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Reflexion

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Änderung des Bebauungsplans Nr. 803 Riedberg im Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2012, OF 159/12 Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 803 Riedberg im Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee Bedingt durch den Verzicht der Universität auf Bauflächen im Randbereich des Riedbergs, zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Autobahn A 5, wird vom Magistrat eine Umplanung dieses Bereichs angestrebt und geprüft, ob die vorgesehenen Gewerbeflächen und Sondergebietsflächen Uni für eine Wohnbebauung umgezont werden können. Im bisherigen Bebauungsplanentwurf Nr. 803 Ä ist zwischen der Allee und der A 5 ein Baukörperriegel einer dreigeschossigen Gewerbebebauung und ein Sondergebiet Universität ausgewiesen. Die Baugrenze dieser Bauflächen hält einen Abstand von 80 m zum Lärmschutzwall und einen Abstand von 35 m zur Starkstromleitung ein. Nach Angaben des Straßen- und Verkehrsmanagements Hessen Mobil, werden derzeit im Siedlungsbereich Riedberg entlang der A 5 die Lärmgrenzwerte sowohl am Tag und in der Nacht trotz Lärmschutzwall deutlich überschritten. Es besteht anscheinend auch zukünftig keine Möglichkeit, mit vertretbarem Aufwand eine Überschreitung der Lärmschutzgrenzwerte auszuschließen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Bei einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 803 Ä die Flächen der Wohnbebauung wie bisher ausgewiesen, an der Südostseite der Graf-von-Stauffenberg-Allee enden zu lassen und nicht auf die Nordwestseite der Graf-von-Stauffenberg-Allee auszudehnen. 2. Die Wohnbebauung im Bereich Riedberg, wie bisher ausgewiesen, auch zukünftig durch einen Bebauungsriegel aus nicht wohnlich genutzten und das Wohnen nicht wesentlich störenden Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden zur Autobahn A 5 abzuschirmen. 3. Keine weiteren Einschränkungen des Lärmschutzes hinzunehmen und bei der Länderverwaltung Hessen Mobil weitere Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Verbreiterung der Autobahn A 5 einzufordern. 4. Abschließend wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen Planungsstand und die angestrebten Veränderungen der Bebauungsplanung zu berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.11.2012, OF 184/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 28.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 159/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 283 2012 1. Die Vorlage OF 159/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 184/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 184/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang.

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2012, OF 184/12 Betreff: Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 "Riedberg-Niederurseler Hang" Vorgang: M 213/12 Im bisherigen Bebauungsplanentwurf Nr. 803 ist zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der A 5 ein Baukörperriegel einer dreigeschossigen Gewerbebebauung und ein Sondergebiet Universität ausgewiesen. Die Baugrenze dieser Bauflächen hält einen Abstand von 80 m zum Lärmschutzwall und einen Abstand von 35 m zur Starkstromleitung ein. Bedingt durch den Verzicht der Universität auf Bauflächen zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Autobahn A 5, wird nun vom Magistrat eine Umplanung dieses Bereichs angestrebt und geprüft, ob die vorgesehenen Gewerbeflächen und Sondergebietsflächen Uni für eine Wohnbebauung umgezont werden können. Der Abstand der Wohnbebauung zur A 5 würde damit deutlich reduziert. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Mit welchen aktuellen schalltechnischen Untersuchungen die Abkehr von der bisherigen Bebauungsplanfestsetzung, mit einer aus Gründen der Lärmbelastung getroffenen Ausweisung einer Baufläche entlang der Autobahn A 5 für gewerbliche und universitäre Nutzungen, gerechtfertigt wird. 2. Inwieweit die aus einer schalltechnischen Untersuchung resultierenden Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 803 (M 37/2000), dass in den Bauflächen entlang der Autobahn A 5 die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung deutlich über- schritten werden, heute nicht mehr zutreffen. 