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Grunderneuerung des Bolongarogartens - Gesamtplanung - 2. BA Erneuerung zweier Brunnen - Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Betreff: Grunderneuerung des Bolongarogartens - Gesamtplanung - 2. BA Erneuerung zweier Brunnen - Bau- und Finanzierungsvorlage I. a) Der vorgelegten Planung zur Grunderneuerung des Bolongarogartens wird zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass als vorbereitende Maßnahme die "Restaurierung der Musikantenbalustrade" in einem ersten Bauabschnitt durchgeführt wurde. c) Als weitere vorbereitende Maßnahme wird der "Erneuerung der beiden Brunnen" als zweiten Bauabschnitt zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtmaßnahme über die Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, Projektdefinition 5.008828 "Bolongarogarten" abgewickelt wird. b) für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 4.450 T€ anfallen werden. Die Kosten für die "Restaurierung der Musikantenbalustrade" sind darin mit 160 T€ berücksichtigt. Die voraussichtlichen Kosten für die "Erneuerung der beiden Brunnen" sind darin mit 675 T€ berücksichtigt. c) die "Erneuerung der beiden Brunnen" aus aktuell verfügbaren Mitteln der Projektdefinition 5.008828 Bolongarogarten erfolgt. III. a) Die erforderlichen Mittel für die "Erneuerung der beiden Brunnen" in Höhe von 675 T€ werden freigegeben. b) Die benötigten Mittel für weitere Bauabschnitte zur "Grunderneuerung des Bolongarogartens" sind bei künftigen Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen. IV. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung des zweiten Bauabschnittes jährliche Folgekosten in Höhe von 62 T€ entstehen. Hiervon entfallen rund 30 T€ auf die Wartung und Unterhaltung der Brunnen, rund 5 T€ auf die kalkulatorischen Zinsen und rund 27 T€ auf die Abschreibung. V. Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtmaßnahme "Grunderneuerung des Bolongarogartens" dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wurde und dessen Zustimmung vorliegt. VI. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für die Grunderneuerung des Bolongarogartens eine gesonderte Bau- Finanzierungsvorlage vorgelegt wird. Begründung: A. Zielsetzung Anlass Zurzeit wird der Bolongaropalast grundhaft erneuert. Im Zuge dessen ist für den Palast ein neues Nutzungskonzept erarbeitet worden. Die neuen Nutzungen im Palast, wie Restaurant, Theater u. a. werden sich auf den Garten auswirken. Unabhängig davon zeigt der Garten starke Abnutzungen nicht nur an Vegetations- und Wegeflächen, sondern auch an den festen Bauteilen wie der sog. Musikantenbalustrade und den beiden Brunnenanlagen. Der Garten steht ebenso wie der Palast unter Denkmalschutz. Beide stellen für Frankfurt ein einzigartiges historisches Ensemble aus der Barockzeit dar. Die vorliegende Planung zur Grunderneuerung des Bolongarogartens hat zum Ziel, neben dem Palast, eine adäquate, gleichwertige Gartenanlage entstehen zu lassen. Eine denkmalgerechte, grundhafte Erneuerung des Gartens ist (a) notwendig und (b) sinnvoll, weil: a) Entsprechend der hohen Nutzungsfrequenz zeigt die Gartensubstanz starke Abnutzung auf. Mit einer grundhaften Erneuerung des Gartens sollen einerseits die vorhandenen Missstände beseitigt und zum anderen der Garten an die erhöhten Nutzungsansprüche der Zukunft angepasst werden. Dabei ist der wertvolle historische Bestand zu erhalten. Außerdem sind Maßnahmen der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Der Bolongarogarten stellt nicht nur ein wichtiges Kleinod für die Naherholung der Höchster Bewohner:innen dar, er ist auch mit seiner exponierten Lage und Aussicht zum Main ein beliebtes Ausflugsziel für alle Frankfurter:innen und über den Radrundweg an den GrünGürtel angeschlossen. Ein ganz besonderes Ambiente bietet der Bolongarogarten den Brautleuten, die im Standesamt im Westpavillon ihr Aufgebot bestellen. Nicht zuletzt ist der Bolongarogarten mit der Kulisse des Palastes ein beliebter Spielort für "Barock am Main" und eine feste Größe im Kulturbetrieb Frankfurts. b) Wegen der Bauarbeiten am Palast sind große Flächen im Garten durch Baustelleneinrichtungen, Baugerüste und mobile Werkstätten stark beansprucht worden. Die betroffenen Flächen müssen verkehrssicher erneuert werden, bevor der Garten wieder zur Nutzung freigegeben werden kann. Eine Feuerwehrzufahrt durch die Toreinfahrt des Ostflügels sowie entlang der rückwärtigen Palastfassade ist aufgrund aktueller Brandschutzverordnungen umzusetzen. Weiterhin sind bauliche Anpassungen im Garten vorzunehmen aufgrund geplanter Nutzungsänderungen im Palast, wie Restaurant mit Außengastronomie oder Zugänge zu neuen Veranstaltungsräumen. Zur grundhaften Erneuerung des Gartens, einschließlich der Musikantenbalustrade und der Brunnen, wurde eine gartenhistorische Untersuchung beauftragt, mit dem Ziel aus der historischen und denkmalgeschützten Substanz des Bolongarogartens heraus Leitlinien zu entwickeln, die für eine Grunderneuerung des Gartens maßgebend sein sollen. Die geplanten Maßnahmen zur Grunderneuerung können nicht alle zeitgleich ausgeführt werden, da 1) die Palastbaustelle noch in Betrieb ist und 2) im aktuellen Haushalt keine Gesamtmittel zur Verfügung stehen. Entsprechend ist vorgesehen, die Grunderneuerung in mehreren Bauabschnitten durchzuführen. Mit einem 1. Bauabschnitt ist die Restaurierung der Musikantenbalustrade bereits als Einzelmaßnahme (Magistratsbeschluss aus 2019) durchgeführt worden. Beschreibung der Gartenanlage Der historische Garten liegt nahezu symmetrisch in der Fassung der Palast- Flügel. Die Ausrichtung erfolgt nach Süden, wo sich der Ausblick zu Nidda und Main ergibt, der durch die Abstufung in zwei unterschiedlich hohe Plateaus bereits historisch in Szene gesetzt wurde. Das Zentrum der oberen Gartenterrasse ist durch den sog. Tritonbrunnen mit der mächtigen Tritonfigur markiert. Das runde Wasserbecken ist von einem Rasenoval umgeben, welches durch diagonale Wege durchschnitten ist. Die äußeren Wege, die das Oval umschließen sind beidseits von großen Linden gesäumt. Entlang des Weges sind Sitznischen mit Bänken angeordnet. Östlich und westlich des Rasenovals der oberen Terrasse schließen die Seitenbereiche an, die zu den beiden südlichen Pavillons führen. Die Seitenbereiche sind durch Strauchpflanzungen vom zentralen Garten getrennt. Entlang der beiden Seitenflügel des Gebäudes sind schmale Gartenstreifen als Mietergärten zugeordnet. Den südlichen Abschluss bildet die sog. Musikantenbalustrade. Von hier aus geht der Blick auf die untere Gartenterrasse sowie über Nidda und Main hinweg auf die anschließende Kulturlandschaft. Auf den Postamenten der Balustrade sind orientalisch anmutende Musikantenfiguren positioniert. In der Mitte der Balustrade führt, flankiert von zwei Sphingenfiguren, eine doppelläufig geschwungene Treppe auf die untere Terrasse. Die untere Gartenterrasse ist von den seitlichen Pavillons gerahmt und nach Süden hin mit einer Brüstung und einer weiteren Futtermauer zur Seilerbahn hin abgegrenzt. Die Treppenläufe umschließen eine Brunnennische, die in der Brüstungsmauer eingelassen ist. Die Nische ist mit Kieselmosaiksteinchen ausgekleidet. Davor sitzt eine wasserspeiende Drachenfigur inmitten einer ovalen Brunnenschale. Ein breiter Mittelweg führt von der Drachennische zu einer balkonartigen Ausbuchtung der Brüstung, wodurch die Terrassenfläche symmetrisch in zwei Rasenrechtecke geteilt wird. Hier