Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Erhalt des historischen Gebäudes „Gasthof zum Hirsch“
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1423/5 Betreff: Erhalt des historischen Gebäudes "Gasthof zum Hirsch" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289, 6059 Frankfurt am Main - ehemaliger "Gasthof zum Hirsch" in Kontakt zu treten, um zu erörtern, 1. welche Maßnahmen seitens des Eigentümers umgesetzt worden sind, um einem eventuellen Verfall des Gebäudes vorzubeugen 2. welche Maßnahmen a) kurzfristig b) mittelfristig c) langfri stig geplant sind, um das Gebäude wieder einer Nutzung zuzuführen Begründung: Die Liegenschaft des ehemaligen "Gasthof zum Hirsch" steht immer noch leer und es wird derzeit auch nicht der Anschein erweckt, dass sich an dem Zustand etwas ändern soll. Der Leerstand ist der Gebäudesubstanz sicherlich nicht zuträglich, daher ist es wünschenswert zu wissen, welche Maßnahmen seitens des Eigentümers umgesetzt worden sind, um einem eventuellen Verfall des Gebäudes vorzubeugen. Es wäre ein Verlust für den Stadtteil Oberrad, wenn das Gebäude dem Verfall preisgegeben wäre. Darüber hinaus ist es auch wünschenswert, dass das Gebäude wieder einer Nutzung zugeführt werden wird. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7025 2025 Die Vorlage OF 1423/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7025 entstanden aus Vorlage: OF 1423/5 vom 05.05.2025 Betreff: Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch" Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289, 60599 Frankfurt am Main - ehemaliger Gasthof "Zum Hirsch" -, in Kontakt zu treten, um zu erörtern, 1. welche Maßnahmen seitens des Eigentümers umgesetzt worden sind, um einem eventuellen Verfall des Gebäudes vorzubeugen; 2. welche Maßnahmen a) kurzfristig b) mittelfristig c) langfristig geplant sind, um das Gebäude wieder einer Nutzung zuzuführen. Begründung: Die Liegenschaft des ehemaligen Gasthofs "Zum Hirsch" steht immer noch leer und es wird derzeit auch nicht der Anschein erweckt, dass sich an dem Zustand etwas ändern soll. Der Leerstand ist der Gebäudesubstanz sicherlich nicht zuträglich, daher ist es wünschenswert zu wissen, welche Maßnahmen seitens des Eigentümers umgesetzt worden sind, um einem eventuellen Verfall des Gebäudes vorzubeugen. Es wäre ein Verlust für den Stadtteil Oberrad, wenn das Gebäude dem Verfall preisgegeben wäre. Darüber hinaus ist es auch wünschenswert, dass das Gebäude wieder einer Nutzung zugeführt werden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment