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Reflexion

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a. Gateway Gardens - Öffnung der Ellis-Road für den Fahrradverkehr b. Gateway Gardens - Erschließung des Gebietes durch den Fahrradverkehr

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2006, ST 1104 Betreff: a. Gateway Gardens - Öffnung der Ellis-Road für den Fahrradverkehr b. Gateway Gardens - Erschließung des Gebietes durch den Fahrradverkehr Zur OM 491: Der überregionale Radweg R 3 ist im Bereich Hugo-Eckener-Ring - Kapitän-Lehmann-Straße - Schwanheimer Bahnstraße ausgebaut und uneingeschränkt nutzbar. Eine Veränderung der Linienführung ist derzeit nicht vorgesehen. Die Ellis-Road innerhalb des Gebietes von Gateway Gardens (Bebauungsplanentwurf 851) ist derzeit in privatem Eigentum. Erst nach Herstellung der Straßenflächen und Übernahme der Straßen im Rahmen des Erschließungsvertrages durch das Amt für Straßenbau und Erschließung werden diese Flächen als öffentliche Straßen zur Verfügung stehen. Erst zu diesem Zeitpunkt können die im Gebiet von Gateway Gardens vorgesehenen Rad- und Fußwege auch einer öffentlichen Nutzung übergeben werden. Zur OM 492: Das Baugebiet Gateway Gardens ist aufgrund seiner Lage, umgeben von übergeordneten, Hochfrequentierten Straßen mit dem Fahrrad nur eingeschränkt erreichbar. Auf der Kapitän-Lehmann-Straße im Westen, der B43 im Norden und den Bundesautobahnen 5 und 3 ist der Verkehr mit Fahrrädern verboten. Lediglich über die Unterschweinstiege im Norden und über die Ellis-Road im Süden respektive den überregionalen Radweg R 3 ist das Gebiet mit dem Fahrrad erreichbar. Die Anordnung von Wegen für Radfahrer im Gebiet wird darauf Rücksicht nehmen. In Gesprächen mit der Projektentwicklung Gateway Gardens konnte erreicht werden, dass von dieser Seite in die Verkaufsgespräche Hinweise auf die Bedeutung des Radverkehrs aufgenommen werden. Es obliegt jedoch den Entscheidungen der Bauherren, diesem Aspekt in geeigneter Weise Rechnung zu tragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.09.2006, OM 491 Anregung an den Magistrat vom 29.09.2006, OM 492 Antrag vom 01.09.2020, OF 1746/5 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6577

Tempo 30 im Stadtteil Gateway Gardens

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1746/5 Betreff: Tempo 30 im Stadtteil Gateway Gardens Vorgang: ST 1104/06 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Stadtteil Gateway Gardens auf allen Straßen zwischen der B 43, A 3 und Kapitän-Lehmann-Straße die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Alternativ kann der Magistrat zur Sicherheit des Radverkehrs Radverkehrsanlagen auf den vier wichtigsten Straßen (Thea-Rasche-, Amelia-Mary-Earhart-, Bessie-Coleman-, und De-Saint-Exupéry-Straße) einrichten. Begründung: Das Gebiet ist ein geschlossener neuer Stadtteil ohne Durchgangsverkehr, der hauptsächlich durch den ÖPNV und nur untergeordnet durch den motorisierten Individualverkehr erschlossen werden soll. Der Magistrat hat entgegen der Aufforderung durch den Ortsbeirat bei der Planung des Stadtteils bewusst keine Erschließung durch Fahrradverkehr geplant, weil er den Stadtteil dafür als zu abgelegen erachtet hat (ST 1104/2006). Tatsächlich werden die Arbeitsplätze heute von vielen Radfahrenden aufgesucht. Die Breite der Straßen gibt es aber an den meisten Stellen nicht her, Radfahrende legal zu überholen. Leider ist es eine Alltagserfahrung, dass dennoch und zwar mit zu niedrigem Abstand überholt wird und dabei Radfahrende gefährdet werden. Daher muss die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden, weil dadurch viele Überholvorgänge überflüssig werden. Es erscheint für den Kraftfahrzeugverkehr zumutbar, die letzten Meter zu den Abstellplätzen in mäßigem Tempo zurückzulegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2006, ST 1104 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6577 2020 Die Vorlage OF 1746/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF und fraktionslos (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4