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Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1243 - OA 129/12 OBR 15 - Zwischenbericht: Die Bahnübergangssicherungsanlagen am Urseler Weg wurden im Jahr 2010 erneuert und dabei nach dem aktuellen Stand der Technik geplant und gebaut. Sie entspricht der Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahn (BOStrab) und ist von der Technischen Aufsichtsbehörde abgenommen. Der Bahnübergang ist mit Andreaskreuzen, Überwachungssignalen für die U-Bahn-Züge, Lichtzeichen für den Straßenverkehr, Lichtzeichen für die Fußgänger, einer akustischen Blindensignalisierung und zusätzlich mit Halbschranken ausgestattet. Bahnübergangssicherungsanlagen in dieser Form werden auch an zahlreichen anderen Bahnübergängen im Stadtgebiet Frankfurt, sowie bei anderen Verkehrsunternehmen in Deutschland eingesetzt. Im Hinblick auf den tragischen Unfall an diesem Bahnübergang ist anzumerken, dass zum Unfallzeitpunkt die Bahnübergangssicherungsanlage ordnungsgemäß funktionierte. Die Fußgänger-Lichtzeichen signalisierten rot und die Halbschranken waren geschlossen. Zu den Anregungen nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu Anregung Nr. 1: Wie in der Anregung vorgeschlagen, wurden zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der Fußgänger die Überwegsflächen der Fußgängerüberwege im Bereich der Bahnübergänge am Urseler Weg und der Deuil-La-Barre-Straße mit einer farblichen Markierung in gelb und Straßenbahnpiktogrammen ausgestattet. Die Markierungsarbeiten wurden am 16.03.2012 abgeschlossen. Zu Anregung Nr. 2: Die Anbringung von "roten Doppel-Blinklichtern" zwischen den Gleisen ist auf Basis der gültigen Regelwerke und Normen nicht zulässig. Zu Anregung Nr. 3: Der angesprochene Streckenabschnitt der Linie U2 wird allgemein nach den Regeln zum Fahren auf Sicht befahren. Der Bahnübergang ist technisch gesichert - der Fahrer erhält vor dem Befahren des Bahnüberganges ein Signalbild angezeigt, welches ihm eindeutig eine Information gibt, dass - die technische Sicherung des Bahnüberganges funktioniert, - alle zum Fahrweg der U-Bahn querende Verkehrsströme auf "Rot" gesetzt sind, - die Schranken die Endstellung geschlossen erreicht haben und - der für die U-Bahn zu befahrende Fahrweg am Bahnübergang gesichert ist. Alle auf dem Streckenabschnitt der Linie U2 eingesetzten Fahrer sind hinsichtlich des Verhaltens an Bahnübergängen besonders unterwiesen und werden zurzeit aufgrund der Vorkommnisse im Rahmen des Dienstunterrichtes nochmals gesondert auf die den Vorschriften entsprechende vorausschauende und aufmerksame Fahrweise hingewiesen. Eine weitere Reglementierung wie z.B. Verminderung der Geschwindigkeitsvorgaben hält der Magistrat, soweit das Sichtfeld zur Anfahrt des Bahnüberganges für das Fahrpersonal ständig frei gehalten wird, für nicht erforderlich. Zu Anregung Nr. 4: Zusätzliche Schranken zwischen den Gleisen können aufgrund der Sicherheitsrisiken, in Verbindung mit der Aufstellung von Fußgängern zwischen den Gleisen nicht realisiert werden. Eine solche Anordnung ist auf Basis der gültigen Normen und Vorschriften nicht zulässig. Hierbei ist zu bedenken, dass auch sehbehinderte Personen und Personen mit Kinderwagen den Bahnübergang überqueren. Zu Anregung Nr. 5: Eine Ausstattung mit Gitterbehang erhöht bei Halbschranken die Hinderniswirkung nicht. Ein zusätzlicher Gitterbehang wird in der Regel bei Vollschranken eingesetzt. Die Ausstattung der Bahnübergänge mit Vollschranken ist in den der VGF zugrundeliegenden Regelwerken nicht vorgesehen und birgt das Risiko, dass Fußgänger, die das Rotlicht missachten, von den Schranken eingeschlossen werden. Zu Anregung Nr. 6: Die erforderlichen fachlichen Abstimmungen konnten innerhalb des vorgegebenen Zeitraums nicht abgeschlossen werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat abschließend berichten. