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Reflexion

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Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486 Betreff: Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3563 Anlage 14 - E 14/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Der Magistrat begrüßt generell Maßnahmen, die den Zusammenhalt in Frankfurt am Main stärken und die Vielfalt der Stadt zeigen. Die Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtung ist in der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main vom 15.06.1978, zuletzt geändert durch Beschluss der der Stadtverordnetenversammlung vom 14. November 1996, § 7066, geregelt. Hiernach entscheidet der jeweilige Ortsbeirat über die Benennung der Straßen, soweit deren Bedeutung nicht über die Grenze des Ortsbezirks hinausreicht und soweit die Einheitlichkeit der Verwaltung nicht gefährdet ist. Der Magistrat sieht es daher als Aufgabe der Ortsbeiräte, die Auswahl der Namen zu treffen, die mit einem zusätzlichen Namensschild in einer zweiten Sprache versehen werden sollen. Unterstützend wirken kann dabei das Stadtvermessungsamt, das entsprechend Ziffer 1.3 des Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main für die administrativen Angelegenheiten im Rahmen der Straßenbenennungen zuständig ist. So kann etwa von dieser Seite ermittelt werden, welches die längste Straße im jeweiligen Ortsbezirk ist. Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden. Bei der Beratung hinsichtlich historischer Bezüge zum Ortsbezirk, kann das Institut für Stadtgeschichte unterstützend wirken. Sobald diese Entscheidungen vonseiten des jeweiligen Ortsbeirats getroffen wurden, wird der Magistrat zeitnah die neuen Schilder und gegebenenfalls Zusatzschilder anfertigen und montieren. Der Magistrat weist vorab drauf hin, dass die Festlegung einer einzigen Zweitsprache innerhalb eines Stadtbezirks möglicherweise dazu führen kann, dass sich Bürger:innen mit einem anderen sprachlichen oder kulturellen Hintergrund nicht ausreichend berücksichtigt sehen. Der Magistrat empfiehlt daher, die Zweitsprache möglichst transparent - idealerweise unter Beteiligung der Bürger:innen - auszuwählen, um eine entsprechende Akzeptanz zu schaffen. Ferner sollte hinsichtlich der Internationalität Frankfurts darauf geachtet werden, dass möglichst viele unterschiedliche Sprachen abgebildet werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.01.2024, OF 1116/1 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 14 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4974 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 254 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5859 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.12.2023 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 4 am 16.01.2024, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, LINKE., Volt, dFfm und fraktionslos gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); GRÜNE (= Enthaltung) 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4974 2024 1. Die Vorlage B 486 dient unter Hinweis auf die OM 4974 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1116/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung) 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 486 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Kenntnis) 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU (= Zurückweisung) 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 486 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 62 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 486 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Zurückweisung) 26. Sitzung des OBR 13 am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 486 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Zurückweisung) 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und AfD (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 486 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Zurückweisung) 25. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 486 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) BFF-BIG (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 4533, 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 11.03.2024 Aktenzeichen: 66-0

Zusammenhalt in Vielfalt - Internationale und zweisprachige Straßenschilder für den TelAvivPlatz im Europaviertel

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2024, OF 1116/1 Betreff: Zusammenhalt in Vielfalt - Internationale und zweisprachige Straßenschilder für den Tel-Aviv-Platz im Europaviertel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Entscheidung des Ortsbeirats 1 die Straßenbeschilderung des Tel-Aviv-Platzes zweisprachig in Deutsch und Hebräisch anbringen zu lassen. Begründung: In B486 ruft der Magistrat die Ortsbeiräte dazu auf, eine Straße oder einen Platz im Ortsbezirk zu benennen, der zweisprachig beschildert werden soll. Der Tel-Aviv-Platz eignet sich dazu besonders, da er zentral im "internationalen" Europaviertel liegt, von vielen Fußgehenden zum Einkaufen oder Queren genutzt wird und zugleich die Partnerstadt Frankfurts in Israel sichtbar macht. Dem sich verstärkenden Antisemitismus im Ortsbezirk 1 setzt der Ortsbeirat ein Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts der Frankfurterinnen und Frankfurter mit den Menschen in Tel Aviv und ganz Israel entgegen. Durch die Auswahl der hebräischen Sprache und deren Bezug zum Platznamen wird an die historische Vertreibung und Vernichtung jüdischer Frankfurter*innen während der Nazidiktatur im Ortsbezirk 1 erinnert. Zugleich wird sichtbar, dass heute nach wie vor viele jüdische Frankfurter*innen oft unsichtbar "mitten unter uns" leben. Jüdisches Leben in Frankfurt trägt jedoch auch zur Vielfalt des Europaviertels bei und sollte sichtbar werden. Verstärkt wird diese Maßnahme durch den Beschluss des Ortsbeirats 1 aus OF 1032/2023, fünf Fahnenmasten mit je einer Flagge von Tel Aviv, Frankfurt, Israel, Deutschland und Europa aufstellen zu lassen, um damit die Solidarität Frankfurts mit unserer Partnerstadt Tel Aviv auszudrücken und diese auch sichtbar zu machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4974 2024 1. Die Vorlage B 486 dient unter Hinweis auf die OM 4974 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1116/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4