Reflexion
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Schutz von Wildtieren gewährleisten
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1539/1 Betreff: Schutz von Wildtieren gewährleisten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Leistungen im Wildtierschutz zu vergüten. Weiterhin soll der Magistrat den Helfenden im Wildtierschutz in der Übergangszeit gestatten, dass sie ihre Wohnungen für eine eintägige Beherbergung von verletzten Wildtieren zur Verfügung stellen, wenn außerhalb der Öffnungszeiten kein Transport in die Hanauer Auffangstation möglich ist. Begründung: In Frankfurt gibt es keine Wildtierauffangstation, wie sie eigentlich jede Kommune haben müsste, um verletzte Wildtiere zu versorgen. Stattdessen werden die Tiere nach Hanau zum Verein Wildtierfreunde Hanau e.V. gebracht, ohne deren Leistungen zu vergüten. Das ist dem eigenen Anspruch einer Fair-Trade-Stadt nicht würdig. Ein großer Teil an verletzten Tieren entsteht im Ortsbezirk 1, vor allem am Mainufer und am Anlagenring. Häufig kontaktieren Polizei und Feuerwehr private Tierschützer, um verletzte Tiere einzufangen und zu versorgen. Das Ordnungsamt hat offenbar nichts Besseres zu tun, als Wohnungen von Helfenden im Tierschutz zu betreten und auf Wildtiere zu überprüfen, um Strafen zu verhängen. Auf der einen Seite kommt die Stadt Frankfurt nicht ihre Pflichten nach, auf der anderen Seite bestraft sie die Personen, die die Leistungen der Stadt kostenlos erbringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2025, OF 1545/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1539/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit der Vorlage OF 1545/1 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1539/1 wurde zurückgezogen. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1545/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Befassung mit der Vorlage); Die Partei (= Enthaltung)
Der Garantenstellung gerecht werden: Schutz von Wildtieren durch die Stadt sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1545/1 Betreff: Der Garantenstellung gerecht werden: Schutz von Wildtieren durch die Stadt sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Wildtierschutz in der Stadt zu etablieren, indem er entweder eine Wildtierauffangsstation einrichtet oder die Hanauer Auffangstation finanziell unterstützt. Des Weiteren soll der Magistrat die Personen, die sich um Wildtiere kümmern, sachgerecht unterstützen und Aufwendungen für verletzte Tiere vergüten. Begründung: In Frankfurt gibt es keine Wildtierauffangstation, wie sie eigentlich jede Kommune haben müsste, um verletzte Wildtiere zu versorgen. Stattdessen werden ca. 600 Tiere nach Hanau zum Verein Wildtierfreunde Hanau e.V. gebracht, darunter allein ca. 100 Igel. Die Leistungen des Hanauer Vereins werden seitens der Stadt jedoch nicht vergütet, geschweige denn dass die Aufwendungen für Futter und Transport bezahlt werden. Das ist ein krasser Verstoß gegen die eigenen Richtlinien, dass man ein gesetzestreuer Vertragspartner sein will, und u.a. Mindestlohn seitens der Dienstleister einfordert. Viele Tiere werden durch Menschen verletzt. Sei es durch Unfälle mit Fahrzeugen (Rad, Auto, ...), durch Vogelschlag an Fensterscheiben, durch ordnungswidrige Vergrämungsmaßnahmen oder durch Fehlschüsse bei der Jagd. Wer ein Tier verletzt, gleich ob Wildtier oder Haustier, ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Eine unterlassene Hilfeleistung bei Wirbeltieren wäre eine Tierquälerei (§17 Nr. 2b TierSchG i.V.m. §13 StGB). Häufig kommt es bei Verletzungen von Tieren vor, dass der Verursacher nicht mehr ermittelbar ist, sei es, dass er flüchtet oder die Tat abstreitet. Dann muss die Stadt als Garant für den Tierschutz einspringen (Art. 20a GG). Leider streitet die Stadt Frankfurt bisher die Zuständigkeit ab. Aber, letztendlich kommt es darauf gar nicht an. Die Stadt wäre auch ohne Vorliegen einer Garantenstellung zur Hilfe verpflichtet (§ 323c Abs. 1 StGB). Der Stadt Frankfurt ist es, insbesondere bei dem milliardenschweren Etat und dem derzeitigen Haushaltsüberschuss, sehr wohl zuzumuten, Hilfe in Form von Wildtierschutz zu leisten. Die Stadt kann sich also nicht darauf berufen, dass sie gar nicht zuständig oder verpflichtet wäre, denn darauf kommt es nicht an. Ein großer Teil an verletzten Tieren entsteht im Ortsbezirk 1, vor allem am Mainufer und am Anlagenring. Häufig kontaktieren Polizei und Feuerwehr private Tierschützer, um verletzte Tiere einzufangen und zu versorgen. Problematisch dabei ist, dass die Stadt für herbeigerufene Tierschützer nicht die Kosten übernimmt, obwohl sie deren Hilfe angefordert hat. Auch hier sei noch mal darauf hingewiesen, wie z.B. Mindestlohn für die Tierschützer gewährleistet sein soll, wenn überhaupt gar nichts gezahlt wird. Mehr noch, Tierschützer stehen in der Gefahr, dass wenn sie ein Tier aufnehmen, dann vom Ordnungsamt kontrolliert werden und ordnungsrechtlich belangt werden. So gab es Hausbesuche bei Personen, die angeblich Wasservögel vorübergehend aufgenommen hatten, um sie tierärztlich zu versorgen. Letztendlich bekämpft die Stadt damit sogar den Tierschutz und versucht ihn zu behindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.01.2025, OF 1539/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit der Vorlage OF 1545/1 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1539/1 wurde zurückgezogen. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1545/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Befassung mit der Vorlage); Die Partei (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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