3. Warum das städtebauliche Konzept der M 213 vom 28.9.2012, mit zusätzlichen Wohnbauflächen und erhöhten Geschosszahlen entlang der A 5, vereinbar ist mit der Aussage der früheren schalltechnischen Untersuchung, dass Gebäude mit einer Höhe von 9 m (erreichbar bei drei und vier Geschossen) in den Einwirkungsbereich hoher Lärmwerte geraten, die Wohnkriterien nicht mehr erfüllen. 4. Ob die Annäherung der Wohnbebauung an die A 5, im Hinblick auf die Aussage des Straßen- und Verkehrsmanagements Hessen Mobil, dass derzeit im Siedlungsbereich Riedberg entlang der A 5 die Lärmgrenzwerte sowohl am Tag und in der Nacht trotz Lärmschutzwall deutlich überschritten werden und auch mit einer Erhöhung des Lärmschutzwalls keine signifikante Verbesserung der Lärmschutzwirkung erreichbar ist, mit den städtischen Zielsetzungen der Lärmvorsorge und Lärmminderungsplanung vereinbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.09.2012, OF 159/12 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 283 2012 1. Die Vorlage OF 159/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 184/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 184/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang. Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2012, OA 283 entstanden aus Vorlage: OF 184/12 vom 02.11.2012 Betreff: Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 "Riedberg-Niederurseler Hang" Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213 Vorgang: M 37/00 Im bisherigen Bebauungsplanentwurf Nr. 803 ist zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der A 5 ein Baukörperriegel mit einer dreigeschossigen Gewerbebebauung und ein Sondergebiet Universität ausgewiesen. Die Baugrenze dieser Bauflächen hält einen Abstand von 80 Metern zum Lärmschutzwall und einen Abstand von 35 Metern zur Starkstromleitung ein. Bedingt durch den Verzicht der Universität auf Bauflächen zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Autobahn A 5 wird nun vom Magistrat eine Umplanung dieses Bereichs angestrebt und geprüft, ob die vorgesehenen Gewerbeflächen und Sondergebietsflächen Universität für eine Wohnbebauung umgezont werden können. Der Abstand der Wohnbebauung zur A 5 würde damit deutlich reduziert. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. mit welchen aktuellen schalltechnischen Untersuchungen die Abkehr von der bisherigen Bebauungsplanfestsetzung mit einer aus Gründen der Lärmbelastung getroffenen Ausweisung einer Baufläche entlang der Autobahn A 5 für gewerbliche und universitäre Nutzungen gerechtfertigt wird; 2. inwieweit die aus einer schalltechnischen Untersuchung resultierenden Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 803 (M 37), dass in den Bauflächen entlang der Autobahn A 5 die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung deutlich überschritten werden, heute nicht mehr zutreffen; 3. warum das städtebauliche Konzept der Vorlage M 213, mit zusätzlichen Wohnbauflächen und erhöhten Geschosszahlen entlang der A 5, mit der Aussage der früheren schalltechnischen Untersuchung vereinbar ist, dass Gebäude mit einer Höhe von 9 Metern (erreichbar bei drei und vier Geschossen) in den Einwirkungsbereich hoher Lärmwerte geraten und die Wohnkriterien nicht mehr erfüllen; 4. ob die Annäherung der Wohnbebauung an die A 5, im Hinblick auf die Aussage von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagements, dass derzeit im Siedlungsbereich Riedberg entlang der A 5 die Lärmgrenzwerte sowohl am Tag als auch in der Nacht trotz eines Lärmschutzwalls deutlich überschritten werden und auch mit einer Erhöhung des Lärmschutzwalls keine signifikante Verbesserung der Lärmschutzwirkung erreichbar ist, mit den städtischen Zielsetzungen der Lärmvorsorge und Lärmminderungsplanung vereinbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 91 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.11.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 283 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 213 = Annahme im Rahmen NR 407, OA 283 = Annahme) FDP und FREIE WÄHLER (M 213 und OA 283 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 213 = Ablehnung, OA 283 = Annahme) 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 283 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 283 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 407) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 2395, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4