stehen ein großer Magnolienbaum sowie eine Zierkirsche. Der oberen Futtermauer vorgelagert sind Bänke aufgestellt, zwischen denen Rosen ranken. Von den seitlichen Gartenpavillons führen beidseits Treppen hinunter auf den Promenadenweg der Seilerbahn. Analyse zum Bestand Die Pflaster- und Plattenbeläge, direkt am Palast und auf der unteren Terrasse, sind uneben, teilweise gebrochen und bilden Stolpergefahren. Die wassergebundenen Wege- flächen auf der oberen Terrasse sind stark von Oberflächenwasser abgespült. Die Wegeeinfassungen sind insgesamt sehr unterschiedlich ausgeführt und durch Wurzeldruck angehoben oder teilweise vom Rasen überwachsen. Die unterschiedlich ausgeführten Hofabläufe und Entwässerungsrinnen entsprechen in Materialität und Form nicht der historischen Anlage und sind darüber hinaus nicht mehr funktionstüchtig. In den Baumreihen am Lindenoval fehlen einzelne Bäume. Die Unterpflanzungen mit Efeu wuchern und zeigen keine flächenhafte oder gestalterische Differenzierung mehr. Die Rosenbeete sind zum Teil überaltert und zeigen Kahlstellen. Die Rasenflächen sind uneben, lückenhaft und nicht verkehrssicher. Sitzbänke und Abfallbehälter stehen schief, sind verbeult oder auch mit Moos besetzt. Abfall- und Wertstoffbehälter stehen offen und ungeordnet im Garten. Die Maschendrahtzäune an den Mietergärten sind von Sträuchern überwuchert, teilweise beschädigt und einer historischen Anlage nicht angemessen. Die schmiedeeisernen Geländer an der Musikantenbalustrade und an der doppelläufigen Treppe des Drachenbrunnens zeigen starke Roststellen und abgeplatzten Lack. Sie sind zum Teil nicht mehr ausreichend fest im Stein eingebunden und stellen eine Unfallgefahr dar. Mauern, Treppen, Figuren, Balustrade, Brunnenschalen und Einfassungen weisen Risse, Abplatzungen und Verwitterungsspuren wie Kalksinter auf und sind substantiell gefährdet. Einige der Figuren sind nicht mehr ausreichend standsicher. Die Brunnen sind undicht, die Brunnentechnik ist desolat, der Tritonbrunnen stellt mit seiner großen Wassertiefe eine Unfallgefahr dar. Die ursprüngliche Abdeckung des Betonsockels am Tritonbrunnen mit Basaltlava ("Grottierung") fehlt. Die Brunnenanlagen sind nicht mehr in Betrieb. B. Alternativen Ohne die vorgesehenen Maßnahmen ist der Bolongarogarten mit den beiden Brunnen und dem reichen Skulpturenschmuck in seiner Substanz gefährdet. Gartengeschichtliche Elemente verlieren erheblich und in immer schnellerem Maß an Substanz und damit an Wert. Auch die Qualität und Benutzbarkeit des Gartens als Erholungs- und Veranstaltungsraum wäre nicht mehr zu gewährleisten. Nicht zuletzt muss auf die neuen Nutzungen im Palast mit dem Bau neuer Zugänge und Rampen, sowie der Neugestaltung von Terrassen und sonstigen Anschlüssen an den Palast reagiert werden. C. Lösung Die gartenhistorische Untersuchung zeigt, dass der heutige Garten nicht nur die historische Epoche seiner Entstehungszeit repräsentiert. Vielmehr lassen sich aufgrund der vorgefundenen Substanz sowie aus der Recherche historischer Quellen, Elemente und Strukturen aus unterschiedlichen Anlagephasen aufzeigen. Die vorliegende Planung nimmt auf die unterschiedlichen Zeithorizonte Bezug und bildet die Grundlage für alle notwendigen Bauarbeiten im Bolongarogarten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt auf Grund der begrenzenden Faktoren (vgl. Zielsetzung) in mehreren Bauabschnitten. Folgende Bauabschnitte sind geplant bzw. bereits in der Umsetzung: 1. BA: Die Restaurierung der Musikantenbalustrade (2022 bis März 2024) 2. BA: Die Erneuerung der beiden Brunnenanlagen (geplanter Baubeginn 2024 bis Mitte 2025) 3. BA: Die Grunderneuerung der gesamten Gartenanlage (geplanter Baubeginn 2025 bis 2027) Die vorliegende