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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 - 2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Diversität der Stadt Frankfurt am Main zeigt sich auch in ihren Festen. Bunte, ehrenamtlich organisierte Feiern machen eindrucksvoll die Vielfalt der Stadtteile und ihrer Menschen sichtbar. Doch aufgrund gestiegener Kosten, z.B. bei Ausgaben für Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, und weil Spenden- und Sponsoringmittel nach Corona nur eingeschränkt fließen, müssen einige Ausrichter:innen überlegen, ob ihre traditionellen Feste noch stattfinden können. Wir wollen dem dadurch zu erwartenden Verlust an Stadtteilkultur entgegenwirken und die Arbeit der engagierten Ehrenamtlichen praktisch unterstützen. Dabei zählen wir auf die Kompetenz der Ortsbeiräte, die ihre Stadtteile und Feste am besten kennen - daher stellen wir einen einmaligen Sondertopf mit Mitteln zur Verfügung, die durch Beschluss der Ortsbeiräte (OI) abgerufen werden können. Daher möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: In den Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" werden im Haushalt 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 413.500 € eingestellt. Verbände, Vereine und ehrenamtliche Veranstalter:innen von Frankfurter Festen können eine einmalige finanzielle Unterstützung bis zu 6.000 € aus diesem Topf für gestiegene Kosten zur Ausrichtung ihrer Feste beantragen. Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft hat und befürwortet. Aufgrund der späten Haushaltsgenehmigung ist zu gewährleisten, dass finanzielle Unterstützung auch nachträglich für Feste beantragt werden kann, die im Jahr 2023 stattfinden, sofern ein entsprechender Beschluss des zuständigen Ortbeirats vorliegt und ansonsten alle Voraussetzungen für die Auszahlung der Mittel gegeben sind. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.07.2023, OF 864/5 dazugehörende Vorlage: Initiative vom 14.07.2023, OI 21 Antrag vom 30.08.2023, OF 256/15 Initiative vom 15.09.2023, OI 24 Initiative vom 15.09.2023, OI 25 Initiative vom 15.09.2023, OI 26 Initiative vom 15.09.2023, OI 27 Initiative vom 15.09.2023, OI 28 Initiative vom 15.09.2023, OI 29 Initiative vom 15.09.2023, OI 30 Initiative vom 19.09.2023, OI 31 Initiative vom 09.10.2023, OI 33 Initiative vom 13.10.2023, OI 35 Initiative vom 17.10.2023, OI 37 Antrag vom 14.11.2023, OF 342/7 Antrag vom 16.11.2023, OF 635/9 Antrag vom 18.11.2023, OF 711/10 Antrag vom 20.11.2023, OF 224/16 Antrag vom 28.11.2023, OF 898/6 Initiative vom 28.11.2023, OI 38 Initiative vom 30.11.2023, OI 39 Initiative vom 04.12.2023, OI 41 Initiative vom 05.12.2023, OI 40 Antrag vom 01.01.2024, OF 364/4 Antrag vom 06.01.2024, OF 812/2 Initiative vom 16.01.2024, OI 42 Initiative vom 16.01.2024, OI 44 Initiative vom 22.01.2024, OI 46 Initiative vom 22.01.2024, OI 47 Initiative vom 15.02.2024, OI 48 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 114 Initiative vom 25.04.2024, OI 53 Initiative vom 25.06.2024, OI 58 Initiative vom 04.07.2024, OI 61 Initiative vom 04.07.2024, OI 62 Initiative vom 04.07.2024, OI 63 Initiative vom 04.07.2024, OI 64 Initiative vom 05.07.2024, OI 65 Antrag vom 27.07.2024, OF 1066/6 Antrag vom 15.08.2024, OF 1065/6 Initiative vom 03.09.2024, OI 66 Initiative vom 03.09.2024, OI 67 Antrag vom 13.10.2024, OF 1407/1 Initiative vom 28.10.2024, OI 72 Initiative vom 29.10.2024, OI 73 Initiative vom 29.10.2024, OI 74 Initiative vom 29.10.2024, OI 75 Antrag vom 05.11.2024, OF 308/16 Initiative vom 05.11.2024, OI 76 Initiative vom 08.11.2024, OI 78 Antrag vom 09.11.2024, OF 670/11 Initiative vom 25.11.2024, OI 80 Initiative vom 29.11.2024, OI 81 Initiative vom 02.12.2024, OI 82 Initiative vom 05.12.2024, OI 85 Initiative vom 06.12.2024, OI 83 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.06.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 80 Beschluss: Die Vorlage E 92 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage E 92 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Zurückweisung); CDU (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage E 92 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 13 am 11.07.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage E 92 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 13.07.2023, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (Annahme im Rahmen E 177) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE., SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Ablehnung) 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: Initiative OI 21 2023 1. Die Vorlage E 92 dient unter Hinweis auf die Vorlage OI 21 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 864/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Fortführung des Sonderetats „Stadtteilfeste unterstützen“
