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Reflexion

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Seniorengerechtes Wohnen

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2007, OA 487 entstanden aus Vorlage: OF 351/1 vom 21.08.2007 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen Vorgang: NR 52/06 GRÜNE; B 187/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird - ergänzend zum Antrag NR 52 - aufgefordert, 1. aktiv und zügig einen Investor für den Bau von Wohnanlagen, die den Bedürfnissen von Personen mit Betreuungsbedarf entsprechen, zu suchen; 2. hierzu insbesondere mit der ABG Holding Gespräche aufzunehmen, da die ABG Holding im Gallus sowohl über einen großen Wohnungsbestand verfügt als auch Erfahrungen in der Verwaltung von Wohnanlagen für Senioren hat; 3. im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Zukunftsfähigkeit der Stadtteile die Realisierung einer Wohnanlage in Verhandlungen mit dem Investor nach dem "Bielefelder Modell" zu fordern. Eine Beschreibung dieses Wohnkonzeptes, das u. a. 2005 mit dem 1. Sonderpreis für Wohnen und personenbezogene Dienstleistung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet wurde, ist diesem Antrag als Anlage beigefügt. Begründung: "Wir werden weniger, älter und bunter" - demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die Nachfrage nach Angeboten des selbstbestimmten Wohnens im Alter rückt in den Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung. Neben Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von notwendigen Dienstleistungen gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter mehr und mehr an Bedeutung. Besonders hoch eingeschätzt werden: · Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation · Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote · Leben in der Gemeinschaft, Nachbarschaft · soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag. Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, wurde das "Bielefelder Modell" in Zusammenarbeit von Bielefelder Gemeinnütziger Wohnungsgesellschaft, freien Trägern und der Stadt entwickelt. Vermieden wird hier u. a. die Ghettoisierung älterer Menschen in Alten- bzw. Pflegeheimen und/oder die Notwendigkeit, mit Einzug in eine Wohnanlage, die Betreuungsleistungen anbietet, monatliche Pauschalen für Leistungen zahlen zu müssen, die (noch) nicht gebraucht werden. Auch die Wahlfreiheit hinsichtlich der Anbieter von Dienstleistungen im haushaltsnahen und betreuenden Bereich bleibt erhalten. Da keine Betreuungsverträge mit den Bewohnern abgeschlossen und keine Betreuungspauschalen erhoben werden, stehen die Bewohner und Bewohnerinnen in einem ganz gewöhnlichen Mietverhältnis zur Wohnungsbaugesellschaft. Darüber hinaus bewirkt die Verbindung von Mietern mit Pflegebedarf in der Wohnanlage und der ständigen Präsenz des Dienstleisters eine Absicherung für das gesamte Wohnviertel - die Versorgungssicherheit besteht also auch für das Wohnumfeld. Anlage 1 (ca. 1,1 MB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.03.2008, B 140 Anregung vom 08.09.2015, OA 661 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 26.09.2007 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung der KAV am 22.10.2007, TO II, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage OA 487 wird zugestimmt. 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2007, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 487 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.11.2007, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 487 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF" Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 10.12.2007, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 487 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2889, 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 08.11.2007 § 3111, 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 10.12.2007 Aktenzeichen: 64 0

Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya/TevesGelände

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 648/1 Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10712 Mit Beschluss §10712 vom 26.01.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass der Magistrat dafür Sorge tragen soll, dass "künftig in Frankfurter Neubaugebieten - wie zum Beispiel am Rebstock oder auf dem Riedberg - 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden". Diesem Beschluss wurde seither auf deutlich unter einem Prozent der Bauflächen Rechnung getragen, sodass aufgrund der anerkannt positiven gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Effekte nun verstärkt geeignete Rahmenbedingungen für diese Wohnformen zu schaffen sind. Mit dem Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße / Ackerrmann-straße - wird derzeit (Stand August 2015) für das Gebiet nördlich der Kleyerstraße und südöstlich der Rebstöcker Straße Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen. Ein Teil der Flächen befindet sich in städtischem Eigentum, so dass hier auch eine dem o.g. Beschluss folgende Vergabe in Erbbaurecht oder die Konzeptvergabe an einen mietpreisdämpfend wirkenden Bestandshalter (z.B. Genossenschaft, Stiftung o.ä.) anzustreben ist. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass auf dem sog. Avaya-/Teves-Gelände der Beschluss §10712 der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt und ca 15% der Fläche für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten wird; dem steigenden Bedarf nach selbstorganisierten, generationenübergreifenden Wohnprojekten und bezahlbarem Wohnraum der Generation 55plus Rechnung getragen wird, indem die Flächenvergabe nach dem Konzeptverfahren durchgeführt wird. Begründung: Die deutlich wachsende Zahl der Seniorinnen und Senioren an der Frankfurter Stadtbevölkerung will so lang wie möglich selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben. Beste Voraussetzungen dafür bieten selbstorganisierte Wohnprojekte, die sich entweder generationenübergreifend oder altershomogen vor dem Einzug zusammenfinden, dann gemeinsam in eine Hausgemeinschaft ziehen und wo bewusst eine deutlich intensivere und achtsamere Nachbarschaft gelebt und gepflegt wird als es bei gängigen, zufällig zustande kommenden Wohnsituationen der Fall ist. Die Stadt hat die Vorteile dieser Wohnkonzepte erkannt, mit Beschlüssen den Weg geebnet und muss nun für die Umsetzung / Realisierung Sorge tragen. Der Vorteil dieser Wohnkonzepte besteht u.a. darin, dass alterstaugliche Wohnungen mit integrativen, sozialen und nachbarschaftlichen Bezügen entstehen können; das Sozialgefüge des Stadtteils wird gestärkt und Pflege-, Familien- und kommunale Hilfssysteme entlastet. Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus mit einem hohen Anteil an Wohnbevölkerung, ei -nem hohen Anteil an Wohnungen, die im Besitz von Wohnungsbaugesellschaften sind und in dem zunehmend über Flächenumnutzung und Nachverdichtung neuer, hochpreisiger Wohnraum entsteht, sind diese Wohnformen besonders nötig. Verschiedene Beschlüsse der letzten Jahre weisen darauf hin, dass in der Stadt Frankfurt deutlich mehr beispielgebende innovative Wohnformen gewollt sind. So wurde beispielsweise bereits 2007 beschlossen, auf die Umsetzung von Wohnformen nach dem "Bielefelder Modell" hinzuwirken. Die dort gewählte Begründung ist aktueller denn je: "'Wir werden weniger, älter und bunter' - demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die Nachfrage nach Angeboten des selbstbestimmten Wohnens im Alters rückt in den Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung. Neben Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von notwendigen Dienstleistungen gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter mehr und mehr an Bedeutung. Besonders hoch eingeschätzt werden: - Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation - Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote - Leben in der Gemeinschaft, Nachbarschaft - soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag." Allgemein besteht Konsens über die positive Wirkung neue Wohnformen. Bundesweit gibt es rund 1.000 als qualitativ anerkannte Wohnprojekte. In Tübingen oder Freiburg sind ganze Stadtviertel mit einer Vielfalt gemeinschaftlicher Wohnprojekte entstanden. Gemessen an diesen Städten, Berlin oder der Schweiz hat Frankfurt einen enormen Nachholbedarf. Allein bei der Umsetzung von Projekten für bessere, alternsgerechte Wohnformen sind in Frankfurt am Main gegenwärtig noch die entsprechenden Weichen zu stellen. Auch der jüngst beschlossene Liegenschaftsfonds kann dem Bedarf nur in Einzelfällen entsprechen und ist vor allem auf den o.g. Beschluss §10712 nicht anwendbar, weil mit dem Liegenschaftsfonds lediglich diejenigen Liegenschaften mobilisiert werden sollen und können, die nicht marktfähig sind. Das hierfür festgeschriebene Konzeptverfahren hat sich allerdings bereits in anderen Städten als Vergabeverfahren bewährt und sollte hier übernommen werden. Die positiven ökonomischen, sozio-ökonomischen und sozialen Effekte gemeinschaftlichen Wohnens im Alter für Kommunen, Wohnungswirtschaft und Bewohner/innen wurden mittlerweile hinreichend nachgewiesen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat mit einer wissenschaftliche Untersuchung die positiven Effekte für das Leben im Alter festgestellt. Insofern wäre es mehr als wünschenswert, wenn auch in Frankfurt am Main innovative Projekte gestartet werden könnten, um Erfahrungen zu sammeln und um künftig zu lokal bewährten Vorgehensweisen zu kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 661 2015 Die Vorlage OF 648/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU

Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 25 Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände Gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006 ist der Magistrat beauftragt "in allen Baugebieten 15% der städtischen Flächen für Baugruppen und Genossenschaften zu reservieren" (§ 10659 aus 2006) sowie "dafür Sorge zu tragen, dass in künftigen Neubaugebieten 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden" (§ 10712 aus 2006). Der Magistrat hat hierzu im Bericht B 233 vom 28.04.2006 ausgeführt, "dass Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. im Rahmen der Bauleitplanung bereitgestellt werden, indem prinzipiell für ein ausreichendes Flächenangebot für Wohnnutzungen gesorgt wird. Dies schließt auch die Bedarfe von Baugruppenmodellen ein. Eine gesonderte Bereitstellung von 10-15 % der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte ist möglich, sofern sich die Flächen in städtischem Eigentum befinden. Mit dieser Einschränkung wird der Magistrat die Vorgabe umsetzen, soweit nicht andere Belange dem entgegenstehen." Das ehemalige Avaya-Areal befindet sich im Privateigentum, so dass seitens des Magistrats kein Einfluss auf die zukünftige Nutzung der Flächen für gemeinschaftliche Wohnprojekte besteht. Im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens werden jedoch die planungsrechtlich notwendigen Rahmenbedingungen für die oben genannten Zwecke durch Festsetzung von "Allgemeinen Wohngebieten" geschaffen. Die städtischen Flächen "Teves-Ost" nordöstlich des Bahndamms und "Teves-West" westlich des Bahndamms werden als Grundschulstandort vorgehalten bzw. werden entsprechend der Bestandsnutzung auch zukünftig zu kulturellen Zwecken genutzt werden. Eine Wohnbebauung ist nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.09.2015, OA 661

Beratung im Ortsbeirat: 4