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Überweg Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüberführung fußgängerfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 200/5 Betreff: Überweg Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüberführung fußgängerfreundlich gestalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Oppenheimer Landstraße vor der Bahnunterführung so angepasst werden kann, dass es Fußgängerinnen und Fußgängern möglich ist, den Kreuzungsbereich in einer Grünphase zu überqueren. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist es wünschenswert, den Kreuzungsbereich in einer Grünphase zu überqueren und nicht auf der Verkehrsinsel warten zu müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 949 2021 Die Vorlage OF 200/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überweg Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüberführung fußgängerfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 949 entstanden aus Vorlage: OF 200/5 vom 19.09.2021 Betreff: Überweg Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüberführung fußgängerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüber führung so angepasst werden kann, dass es Fußgängerinnen und Fußgängern möglich ist, den Kreuzungsbereich in einer Grünphase zu überqueren. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist es wünschenswert, den Kreuzungsbereich in einer Grünphase zu überqueren und nicht auf der Verkehrsinsel warten zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 589 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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