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Reflexion

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Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1527/1 Betreff: Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Wiesenhüttenplatz vor Hausnummer 37 einen Fußgängerüberweg einzurichten, um die Überquerung der Straße und den Schulweg sicherer zu machen. Begründung: Viele Menschen gehen vom Bahnhofsausgang Süd kommend durch die Wiesenhüttenstraße und über den Wiesenhüttenplatz in Richtung Gutleut- und Wilhelm-Leuschner-Straße. Morgens und nachmittags sind viele Kinder auf ihrem Schulweg zur Karmeliter- und Weißfrauenschule unterwegs, dessen Eingang sich in der Gutleutstraße befindet. Auch die Kinder im Interimsquartier des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße in der Villa Kleyer könnten auf diese Weise die Straße zur Platz-/Grünfläche leichter und sicherer überqueren. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde zur Verkehrssicherheit der Fußgehenden und Schulkinder beitragen. Grafik: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6551 2025 Die Vorlage OF 1527/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4