Reflexion
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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bahnübergang Welscher Weg
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 19.01.2018, EA 24 entstanden aus Vorlage: OF 678/5 vom 03.01.2018 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bahnübergang Welscher Weg Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Mittel für die Errichtung einer Unterführung unter dem jetzigen Bahnübergang Welscher Weg in Sachsenhausen in den Haushalt 2018 eingestellt. Begründung: Der Bahnübergang Welscher Weg ist lediglich durch eine Umlaufsperre gesichert, deshalb müssen Eisenbahnzüge vor dem Passieren des Überganges die Passanten durch ein schrilles Pfeifsignal warnen. Dies stellt für die Anwohnerinnen und Anwohner in weitem Umfeld des Bahnüberganges seit nunmehr über 20 Jahren 24 Stunden am Tag zusätzlich zu der seit mehr als sechs Jahren bestehenden unerträglichen Lärmbelastung durch die Einflugschneise der Nordwestlandebahn eine zusätzliche, erhebliche Belastung dar. Eine Schließung des Bahnüberganges würde den Interessen der Allgemeinheit, was den Erhalt der Wegeverbindung betrifft, nicht entsprechen, da er eine wichtige Verbindung des geplanten, in unmittelbarer Nähe verlaufenden Radschnellweges Frankfurt-Langen-Darmstadt ist und für Erholung suchende Spaziergängerinnen und Spaziergänger einen direkten Zugang in den Stadtwald ermöglicht. Für den Bau einer Unterführung spräche, im Gegensatz zu einer Überführung, die unauffällige Einbettung in die umgebende Flora und die gute barrierefreie Nutzbarkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1385 Antrag vom 28.01.2020, OF 1575/5 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5776 Antrag vom 14.06.2021, OF 27/7 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 50 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 24 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Aktenzeichen: 66 2
Bahnübergang Welscher Weg
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.04.2019, B 135 Betreff: Bahnübergang Welscher Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3503 - OA 331/18 OBR 5 - Der Magistrat hat die drei im Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 181, genannten Alternativen zur Vermeidung der Pfeifsignale unter aktuellen Gesichtspunkten bewertet und geprüft, welcher Vorschlag umgesetzt werden kann. Bau einer Unterführung in räumlicher Nähe zu dem gegenwärtigen Bahnübergang Eine Unterführung bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Flora und die Schutzgebiete in der unmittelbaren Umgebung. Für eine barrierefreie Querung sind sehr große Entwicklungslängen notwendig, die nur durch Mäandrierung erreicht werden können. Herstellung einer barrierefreien Überbrückung der Bahnanlage Die Überbrückung der Bahnanlage erfordert einen ähnlich hohen Aufwand. Aufgrund seiner räumlichen Ausdehnung wird ein Brückenbauwerk an dieser Stelle als störender Fremdkörper wahrgenommen. Da ein größerer Höhenunterschied überwunden werden muss, ist die erforderliche Rampenlänge ebenfalls nur durch eine sehr starke Mäandrierung zu erreichen. Dies stellt für die Nutzenden keine zufriedenstellende Lösung dar. Zudem sind die Kosten für derartige Bauwerke in den letzten Jahren massiv gestiegen, sodass eine gewissenhafte Verwendung von Steuergeldern nicht mehr gewährleistet wäre. Sicherung des Bahnübergangs durch Schranken Als dritte Variante besteht die Möglichkeit, eine Schrankenanlage zu installieren. Nach einer Schätzung aus dem Jahre 2014 belaufen sich die Kosten hierfür auf rund eine Million Euro, zuzüglich der Kosten für regelmäßige Instandhaltungen und Inspektionen. Für den Bahnübergang Welscher Weg zeichnet die DB Netz AG verantwortlich. Diese sieht keinen Handlungsbedarf, da der Bahnübergang in seiner jetzigen Form planfestgestellt ist und damit Bestandsschutz genießt. Daher gehen die Kosten für eine Schrankenanlage komplett zulasten der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat sieht die Installation einer Schrankenanlage auf dieser Wegeverbindung kritisch, da in unmittelbarer Nähe auf der Ostseite der Gleise der neue Radschnellweg von Frankfurt am Main nach Darmstadt entstehen soll. Die Wegeverbindung von der Mörfelder Landstraße über die drei Bahnübergänge im Welscher Weg wird als Zubringer zu dieser Route fungieren und wird auch heute schon als Wegeverbindung rege genutzt (siehe Anlage). Da aufgrund der räumlichen Gegebenheiten jedoch andere Lösungen ausscheiden, bevorzugt der Magistrat die Installation einer Schrankenanlage und wird mit der DB Netz AG über die Planung und Umsetzung in Verhandlungen treten. Die im Haushalt unter dem Produktbereich "22 Umwelt - 22.07 Stadtforst - 5.003551 - Verkehrssicherungsmaßnahmen DB-Welscher Weg" eingestellten Mittel in Höhe von 730.000 Euro wurden zur Übertragung nach 2019 beantragt und können nach Genehmigung des Haushalts 2019ff für die Planung herangezogen werden. Da die oben genannten Mittel in der eingestellten Höhe für die Umsetzung nicht ausreichen werden, wird der Magistrat zu gegebener Zeit die abschließende Finanzierung sicherstellen müssen. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2019, OF 1307/5 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.11.2018, OA 331 Antrag vom 28.01.2020, OF 1575/5 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5776 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 08.05.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4719 2019 1. Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1307/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 59 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4298, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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