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Ausbau der Teilanschlussstelle der BAB A.5 Frankfurt am Main Niederrad zum Vollanschluss, Ausfahrrampe Straßburger Straße und Ausbau des Knotens Straßburger Straße/Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156 Betreff: Ausbau der Teilanschlussstelle der BAB A 5 Frankfurt am Main Niederrad zum Vollanschluss, Ausfahrrampe Straßburger Straße und Ausbau des Knotens Straßburger Straße/Lyoner Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2003, § 5931 (M 93) I. Dem Ausbau der Teilanschlussstelle der BAB A5 Frankfurt am Main Niederrad zum Vollanschluss, Ausfahrrampe Straßburger Straße sowie dem Ausbau des Knotens Straßburger Straße/Lyoner Straße wird entsprechend den beigefügten Plananlagen zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten der vorgenannten Maßnahme 6.945.533,-- € betragen. Diese setzen sich zusammensetzen aus: a) der Herstellung des Vollanschlusses der BAB A5 Abfahrt Frankfurt-Niederrad in Höhe von 5.963.033,-- € sowie b) dem verkehrsgerechten Umbau des Knotenpunktes Straßburger Straße/Lyoner Straße in Höhe von 982.500,-- €. Gemäß der zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung wurde für die Herstellung des BAB Vollanschlusses eine städtische Kostenbeteiligung von 30 % zuzüglich Planungskosten festgelegt. Somit entfallen auf den städtischen Anteil Kosten in Höhe von 2.144.533,-- €. Die Kostenbeteiligung des Bundes beträgt 70% der Herstellungskosten. Hinzutreten die Kosten für den Umbau des Knotenpunktes Straßburger Straße/Lyoner Straße in Höhe von 982.500,-- €. (Anlagen: Kostenübersicht und Plananlagen 2a, 2b, 3a und 3b) Die Kosten werden auf den Betrag begrenzt, der sich aus der nachträglichen Prüfung des Revisionsamtes ergibt. III. Zur Durchführung der Maßnahme werden entsprechend der Kostenberechnung Mittel in Höhe von 3.127.033,-- € brutto bewilligt. IV. Es dient zur Kenntnis, dass für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2010 -2013 finanzielle Mittel in Höhe von 5.457.000,-- € in der Produktgruppe 16.3 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.001085 - Ergänzung des BAB Anschlusses Niederrad (A5) Ost, eingestellt sind. V. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass für den städtischen Kostenanteil an der Baumaßnahme ein Antrag auf Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wurde, sodass bei Vorliegen eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von bis zu 1.417.740,-- € gerechnet werden kann. VI. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Planfeststellungsverfahren und mit dem ergangenen Planfeststellungsbeschluss vom 23.03.2010 für die Teilanschlussstelle BAB A5 Frankfurt - Niederrad der landschaftspflegerische Begleitplan mit der Eingriffs- und Ausgleichsregelung erfolgt ist. VII. Zur Gewährleistung der der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Straßburger Straße/Lyoner ist die Einrichtung einer zweiten Linksabbiegespur erforderlich, die einen Eingriff in den Straßenbaumbestand unvermeidlich werden lässt. Es müssen 13 Bäume gefällt werden. VIII. Der Baumfällung wird zugestimmt. Für die zu fällenden Bäume werden im Anschluss an den Knotenpunkt im Grünstreifen der Lyoner Straße 14 neue Bäume gepflanzt. IX. Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten sich insgesamt auf 195.487,-€ belaufen, die im Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets sicherzustellen sind. Dem stehen jährliche Erträge in Höhe von 42.258,-€ entgegen. Begründung: A. Zielsetzung Die Maßnahme dient der Verbesserung der verkehrlichen Anbindung der Bürostadt Niederrad an das übergeordnete Straßennetz, der Vermeidung von Umwegfahrten des Zielverkehrs der Bürostadt aus Richtung BAB A 5 - Nord über das Frankfurter Kreuz und der Entlastung der angrenzenden Wohngebiete vom Durchgangsverkehr. Die Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Wohngebieten verbessert die Lebensqualität für die Bewohner. In der Gesamtbilanz trägt die direkte Anbindung durch die Vermeidung unnötigen Verkehrs und Staubildung zur Verbesserung der großräumigen Immissionssituation bei. Zwischen der bestehenden Auffahrt zur BAB A 5 in Richtung Süden und der geplanten Ausfahrrampe ist ein durchgehender Verflechtungsfahrstreifen von ca. 700 m Länge geplant. Die Einmündung in die Straßburger Straße einschließlich der Querung der nördlich verlaufenden Straßenbahngleise erfolgt plangleich und ist lichtsignalgeregelt. Von