei weiterem Abwarten wird es diesen Teil der Ringmauer bald nicht mehr geben. Anlage Anlage 1 (ca. 963 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 746 Antrag vom 03.07.2018, OF 202/16 Aktenzeichen: 60 3

Alte Ringmauer - östlicher Teil zwischen den Straßen An der Oberpforte und Conrad-Weil-Gasse

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2018, OF 202/16 Betreff: Alte Ringmauer - östlicher Teil zwischen den Straßen An der Oberpforte und Conrad-Weil-Gasse Vorgang: OM 1119/17 OBR 16; ST 746/17 Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen: Der OBR 16 bekräftigt seinen Wunsch, die Reste der Ringmauer unter Denkmalschutz zu stellen. Der Magistrat benötigt für ein Gesamtkonzept die Einwilligung der Eigentümer/Anwohner. Die Ortsvorsteherin wird deshalb gebeten ein Treffen aller Eigentümer und Anwohner zu organisieren (auch mit den Ämtern die den städtischen Anteil an der Mauer verwalten) um bereits vor einem Konzept des Magistrates, die Bereitschaft abzufragen. Zu diesem Treffen könnte auch ein Vertreter des Denkmalamtes der Stadt Frankfurt eingeladen werden, der Informationen über notwendige Maßnahmen und voraussichtliche Kosten für die Restaurierung der Mauer gegeben werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1119 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 746 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 07.08.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 202/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4