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Reflexion

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Anlegung einer Querungshilfe in der Niedereschbacher Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2011, OF 2/13 Betreff: Anlegung einer Querungshilfe in der Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bitten den Magistrat das Straßenverkehrsamt mit der Anlegung einer Querungshilfe auf der Nieder- Eschbacher Straße in Höhe des Rewe Markts zu beauftragen. Begründung: In Höhe des Rewe- Markts wird auf der Nieder Eschbacher Straße eine Querungshilfe (Zebrastreifen) zu einer Notwendigkeit. Nicht nur die Kunden des anliegenden Rewe- Markts, sondern auch die Anwohner der Kurmarkstraße müssen in vielen Fällen die viel befahrene Nieder Eschbacher Straße ohne Hilfe überqueren. Diese Brisanz wird in Zukunft verschärft, durch das Neubaugebiet "New Erlenbach" und den hier ansässigen jungen Familien mit schulpflichtigen Kindern. Der Weg durch die Kurmarkstraße und über die Nieder Eschbacher Straße wird damit zu einem Schulweg. Des Weiteren würde eine Querungshilfe an dieser Stelle zur Verkehrsberuhigung, insbesondere zur Geschwindigkeitsminderung auf dieser Straße beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 13 am 03.05.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 22 2011 Die Vorlage OF 2/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "Anlegung einer Querungshilfe" durch das Wort "Schulwegsicherung" ersetzt werden und der Tenor um den Halbsatz "um das Neubaugebiet New Erlenbach an das Schulwegsystem anzuschließen." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulwegsicherung in der Niedereschbacher Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 22 entstanden aus Vorlage: OF 2/13 vom 18.04.2011 Betreff: Schulwegsicherung in der Niedereschbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt mit der Anlegung einer Querungshilfe auf der Niedereschbacher Straße in Höhe des REWE-Markts zu beauftragen, um das Neubaugebiet "New Erlenbach" an das Schulwegesystem anzuschließen. Begründung: In Höhe des REWE-Markts wird auf der Niedereschbacher Straße eine Querungshilfe (Zebrastreifen) zu einer Notwendigkeit. Nicht nur die Kunden des anliegenden REWE-Markts, sondern auch die Anwohner der Kurmarkstraße müssen in vielen Fällen die viel befahrene Niedereschbacher Straße ohne Hilfe überqueren. Diese Brisanz wird in Zukunft verschärft durch das Neubaugebiet "New Erlenbach" und die hier ansässigen jungen Familien mit schulpflichtigen Kindern. Der Weg durch die Kurmarkstraße und über die Niedereschbacher Straße wird damit zu einem Schulweg. Des Weiteren würde eine Querungshilfe an dieser Stelle zur Verkehrsberuhigung, insbesondere zur Geschwindigkeitsminderung auf dieser Straße beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 884 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4