Beschlussfassung bezieht sich auf die Planung zur Grunderneuerung der Gesamtanlage und die Durchführung des 2. Bauabschnittes. Nachfolgend werden die Maßnahmen in allen 3 Bauabschnitten erläutert. Für den geplanten 3. Bauabschnitt, Grunderneuerung der gesamten Gartenanlage, wird eine separate Bau- und Finanzierungsvorlage den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt. 1. Bauabschnitt Musikantenbalustrade (bereits durchgeführt) Die Restaurierung der Musikantenbalustrade wurde vorab in Angriff genommen. Die Sandsteinfiguren auf den Postamenten waren stark verwittert und z. T. nicht mehr standfest. Bei allen vorhandenen Figuren der um 1780 entstandenen Musikantenbalustrade handelt es sich um steinmetzmäßige Kopien aus dem Jahre 1909. Sowohl an diesen, als auch an den zum Teil noch originalen Postamenten wurden Schadensbilder ermittelt, die mittel- und langfristig zu weiteren Substanzverlusten geführt hätten. Darüber hinaus ist der ursprüngliche Sinngehalt der Balustrade mit der "steinernen Janitscharenkapelle" aufgrund der verlorenen Metall-Instrumente nur schwer nachvollziehbar. Für die Restaurierung der Balustrade mit dem Skulpturenschmuck liegt ein Fachgutachten mit Instandsetzungsmaßnahmen vor. Denkmalpflegerische Zielsetzung war der Substanzerhalt einerseits als auch die "ikonografische Heilung" des Figurenensembles mit Hilfe materialgerechter, punktueller Ergänzungen. Im Zuge der Maßnahme werden daher auch die fehlenden Musikinstrumente der steinernen Kapelle ergänzt. Diese werden erst nach Fertigstellung der gesamten Gartenlage an den Figuren montiert. Für einige Figuren konnte eine Zuordnung der Instrumente anhand historischer Fotos erfolgen. Prinzipiell konnte jedoch für alle Figuren ein Musikinstrument über das Wissen zu Hand- und Körperhaltungen erschlossen werden. Die Restaurierung der schmiedeeisernen Gitter zwischen den Postamenten sowie der Geländer am Ostpavillon und an der zentralen doppelläufigen Treppe am Drachenbrunnen waren ebenfalls Gegenstand dieser Maßnahme. 2. Bauabschnitt Brunnenanlagen (Teil der vorliegenden Beschlussfassung) In einem 2. Bauabschnitt sollen die beiden Brunnen als zentrale Gartenelemente wieder Instand gesetzt werden. Eine Erneuerung der kompletten technischen Einrichtungen entsprechend aktueller Normen und Vorschriften ist notwendig. Die Brunnentechnik wird unter dem Bedienungs- aspekt und der Betriebssicherheit als unterirdischer Revisionsschacht nördlich vom Tritonbrunnen unter der Rasenfläche eingebaut. Hier sind die notwendigen technischen Einrichtungen für Wasseraufbereitung, Pumpeneinrichtung zur Wassernachspeisung mit Elektroanschluss geplant. Die Brunnenschalen wie auch beide Brunnenfiguren müssen von Kalkablagerungen gereinigt werden. Ausbrüche und Fehlstellen am rötlichen Sandstein müssen ergänzt und Fugen erneuert werden. Wasserführende Rohre in den Skulpturen müssen erneuert werden. Der Tritonbrunnen stellt aufgrund der großen Wassertiefe eine potentielle Gefahrenstelle dar, daher wird im Wasserbecken ein künstlerisch gestalteter Rost zur Sicherung eingebaut. Die Wassertiefe in der annähernd ovalen Brunnenschale des kleinen Drachenbrunnens wird durch ein leichtes Auffüllen mit Lavasteinen verringert. Die den Drachenbrunnen rechts und links bogenförmig umrahmende Treppen sind ebenfalls Gegenstand der Restaurierungs- und Instandsetzungsmaßnahme. 