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Reflexion

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Frühes Fahrwerkausfahren verhindern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1967 entstanden aus Vorlage: OF 538/5 vom 25.06.2017 Betreff: Frühes Fahrwerkausfahren verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen - insbesondere über die Fluglärmkommission und seine Aufsichtsratsmitgliedschaft bei der Fraport AG , dass speziell auf der Nordwestbahn (25R) landende Flugzeuge bei Betriebsrichtung 25 ihr Fahrwerk nicht früher ausfahren als erforderlich. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass immer häufiger auf der Nordwestbahn des Frankfurter Flughafens landende Flugzeuge ihr Fahrwerk bereits über Offenbach ausfahren. Erste Analysen bestätigen dies und zeigen, dass mehr als 30 Prozent der Flugzeuge auf Höhe des Goetheturms ihr Fahrwerk bereits ausgefahren haben. (Quelle: flugauswertung.de) Im Rahmen des Flughafenausbaues wurde mitgeteilt, dass im Anflug auf die Nordwestbahn (25R) das Ausfahren des Fahrwerkes nach überfliegen des Frankfurter Lerchesberges vorgesehen ist. Durch das Ausfahren des Fahrwerkes nehmen die Lärmemissionen von Flugzeugen im Ladeanflug zu. Um unnötige Lärmemissionen zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass das Fahrwerk nicht früher als notwendig ausgefahren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2303 Antrag vom 25.01.2018, OF 765/5 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2743 Aktenzeichen: 83 1

Frühes Fahrwerkausfahren verhindern (II)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2743 entstanden aus Vorlage: OF 765/5 vom 25.01.2018 Betreff: Frühes Fahrwerkausfahren verhindern (II) Vorgang: OM 1967/17 OBR 5; ST 2303/17 Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass speziell auf der Nordwestbahn (25R) landende Flugzeuge bei Betriebsrichtung 25 ihr Fahrwerk nicht früher ausfahren als erforderlich. Hierzu ist darauf hinzuwirken, dass die Fraport AG ein diesbezügliches Schreiben an die in Frankfurt landenden Airlines sendet. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass immer häufiger auf der Nordwestbahn des Frankfurter Flughafens landende Flugzeuge ihr Fahrwerk bereits über Offenbach ausfahren. Erste Analysen bestätigen dies und zeigen, dass mehr als 30 Prozent der Flugzeuge auf Höhe des Goetheturms ihr Fahrwerk bereits ausgefahren haben (Quelle: flugauswertung.de). Im Rahmen des Flughafenausbaues wurde mitgeteilt, dass im Anflug auf die Nordwestbahn (25R) das Ausfahren des Fahrwerkes nach Überfliegen des Frankfurter Lerchesberges vorgesehen ist. Durch das Ausfahren des Fahrwerkes nehmen die Lärmemissionen von Flugzeugen im Landeanflug zu. Um unnötige Lärmemissionen zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass das Fahrwerk nicht früher als notwendig ausgefahren wird. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2303, geantwortet, dass über den Zeitpunkt des Ausfahrens des Fahrwerkes die Piloten eigenverantwortlich entscheiden. Vor diesem Hintergrund sollten die Airlines bzw. die Piloten auf die Situation in Frankfurt hingewiesen und darum gebeten werden, das Fahrwerk zum spätest möglichen Zeitpunkt, der eine sichere Landung gewährleistet, auszufahren. Das geforderte Schreiben stellt eine Lärmminderungsmaßnahme dar, die nicht zulasten der Anzahl an Flugbewegungen auf FRA geht und daher unproblematisch umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1967 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2303 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 986 Aktenzeichen: 83 1

Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1516/5 Betreff: Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte Vorgang: OM 1967/17 OBR 5; ST 2303/17; OM 2743/18 OBR 5; ST 986/18 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat darzulegen, welche konkreten Maßnahmen die Stadt Frankfurt unternimmt oder plant, um die zunehmenden An- und Abflüge in geringer Höhe über dicht besiedelte Gebiete in Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad -insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen wie Starkregen, Windböen oder Nebel - zu reduzieren oder zu verhindern; zu prüfen und zu berichten, ob es in den vergangenen Monaten des Jahres 2025 bei Anflügen auf den Frankfurter Flughafen zu Abweichungen von Anflugrouten, insbesondere bei den genannten schlechten Witterungsbedingungen, gekommen ist; welche Maßnahmen gegen verspätet Starts- und Landungen auf dem Frankfurter Flughafen, insbesondere wegen Unwettern, unternommen werden; zu berichten, ob es im Hinblick auf die OM 2743 und die diesbezügliche ST 989 vom 28.05.2018 zwischenzeitlich neue Erkenntnisse gibt, um ein frühes Ausfahren von Fahrwerken im Anflug zum Frankfurter Flughafen zu verhindern; zu berichten, ob und in welcher Form die Stadt Frankfurt mit dem Flughafenbetreiber Fraport, der Deutschen Flugsicherung (DFS) oder weiteren zuständigen Stellen im Austausch steht, um die Flugrouten über dicht besiedelten Gebieten in Sachsenhausen sicherer und stadtverträglicher zu gestalten. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund auch bei geringem Flugaufkommen, insbesondere in den Nachtrandstunden, ausgerechnet die Nordwestlandebahn genutzt - und so die größtmögliche Anzahl von Menschen massiv belastet wird; um eine Bewertung der gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Auswirkungen des zunehmenden Flugverkehrs in geringer Höhe über den Frankfurter Süden. Begründung: In den letzten Jahren ist festzustellen, dass sich die An- und Abflugrouten zum Frankfurter Flughafen zunehmend über dicht besiedelte Gebiete wie Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad konzentrieren. Besonders bei schlechten Wetterverhältnissen - etwa bei Starkregen, Windböen oder Nebel - kommt es vermehrt zu Abflügen in sehr niedriger Höhe über den genannten Stadtteilen. Diese Entwicklung führt nicht nur zu einer erhöhten Lärmbelastung, oft auch jenseits der ohnehin extrem knapp bemessenen nächtlichen Ruhezeiten (23.00 - 05:00 Uhr). Auch aus anderen Stadtteilen kommen entsprechende Beschwerden. Tiefe Start- und Landeanflüge direkt über dicht besiedelte Stadtquartieren bedeuten zudem ein potenzielles Sicherheitsrisiko - insbesondere im Hinblick auf den Flugbetrieb unter schwierigen Bedingungen. Auch berichten Bürgerinnen und Bürger, dass es bei den genannten schlechten Witterungsbedingungen zu Abweichungen von Anflugrouten auf den Frankfurter Flughafen gekommen sei. Es soll vorgekommen sein, dass Flugzeuge nördlicher und tiefer geflogen seien. In diesem Sommer ist die Anzahl an Starts- und Landungen während der nächtliche Flugbeschränkungszeit von 23 - 5 Uhr erneut in die Höhe geschnellt. So kam es allein im Juli 2025 zu 250 verspäteten Starts- und Landungen am Frankfurter Flughafen, hauptsächlich wegen Unwetter. Diese Flüge rauben den Anwohnerinnen und Anwohnern Schlaf und wirken sich nachteilig auf ihre Gesundheit aus. Darüber hinaus fahren Flugzeuge, die auf der Nordwestbahn des Frankfurter Flughafens landen immer wieder ihr Fahrwerk bereits über Offenbach aus. Im Rahmen des Flughafenausbaues wurde mitgeteilt, dass im Anflug auf die Nordwestbahn (25R) das Ausfahren des Fahrwerkes nach Überfliegen des Frankfurter Lerchesberg vorgesehen ist. Die Menschen im Frankfurter Süden sind durch die hohe Belastung an Lärm und Schadstoffen - auch durch den Flugverkehr - besonders betroffen. Aufgrund der dichten innerstädtischen Bebauung können sich bodennahe Schadstoffe nur unzureichend verteilen, was das Risiko gesundheitlicher Langzeitfolgen erhöht. Während auf der nördlichen Mainseite Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid an mittlerweile verkehrsberuhigten Messpunkten erfasst werden, fehlen in Sachsenhausen bislang entsprechende Messungen. Die Aussage, dass die gesetzlichen Grenzwerte stadtweit eingehalten würden, lässt sich ohne flächendeckende Datenerhebung nicht verlässlich belegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1967 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2303 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2743 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 986 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratung im Ortsbeirat: 4