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Finanzierung und Zukunft der Johanna-Tesch-Schule und des Adorno-Gymnasiums?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 entstanden aus Vorlage: OF 498/2 vom 10.10.2022 Betreff: Finanzierung und Zukunft der Johanna-Tesch-Schule und des Adorno-Gymnasiums? Vorgang: M 143/22; OM 2746/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat darüber zu informieren, welche Auswirkungen die Umwidmung des Budgets zum Neubau der Johanna-Tesch-Schule (derzeit: Bockenheim) und des Adorno-Gymnasiums (derzeit: Westend) zugunsten der Ackermannschule hat. Insbesondere soll darauf eingegangen werden, wofür die bisher im Investitionsprogramm veranschlagten Mittel geplant waren, und ob diese Maßnahmen nun entfallen oder verschoben werden; 2. den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob die derzeitigen Interime beider Schulen, auch bezüglich des Adorno-Gymnasiums, weiterhin ausreichend Kapazitäten bieten, um bis zur Errichtung der endgültigen Gebäude die geplanten Schulplätze anzubieten; 3. wie bereits in der Sitzung vom 12. September 2022 in der Anregung an den Magistrat OM 2746 beschlossen, den Ortsbeirat 2 in die weitere Schulentwicklungsplanung einzubeziehen, auch bezüglich der Zukunft der Johanna-Tesch-Schule und des Adorno-Gymnasiums; 4. zu prüfen und berichten, warum die Umbuchung hier außerhalb der Etatberatungen stattfinden muss, obwohl die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen und der verfügbaren Plätze laut Schulentwicklungsplan langfristig planbar sein sollten; 5. bei künftigen Umbuchungen die Auswirkungen auf die dadurch benachteiligten Projektdefinitionen direkt anzugeben. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat den Magistratsvortrag M 143 bis zur Beantwortung der obigen Fragen zurückstellt. Begründung: Im Magistratsvortrag M 143, ist beabsichtigt, Budget unterschiedlicher Schulen zugunsten der Ackermannschule umzuwidmen. Ohne die Dringlichkeit der Errichtung des Gebäudes der Ackermannschule hinterfragen zu wollen, bittet der Ortsbeirat um Informationen, wie sich die Budgetverschiebung auf die Bauvorhaben der Johanna-Tesch-Schule und des Adorno-Gymnasiums (derzeit beide in Interimsgebäuden untergebracht) auswirken wird. Ein Termin mit der zuständigen Dezernentin Weber bezüglich dieser Frage und der in der Anregung an den Magistrat, OM 2746, formulierten Punkte ist zeitnah anzuberaumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.09.2022, M 143 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2746 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5132 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5432 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1013 Antrag vom 17.11.2024, OF 1041/2 Antrag vom 27.11.2024, OF 1047/2 Auskunftsersuchen vom 02.12.2024, V 1073 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-34
Finanzierung und Zukunft der Johanna-Tesch-Schule und des AdornoGymnasiums?
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1013 Betreff: Finanzierung und Zukunft der Johanna-Tesch-Schule und des Adorno-Gymnasiums? Zu Frage 1: Die Maßnahme Adorno-Gymnasium (Neubau) gab 1 Mio. EUR aus den für das Jahr 2022 veranschlagten Mittel zur Deckung ab. Es standen dem Projekt noch ca. 500.000 EUR aus Budgetüber-trägen sowie weitere 1 Mio. EUR im Jahr 2023 für Planungen zur Verfügung. Die Planungen konnten weitergeführt werden. Gleiches gilt für die Maßnahme Johanna-Tesch-Schule. Hier standen, nach Abzug der Deckung aus Mitteln im Haushalt 2022 in Höhe von 700.000 EUR, noch 160.000 EUR aus dem Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung. Ab dem Jahr 2023 standen weitere 500.000 EUR zur Verfügung. Auch hier konnten die Planungen weitergeführt werden. Beide Deckungen wurden ausgewählt, weil die benannten Maßnahmen aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in der geplanten Geschwindigkeit bearbeitet werden können. Zu Frage 2: Das Interim des Adorno-Gymnasiums ist für die Jahrgänge 5-13 gemäß der Schulentwicklungsplanung gebaut und ausreichend. Die Schule weist aktuell noch unterschiedliche Jahrgangsgrößen auf. Für den Interimsstandort der Johanna-Tesch-Schule werden noch weitere Container auf dem Gelände der ehemaligen Sophienschule zum Schuljahr 2024/25 aufgestellt. Mit diesen ist die Schule dann bis zum vorgesehen Umzug, also für alle Jahrgänge, mit ausreichend Schulraum ausgestattet. Zu Frage 3: Der Magistrat informiert generell alle Ortsbeiräte bezüglich der Schulentwicklungsplanung und auch über größere bauliche Maßnahmen. Derzeit gibt es keine neuen Entwicklungen zu berichten. Im April 2024 hat der letzte Termin mit der Johanna-Tesch-Schule und Mitarbeitenden des Dezernatsbüros stattgefunden. Zu Frage 4: Die Projektbearbeitung und- entwicklung von Baumaßnahmen ist nicht an das Zeitfenster der Etatberatungen