Reflexion
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Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 entstanden aus Vorlage: OF 46/3 vom 24.05.2021 Betreff: Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände Vorgang: V 1880/20 OBR 3; ST 891/21 Das sog. ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße) ist das letzte große Areal innerhalb des Nordends, das in absehbarer Zeit neu bebaut werden könnte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse für das Gelände? 2. Steht der vorhandene Schornstein als letzter Rest der ursprünglichen Industriebebauung unter Denkmalschutz? 3. Wie könnte an die Geschichte des Geländes als ehemaliger Industriestandort in geeigneter Weise dauerhaft erinnert werden? 4. Welche Bebauung wäre auf dem o. g. Grundstück möglich? 5. Welche Einflussmöglichkeiten auf die Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe) hat die Stadt? 6. Wie könnte möglichst viel preiswerter Wohnraum geschaffen werden? 7. Könnte die Stadt die Einrichtung einer Kindertagesstätte als Auflage vorgeben? 8. Wäre dort eine Anwohnerquartiersgarage genehmigungsfähig? 9. Ist es möglich, dass der städtische Liegenschaftsfond oder die ABG aktiv an den Eigentümer herantritt, um Veräußerungsabsichten zu erfragen und gegebenenfalls das Vorkaufsrecht auszuüben? Begründung: Offensichtlich liegen dem Stadtplanungsamt aktuell keine Bauvoranfragen vor (siehe Stellungnahme ST 891). Normalerweise erfährt der Ortsbeirat erst nachdem bereits die Baugenehmigung erteilt wurde von geplanten Bauvorhaben. Hier nun möchte der Ortsbeirat bereits im Vorfeld die genehmigenden Behörden sensibilisieren und Ideen einbringen. Das Gelände war früher ein Industriestandort, der das östliche Nordend geprägt hat, deshalb hält der Ortsbeirat eine geeignete Form der Erinnerung an diese Geschichte für wichtig. Die Kindertagesstätte, die früher in der Merianschule ihren Standort hatte, sucht seit Jahren vergeblich einen Ersatzstandort. Das Gelände liegt im direkten Umfeld des alten Standorts und könnte dort die entstandene Lücke schließen. Das Gebiet rund um die Berger Straße leidet besonders unter dem Parkdruck und bietet auch wenig private Parkmöglichkeiten. Auf dem Areal könnte man bei einer Neubebauung mit Anwohnerquartiersparkplätzen oberirdisch Freiraum für Umgestaltungsmaßnahmen schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1745 Antrag vom 18.11.2021, OF 152/3 Antrag vom 06.01.2022, OF 170/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1471 Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Antrag vom 23.06.2022, OF 331/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 Aktenzeichen: 63 0
Ist das Südmilch-Gelände verkäuflich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 152/3 Betreff: Ist das Südmilch-Gelände verkäuflich? Vorgang: OM 280/21 OBR 3; ST 1745/21 Der Magistrat äußerte in seiner Stellungnahme 1745 vom 27.9.21 die Ansicht, die ABG Frankfurt Holding sei "ständig am Erwerb von Grundstücken interessiert" und machte die Möglichkeit bekannt, dass diese mit den Eigentürmern des Südmilchgeländes in Kontakt tritt, um eventuelle Veräußerungsabsichten zu erfragen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, den Kontakt mit den Eigentümern des Südmilchgeländes aufzunehmen und sich über eventuell bestehende Veräußerungsabsichten zu erkundigen. Sollten diese bestehen, wird der Magistrat gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, das Gelände zu erwerben. Hintergrund: Das Nordend steht unter starkem Gentrifizierungsdruck und untersteht aus diesem Grund der Milieuschutzsatzung. Ziel dieser Satzung ist, Verdrängung weniger finanzstarker Haushalte zu verhindern. Das Südmilchgelände als letztes großes Areal des Nordends, das in absehbarer Zeit neu bebaut werden könnte, bietet die Möglichkeit, bei entsprechend geförderter Bebauung eine Durchmischung des Gebietes sicherzustellen. Gerade hinsichtlich der viel zu geringen Anzahl an städtischen geförderten Wohnungen, sollte diese Chance nicht vertan werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.01.2022, OF 170/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1745 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1471 2022 1. Die Vorlage OF 152/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 170/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 170/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Beratung im Ortsbeirat: 4
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