der Rampe in die Straßburger Straße ist nur das Linkseinbiegen zulässig. Als Folgemaßnahme wird der Knotenpunkt Straßburger Straße / Lyoner Straße so umgebaut, dass das zweistreifige Linksabbiegen von der Straßburger Straße in die Lyoner Straße (Richtung Bürostadt) möglich ist. B. Alternativen Keine C. Lösung Die geplante Ausfahrrampe hat eine Länge von ca. 320 m. Der Ausfahrstreifen wird einstreifig in die Rampenfahrbahn ausgeleitet. Die Fahrbahn wird beim Übergang in die Rampe aufgeweitet und erreicht auf Höhe der baulichen Trennung von der Hauptfahrbahn der BAB A 5 den zwei streifigen Rampenquerschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 7,50 m. Die Einmündung in die Straßburger Straße einschließlich der Querung der nördlich verlaufenden Straßenbahngleise erfolgt plangleich und ist signalgeregelt geplant. Von der Rampe in die Straßburger Straße ist nur das Linkseinbiegen zulässig. Zur Gewährleistung der Verflechtung der zweistreifig einfahrenden Fahrzeuge ist im Verlauf der Straßburger Straße ein ca. 150 m langer zweistreifiger Verflechtungsbereich geplant. Für das Prognosejahr 2015 wird für die geplante Rampe eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von annähernd 9.650 KFZ/24h prognostiziert. Die Verkehrsbelastung in der Straßburger Straße westlich des Anschlusses nimmt entsprechend dieser Zusatzbelastung zu und steigt damit in Fahrtrichtung Osten auf ca. 10.000 Kfz/24h an. In Fahrtrichtung Westen bleibt die Belastung annähernd konstant; sie liegt bei 3.400 Kfz/24h. Stellvertretend für die verkehrlichen Einflüsse im Bereich Goldstein wurden die Belastungsveränderungen im Tannenkopfweg ausgewertet. Das Verkehrsaufkommen reduziert sich hier im Querschnitt um ca. 750 Kfz/24h. Dabei nimmt der Durchgangsverkehr um knapp 500 Kfz/h ab. Für die östlich der Bürostadt gelegene Adolf-Miersch-Straße ist hingegen eine Zunahme des Verkehrsaufkommens im Querschnitt um ca. 440 Kfz/24h zu verzeichnen. Gleichzeitig konnte aufgezeigt werden, dass der Durchgangsverkehr um ca. 750 Kfz/24h abnimmt. Für die Fahrbeziehung von der Straßburger Straße in die Lyoner Straße (Richtung Norden) sind zwei Fahrstreifen vorgesehen. Diese zwei Fahrstreifen werden rund 70 m hinter dem Knotenpunkt auf einen Fahrstreifen reduziert. Da in der westlichen Knotenpunktzufahrt außer diesen zwei Linksabbiegestreifen auch ein zusätzlicher Fahrstreifen für den geradeaus fließenden Verkehr erforderlich ist, sind hier Eingriffe in die angrenzenden Grünflächen unumgänglich. Hierzu müssen insgesamt dreizehn Bäume mit Stammdurchmessern von 7 cm bis 22 cm gefällt werden. In der nördlichen Knotenpunktzufahrt werden zwei Fahrstreifen für den motorisierten Verkehr und ein Vorbeifahrstreifen für den Radverkehr angeboten. Der linke Fahrstreifen steht ausschließlich den Linksabbiegern zu Verfügung, der rechte Fahrstreifen kann von Rechts- und Linksabbiegern gemeinsam genutzt werden. Zur Ausbildung von insgesamt vier Fahrstreifen, dem Vorbeifahrstreifen und der Mittelinsel ist ein Eingriff in den vorhandenen Grünstreifen auf der Westseite auf rund 60 m Länge erforderlich. Am nördlichen Ende des Planungsbereichs werden der Beginn bzw. das Ende der Parkstreifen als Grünflächen ausgebildet. Im östlichen Knotenpunktarm wird auf der Nordseite je ein Fahrstreifen für den Geradeausverkehr und für die Rechtsabbieger angeboten. Die Wendefahrbahn für die Beziehung von Osten nach Osten bleibt wie im Bestand erhalten. Auf der Südseite wird der vorhandene Parkstreifen auf der Fahrbahn um rund 20 m verkürzt, um reibungslose Verflechtungsvorgänge bei der Reduzierung auf einen Fahrstreifen zu ermöglichen. Der Radverkehr wird im Planungsbereich derzeit im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Mit der Umgestaltung des Knotenpunktes werden Radverkehrsanlagen eingerichtet. Für den Radverkehr und die Fußgänger werden Furten über alle Knotenpunktarme angeboten. Die Querung der Gleisanlagen erfolgt signalgesichert. Aktiver Lärmschutz Die am westlichen Fahrbahnrand der BAB A 5 durchgängig vorhandene Lärmschutzwand muss zur Realisierung der Ausfahrrampe auf einer Länge von ca. 130 m unterbrochen werden. Zum Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm wird am westlichen Fahrbahnrand der Rampe auf einer Länge von 215 m eine neue Lärmschutzwand errichtet. Die neu zu errichtende Lärmschutzwand ist maximal 6,00 m hoch und wird am Ende über eine Länge von ca. 40 m bis auf eine Endhöhe