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Reflexion

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Schwanheim: Verkehrs- und umweltgefährdendes Parken rund um die Schwanheimer Wiese verhindern

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1021/6 Betreff: Schwanheim: Verkehrs- und umweltgefährdendes Parken rund um die Schwanheimer Wiese verhindern Insbesondere an Schönwetter-Wochenend- und Feiertagen kommt es im weiteren Bereich um den Waldspielplatz in Schwanheim zu einer großen Menge von Parkverstößen. Besucher*innen des Waldspielplatzes, des Kobelt-Zoos und des Naturschutzgebiets beparken dabei die Schwanheimer Bahnstraße beidseitig, was teils die völlige Blockade und damit die vorübergehende Einstellung des Busverkehrs der Linie 62 zur Folge hat. Neben dem behindernden Parken auf der Schwanheimer Bahnstraße werden auch Wald- und Wiesenflächen im Naturschutzgebiet rund um die Schwanheimer Wiesen rücksichtslos befahren und beparkt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat den Magistrat auffordern dafür Sorge zu tragen, dass verkehrs- und umweltgefährdendes Parken besonders an Schönwetter-Wochenend- und Feiertagen rund um den Waldspielplatz sowie das Naherholungsgebiet Schwanheimer Wiese verhindert wird. Dies damit insbesondere der Linienbusverkehr auf der Schwanheimer Bahnstraße sichergestellt und das Beparken geschützter Landschaftsbereiche rund um die Schwanheimer Wiese und dem angrenzenden Stadtwald verhindert wird. Begründung: Die beschriebenen Zustände fanden beispielweise am Nachmittag des Feiertags 01.05.2024 statt. Verschiedene Schwanheimer Bürger*innen nahmen Kontakt zur Landespolizei auf, die sich jedoch für nicht zuständig erklärte und daher nicht eingriff. Die städtische Verkehrspolizei war, nach eigener Aussage, wegen ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit dem Radrennen nicht abkömmlich. Es liegen bildliche Dokumentationen vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5517 2024 Die Vorlage OF 1021/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrs- und umweltgefährdendes Parken rund um die Schwanheimer Wiese verhindern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5517 entstanden aus Vorlage: OF 1021/6 vom 12.05.2024 Betreff: Verkehrs- und umweltgefährdendes Parken rund um die Schwanheimer Wiese verhindern Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen mit schönem Wetter kommt es im weiteren Bereich um den Waldspielpark in Schwanheim zu einer großen Anzahl an Parkverstößen. Besucher*innen des Waldspielparks, des Kobelt-Zoos und des Naturschutzgebiets beparken dabei die Schwanheimer Bahnstraße beidseitig, was teils die völlige Blockade und damit die vorübergehende Einstellung des Busverkehrs der Buslinie 62 zur Folge hat. Neben dem behindernden Parken auf der Schwanheimer Bahnstraße werden auch Wald- und Wiesenflächen im Naturschutzgebiet rund um die Schwanheimer Wiesen rücksichtslos befahren und beparkt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass verkehrs- und umweltgefährdendes Parken besonders an Wochenenden und Feiertagen mit schönem Wetter rund um den Waldspielpark sowie das Naherholungsgebiet Schwanheimer Wiese verhindert wird. Damit soll insbesondere der Linienbusverkehr auf der Schwanheimer Bahnstraße sichergestellt und das Beparken geschützter Landschaftsbereiche rund um die Schwanheimer Wiese und den angrenzenden Stadtwald verhindert werden. Begründung: Die beschriebenen Zustände fanden beispielweise am Nachmittag des Feiertags am 01.05.2024 statt. Verschiedene Schwanheimer Bürger*innen nahmen Kontakt zur Landespolizei auf, die sich jedoch für nicht zuständig erklärte und daher nicht eingriff. Die städtische Verkehrspolizei war, nach eigener Aussage, wegen ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit dem Radrennen nicht abkömmlich. Es liegen bildliche Dokumentationen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2165 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

Beratung im Ortsbeirat: 4