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Reflexion

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Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6039 entstanden aus Vorlage: OF 1002/2 vom 16.10.2024 Betreff: Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Sicherheitsbestimmungen an den Schulen im Ortsbezirk 2 gelten und wie deren Einhaltung konkret überprüft und gewährleistet wird (in welchem Turnus durch welche Institutionen); 2. ob und welche Hinweise es auf mögliche Sicherheitsmängel an den Schulen im Ortsbezirk 2 gibt, insbesondere im Hinblick auf Brandschutzbestimmungen, ausreichende Platzbedarfe für Schüler:innen und analog der Arbeitsschutzbestimmungen Vorgaben bzgl. Beleuchtung, Raumtemperatur etc.; 3. wann die letzten Prüfungen an den verschiedenen Schulen im Ortsbezirk 2 stattfanden und wie die Ergebnisse waren; 4. wie viele Schüler:innen an den einzelnen Schulen im Ortsbezirk 2 maximal aufgenommen werden können, ohne dass die Sicherheitsbestimmungen verletzt werden; 5. welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Anzahl der Schulkinder die vorhandenen Raumbedarfe übersteigt und hierdurch z. B. Brandschutzmaßnahmen oder Fluchtwege nicht eingehalten werden; 6. wer zur Verantwortung gezogen wird, wenn es tatsächlich einmal zu einem Brand kommt und Kinder/Lehrer:innen hierbei verletzt werden oder gar Schlimmeres passiert; 7. an welche Stelle beim Magistrat Schulen Sicherheitsbedenken melden können. Begründung: Bedingt durch die stark steigende Anzahl an Schulkindern und dem seit Jahren anhaltenden Sanierungsstau müssen Schulen, wie beispielsweise ganz konkret die Grundschule der Georg-Büchner-Schule, viel mehr Schüler:innen aufnehmen, als im Ursprungskonzept geplant. Besorgte Eltern sind nun an den Ortsbeirat herangetreten, da sie ihre Kinder nicht mehr sicher in der Schule aufgehoben sehen. Um eventuelle Sicherheitsmängel schnellstmöglich aufzudecken und beheben zu können, besteht Eilbedürftigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 188 Antrag vom 29.03.2025, OF 1124/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1124/2 Betreff: Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS) Vorgang: OM 6039/24 OBR 2; ST 188/25 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 6039 vom 4.11.2024 adressierten Fragen vollständig und hinreichend zu beantworten. Die Stellungnahme ST 188 vom 03.02.2025 liefert lediglich Teilantworten und als ungenügend zurückzuweisen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer kontrolliert die Umsetzung und Beseitigung der Brandschutzmängel? 2. Wie werden die Platzbedarfe / Mindest-Platzbedarf pro Schüler*in genau berechnet? Was bedeutet das für die GBS-Grundstufe (Gebäude E); sind hier noch die gesetzlich geltenden Platzbedarfe gewährleistet? 3. Was ist die maximale Anzahl an Schüler*innen und Personen, die in der GBS ohne Sicherheitsbedenken untergebracht werden können? 4. Wer haftet, wenn die Schulleitung mehrfach schriftlich darauf hingewiesen hat, dass sie (auf Basis des Sicherheits-Gutachtens) keine Gewährleistung mehr übernehmen kann? Begründung: Die konkret gestellten Fragen zur Sicherheit an der GBS wurden nicht vollumfänglich bzw. überzeugend beantwortet. Im Fall der GBS Grundstufe, Gebäude E wurden mehrfach mündliche wie schriftlich Bedenken geäußert. Erst durch die Einbeziehung des Medical Airport Service (MAS) sowie eines Arbeitsschutzmediziners seitens der Schule wurden die ersten groben Mängel beseitigt. Jedoch steht weiterhin die Frage im Raum, wie viele Schüler*innen in der Grundstufe mit den bestehenden Raumkapazitäten / Brandschutzbestimmungen untergebracht werden können. Die in der Stellungnahme aufgeführte Tabelle stehen lediglich die Gesamtzahlen der Schüler*innen - nicht aber die Information, für welche Maximalkapazität an Personen die Räumlichkeiten bzw. der Brandschutz ausgelegt sind. Die bereits im Juli 2021 festgestellten Mängel über den MAS an der GBS Grundstufe (E-Gebäude) wurden bis Februar 2025 noch immer nicht komplett beseitigt. Die genannten Sicherheitsvorkehrungen reichen augenscheinlich nicht aus uns müssen generell geprüft und optimiert werden, da es hier um die Sicherheit von Grundschulkindern geht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6039 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1174 2025 Die Vorlage OF 1124/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4