von 1,00 m abgetreppt. Ingenieurbauwerke Am Rampenende neben dem Gehweg ist eine Gabionenwand geplant, um den Eingriff in den Dünenbereich, der Bestandteil des Bannwaldes ist, so gering wie möglich zu halten. Die Maximalhöhe dieser Wand beträgt ca. 2,80 m. Zwischen der Stützwand am Sendemast und der auf der gegenüberliegenden Stützwand am Wendhammer liegt zur Überbauung eines Schachtes und einer Fernwärmeleitung der Netzwerke Rhein-Main ein Brückenbauwerk. Öffentliches Grün Im Planfeststellungsbeschluss vom 23.04.2010 ist die Eingriffs- und Ausgleichsregelung bereits erfolgt. Im Vorgriff auf den vom Land Hessen avisierten Baubeginn im Sommer 2011 wurden in der Böschung der Bundesautobahn der A5 bereits Rodungsarbeiten durchgeführt. Durch die Maßnahme ist ein Eingriff in die westliche angrenzende Kleingartenanlage erforderlich. Der Eingriff wurde durch die Anordnung einer bis zu 4,30 m hohen Stützwand am Böschungsfuß der Ausfahrrampe minimiert. Es sind zwei Parzellen von dem Eingriff betroffen. Der Eingriff beträgt insgesamt ca. 262 m2 Aus Gründen des Gemeinwohls ist für die Umsetzung der geplanten Maßnahme eine Inanspruchnahme von Bannwaldflächen erforderlich: Die zusammenhängende Bannwaldfläche südlich der Straßburger Straße bleibt bestehen. Durch den Wald können weiterhin die Schutzfunktionen eines Bannwaldes entsprechend der Bannwalderklärung wahrgenommen werden. Die Bannwaldfestlegung in ihrer Gesamtheit wird im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit des Waldes an dieser Stelle durch die teilweise Aufhebung nicht in Frage gestellt. Der (Bann-)Wald kann aufgrund seiner verbleibenden Ausdehnung weiterhin seine Funktion erfüllen, nämlich insbesondere positive Auswirkungen auf Klima, die Reinhaltung der Luft und den Grundwasserschutz ausüben. Im Sinne des Naturschutzrechtes ist der mit dem Neubau der Abfahrt verbundene Eingriff in die Natur ausgeglichen. Betriebsbedingte Neubelastungen durch Lärm sind auf Grund der hohen Lärmbelastung durch die BAB A 5 nicht feststellbar. Zusätzliche Immissionen im Bereich der Straßburger Straße sind zwar vorhanden, aber im Verhältnis zur Vorbelastung nicht erheblich. Grenzwerte werden durch die Maßnahme nicht überschritten. Überdies entlastet der Verkehr auf der Straßburger Straße das innerörtliche Verkehrsnetz (Innenstadt, Sachsenhausen und Niederrad) mit allen positiven Auswirkungen auf die dort wohnende Bevölkerung. Als Ersatz für die erforderlichen Eingriffe (13 zu fällenden Bäume) in die vorhandenen Grünstreifen im Knotenpunkt Straßburger Straße / Lyoner Straße für eine zusätzliche Geradeausspur werden in der Lyoner Straße im Knotenpunktsbereich im Anschluss an den Knotenpunkt in den Grünstreifen 14 neue Bäume gepflanzt. Grunderwerb Grunderwerb ist erforderlich. D. Kosten Kostenträger für den Ausbau der Anschlussstelle BAB A5 Frankfurt - Niederrad sind die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV), und die Stadt Frankfurt am Main. Die Kostenaufteilung ist in der Verwaltungsvereinbarung geregelt. Darin ist festgelegt, dass sämtliche Kosten einschließlich Grunderwerb und Kosten für Kompensationsmaßnahmen für die Ausfahrtrampe, die Betriebsrampe und die Verlegung, Änderung, Sicherung von Leitungen der Kostenteilung gem. § 12 Abs. (3) FStrG. unterliegen. Die Kostenteilung erfolgt entsprechend dem festgelegten Schlüssel von 70 % für die Bundesrepublik Deutschland und 30 % für die Stadt Frankfurt am Main. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Baukosten. Die Kosten für den Umbau des Knoten Straßburger Straße/Lyoner Straße gehen zu Lasten der Stadt Frankfurt am Main. Gesamtkosten städtische Kosten Ausbau der Anschlussstelle BAB A 5 Frankfurt -Niederrad 5.963.033,00 € 2.144.533,00 € Umbau Knoten Straßburger Straße / Lyonerstraße 982.500,00 € 3.127.033,00 € Zu BEGRÜNDUNG Kosten: 1. lnvestitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Grunderwerb 9.000,00 € Straßenbau 1.564.923,00 € Brückenbau Betonbrücke 686.319,00 € Beleuchtung 34.210,00 € Amt 16 - IKT 34.650,00 € Grün- und Freiflächen 164.691,00 € NRM gemäß Konzessionsvertrag 56.670,00 € Verkehrssignalanlagen 320.190,00 € Anlagen der VGF 256.380,00 € Folgekostenrelevante Zwischensumme 3.118.033,00 € Summe Investitionsbedarf 3.127.033,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2010 0,00 € 2011 2.000.000,00 € 2012 1.127.033,00 € 2013 0,00 € 2014 0,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen: 0,00 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben 0,00 € b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 4.600 m2 1,30 €/m2 5.980,00 € Brückenbau Betonbrücke 80% 4.700,41 € Grün- und Freiflächen 3.000,00 € Verkehrssignalanlagen (neue Anlagen) Unterhaltung Anzahl 5.000 €/Stck. 15.000,00 € Betrieb Anzahl 1.500 €/Stck. 4.500,00 € Instandsetzung 16.009,50 € Anlagen der VGF (neue Anlagen) 0,00 € *) Gem. Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 49.211,37 € 2. Abschreibung Straßenbau BND *) 3,33% 52.164,10 € Betonbrücke BND *) 1,25% 8.578,99 € Beleuchtung BND *) 5,00% 1.710,50 € Amt 16 - IKT BND *) 2,00% 693,00 € Grün- und Freiflächen BND *) 6,67% 10.979,40 € NRM gemäß Konzessionsvertrag BND *) 3,33% 1.887,11 € Verkehrssignalanlagen BND *) 6,67% 21.346,00 € Anlagen der VGF BND *) 2,50% 6.409,50 € Summe Abschreibung 103.768,60 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung 5,00% 42.507,33 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 196.487,30 € 5. Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 3,33% 47.258,00 € 6. Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. (Auflösung von Sonderposten) Zuwendungen des Bundes nach GVFG 1.417.740,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 0,00 € Verwendung Stellplatzablöse ÖPNV 0,00 € Kostenbeteiligung des Bundes 0,00 € Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG 0,00 € 0,00 € Summe Leistungen Dritter 1.417.740,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: 0,00 € 8. Sonstiges: 0,00 € Die Jahresfolgekosten belaufen sich auf insgesamt 196.487,30 €, die im Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets sicherzustellen sind. Dem stehen jährliche Erträge in Höhe von 42.258,- € entgegen. Anlage 1 (ca. 366 KB) Anlage 2a (ca. 982 KB) Anlage 2b (ca. 2,6 MB) Anlage 3a (ca. 464 KB) Anlage 3b (ca. 253 KB) Anlage Kostenuebersicht (ca. 13 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.09.2011, NR 102 Anregung vom 13.09.2011, OA 66 Anregung vom 16.09.2011, OA 81 Antrag vom 14.09.2011, OF 124/5 Antrag vom 12.09.2011, OF 143/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2002, B 314 Bericht des Magistrats vom 20.09.2002, B 1079 Vortrag des Magistrats vom 27.06.2003, M 93 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5, 6 Versandpaket: 24.08.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 66 2011 1. Der Vorlage M 156 wird unter Hinweis auf OA 66 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 143/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 16.09.2011, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 81 2011 1. Der Vorlage M 156 wird unter Hinweis auf OA 81 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 124/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 156 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage OA 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. LINKE. gegen Piraten (= Annahme); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. LINKE. und Piraten; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. LINKE.; CDU, GRÜNE, SPD und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 156 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird, OA 66 = Annahme) 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 156 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 66 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 81 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 102 und OA 66 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sich beim Bund für diese Maßnahme einsetzt. 4. Die Vorlage OA 81 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 156 = Annahme mit Zusatz, NR 102 = Annahme, OA 66 und OA 81 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 156, NR 102, OA 66 und OA 81 = Ablehnung) NPD (M 156 = Enthaltung, NR 102, OA 66 und OA 81 = Annahme) REP (M 156, NR 102, OA 66 und OA 81 = Annahme) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 102 und OA 66 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sich beim Bund für diese Maßnahme einsetzt. 4. Die Vorlage OA 81 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten, NPD und REP (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 678, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 Aktenzeichen: 61 12
