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BW 022 o Brücke Welscher Weg über die DB-Trasse Frankfurt - Heidelberg, Ersatzneubau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.09.2019, M 135 Betreff: BW 022 o Brücke Welscher Weg über die DB-Trasse Frankfurt - Heidelberg, Ersatzneubau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage I. Dem Ersatzneubau der Brücke Welscher Weg (Bauwerksnummer BW 022 o) im Zuge des Forst-/Waldwegs "Welscher Weg" wird entsprechend der vorgelegten Entwurfsplanung zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für den Ersatzbau mit einem Investitionsbedarf (städtischer Anteil) in Höhe von 834 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die DB Netz AG die unter Ihrer Baulast stehende Fußgängerbrücke aufgrund des baulichen Zustandes ersetzen muss; b) der Vertrag aus 1913 über das Bauwerk zwischen der damaligen Eisenbahnverwaltung und der Stadt Frankfurt am Main im gegenseitigen Einvernehmen gelöst wird und das Ersatzbauwerk nach Fertigstellung von der DB Netz AG in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main übergeben wird. Entsprechend dieses Vertrages liegt der Kostenanteil der Stadt für den Ersatzneubau bei 28,36%; c) die Gesamtkosten des Ersatzneubaus 2.938 T€ betragen. Der Anteil nach b) der Stadt Frankfurt am Main beträgt somit 834 T€ einschließlich des städtischen Anteils an den Planungskosten der DB Netz AG; die für den Ersatzneubau erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke" zur Verfügung. d) die Maßnahme in der Produktgruppe 16.03 über eine neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind zuzuordnen; e) in den Gesamtkosten sind anteilige Planungskosten von 132 T€ enthalten; f) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 63 T€ sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 30 T€ (Übergang der Baulast von der DB an die Stadt) gegenüberstehen; g) das derzeitige Brückenbauwerk Eigentum der DB Netz AG ist, somit keine Sonderabschreibung erforderlich wird; h) die Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht förderfähig ist; i) ein formales Plangenehmigungsverfahren gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz nicht anwendbar ist. Die DB Netz AG wird daher für Betroffenheiten von Anliegern und Trägern öffentlicher Belange durch bilaterale Abstimmung die individuelle Zustimmung und erforderliche Einzelgenehmigungen von Behörden durch Einzelanträge nach den jeweiligen Fachgesetzen einholen; IV. Der Magistrat wird beauftragt mit der DB Netz AG eine Bau- und Finanzierungsvereinbarung abzuschließen, die neben dem Finanzierungsanteil der Stadt Frankfurt am Main auch die Übernahme in die städtische Baulast definiert. Begründung: A. Zielsetzung Die Brücke Welscher Weg befindet sich im Stadtforst im Stadtteil Sachsenhausen-Süd. Das Bauwerk überquert 4 Gleise der DB Netz AG sowie 2 Gleise der VGF in Höhe "Cleeisches Wäldchen". Die Brücke dient als Kreuzung des Waldweges "Welscher Weg" (Frankfurt-Neu-Isenburg) mit den dortigen Gleisanlagen, der Wegeabschnitt ist Bestandteil des Netzes der Radverkehrskonzeption 2014. Die Brücke (damals Fußübersteg genannt) wurde in 1913 auf Betreiben der damaligen Eisenbahnverwaltung für das Überschreiten der Eisenbahnanlagen durch die damaligen Wegenutzer errichtet. In unmittelbarer Parallellage liegen Gleise der damaligen städtischen Waldbahn (heute VGF), so dass die Brücke auch diese kreuzt. Für die daraus resultierende Verlängerung der Brücke ergab sich eine Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main an den Baukosten, die in einem Vertrag aus dem Jahr 1913 vereinbart ist (Längenanteil Waldbahnverlängerung/Stadt 28,36 %, DB Netz 71,64 %). Dieser Vertrag sieht einen Ersatzneubau am Ende der Lebensdauer mit erneuter Kostenbeteiligung durch die Stadt Frankfurt am Main vor. Bezüglich der zukünftigen Baulastträgerschaft erfolgt eine Anlehnung an Regelungen der Eisenbahnstrukturreform von 1994, wonach noch in der Baulast der DB Netz AG stehende "Straßenbrücken" im kommunalen Bereich an den jeweiligen kommunalen Baulastträger zu übertragen sind. Die Brücke ist eigentlich eher keine Fußgängerbrücke im heutigen Sinne, sondern eher eine Forstwegbrücke. Die Standpunkte der DB und der Stadt waren gegensätzlich. Die DB wollte einen ersatzlosen Abriss während die Stadt einen Ersatzbau wollte. In Gesprächen mit der DB wurde Einigung dahingehend erzielt, dass die DB den Ersatzneubau nach den bestehenden Vereinbarungen von 1913 errichtet und danach die Stadt Frankfurt am Main die Brücke in ihr Eigentum übernimmt. Hierdurch endet der Vertrag aus 1913 zur Sanierung und Übergabe der Brücke. Entsprechende Regelungen sind in der Bau- und Finanzierungsvereinbarung für die jetzige Ersatzbaumaßnahme vorzusehen. Der Ersatzneubau der Brücke ist nicht Teil des Brückenbauprogramms gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, § 6148 (M 61), sowie der Fortschreibung gemäß Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 244. Die Brückenhauptprüfung der DB Netz AG aus dem Jahre 2010 ergab eine ungenügende Zustandsnote des Bauwerkszustandes, d. h. eine die Sicherheit insbesondere des Eisenbahnverkehrs gefährdende Verschlechterung des Zustandes wird in absehbarer Zeit eintreten und dann