3. Bauabschnitt Gesamte Gartenanlage (Planung zur Grunderneuerung) Seitenbereiche der oberen Terrasse Die Ostseite der oberen Terrasse, die Achse zwischen der Toreinfahrt des Hofes des Ostflügels bis zum östlichen Gartenpavillon repräsentiert die Entstehungszeit, den Garten der Familie Bolongaro um 1780. Da diese Wegebeziehung noch sichtbar und nachvollziehbar ist und auch der Ostpavillon noch dem ursprünglichen Zustand entspricht, lässt sich diese Achse sehr gut geschichtlich herleiten und darstellen. Die dortigen Mietergärten werden mit einem Staketenzaun auf einer Sockelmauer räumlich vom übrigen Garten abgegrenzt. Zum zentralen Gartenbereich mit dem großen Lindenoval hin markiert eine Maulbeerbaumreihe den Zugang zum Ostpavillon. Eine Hecke unterstützt die räumliche Fassung dieser beiden Gartenteile. Abfall- und Wertstoffbehälter, die durch die Nutzung des Palastes und der angrenzenden Mietwohnungen notwendig sind, werden durch Hecken mit integriertem Zaun eingefasst und versteckt. Im östlichen Innenhof, dem ehemaligen Wirtschaftshof, wird ein behindertengerechter PKW-Stellplatz und ein PKW-Stellplatz für den Oberbürgermeister ausgewiesen. Weitere Stellplätze sind aus denkmalpflegerischer Sicht in einer historischen Gartenanlage dieser Qualität und Bedeutung nicht angemessen. Fahrrad-Anlehnbügel sind außerhalb des Gartens auf den Gehwegen der Bolongarostraße weiterhin vorhanden. Als Ergänzung sollen an der Seilerbahn, auf Höhe der beiden Pavillons, weitere Fahrradbügel angeboten werden, in Bezug zur GrünGürtel-Radweg-Route. Im westlichen Seitenbereich ist durch den Umbau des Westpavillons um 1905 der ursprüngliche Bezug zum Westhof des Palastes nicht mehr gegeben. Im Rahmen der Palasterneuerung wird der ehemalige Westhof als Veranstaltungssaal umgebaut. Die Mietergärten des Westflügels werden, zum Lindenoval hin, mit einer Hecke und integriertem Zaun abgegrenzt. Analog zur Ostseite wird die ursprüngliche Achse mit einer Maulbeerbaumreihe markiert. Zentraler Gartenbereich der oberen Terrasse Der Tritonbrunnen mit dem Lindenoval als Zentrum des Gartens, lässt sich auf den Rathausgarten um 1909 zurückführen. Hierzu gehört auch die Musikantenbalustrade und der Drachenbrunnen an der Wand der Stützmauer zur unteren Terrasse mit der geschwungenen doppelläufigen Treppe. In diesem Bereich wird hauptsächlich die Verkehrssicherheit der Wege- und Platzflächen wieder hergestellt. Im unmittelbaren Anschluss an das Palastgebäude werden die Flächen und Zugänge mit dem vorhandenen Porphyr-Pflaster neu verlegt. Am Ostflügel des Palastes ist eine Außengastronomie geplant, am Westflügel wird das vorhandene Schachspielfeld im Boden wieder erneuert. Zum Garten hin werden die beiden Bereiche mit Sitzmauern aus Naturstein abgegrenzt. Die wassergebundenen Wege im übrigen Garten werden komplett erneuert, einschließlich der Wegeeinfassungen. Für die erforderliche Feuerwehrzufahrt und die Aufstellflächen für Tribünenaufbauten bei Veranstaltungen wird der Nahbereich am Gebäude entsprechend gepflastert. Die Rasenflächen werden als Schotterrasen ausgeführt. In ausgewählten Teilflächen werden Schmuckpflanzungen aus dauerhaften Stauden angelegt, an den zwei kreisrunden Beeten vor dem Palast sowie den umlaufenden Beetflächen am Tritonbrunnen und dem Drachenbrunnen. Unter den Bäumen sowie vor der Musikantenbalustrade sind Pflanzstreifen aus robusten bodendeckenden Sträuchern und langlebigen Stauden vorgesehen. Bänke und Abfallbehälter werden erneuert. Untere Terrasse Der "Wohngarten", der in den 1960er Jahre auf der unteren Terrasse angelegt war, soll explizit nicht rekonstruiert werden. Zusätzliche Schmuckpflanzungen und Neuordnung der Sitznischen entlang der Stützmauer sorgen vielmehr für eine inhaltliche Stärkung der kleinräumigen Aufenthaltsqualität. An der Mauer werden neue Rank-Elemente für Kletterpflanzen montiert. Auf der Rasenfläche wird ein zusätzlicher Blütenbaum (Magnolie) ergänzend gepflanzt. Der vorhandene Belag aus Sandsteinplatten wird neu verlegt. D. Kosten für die Umsetzung des 2. Bauabschnittes 1. Investitionsbedarf / Gesamt Brutto 2. BA: 