koppelbar. Grundsätzlich liegt der Baumittelanmeldung eine Kostenermittlung zugrunde, die für eine ausreichende Mittelbereitstellung sorgen sollte. Allerdings liegt zwischen der Mittelanmeldung und der Umsetzung der Bauprojekte bekanntermaßen ein größeres Zeitfenster, sowie eine intensive Planung. Beides hat maßgeblich Einfluss auf die tatsächlich notwendigen Mittel für jedes Projekt. Aufgrund erheblicher Preissteigerungen sind die angenommenen Kosten für dieses Projekt überschritten worden und eine Deckung der Finanzierung war erforderlich. Wichtig ist, dass die Umsetzung der Erweiterung der Ackermannschule ohne Nachteil für andere Projekte umgesetzt werden konnte. Die Erweiterung dient der Umsetzung des Rechtsanspruchs Ganztag. Zu Frage 5: Zur Sicherstellung der Finanzierung ist es notwendig, Mittel auch aus anderen Projekten, deren Verlauf aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht den angenommen Zeitabläufen entspricht, verwendet werden können. Nur so können in der aktuellen Lage überhaupt Preissteigerungen aufgefangen und Projekte fortgeführt werden. Grundsätzlich liegt dabei der Fokus darauf, dass den zur Deckung herangezogenen Projekten hierbei kein Nachteil entsteht. Die hier angesprochene Vorlage weist keine Benachteiligung für die zur Deckung herangezogenen Maßnahmen auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 Antrag vom 17.11.2024, OF 1041/2 Antrag vom 27.11.2024, OF 1047/2 Auskunftsersuchen vom 02.12.2024, V 1073
AdornoGymnasium und Musikschule voranbringen: Grundstückstausch bitte vollziehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1041/2 Betreff: Adorno-Gymnasium und Musikschule voranbringen: Grundstückstausch bitte vollziehen Vorgang: OM 2948/22 OBR 2; ST 1013/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, warum der 2021 geschlossene Tauschvertrag (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/Amt-fuer-Bau-und-Immobilien/Tauschv ertrag-Campus-Westend/) nicht vollzogen wurde und wie die weitere Planung dafür ist. Bitte hierbei sowohl auf die Musikhochschule an der Eschersheimer Landstraße als auch auf das Gelände des Interims sowie des geplanten bleibenden Grundstücks des Adorno Gymnasiums eingehen. Begründung: In Ergänzung zur ST 1013 vom 27.05.2024 und wegen der zentralen Bedeutung der Fortentwicklung des Unicampus' Westend für den gesamten Ortsbezirk, besteht hier Informationsbedarf. Frau Weber streifte das Thema am Rande des Termins am 08.10.2024, jedoch wurde der Ortsbeirat bisher nicht umfassend informiert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.11.2024, OF 1047/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1013 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1073 2024 1. Die Vorlage OF 1041/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1047/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1047/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und FDP gegen 2 SPD (= Ablehnung); GRÜNE, 1 SPD und Linke (= Enthaltung)
Musikschule und Musikhochschule voranbringen: Grundstückstausch bitte vollziehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, OF 1047/2 Betreff: Musikschule und Musikhochschule voranbringen: Grundstückstausch bitte vollziehen Vorgang: OM 2948/22 OBR 2; V 734/23 OBR 2; V 759/23 OBR 2; ST 2380/23; ST 1013/24; ST 1964/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, warum der 2021 geschlossene Tauschvertrag (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/Amt-fuer-Bau-und-Immobilien/Tauschv ertrag-Campus-Westend/) nicht vollzogen wurde und wie die weitere Planung bezüglich der Musikhochschule an der Eschersheimer Landstraße ist. Begründung: In Ergänzung zur ST 1013 vom 27.05.2024 und der ST 1964 vom 22.11.2024 und wegen der zentralen Bedeutung der Fortentwicklung sowohl des Unicampus' Bockenheim als auch des Unicampus' Westend für den gesamten Ortsbezirk, besteht hier Informationsbedarf. Es dient zur Kenntnis, dass seit geraumer Zeit ein Gerüst am Gebäude ist, ohne dass jegliche Bauarbeiten erkennbar wären (dazu zuletzt ST 2380 vom 24.11.2023). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.11.2024, OF 1041/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 Auskunftsersuchen vom 10.07.2023, V 734 Auskunftsersuchen vom 18.09.2023, V 759 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2380 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1013 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1964 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1073 2024 1. Die Vorlage OF 1041/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1047/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1047/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und FDP gegen 2 SPD (= Ablehnung); GRÜNE, 1 SPD und Linke (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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