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2025 250.000 Euro zusätzlich eingestellt. Verbände, Vereine und ehrenamtliche Veranstalter:innen von Frankfurter Festen können pro Veranstaltung und Jahr eine finanzielle Unterstützung von bis zu 6.000 Euro für Kosten zur Ausrichtung ihrer Feste beantragen. Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft hat und durch Beschluss einer Ortsbeirats Initiative (OI) befürwortet. Weiterhin gelten die vom Kulturamt veröffentlichten und auf dessen Website einsehbaren Antragsrichtlinien. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Römerkoalition hatte im Jahr 2023 den Sonderetat "Stadtteilfeste unterstützen" ins Leben gerufen, um die unter finanziellem Druck stehenden Stadtteilfeste abzusichern und ihr Fortbestehen zu garantieren. Unter der Aufsicht des Kulturamtes, das eine gleichmäßige Verteilung der Gelder über die verschiedenen Stadtteile sicherstellt, haben die Ortsbeiräte im vergangenen Jahr diese neue Möglichkeit aktiv genutzt, um die betroffenen Stadtteilefeste in ihren Ortsbezirken zu unterstützen. Die bisher eingestellten Mittel sind für eine Fortführung des Programms im Jahr 2024 ausreichend und werden entsprechend des laufenden Verfahrens weiter verausgabt. Gleichzeitig hat sich in Rücksprachen mit den Ortsbeiräten, Veranstalter*innen und vielen Ehrenamtlichen herausgestellt, dass die Bedarfe weiterhin hoch bleiben und eine Fortführung des Sonderetats geboten ist. Zu diesem Zweck werden die vorhandenen Mittel im Haushaltsjahr 2025 um weitere 250.000 Euro aufgestockt. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2024, OF 734/3 Antrag vom 04.07.2024, OF 735/3 Antrag vom 04.07.2024, OF 736/3 Antrag vom 04.07.2024, OF 737/3 dazugehörende Vorlage: Initiative vom 04.07.2024, OI 61 Initiative vom 04.07.2024, OI 62 Initiative vom 04.07.2024, OI 64 Initiative vom 05.07.2024, OI 65 Antrag vom 27.07.2024, OF 1066/6 Antrag vom 15.08.2024, OF 1065/6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage E 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage E 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 62 2024 Initiative OI 63 2024 Initiative OI 64 2024 1. Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 734/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Vorlage die vertrauliche Anlage der Vorlage OF 737/3 hinzugefügt wird. 3. Die Vorlage OF 735/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 736/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 737/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 734/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.07.2024, TO I, TOP 35 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 160 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“: Ranzenbrunnenfest Sindlingen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2024, OF 1065/6 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Ranzenbrunnenfest Sindlingen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23; E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Bezugnahme auf den Etatantrag E 92/23 vom 16.6.2023 wird der Magistrat gebeten, das traditionelle Ranzenbrunnenfest in Sindlingen am 7. September 2024 gemäß Antrag des Sindlinger Vereinsrings "Arbeitsgemeinschaft Sindlinger Ortsvereine" (ARGE SOV) an die Kulturförderung (Vorgangs-ID 24.256516) mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR zu unterstützen. Begründung: Die Sindlinger Stadtteilkultur spiegelt sich auch im traditionellen Ranzenbrunnenfest wider. Der Ortsbeirat befürwortet deshalb den Antrag des Ausrichters ARGE SOV auf finanzielle Förderung aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 66 2024 Die Vorlage OF 1065/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz wie folgt lautet: "Das Ranzenbrunnenfest ist ein von den Sindlinger Vereinen getragenes Stadtteilfest im alten ‚Ortskern' von Sindlingen. Hier spiegelt sich die Singlinger Stadtteilkultur wider. Dabei bietet es für Menschen aus Sindlingen, insbesondere Familien, die Möglichkeit, die Sindlinger Vereine zu erleben und dient dem Zusammenhalt im Stadtteil. Der Ortsbeirat befürwortet deshalb den Antrag des Ausrichters ARGE SOV auf finanzielle Förderung aus dem Sondertopf ‚Stadtteilfeste unterstützen'." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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