675 T€ 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Jahr Verpflichtung Ausgaben Ansatz IPG bis 2022 122.447,44 € 1.156.359,00 € 2023 164.927,38 € 2.552,56 € 300.000,00 € 2024 510.072,62 € 350.000,00 € 2025 200.000,00 € Summe 675.000,00 € 675.000,00 € 1.456.359,00 € gerundet 675 T€ 675 T€ 1.450 T€ 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Ausgaben keine b) Sachkosten Die Unterhaltungskosten für städtische Brunnen sind im Dezernat VII Kultur und Wissenschaft dargestellt. Für die beiden Brunnen im Bolongarogarten wurden jährliche Unterhaltungskosten von 30 T€ errechnet. Diese sind im Budget des Produktbereiches 21 - Kultur, Freizeit und Sport - Produktgruppe 21.01 - Kulturelle Dienstleistungen und Projekte zu berücksichtigen. c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,45 % von 675.000 € / 2 = 4.893,75 € 2. Abschreibung 4 % von 675.000 € = 27.000,00 € Summe 31.893,75 € gerundet 32 T€ 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Uebersichtsplan_Bolongarogarten (ca. 1,8 MB) Anlage 2_Entwurf_Gesamtplanung (ca. 4,3 MB) Anlage 3_Tritonbrunnen_Schnitt (ca. 170 KB) Anlage 4_Drachenbrunnen_mit_Flachwasserzone (ca. 805 KB) Anlage 5_Kostendeckblatt_Brunnen (nicht öffentlich - ca. 540 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.04.2024, OA 453 Antrag vom 12.04.2024, OF 1012/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.02.2025, M 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 453 2024 1. Der Vorlage M 31 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1012/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 31 = Annahme) Volt (M 31 = Annahme, OA 453 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Enthaltung zur Vorlage M 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 31 und OA 453 = Annahme) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme bei Ablehnung M 31) FRAKTION (M 31 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4718, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024
Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1012/6 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der M31 Grunderneuerung Bolongarogarten wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit Rollstuhl-gerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf . eine Rollstuhl-gerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefrei Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist. Da dies in der M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit dem vorhandenen Porphyr Pflaster neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 453 2024 1. Der Vorlage M 31 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1012/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.04.2024, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 1012/6 vom 12.04.2024 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 31 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit rollstuhlgerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefreie Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist, da dies in der Vorlage M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit den vorhandenen Porphyr-Pflastersteinen neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 31 = Annahme) Volt (M 31 = Annahme, OA 453 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Enthaltung zur Vorlage M 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 31 und OA 453 = Annahme) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme bei Ablehnung M 31) FRAKTION (M 31 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4718, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 Aktenzeichen: 67-0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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