Reflexion
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Änderung des Bebauungsplans Nr. 417
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 234 Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 417 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2589 - OA 285/12 OBR 13 - Mit dem Bebauungsplan Nr. 417, rechtsverbindlich seit 12.06.1984 werden landwirtschaftliche Flächen, private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten und Parkanlage einschließlich Stellplatzflächen sowie eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt. Die im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche umfasst die landwirtschaftliche Fläche nach dem Bebauungsplan Nr. 417; Friedhofs- und Gartenflächen sind im Regionalen Flächennutzungsplan als solche dargestellt. Die im Bebauungsplan Nr. 417 festgesetzten Flächen für Dauerkleingärten und Parkanlagen liegen im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt", Zone 1. Die Kleingartenflächen sind größtenteils belegt und werden benötigt. Eine Umwidmung dieser Flächen zu Wohngebiets- und Gemeinbedarfsflächen ist nicht vorgesehen; das Landschaftsschutzgebiet an dieser Stelle soll erhalten bleiben. Eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans wird nicht angestrebt. Die Friedhofsfläche "Nieder-Erlenbach Neu" ist in Teilen belegt. Eine Umnutzung in der Gesamtheit ist in absehbarer Zeit nicht möglich. Der Friedhof wurde gebaut, weil die Belegungskapazitäten des Friedhofs "Nieder-Erlenbach Alt" erschöpft sind. Nach aktuellem Stand hat der Friedhof "Nieder-Erlenbach Neu" Überkapazitäten. Es wird erwogen, den nordwestlichen Teil mit einem Abstand von 15 m zur Aussegnungshalle aufzugeben. Dieser Teil steht dann für eine Bauflächenentwicklung im Zusammenhang mit den im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen zur Verfügung. Der Magistrat wird im Sinne einer Ortsteilerweiterung für die gesamte im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche, einschließlich der nicht mehr benötigten Friedhofsflächen, ein städtebauliches Konzept entwickeln, in das dann eine Sporthalle integriert werden kann. Auf Grundlage dieses Konzepts können Fragen wie z.B. die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und die benötigten Ausgleichsflächen bzw. -maßnahmen sowie das Verhältnis zum benachbarten Gewerbegebiet geklärt werden. Das planerische Konzept kann auch Basis für die Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für ein Bebauungsplanverfahren sein. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.06.2013, OA 404 Antrag vom 10.06.2013, OF 153/13 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.11.2012, OA 285 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 13 Versandpaket: 08.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 13 am 25.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 404 2013 1. Die Vorlage B 234 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 404 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 153/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz die Worte "den Bebauungsplan" durch die Worte "das städtebauliche Konzept" ersetzt, im ersten Satz der Auflistung nach dem Wort "Kurmarkstraße" die Worte "(keine zu engen Straßen)" angefügt und im letzten Satz die Worte "zeitlich vorgezogen" durch das Wort "beschleunigt" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 234 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 404 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 234 = Zurückweisung, OA 404 = Ziffern 1. bis 3. Annahme, Ziffer 4. Ablehnung) NPD (B 234 = Kenntnis, OA 404 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage B 234 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 404 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD (= Annahme), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3642, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013
Gestaltung Bebauungsplan Nr. 417
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2013, OF 153/13 Betreff: Gestaltung Bebauungsplan Nr. 417 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Magistratsvorlage B234 hat der Magistrat erklärt den Bebauungsplan Nr. 417 für den Bau einer Sporthalle, sowie Wohnbebauung umzuwidmen lassen zu wollen. Im Sinne Nieder-Erlenbachs und seiner Anwohner fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf folgende Maßnahmen zu ergreifen und den Bebauungsplan nach den aufgeführten Kriterien zu gestalten. Die Wohnhäuser sollen weniger dicht aneinander stehen, wie im fertig gestellten Viertel entlang der Kurmarkstraße. Im Bebauungsplan soll ein Platz für ein Mehrgenerationenwohnaus ausgewiesen werden. Es ist zu prüfen, welcher Standort für eine Sporthalle am besten geeignet wäre, hierzu schlagen wir vor: Den Platz direkt neben dem Neuen Friedhof Oder Das äußerste Ende des Bebauungsplans, entlang der Straße "Am Riedsteg". Ebenfalls zu prüfen ist es, ob der Bau einer Sporthalle zeitlich vorgezogen werden kann, da gerade eine Sporthalle in Nieder-Erlenbach dringend benötigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 234 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 13 am 25.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 404 2013 1. Die Vorlage B 234 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 404 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 153/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz die Worte "den Bebauungsplan" durch die Worte "das städtebauliche Konzept" ersetzt, im ersten Satz der Auflistung nach dem Wort "Kurmarkstraße" die Worte "(keine zu engen Straßen)" angefügt und im letzten Satz die Worte "zeitlich vorgezogen" durch das Wort "beschleunigt" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Gestaltung Bebauungsplan Nr. 417 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 234
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2013, OA 404 entstanden aus Vorlage: OF 153/13 vom 10.06.2013 Betreff: Gestaltung Bebauungsplan Nr. 417 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 234 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Vorlage B 234 hat der Magistrat erklärt, den Bebauungsplan Nr. 417 für den Bau einer Sporthalle sowie für eine Wohnbebauung umwidmen lassen zu wollen. Im Sinne Nieder-Erlenbachs und seiner Anwohner wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen und das städtebauliche Konzept nach den aufgeführten Kriterien zu gestalten: 1. Die Wohnhäuser sollen weniger dicht aneinander stehen, wie im fertiggestellten Viertel entlang der Kurmarkstraße (keine zu engen Straßen). 2. Im Bebauungsplan soll ein Platz für ein Mehrgenerationenwohnhaus ausgewiesen werden. 3. Es ist zu prüfen, welcher Standort für eine Sporthalle am besten geeignet wäre, hierzu werden die folgenden Standorte vorgeschlagen: a) Der Platz direkt neben dem Neuen Friedhof oder b) das äußerste Ende des Bebauungsplans entlang der Straße Am Riedsteg . 4. Ebenfalls zu prüfen ist, ob der Bau einer Sporthalle beschleunigt werden kann, da gerade eine Sporthalle in Nieder-Erlenbach dringend benötigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 234 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 533 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.07.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 234 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 404 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 234 = Zurückweisung, OA 404 = Ziffern 1. bis 3. Annahme, Ziffer 4. Ablehnung) NPD (B 234 = Kenntnis, OA 404 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage B 234 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 404 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD (= Annahme), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3642, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 Aktenzeichen: 61 00
Beratung im Ortsbeirat: 4
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