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Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Betreff: Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9154 (M 239) I. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main wird gemäß § 14 Abs. 8 Satz 2 Hessisches ÖPNVG neu aufgestellt. II. Der "Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+" wird beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Ende der Fünfjahresfrist gemäß § 14 Abs. 8 Satz 2 Hessisches ÖPNVG zu prüfen, ob dann ein neuer Nahverkehrsplan aufzustellen ist. Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. III. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, den "Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+" gemäß § 14 Abs. 8 Satz 1 Hessisches ÖPNVG in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen." Begründung: A - Zielsetzung: Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HessÖPNVG) gehört die Aufstellung eines lokalen Nahverkehrsplanes (NVP) zu den Pflichtaufgaben der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Aufgabenträger sind Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Der NVP dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV. Die Aufgabenträger definieren entsprechend den Maßgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des HessÖPNVG im NVP die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, einschließlich dessen Umweltqualität. Dabei ist der ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu verstehen. Die Notwendigkeit zur Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird im HessÖPNVG genauso betont, wie die Wichtigkeit einer regelmäßigen Bedienung, möglichst kurzer Reisezeiten, Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit und aktueller Fahrgastinformationen. Die letzte Fortschreibung des NVP erfolgte mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154 (M 239 vom 10.12.2004). Seither haben sich die Rahmenbedingungen des ÖPNV - sowohl in Frankfurt als auch generell - in vielerlei Hinsicht verändert. Die Stadt-, Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung ist dynamisch vorangeschritten; veränderte Mobilitätsbedürfnisse und ein verändertes Mobilitätsverhalten prägen die Erwartungen. Vor allem der Zuzug neuer Bevölkerung mit der Perspektive einer auf 810.000 Einwohner wachsenden Stadt stellt eine große Herausforderung für die kommenden Jahre dar. Die erweiterten Bestimmungen zur Herstellung der Barrierefreiheit nach dem novellierten PBefG sind ein weiterer Anlass für die Fortschreibung des NVP. Diese verlangen, dass die Nahverkehrspläne der Aufgabenträger ab dem 01.01.2022 die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV beschreiben und Ausnahmen davon definieren. Der Nahverkehrsplan 2025+ ist im Entwurf vor der Corona-Krise entstanden, auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange spiegeln die Erfahrungen und Kenntnisse wider, die bis Anfang 2020 gesammelt wurden. Der Magistrat geht davon aus, dass die im Nahverkehrsplan 2025+ aufgestellten Annahmen zur Verkehrsentwicklung kurz- bis mittelfristig wieder eintreten werden und die in diesem NVP beschriebenen Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des lokalen öffentlichen Personennahverkehrs in Frankfurt am Main somit korrekt beschrieben sind. B - Alternativen: Gemäß den Regelungen des HessÖPNVG können die Aufgabenträger nach fünf Jahren darüber entscheiden, ob ein bestehender NVP weitergelten soll oder neu aufzustellen ist. Die mit der Änderung des PBefG aus dem Jahre 2013 erweiterten Anforderungen und Bestimmungen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind in der Struktur und mit den Aussagen des derzeit geltenden NVP rechtlich nicht zu erfüllen. Auch die aus der Zeit vor der Aufstellung des derzeit geltenden NVP stammenden Modellgrundlagen zur Stadt-, Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung sind größtenteils nicht mehr gültig, sodass eine Neuaufstellung erforderlich ist. C - Lösung: Busse und Bahnen bilden das Rückgrat für eine stadtverträgliche Gestaltung der Mobilität. Ein attraktiver und leistungsfähiger ÖPNV entlastet den Straßenverkehr, reduziert die klimaschädlichen CO2-Emissionen und senkt die Mobilitätskosten der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Gute ÖPNV-Verbindungen vergrößern das Arbeitskräftepotenzial der Frankfurter Wirtschaft und durch Besucherinnen und Besucher aus dem Umland werden Umsätze in Frankfurt am Main generiert. Dem Frankfurter ÖPNV kommt für die weitere Entwicklung und das zukünftige Wachstum der Stadt eine tragende Rolle zu. Der NVP 2025+ beleuchtet alle Facetten eines großstädtischen ÖPNV und stellt sie in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten dar. Der öffentliche Personennahverkehr ist Teil des Gesamtverkehrssystems und trägt dazu bei, die Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Ziel ist es, den öffentlichen Personennahverkehr als wichtige Komponente zur Bewältigung des