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Häufigeres Mähen der Grünfläche am Briandring
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 146/5 Betreff: Häufigeres Mähen der Grünfläche am Briandring Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, für ein häufigeres Mähen (alle 8-10 Wochen) der Grünfläche am Briandring zu sorgen. Begründung: Die Grünfläche am Briandring erfüllt keines der Kriterien, die für eine Blumenwiese maßgeblich sind. Fußgänger nutzen sie als Abkürzung. Hunde werden dort ausgeführt. Ein Entfernen des Hundekots ist im hohen Gras nahezu unmöglich. Die Grünfläche wurde nicht als Blumenwiese angelegt. Das Gras lässt man einfach wachsen. An Artenvielfalt ist nicht zu denken, zumal die Bodenbeschaffenheit hierfür nicht geeignet ist. Hohes Gras kippt auf den nur 70cm breiten Gehweg, sodass dieser nicht mehr zu begehen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.11.2016, OF 267/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 146/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 146/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 11 Die antragstellende Fraktion ändert die Vorlage OF 146/5 vor der Abstimmung wie folgt ab: "Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Wunsch der Anwohner für ein häufigeres Mähen der Grünfläche am Briandring zu sorgen und diese nicht als Blumenwiese auszuweisen. Begründung: Die Grünfläche am Briandring erfüllt wenige Kriterien, die für eine Blumenwiese maßgeblich sind. Fußgänger nutzen sie als Abkürzung, die Anwohner nutzen sie als Treffpunkt, Kinder spielen dort, Hunde werden ausgeführt. Ein Entfernen des Hundekots ist im hohen Gras nahezu unmöglich. Hohes Gras kippt auf den nur 70 Zentimeter breiten Gehweg, sodass dieser nicht mehr zu begehen ist. Es kam bereits zu zwei Unfällen." Beschluss: Die Vorlage OF 146/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt: Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 935 2016 1. Die Vorlage OF 146/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 267/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors "Falls die Schallschutzmauer gebaut wird, wird der Magistrat gebeten, noch vor Beendigung der Bauarbeiten eine Planung zur Gestaltung der Grünfläche vorzulegen, die den Ansprüchen des Natur- und Landschaftsschutzes genügt." lautet. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Grünfläche und Schallschutzmauer am Briandring
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2016, OF 267/5 Betreff: Grünfläche und Schallschutzmauer am Briandring Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Grünfläche am Briandring bis auf weiteres wieder häufiger mähen zu lassen. Falls die Schallschutzmauer gebaut wird, möge der Magistrat noch vor Beendigung der Bauarbeiten eine Planung zur Gestaltung der Grünfläche vorlegen, die den Ansprüchen des Natur- und Landschaftsschutzes genügt. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind ebenso wie der Ortsbeirat in die Planung einzubeziehen. In Verhandlungen mit der Bahn soll erreicht werden, dass sie die Kosten zumindest teilweise übernimmt. Begründung: Am 9. November d.J. hat die Deutsche Bahn die Planung für eine Lärmschutzwand am Briandring entlang der Bahnlinie vorstellen lassen. Es ist abzusehen, dass erhebliche Teile der Grünfläche durch die Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Bahn ist zur Beseitigung der Schäden verpflichtet. Es bietet sich daher an, der Bahn die Ablösung dieses Anspruchs vorzuschlagen und die erlösten Mittel für die Gestaltung der Grünfläche zu verwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.08.2016, OF 146/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 935 2016 1. Die Vorlage OF 146/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 267/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors "Falls die Schallschutzmauer gebaut wird, wird der Magistrat gebeten, noch vor Beendigung der Bauarbeiten eine Planung zur Gestaltung der Grünfläche vorzulegen, die den Ansprüchen des Natur- und Landschaftsschutzes genügt." lautet. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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