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Unklare Baustellenausschilderung
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Bei den inzwischen beendeten Arbeiten im Bereich der Gerbermühlstraße handelte es sich um eine Baumaßnahme, deren Auflagen nicht vollumfänglich eingehalten wurden. Die Gründe hierzu sind nicht bekannt. Generell ist festzustellen, dass Baufirmen vielmals die notwendige Sorgfalt beim Einrichten Ihrer Arbeitsstelle vermissen lassen. So wird durch Baufirmen, stellenweise aber auch durch Fachfirmen, nicht zwischen den einzelnen Verkehrszeichen (VZ) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (beispielsweise VZ 138-10 StVO "Radverkehr" und VZ 237 StVO "Radweg", VZ 240 StVO "Gemeinsamer Geh- und Radweg" und VZ 241-30 StVO "Getrennter Rad- und Gehweg") unterschieden, solange das entsprechende Sinnbild (beispielsweise Radverkehr oder Radfahr- und Fußverkehr) ersichtlich ist. Es kann in Folge auch nicht von Einzelfällen die Rede sein. Um dem entgegen zu wirken, werden die Arbeitsstellen im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es nicht in der Entscheidungskompetenz der Verkehrsteilnehmenden liegt, behördlich angeordnete Verkehrszeichen und Sperreinrichtungen zu beachten oder zu ignorieren, je nachdem ob diesen die Hintergründe für die Anordnung als sachgerecht oder überzeugend erscheinen. Sollte Verkehrsteilnehmende eine augenscheinlich verkehrsgefährdende Situation auffallen, so sind unverzüglich die untere Straßenverkehrsbehörde, beziehungsweise die entsprechenden Gefahrenabwehrbehörden, hierrüber zu informieren. Aufgrund des Antrags vom 18. Juni 2019, NR 895, sowie dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019, § 4424, wird eine Fahrradstaffel geschaffen, die für die Überwachung der Radverkehrsanlagen zuständig ist. Mit Hilfe dieser Fahrradstaffel sollen durch eine verstärkte Überwachung der Radverkehrsanlagen die Verkehrsteilnehmer dahingehend sensibilisiert werden, die Verkehrswege der Radfahrenden als solche wahrzunehmen und freizuhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1399 Antrag vom 25.02.2020, OF 1628/5 Anregung vom 15.05.2020, OA 552
Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1628/5 Betreff: Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5 Vorgang: ST 119/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 ein Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen einzurichten. Es sind Maßnahmenpläne zu entwickeln, wie die Umsetzung der angeordneten Absicherungen und Ausschilderungen deutlich verbessert werden kann. Als Referenzgebiet eignet sich der Ortsbezirk 5, der eine genügend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen ausweist, die für das Stadtgebiet repräsentativ sind. Die wirksamsten Maßnahmen können dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden. Begründung: Wie der Magistrat in der o.a. ST-Vorlage einräumt, ist es die Regel, dass die angeordneten Maßnahmen zur Baustellenabsicherung nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kündigt der Magistrat an, nichts dagegen unternehmen zu wollen und sich weiter von den Fachfirmen auf der Nase herumtanzen zu lassen. Die Ankündigung "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" die Arbeitsstellen zu überprüfen, kann nicht ernst genommen werden. Die desolate Situation ist ja darauf zurückzuführen, dass nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft wird. Vielmehr muss systematisch ergründet werden, warum die Anordnungen nicht umgesetzt werden. Schlechtleistungen sind nicht nur zu prüfen, sondern durch geeignete Sanktionen im Wiederholungsfall zu ahnden. Der Verweis auf die eingeführte Fahrradstaffel kann eben so wenig überzeugen. Deren Aufgabe ist die Durchsetzung der angeordneten Ausschilderung. Der Verweis auf die Gefahrenabwehrbehörden ist abwegig. Deren mangelnde Problemlösungskompetenz bei der Abwendung von Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer ist bekannt. Der Magistrat hat in seiner Vorlage ST 2371/2019 seinen fehlenden Willen bekundet, die Landesbehörden in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. In der Gerbermühlstraße wurde durch eine fehlerhafte Baustellenausschilderung der Radverkehr ungesichert auf die auf eine Fahrspur verengte, aber weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbaren Fahrbahn geleitet. In der Praxis sucht sich dann der Fuß- und Fahrradverkehr eigene Wege unter Missachtung der Verbote. In der Bevölkerung verfestigt sich der Eindruck, dass die Schilder irgendwie beliebig sind. Die Menschen benutzen die Wege dann nach Gusto. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen beim Radverkehr zeigen, dass hier dringend entgegen gewirkt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1628/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 552 2020 Die Vorlage OF 1628/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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