Radwegführung Straßburger Straße/Lyoner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2011, OF 124/5 Betreff: Radwegführung Straßburger Straße/Lyoner Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156, wird mit der Maßgabe zugestimmt, daß die Radwegeführung in der Straßburger Straße sowie im Einmündungsbereich Straßburger-/ Lyoner Straße benutzerfreundlich überplant wird. Im einzelnen betrifft dies folgende Fahrbeziehungen: Ost-West Von der Lyoner Straße über die Kreuzung in die Straßburger Straße Richtung Westen: Einrichtung eines Radfahrstreifens entweder am rechten Fahrbahnrand oder zwischen den beiden Fahrstreifen über die Kreuzung hinweg und Fortführung auf der Fahrbahn der Straßburger Straße anstatt des gemeinsamen Fuß-Radweg auf dem Bordstein. West-Nord Von dem separaten Zweirichtungsradweg in die Lyoner Straße Richtung Norden: direkte, barrierefreie Radwegführung mit durchgehender Grünphase ohne Aufenthalt auf einer Verkehrsinsel Begründung: Soweit auf den Plänen zu erkennen, sind die oben genannten Verkehrsbeziehungen absolut radfahrerunfreundlich geplant worden. Wenn die Kreuzung im Zusammenhang mit der Autobahnabfahrt neu gestaltet wird, sollte man die Chance auch nutzen, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und nicht verschlechtern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 16.09.2011, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 81 2011 1. Der Vorlage M 156 wird unter Hinweis auf OA 81 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 124/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Radwegführung Straßburger Straße/Lyoner Straße Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2011, OA 81 entstanden aus Vorlage: OF 124/5 vom 14.09.2011 Betreff: Radwegführung Straßburger Straße/Lyoner Straße Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Radwegeführung in der Straßburger Straße sowie im Einmündungsbereich Straßburger Straße/Lyoner Straße benutzerfreundlich überplant wird. Im Einzelnen betrifft dies folgende Fahrbeziehungen: 1. Ost-West, von der Lyoner Straße über die Kreuzung in die Straßburger Straße Richtung Westen: Einrichtung eines Radfahrstreifens entweder am rechten Fahrbahnrand oder zwischen den beiden Fahrstreifen über die Kreuzung hinweg und Fortführung auf der Fahrbahn der Straßburger Straße, anstatt des gemeinsamen Fuß-/Radweges auf dem Bordstein. 2. West-Nord, von dem separaten Zweirichtungsradweg in die Lyoner Straße Richtung Norden: Direkte, barrierefreie Radwegführung mit durchgehender Grünphase ohne Aufenthalt auf einer Verkehrsinsel. Begründung: Soweit auf den Plänen zu erkennen, sind die oben genannten Verkehrsbeziehungen absolut radfahrerunfreundlich geplant worden. Wenn die Kreuzung im Zusammenhang mit der Autobahnabfahrt neu gestaltet wird, sollte man die Chance auch nutzen, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und nicht zu verschlechtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 161 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 156 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage OA 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. LINKE. gegen Piraten (= Annahme); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. LINKE. und Piraten; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. LINKE.; CDU, GRÜNE, SPD und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 156 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird, OA 66 = Annahme) 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 156 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 66 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 81 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 102 und OA 66 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sich beim Bund für diese Maßnahme einsetzt. 4. Die Vorlage OA 81 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 156 = Annahme mit Zusatz, NR 102 = Annahme, OA 66 und OA 81 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 156, NR 102, OA 66 und OA 81 = Ablehnung) NPD (M 156 = Enthaltung, NR 102, OA 66 und OA 81 = Annahme) REP (M 156, NR 102, OA 66 und OA 81 = Annahme) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 102 und OA 66 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sich beim Bund für diese Maßnahme einsetzt. 4. Die Vorlage OA 81 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten, NPD und REP (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 678, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 Aktenzeichen: 66 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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