Gesamtverkehrsaufkommens zu stärken. Das Angebot desöffentlichen Personennahverkehrs ist daher vorausschauend, nutzerorientiert, attraktiv, leistungsfähig und effizient zu gestalten. Mit dem neuen NVP wird das Ziel verfolgt, einen bestmöglichen ÖPNV anzubieten. Der Frankfurter ÖPNV soll attraktiv, schnell und zuverlässig sein. Es gilt, den ÖPNV-Anteil am Modal Split möglichst weiter zu erhöhen und vor allem ausreichende ÖPNV-Kapazitäten für die wachsende Stadt zu schaffen. Darüber hinaus soll der Frankfurter ÖPNV sicher, umweltfreundlich und barrierefrei sein, wobei der Barrierefreiheit ein eigenes Kapitel in diesem NVP gewidmet wird. Außerdem müssen im ÖPNV Qualitätsverbesserungen erreicht werden: Hier sollen eine höhere Verlässlichkeit (einschließlich verbesserter Pünktlichkeit bzw. Anschlusssicherheit) und die Fahrgastinformation in den nächsten Jahren im Mittelpunkt stehen. Bei der Verfolgung aller genannten Ziele bleibt die Wirtschaftlichkeit im Sinne einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung als Verhältnis des ÖPNV-Nutzens zu den Kosten des ÖPNV im Fokus. Zum Nutzen des ÖPNV gehören vielfältige Kriterien, wie die Entlastung des Straßenverkehrs mit weniger Staus und Unfällen, die Reduktion klimaschädlicher Emissionen, die Erreichbarkeit der Arbeitsplatz- und Einkaufsstandorte in der Stadt. Das System ÖPNV weist eine Vielzahl einzelner Elemente und Merkmale auf, die erst im abgestimmten Zusammenspiel ein attraktives, wirtschaftliches und umweltfreundliches öffentliches Verkehrsangebot ergeben. Im vorliegenden NVP wird auf all diese Elemente und Merkmale eingegangen und es wird beschrieben, wie der ÖPNV in Frankfurt am Main künftig gestaltet werden soll. Auch wenn im NVP zum Teil detaillierte Standards enthalten sind, wie beispielsweise bei der Barrierefreiheit, ist der NVP trotzdem immer nur als Rahmenplan zu verstehen. Das bedeutet, dass von den im NVP festgelegten Standards auch abgewichen werden kann. Letztendlich stehen alle Anforderungen und die daraus resultierenden Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt und werden daher u.a. über die jährlichen Fahrplanvorlagen jeweils noch gesondert der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Der NVP hat zudem folgende Funktionen: - er ist Grundlage für die Ausschreibung, die Vergabe und die Genehmigung von ÖPNV-Leistungen - er dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln - er ist das Priorisierungsinstrument zum Erreichen der Barrierefreiheit, indem er die Abfolge von deren Umsetzung festlegt und die Ausnahmen begründet darstellt - er dokumentiert die angestrebte Weiterentwicklung des ÖPNV als Informationsquelle nach außen - er stellt stadtintern für viele tagtäglich direkt oder indirekt mit Fragen des ÖPNV befasste Akteure (traffiQ, VGF, ICB, Ämter, weitere Einrichtungen) eine verlässliche Handlungshilfe dar - er ist Teil der Gesamtstrategie zur langfristigen Weiterentwicklung des strategischen Masterplans Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, an der die verantwortlichen Stellen innerhalb der Stadt Frankfurt am Main kontinuierlich arbeiten. Gemäß PBefG und HessÖPNVG wurde im März 2020 ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der als Anlage beigefügten, von traffiQ kommentierten, Synopse zusammengeführt und - soweit übernommen - in den NVP eingearbeitet. Struktur des Nahverkehrsplans 2025+ Das erste Kapitel enthält u.a. eine Beschreibung von Funktion und Methodik des NVP, der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Raumstruktur und der Nachfragepotenziale sowie der verwendeten Analyse- und Prognosemethodik. Im nächsten Kapitel sind die Ziele für den ÖPNV in Frankfurt, die Zielgruppen, die Umweltwirkungen, die ÖPNV-Finanzierung und Aussagen zum Tarif aufgeführt. Das dritte Kapitel beinhaltet eine Beschreibung der verschiedenen Verkehrsträger und Verknüpfungspunkte, definiert Netzkategorien, Linienbündel und Produkte. Hier sind auch Standards zur Auslastung, zum Taktangebot, zu den Verkehrszeiten sowie zur Zugänglichkeit definiert (Anforderungsprofil). Im vierten Kapitel wird gesondert das aktuelle und zukünftige ÖPNV-Angebot am Flughafen beschrieben. Die eigentlichen Maßnahmen sind dann im fünften Kapitel definiert. Die Maßnahmen dienen zum einen zum Beseitigen von Mängeln wie Überlastungen oder Erschließungslücken, aber auch dazu, den Frankfurter ÖPNV attraktiver zu machen und somit weniger PKW-Fahrten zu generieren und die Umwelt zu schonen. Die Maßnahmen sind in folgenden Maßnahmenbündeln zusammengefasst: - Maßnahmen wachsende Stadt - Beschleunigungsmaßnahmen - Verlängerung der Linie U 5 zum Römerhof - Metrobusnetz Stufe I - Metrobusnetz Stufe II - Maßnahmen im Busnetz - Neues Straßenbahnnetz - Vorschlagsnetz Für die Maßnahmen werden jeweils im Vergleich mit einer Basisprognose die Kosten ermittelt und die Wirkungen (zusätzliche Fahrgäste) abgeschätzt. Das Kapitel wird mit einem Ausblick auf die Perspektivnetze Schiene