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Reflexion

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Fußgängerampel Niederräder Ufer Höhe Niederräder Brücke

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2015, OF 1064/5 Betreff: Fußgängerampel Niederräder Ufer Höhe Niederräder Brücke Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage über das Niederräder Ufer östlich der Niederräder Eisenbahnbrücke (in Höhe Wendehammer Schwanheimer Straße) den Ampelmast für den Verkehr stadteinwärts (Richtung Osten) um einige Meter nach Westen bis zum Wendehammer Schwanheimer Straße zu versetzen. Die Fahrbahnmarkierung wird entsprechend verändert. Begründung: Die oben angesprochene LSA dient der sicheren Querung über die Uferstraße für zu Fuß gehende und Radfahrende, die vom Mainuferweg (Mainfeldstraße) über die Rampe zur Schwanheimer Straße und zur Eisenbahnbrücke wollen. Die LSA steht allerdings ca. 30 Meter östlich der Einmündung Schwanheimer Straße und des Zugangs zum Mainuferweg. Das Versetzen des westlichen Ampelmastes würde die direkte Querung der Uferstraße ermöglichen. Zudem würde die oft zu beobachtende Situation vermieden, dass Fußgänger und Radfahrer die schraffierte Fläche in der Fahrbahnmitte als Aufstellfläche und Querungshilfe nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1064/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4235 2015 Die Vorlage OF 1064/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder Brücke

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4235 entstanden aus Vorlage: OF 1064/5 vom 07.04.2015 Betreff: Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder Brücke Der Magistrat wird gebeten, den Ampelmast der Lichtsignalanlage am Niederräder Ufer östlich der Niederräder Eisenbahnbrücke (in Höhe Wendehammer Schwanheimer Straße) für den Verkehr stadteinwärts (Richtung Osten) um einige Meter nach Westen zum Wendehammer Schwanheimer Straße zu versetzen und die Fahrbahnmarkierung entsprechend zu verändern. Begründung: Die oben angesprochene Lichtsignalanlage dient der sicheren Querung der Uferstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende, die vom Mainuferweg (Mainfeldstraße) über die Rampe zur Schwanheimer Straße und zur Eisenbahnbrücke wollen. Die Lichtsignalanlage steht allerdings ca. 30 Meter östlich der Einmündung in die Schwanheimer Straße und des Zugangs zum Mainuferweg. Das Versetzen des westlichen Ampelmastes würde die direkte Querung der Uferstraße ermöglichen. Zudem würde die oft zu beobachtende Situation vermieden, dass Fußgänger und Radfahrer die schraffierte Fläche in der Fahrbahnmitte als Aufstellfläche und Querungshilfe nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1510 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 306 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4