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Reflexion

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Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 120/10 Betreff: Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring Der Ben-Gurion-Ring soll durch das Förderprogramm "Soziale Stadt", zusammen mit den dort lebenden Bürger*innen verbessert werden. Um das Quartier aufzuwerten wurde deshalb von Bürger*innen die Anregung einer Grundschule, mit gegebenenfalls verhältnismäßig geringem Aufwand im Objekt Ben-Gurion-Ring 158-162 vorgetragen. Beispielsweise als Dependance zur August-Jaspert-Schule. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring umsetzbar ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2016 Die Vorlage OF 120/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff sowie im Antragstenor das Wort "Quartier-Grundschule" durch das Wort "Grundschule" ersetzt wird sowie dass der letzte Halbsatz des zweiten Absatzes nachfolgenden Wortlaut aufweist: "beispielsweise als Dépendance in Teiljahrgängen der August-Jaspert-Schule" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Grundschule im Ben-Gurion-Ring

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 156 entstanden aus Vorlage: OF 120/10 vom 15.09.2016 Betreff: Grundschule im Ben-Gurion-Ring Der Ben-Gurion-Ring soll durch das Förderprogramm "Soziale Stadt" zusammen mit den dort lebenden Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden. Um das Quartier aufzuwerten wurde deshalb von Bürgerinnen und Bürgern die Anregung eingebracht, eine Grundschule mit gegebenenfalls verhältnismäßig geringem Aufwand im Objekt Ben-Gurion-Ring 158-162 einzurichten , beispielsweise als Dependance in Teiljahrgängen zur August-Jaspert-Schule. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob eine Grundschule im Ben-Gurion-Ring umsetzbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 424 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31

Beratung im Ortsbeirat: 4