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Reflexion

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Gestaltung der oberen Hofhausstraße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 72 Betreff: Gestaltung der oberen Hofhausstraße Der Magistrat wird eine Vorplanung für die Neugestaltung der unteren Hofhausstraße unter Einbeziehung der Anregung zu erarbeiten und die Planung nach Fertigstellung dem Ortsbeirat vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4617 Antrag vom 05.03.2012, OF 103/11

Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 103/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 72/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens bis Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn, ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die sowieso anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 49 2012 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 entstanden aus Vorlage: OF 103/11 vom 05.03.2012 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 72/11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die sowieso anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Anregung vom 27.04.2015, OA 622 Antrag vom 25.02.2017, OF 140/11 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.04.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 49 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen vorhandener Mittel) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4