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Reflexion

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Ortsrandstraße Bonames-Ost sicherer gestalten

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 entstanden aus Vorlage: OF 153/10 vom 17.10.2016 Betreff: Ortsrandstraße Bonames-Ost sicherer gestalten Aufgrund der vielen tödlichen Unfälle an der Strecke der Linie U 2, zuletzt in Nieder-Eschbach und aktuell in Bonames, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten: 1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat aus den vorgenannten Unfällen gewonnen? 2. Wie gedenkt der Magistrat diese Erkenntnis allgemein und speziell für Bonames, insbesondere für die Ortsrandstraße umzusetzen? 3. Zieht der Magistrat eine Unterführung oder eine Brücke für die Ortsrandstraße im Bereich der U 2-Strecke in Erwägung? Begründung: Die Deutsche Bahn AG schafft aus gutem Grunde schienengleiche Bahnübergänge ab. Diesem guten Beispiel sollte die Stadt Frankfurt bei Neuplanungen von U-Bahn-Übergängen künftig folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.11.2016, OA 89 Antrag vom 04.11.2016, OF 59/15 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 224 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 327 Aktenzeichen: 66 0

Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2016, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/15 vom 04.11.2016 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit den Verkehrsträgern hin (vgl. B 1014), welche die Machbarkeit ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen (siehe Anlage mit Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) sowie wegen des extrem großen Flächenverbrauchs, der enorm höheren Investitionskosten und der Unterhaltungskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder eines Brückenbauwerks für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser nach verkehrlicher Entlastung die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße, die vom Harheimer Weg abzweigt, südöstlich an Bonames vorbeigeht und über das angrenzende Niddatal an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg angebunden ist, als mögliche Alternative vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit dem Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220, hat der Ortsbeirat 10 den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative L(i)ebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (siehe Bericht in der FNP vom 04.11.2016), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So zieht dieser beschrankte Übergang - neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes - mit einer gewollten Hürde durch die zeitweise geschlossenen Bahnschranken einen Attraktivitätsverlust für den überörtlichen Verkehr auf dieser Straße nach sich, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und der Straße Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben einen Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betroffen sind, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann bei der Gegenüberstellung von Landschaftsschutz und verkehrlicher Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 66 2

Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten!

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 871 - OA 89/16 OBR 15 - Aus gesamtverkehrsplanerischer Sicht ist die Ortsrandstraße eine wichtige Maßnahme zur Entlastung des Stadtteils Bonames vom Durchgangsverkehr. Die Ortsrandstraße dient - neben der geplanten Stadtbahnstation Bonames-Ost - zudem der Erschließung des Planungsgebietes "Eschbachtal/Harheimer Weg" und wird dazu beitragen, dass der heutige Stadtteil nicht unverhältnismäßig von zusätzlichen Verkehren belastet wird. Daher wird der Magistrat die bekannte Straßenplanung mit niveaugleichem, beschranktem Übergang der U-Bahntrasse weiterführen. Die angeregte Ortsumgehung, die ausgehend vom Harheimer Weg südlich an Bonames vorbeiführt und an die Homburger Landstraße anschließt, würde das vorhandene Landschaftsschutzgebiet zerschneiden und wird daher vom Magistrat nicht befürwortet. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 21.04.2017, OA 146 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Anregung vom 19.05.2017, OA 157 Antrag vom 04.04.2017, OF 95/15 Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Antrag vom 02.05.2017, OF 281/10 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.11.2016, OA 89 Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 22.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 146 2017 1. Die Vorlage B 100 dient unter Hinweis auf OA 146 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 95/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 152 2017 1. Die Vorlage B 100 wird unter Hinweis auf OA 152 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 281/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017

Beratung im Ortsbeirat: 4