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 15.06.2012, OA 219 Antrag vom 13.06.2012, OF 111/15 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2012, OA 129 Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 529 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung der KAV am 11.06.2012, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis. 13. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 219 2012 1. Die Vorlage B 241 wird unter Hinweis auf OA 219 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 111/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1 CDU, GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER gegen 5 CDU und NPD (= Kenntnis) bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER zu 2. 1 CDU, GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER gegen 5 CDU und NPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Annahme) RÖMER (B 241 = Kenntnis, OA 219 = vereinfachtes Verfahren) REP (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Ablehnung) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2056, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2012, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 111/15 vom 13.06.2012 Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend aufgefordert, die Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trasse an der Deuil-La-Barre-Straße und am Urseler Weg deutlich zu verbessern und nicht mit Hinweisen auf "gültige Regelwerke und Normen" lapidar zu verhindern. Die vom Ortsbeirat beschlossenen Punkte (siehe Anregung OA 129) müssen entweder so umgesetzt werden, dass sie diesen "Regeln und Normen" gerecht werden, oder eine Änderung dieser "Regeln und Normen" muss in die Wege geleitet werden: Zu Anregung 2: Die roten Doppelblinklichter, die auf eine bisher nicht angezeigte Begegnung zweier U-Bahnen im Kreuzungsbereich hinweisen, sind so anzubringen, dass sie den "Regeln und Normen" entsprechen. Zu Anregung 3: Die Sicht an beiden Übergängen, jeweils von Bonames bzw. Ober-Eschbach kommend, auf wartende oder gerade querende Personen ist durch leichte Kurven und durch die Masten der Schranken- und Ampelanlagen deutlich eingeschränkt. Gerade an diesen beiden Stellen sind auch die Unfälle passiert. Hier ist ein maximales Tempo von 30 km/h anzuordnen. Diese Forderung widerspricht keiner Richtlinie und ist sofort umsetzbar. Bei Geschwindigkeitsmessungen wurde am Urseler Weg drei Mal etwa Tempo 35 ermittelt (meistens leider Tempo 45 bis 55). Tempo 30 ist also auch im bestehenden Fahrplan durchführbar. Zu Anregung 4: Siehe Anregung 2. Am Urseler Weg ist sichtbar genügend Platz. An der Deuil-La-Barre-Straße müssten die Schrankenanlagen gegebenenfalls etwas versetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Vollschranken mit horizontalen Scharnieren ausgestattet werden können, die nur ein Verlassen des Gefahrenbereiches ermöglichen, ein Betreten aber behindern oder erschweren. Weiterhin ist die Wartezeit von querenden Fußgängern (zurzeit circa 50 Sekunden bis die U-Bahn kommt und im Begegnungsverkehr circa 90 bis 120 Sekunden) zu verringern. Begründung: Nichtstun verhindert keine Unfälle. Das Tempo der U-Bahnen beim Queren der Straßen (Zitat eines U-Bahn-Fahrers: "Tempo 50 ist ja erlaubt.") ist nach Aussage von Anliegern deutlich zu hoch. Zu lange Wartezeiten verringern deutlich das Gefahrenbewusstsein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 529 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1572 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Annahme) RÖMER (B 241 = Kenntnis, OA 219 = vereinfachtes Verfahren) REP (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Ablehnung) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 206 Beschluss: Der Vorlage OA 219 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2056, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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