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Reflexion

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Freigabe Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2016, OF 1189/5 Betreff: Freigabe Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. den kurzen Abschnitt der Speckgasse südlich der Kochstraße für den Radverkehr zu öffnen, 2. den Bordstein an der Einmündung der westlichen Kochstraße in die Speckgasse niveaugleich abzusenken. Das Drängelgitter ist ggfls. zu versetzen oder zu entfernen. 3. zu prüfen, ob die Beschilderung an der Ecke Kochstraße/Speckgasse, die das Rechtsabbieger für LKW verbietet, aufgehoben kann. Begründung: Die Speckgasse ist auf einem kurzen, ca. 50m langen Abschnitt zwischen der Offenbacher Landstraße und Kochstraße als Einbahnstraße Richtung Süden ausgewiesen und für den Radverkehr nicht in der Gegenrichtung freigegeben. Was für den Autoverkehr auf Grund der Breite sinnvoll erscheint, ist für den Radverkehr nicht notwendig. Der Abschnitt ist übersichtlich und ein Begegnungsverkehr unproblematisch. An der Einmündung des von Westen kommenden Fuß-und Radweges in die Kochstraße ist der Bordstein nicht abgesenkt. An der Einmündung der von Osten kommenden Kochstraße in die Speckgasse ist es für LKWs über 2,8t verboten, nach rechts abzubiegen. Gewerbebetriebe, die die in den Feldern befindlichen Grundstücke erreichen wollen, müssen größere Umwege fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4964 2016 Die Vorlage OF 1189/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Freigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4964 entstanden aus Vorlage: OF 1189/5 vom 05.01.2016 Betreff: Freigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. den kurzen Abschnitt der Speckgasse südlich der Kochstraße für den Radverkehr zu öffnen; 2. den Bordstein an der Einmündung der westlichen Kochstraße in die Speckgasse niveaugleich abzusenken. Das Drängelgitter ist gegebenenfalls zu versetzen oder zu entfernen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Beschilderung an der Ecke Kochstraße/Speckgasse, die das Rechtsabbiegen für Lkws verbietet, aufgehoben werden kann. Begründung: Die Speckgasse ist auf einem kurzen, ca. 50 Meter langen Abschnitt zwischen der Offenbacher Landstraße und der Kochstraße als Einbahnstraße in Richtung Süden ausgewiesen und für den Radverkehr nicht in der Gegenrichtung freigegeben. Was für den Autoverkehr aufgrund der Breite sinnvoll erscheint, ist für den Radverkehr nicht notwendig. Der Abschnitt ist übersichtlich und ein Begegnungsverkehr unproblematisch. An der Einmündung des von Westen kommenden Fuß- und Radweges in die Kochstraße ist der Bordstein nicht abgesenkt. An der Einmündung der von Osten kommenden Kochstraße in die Speckgasse ist es für Lkws über 2,8 Tonnen verboten, nach rechts abzubiegen. Gewerbebetriebe, die die in den Feldern befindlichen Grundstücke erreichen wollen, müssen größere Umwege fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 739 Antrag vom 17.10.2017, OF 587/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2322 Aktenzeichen: 66 0

Beratung im Ortsbeirat: 4