u.a. kurzfristig anberaumte Sperrungen des Forstweges oder gar des Bahnverkehrs nachsichziehen; da Letzteres ausgeschlossen werden muss, ist die Realisierung des Ersatzbaus nicht weiter aufschiebbar. Darüber hinaus ist aus Sicht der Stadt Frankfurt am Main eine jahrelange ersatzlose Unterbrechung der Wegeverbindung im Falle einer Sperrung nicht akzeptabel. B. Alternativen -keine- C. Lösung Der Ersatzneubau entspricht in seiner Lage und Geometrie (Breite des Fahrwegs 3 m) der des bestehenden Bauwerks. Im Gegensatz zum Bestandsbauwerk wird das Ersatzbauwerk stützenfrei sein. Die zuführenden Wegeabschnitte werden nach der bauzeitlichen Inanspruchnahme durch die Bauarbeiten wie derzeit vorhanden wiederhergestellt. Wie das Bestandsbauwerk, wird der Ersatzneubau ohne Beleuchtungsanlage errichtet. Für einen vereinfachten Bauablauf im unmittelbaren Umfeld des Zugverkehrs werden die neuen Widerlager hinter den alten Widerlagern errichtet; u.a. deshalb vergrößert sich die Länge des Bauwerks quer zu den Gleisen zwischen den Widerlagern auf 39,54 m (derzeit 33,00 m). Der Bau des neuen Bauwerks ist für 2020 vorgesehen. Das Bestandsbauwerk wird zunächst zurückgebaut. Die neue Brücke wird dann in wesentlichen Teilen westlich der Bahnlinie vormontiert und von dort mit einem Kran eingehoben. Die Wegebeziehung kann während der Bauzeit nur über großräumige Umleitungen aufrechterhalten werden. Die Maßnahme findet im städtischen Forst statt. Die Eingriffe in die Natur werden im Zuge der o.g. fachgesetzlichen Abstimmungen durch die DB Netz AG geregelt. Ein Beschluss zu Baumfällungen ist somit nicht erforderlich. D. Kosten 1. Investitionsbedarf (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf (der 28,36%-Anteil der Stadt) 834.000,00 € zur Information: Investitionskosten insgesamt 2.937.775,69 € Kostenübersicht (insgesamt) Titel Betrag (brutto) Investitionskosten städtischer Anteil 833.153,19 € I Brückenbauwerk 605.852,46 € II Kampfmittelräumung 4.691,03 € III Maßnahmen Rekultivierung 10.745,49 € IV Baunebenkosten 211.864,21 € 2. Finanzbedarfszeitraum: Kostenstand bis 2019 225.000 € 2020 500.000 € 2021 109.000 € Summe 834.000 € 3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Brückenbau (833.153,19 €) 833.153,19 € x 1,2 % = 9.997,84 € Summe Bauunterhaltungskosten = 9.997,84 € 2. Abschreibung (jährlich) Brückenbau: BND* 70 Jahre 833.153,19 € / 70 = 11.902,19€ Übernahme Baulast 2.104.622,50 € / 70 = 30.066,36 € Summe Abschreibung: 2.937.775,69 € = 41.968,55 € *BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten - (da Neue Maßnahme und damit Finanzierung nur über das IPG möglich) Kalkulatorische Verzinsung 2,75% / 2 *(833.153,19 €) Anteil Stadt Frankfurt = 11.455,86 € Summe Jahresfolgekosten = 63.422,25 € Summe Jahresfolgekosten (gerundet) = 63.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 2.104.622,50 € / 70 Jahre = 30.066,36 € 6. Leistungen Dritter: -keine- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Anlage 1-Uebersichtsplan (ca. 1,5 MB) Anlage 2-Bauwerksplan (ca. 4,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2019, OF 1446/5 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.11.2019, OA 500 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 57 Beschluss: a) Die Vorlage M 135 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 135 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht) 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 500 2019 1. Der Vorlage M 135 wird unter Hinweis auf OA 500 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1446/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4831, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 66 6
Brücke Welscher Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 1446/5 Betreff: Brücke Welscher Weg Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die Planung dahingehend anzupassen, dass die beabsichtigte monatelange Sperrung des Welschen Weges unterbleibt bzw. auf eine kurze Zeit beschränkt bleibt. Begründung: In seiner Bau- und Finanzierungsvorlage führt der Magistrat aus, dass zuerst die alte Brücke abgerissen und dann die neue Brücke an anderer Stelle vormontiert werden soll. In dieser Zeit muss der Verkehr weiträumig umgeleitet werden. Genaue Zeitangaben macht der Magistrat nicht, stellt aber den Bau im Jahr 2020 in Aussicht, sodass von einer einjährigen Sperrung auszugehen ist. Der Ortsbeirat hält das nicht für akzeptabel, weil Fuß- und Radverkehr sehr umwegempfindlich sind. Zudem ist die Umleitung über Bahnhof Louisa wegen der Kreuzung der Straßenbahntrasse gefährlich. Im letzten Jahr ist dort eine Radfahrerin ums Leben gekommen. Der Ortsbeirat sieht Optimierungsmöglichkeiten, wenn die Brücke nicht vor, sondern nach der Vormontage des Ersatzbauwerks abgerissen wird. In Frage kommt auch die Installation einer Behelfsbrücke zumindest für den Fußverkehr, was bei vielen Brückenreparaturen gang und gäbe ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.09.2019, M 135 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 500 2019 1. Der Vorlage M 135 wird unter Hinweis auf OA 500 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1446/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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