abgeschlossen. Im sechsten Kapitel befinden sich die Analysen, Standards und Maßnahmen zur Haltestelleninfrastruktur, zu Fahrzeugen, zur Verknüpfung der Verkehrsträger und zur ÖPNV-Beschleunigung. Das folgende siebte Kapitel beschreibt die gesetzlichen Grundlagen, die Analyse sowie Standards und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Es beinhaltet auch eine Prioritätenfestlegung, eine Kostenschätzung sowie die Prozessbeschreibung zur Umsetzung der Barrierefreiheit. In diesem Kapitel werden auch grundsätzliche und zeitliche Ausnahmen von der Barrierefreiheit definiert. Im letzten und achten Kapitel des NVP finden sich Aussagen zum ÖPNV-Betrieb. Hierzu gehören u.a. Personal, Vertrieb, Fahrgastinformation, Sicherheit und Ordnung, Anliegen-, Maßnahmen-, Störfall- und Qualitätsmanagement sowie Pünktlichkeit und Anschlusssicherung. Der Anlagen- und Kartenband enthält zusätzliche Informationen zu einzeln Kapiteln des Hauptbandes, eine genaue Beschreibung der Linienbündel, Maßnahmenblätter für die Basisprognose sowie detaillierte Tabellen mit Standards zu Haltestellen und Fahrzeugen. Im Kartenteil sind beispielsweise die ÖPNV-Erschließung des Frankfurter Stadtgebietes sowie eine Prognose der Aus- und Belastung dargestellt. D - Kosten: Grundsätzlich gilt, dass die Umsetzung aller im NVP skizzierten Standards unter Finanzierungsvorbehalt steht. Ebenso gilt, dass das ÖPNV-Angebot ständig in Bezug auf die Nachfrage und die Stadt- und Verkehrsentwicklung überprüft wird. Der NVP führt Kosten zu den einzelnen Maßnahmenpaketen auf. Genaue Aussagen zu den Kostenwirkungen der Maßnahmen lassen sich erst nach Abschluss der konkreten Planungen zu den jetzt im NVP formulierten Planungsvorhaben treffen. Für die einzelnen Projekte bzw. für die Umsetzung der Maßnahmen wird zu gegebener Zeit jeweils eine eigene Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt, die dann die exakten Kosten beinhaltet. Anlage _Anlagenband_S_1-73 (ca. 8,6 MB) Anlage _Anlagenband_S_74-146 (ca. 14,1 MB) Anlage _Nahverkehrsplan_2025 (ca. 7,3 MB) Anlage _Sypnose (ca. 1,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2021, NR 1390 Anregung vom 27.11.2020, OA 642 Anregung vom 19.01.2021, OA 661 Anregung vom 19.01.2021, OA 662 Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Anregung vom 25.01.2021, OA 674 Anregung vom 25.01.2021, OA 675 Anregung vom 25.01.2021, OA 676 Antrag vom 09.11.2020, OF 523/4 Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Antrag vom 17.11.2020, OF 1430/6 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Antrag vom 11.01.2021, OF 799/11 Antrag vom 11.01.2021, OF 800/11 Antrag vom 11.01.2021, OF 801/11 Antrag vom 03.01.2021, OF 1428/6 Antrag vom 01.01.2021, OF 1429/6 Antrag vom 17.01.2021, OF 1469/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.12.2004, M 239 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6878 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6931 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1879 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7104 Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Antrag vom 20.06.2022, OF 351/10 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2462 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 59 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6878 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OM 6878 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 523/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 6931 abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 642 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 163 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Frequenz der Straßenbahnlinien entlang der Mainzer Landstraße nicht gesenkt wird und die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen, insbesondere entlang der Mainzer Landstraße, sofort und nicht erst nach 2025 begonnen werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 1428/6 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung OA 661 2021 Anregung OA 662 2021 Anregung OA 663 2021 Anregung an den Magistrat OM 7104 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 661, OA 662 und OA 663 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1430/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1428/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1429/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird. 5. Die Vorlage OF 1469/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, 1 LINKE und FDP 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 11
Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1469/6 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschießen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 (Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main) wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahingehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, d.h. sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt Sossenheim, Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, d.h. sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso, wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten auf traffiQ dahingehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Begründung: Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025 vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheim Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 verschlechterte sich. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen, wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße" und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der "Hauptzeiten" (Schulanfang und -schluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 1428/6 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung OA 661 2021 Anregung OA 662 2021 Anregung OA 663 2021 Anregung an den Magistrat OM 7104 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 661, OA 662 und OA 663 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1430/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1428/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1429/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird. 5. Die Vorlage OF 1469/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 1469/6 vom 17.01.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.03.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 ("Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten, auf traffiQ dahin gehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Begründung: Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025+ vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 1 Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Anfrage vom 03.09.2021, A 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 11
Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 1 entstanden aus Vorlage: OF 31/6 vom 04.05.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Vorgang: OA 663/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 ("Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58, wie in der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, beschlossen, wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Begründung: Mit der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, hat der Ortsbeirat 6 bereits einstimmig beschlossen, dass Linienführungen entsprechend überprüft werden sollen, da der Ortsbeirat befürchtet, dass sich durch die vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern wird: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 29 und OA 1 = Ablehnung) IBF (M 29 = Enthaltung, OA 1 = Annahme) Gartenpartei (M 29 und OA 1 = Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF-BIG, IBF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 53, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021
Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Betreff: Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vorgang: OA 663/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 29 vom 12.02.2021 ("Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr") wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat Magistrat dahingehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie in der OA 663 vom 19.01.2021 beschlossen zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Begründung: Mit der Anregung OA 663 vom 19.01.2021 hat der Ortsbeirat 6 bereits einstimmig beschlossen, dass Linienführungen entsprechend überprüft werden sollen, da der Ortsbeirat befürchtet, dass sich durch die vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern wird: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 38 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 29/21 und OF 31/6 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 1 2021 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf OA 1 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 31/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. CDU, AfD, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die SPD-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 38., M 29, folgende Protokollnotiz ab: "Die SPD spricht sich für eine 100 prozentige Inhouse-Vergabe der Buslinien aus und lehnt daher die Vorlage M 29 ab. Bei der letzten Vergabe entstanden über lange Zeit Umstellungsschwierigkeiten, die den Busbetrieb für die Nutzer schwerwiegend verschlechtert hatten, Routenfehler, Anzeigefehler, Servicemängel, Unpünktlichkeiten etc. Bei eigenem Personal ist eine Qualitätssicherung gegeben, die Ausbildung gesichert, und es kann auf die Erfahrung, auch auf den Frankfurter Standard, zurückgegriffen werden. Dies ist bei wechselnden Auftragnehmern nicht gegeben." Die LINKE.-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 38., OF 31, folgende Protokollnotiz ab: "Die Zustimmung der LINKEN im Ortsbeirat 6 zum Antrag der CDU, Vorlage OF 31, bezieht sich nur auf die verkehrspolitischen Inhalte, nicht auf die Zustimmung zur Vorlage M 29."
Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 20.05.2021, § 53 - OA 663/21 OBR 6, OA 1/21 OBR 6 - Zu 1 und 3: Das vom Ortsbeirat hinterfragte Busnetz ist Bestandteil der Nutzen-Kosten-Untersuchung zur RTW. Änderungen dieses Netzes können sich daher auf den Nutzen-Kosten-Indikator der RTW auswirken. Dies betrifft besonders die Buslinie 58, die weitgehend parallel zur RTW verkehren würde. Über die Angaben im Nahverkehrsplan (vergl. M 163 aus 2020 und die dazugehörige OA 663) hinaus, sind folgende Anregungen bereits in dem Magistratsvortrag M 29 eingearbeitet: - Zur besseren Feinerschließung bleibt die Linie 58 zwischen dem Höchster Bahnhof und Eschborn - auch über die reinen Schülerverkehre hinausgehend - in einem reduzierten 30-Minuten-Grundtakt bestehen. - Durch den Bestand der Linie 58 bleibt auch die Linienführung der 50 in Sossenheim über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße gegenüber heute unverändert. Zu 2: Derzeit gibt es Bestrebungen der RTW-Planungsgesellschaft, das Betriebskonzept der RTW zu verändern, was wiederum Auswirkungen auf die Schließzeiten des Bahnübergangs am Sossenheimer Bahnhof hätte. Ferner lässt sich derzeit noch kein genauer Zeitpunkt für die Inbetriebnahme der RTW benennen. Sobald diese Informationen vorliegen, werden die Planungen zum RTW-Anpassungsbusnetz (Linien 50, M55, 58) wieder aufgenommen und dem Ortsbeirat vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Anregung vom 04.05.2021, OA 1 Anfrage vom 03.09.2021, A 26 Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 194 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 11.08.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 719, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 92 11
Bericht B 292/2021 - Betriebskonzept der RTW
S A C H S T A N D : Anfrage vom 03.09.2021, A 26 Betreff: Bericht B 292/2021 - Betriebskonzept der RTW Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 29.11.2021 Im Bericht B 292/2021 "Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken", geht es um die dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesene Anregung OA 663 des Ortsbeirats 6 vom 19.01.2021, die u. a. folgendes beinhaltete: "Der Vorlage M 29 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58, wie in der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, beschlossen, wie folgt zu prüfen: 1. ... 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. ..." Zu Punkt zwei antwortete der Magistrat im Bericht B 292/2021 wie folgt: "Zu 2: Derzeit gibt es Bestrebungen der RTW-Planungsgesellschaft, das Betriebskonzept der RTW zu verändern, was wiederum Auswirkungen auf die Schließzeiten des Bahnübergangs am Sossenheimer Bahnhof hätte. Ferner lässt sich derzeit noch kein genauer Zeitpunkt für die Inbetriebnahme der RTW benennen. Sobald diese Informationen vorliegen, werden die Planungen zum RTW-Anpassungsbusnetz (Linien 50, M55, 58) wieder aufgenommen und dem Ortsbeirat vorgestellt." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Seit wann gibt es Bestrebungen der RTW-Planungsgesellschaft, das Betriebskonzept der RTW zu verändern? 2. An welchen Punkten des Betriebskonzepts der RTW gibt es Bestrebungen dieses hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schließzeiten des Bahnübergangs am Sossenheimer Bahnhof zu ändern? 3. Um welche konkreten möglichen Auswirkungen auf die Schließzeiten des Bahnübergangs am Sossenheimer Bahnhof handelt es sich hierbei? 4. An welchen Punkten des Betriebskonzepts der RTW gibt es ggf. noch Bestrebungen dieses zu ändern? 5. Wann lässt sich voraussichtlich ein genauer Zeitpunkt für die Inbetriebnahme der RTW benennen? 6. In welchem Zeitraum kann voraussichtlich mit einer Vorstellung der Planungen zum RTW-Anpassungsbusnetz (Linien 50, M55, 58) im Ortsbeirat 6 gerechnet werden? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Monika Krause Stadtv. Anna Nguyen Stadtv. Patrick Schenk Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 194 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 08.09.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 26 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 1109, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 92 11
Beratung im Ortsbeirat: 4
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