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Zeilsheim: Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1090/6 Betreff: Zeilsheim: Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf weitere Abschnitte der Pfaffenwiese in Zeilsheim auszuweiten und die Einhaltung der Regel durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen zu prüfen. Begründung: Auf der Pfaffenwiese zwischen Hesselberg- und Hahnbergweg wurde die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h begrenzt. Auch auf den anderen Abschnitten der Pfaffenwiese wünschen sich aus Gründen des Lärmschutzes sowie der Sicherheit viele Anwohner eine Angleichung der Höchstgeschwindigkeit an Tempo 30. Die Einhaltung der Regeln sollte durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5975 2024 Die Vorlage OF 1090/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim" geändert wird. Abstimmung: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5975 entstanden aus Vorlage: OF 1090/6 vom 15.09.2024 Betreff: Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf weitere Abschnitte der Pfaffenwiese in Zeilsheim auszuweiten und die Einhaltung der Regel durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen zu prüfen. Begründung: Auf der Pfaffenwiese zwischen Hesselbergweg und Hahnbergweg wurde die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h begrenzt. Auch auf den anderen Abschnitten der Pfaffenwiese wünschen sich aus Gründen des Lärmschutzes sowie der Sicherheit viele Anwohner eine Angleichung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30. Die Einhaltung der Regeln sollte durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 823 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratung im Ortsbeirat: 4
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