Reflexion
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Wann und wie geht es mit Bewohnerparken in Frankfurt weiter?
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Betreff: Wann und wie geht es mit Bewohnerparken in Frankfurt weiter? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2045 - OA 199/17 OBR 6 - Aus dem Bericht B 807/90 sind die Bereiche "Bockenheim Zentrum" "Gallusviertel" noch nicht umgesetzt. allerdings werden in diesem Bericht die zwei Gebiete westlich der S-Bahn als Bereich "Gallusviertel" bezeichnet und zusätzlich der Bereich "Frankenallee Ost" aufgeführt. Der Bereich "Frankenallee Ost" ist inzwischen als Bewohnerparkbereich 37 "Gallus Ost" eingerichtet, die beiden Gebiete westlich der S-Bahn sind noch nicht umgesetzt. Aus dem Bericht B 97/98 sind noch die Gebiete "Hessischer Rundfunk", Friedrich-Ebert-Siedlung" und "City West" offen. Im Jahr 2013 wurden im Bereich der Friedrich-Ebert-Siedlung Parkraumerhebungen durchgeführt. Trotz insgesamt hoher Auslastung ab es zu jeder Zeit freie Parkstände in zumutbarerer fußläufiger Distanz. Die beobachteten Nachfragespitzen in den Tagesrandzeitungen zeigen, dass die Parkraumnachfrage quartiersfremder Besucher und Beschäftigter hinter der Spitzennachfrage der Quartiersbewohner zurückbleibt. Auch die erkennbar den Autohäusern auf der Mainzer Landstraße zuzuordnenden Fahrzeuge haben die Parksituation für die Bewohner nicht wesentlich verschärft. Daher hat der Magistrat dem Ortsbeirat 1 mit ST 330 vom 22.02.2013 mitgeteilt, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Bereich der Friedrich-Ebert-Siedlung nicht weiterverfolgt wird. Somit sind aus den o. a. Berichten die Bewohnerparkgebiete "Bockenheim Zentrum", "Gallusviertel", "Hessischer Rundfunk" und "City West" noch umzusetzen. Diese Gebiete haben sich in der Zwischenzeit deutlich verändert bzw. eine Veränderung ist noch zu erwarten. Grundsätzlich sollen in diesen Gebieten aber nach Möglichkeit noch Bewohnerparkregelungen eingerichtet werden. Ein konkreter Zeitrahmen kann hierfür noch nicht benannt werden. Die Erfahrungen zeigen, dass zur Durchsetzung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen eine hohe Kontrolldichte erforderlich ist: Mit der Einrichtung von Bewohnerregelungsbereichen erwarten die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner, dass die dafür ausgewiesenen Flächen auch zur Verfügung stehen. Dementsprechend muss eine hohe Überwachungsdichte für die Bewohnerregelungsbereiche gewährleistet werden können. Die Personalressourcen der Verkehrsüberwachung sind jedoch begrenzt, so dass bei einer räumlichen Ausdehnung des Bewohnerparkens über die bestehenden Bereiche hinaus die erforderliche Kontrolldichte nicht mehr gewährleistet werden könnte. Eine weitere Aufstockung des Personals im Bereich der städtischen Verkehrspolizei ist aufgrund der angespannten Haushaltslage derzeit nicht vorgesehen. Nach einer überschlägigen Einschätzung müssten rund 30 Stellen geschaffen werden, damit mit städtischem Personal eine ausreichende Überwachung der noch offenen Bereiche gewährleistet werden könnte. Derzeit strebt der Magistrat nur noch für Teile von Bornheim eine Bewohnerparkregelung an. Dabei soll pilothaft ein gegenüber der in Frankfurt verbreiteten Regelungsform des Bewohnerparkens verändertes Parkraummanagement erprobt werden. In Abhängigkeit von den Erfahrungen in Bornheim wird dann zu gegebener Zeit geprüft, ob die Umsetzung dieser Regelungsform auch in anderen Teilen des Stadtgebietes sinnvoll und möglich ist. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, dass eine Umsetzung von weiteren Bewohnerparkgebieten solange nicht in Aussicht gestellt werden kann, wie eine adäquate Überwachung aller Gebiete nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt leider auch für ursprünglich bereits zur Umsetzung vorgesehene Gebiete. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.08.2018, OF 533/3 Antrag vom 07.10.2018, OF 645/2 Antrag vom 08.03.2019, OF 779/2 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.11.2017, OA 199 Antrag vom 23.09.2018, OF 739/1 Antrag vom 12.10.2018, OF 767/1 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3850 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3885 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3900 Antrag vom 19.11.2018, OF 715/2 Etatanregung vom 26.11.2018, EA 215 Antrag vom 03.02.2019, OF 917/6 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4267 Anregung vom 21.02.2019, OA 368 Anregung vom 13.05.2019, OA 398 Antrag vom 22.07.2019, OF 1022/1 Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4947 Antrag vom 23.01.2020, OF 1188/1 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5743 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 6, 9 Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: 1. Die Vorlage B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und U.B. gegen SPD, 3 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3850 2018 1. Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 645/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text vorangestellt wird: "Die Vorlage B 265/18 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass". Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, 1 LINKE. und Piraten bei Enthaltung 1 FDP, 1 LINKE. und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, 1 LINKE. und Piraten bei Enthaltung 1 FDP, 1 LINKE. und BFF 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 48 Beschluss: 1. Die Vorlage B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO II, TOP 5 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 533/3 dahin gehend ab, dass der erste Satz des Tenors ersatzlos entfällt. Beschluss: Anregung OA 368 2019 1. Die Vorlage B 265 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 533/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3221, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2019, OF 1022/1 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich? Vorgang: B 265/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Mainzer Landstraße zwischen der Ackermannstraße und der Sondershausenstraße zumindest auf der Seite der ungeraden Hausnummern eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Firma Audi bzw. der dortigen Niederlassung Kontakt aufgenommen werden, damit deren Fahrzeuge nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern auf dem Firmengeländer geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 sind für Anwohner und Ortsbeiräte nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Sollte der Magistrat auf dem Standpunkt stehen bleiben, weiter keine neuen Bewohnerparkzonen einrichten zu wollen, soll alternativ eine Quartiersgarage, dann für die gesamte Friedrich-Ebert-Siedlung, eingerichtet werden. Begründung: Die Bewohner der Mainzer Landstraße im o.g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber von den Mitarbeitern des Audi-Autohauses trotz vorhandenem Parkhaus auf dem Firmengelände blockiert werden. Nach Feierabend werden dann die Parkplätze von den Besuchern der Shisha-Bar an der Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße genutzt. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4947 2019 Die Vorlage OF 1022/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "ungeraden Hausnummern" die Worte ",zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße sowie zwischen der Sondershausenstraße und der Ackermannstraße" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI
Beratung im Ortsbeirat: 4
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