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Reflexion

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Schwanheim: Grillplatz

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 entstanden aus Vorlage: OF 16/6 vom 17.04.2021 Betreff: Schwanheim: Grillplatz Der Magistrat wird gebeten, den im letzten Jahr nicht stattgefundenen Ortstermin auf dem Schwanheimer Grillplatz dringend noch vor Saisonbeginn anzuberaumen sowie wieder einen Sicherheitsdienst an den Sommerwochenenden einzusetzen. Der Magistrat soll den Ortstermin an einem Freitag- oder Samstagabend und nicht zu früh im Jahr anberaumen, um sicherzustellen, dass ein Bild über die starke Frequentierung des Grillplatzes und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen für Natur und Sicherheit vermittelt wird. Neben der Anberaumung eines Ortstermins soll der Magistrat mitteilen, 1. warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden ist, obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist, 2. wie nach Aufhebung des nächtlichen Grillverbotes von dem Grillplatz ausgehende Lärmbelästigungen wirksam bekämpft werden können, 3. wie bei dem fast gänzlichen Fehlen einer Begrenzung des Grillplatzes sichergestellt werden soll, dass nicht auch neben dem Grillplatz im unmittelbar angrenzenden Forst gegrillt wird, 4. wie sichergestellt werden kann, dass Fleisch, das in nicht unerheblichen Mengen liegen gelassen wird, nicht von Wildtieren gefressen wird (insbesondere bei Seuchengefahr), und 5. wie künftig verhindert werden soll, dass trotz der in circa 300 Meter Entfernung aufgestellten mobilen Toiletten die Umgebung des Grillplatzes erheblich mit Fäkalien verunreinigt wird. Begründung: Anwohner haben sich wiederholt über die - massive Vermüllung, - nächtliche Lärmbelästigungen, - durch das Verbrennen von Plastikflaschen verursachte unzumutbare Luftverschmutzungen, - herumliegende Fäkalien und - offenes Feuer rund um den Grillplatz beschwert. Unter anderem wurde gefordert, dass die Bestreifung des Grillplatzes, insbesondere zu den Abendstunden, ausgeweitet wird. Nach einem Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mannheim, Urteil vom 11.04.1994, Aktenzeichen: 1 S 1081/93, wonach jeglicher von einem Grillplatz ausgehender Lärm unzumutbar ist, wenn dieser nach der offiziellen Schließung weiterbenutzt wird, wurde die zeitliche Beschränkung aufgehoben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die zeitliche Beschränkung, die dem Schutz der Nachbarschaft dient, aufgehoben worden ist, nachdem sich die Nachbarn insbesondere über den Lärm beschwert haben. Es drängt sich der Verdacht auf, dass den Nachbarn ein effektiver Schutz gegen den von dem Grillplatz ausgehenden Lärm genommen wird, indem die zeitliche Nutzungsbeschränkung aufgehoben wird, anstatt sie effektiv durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Antrag vom 05.12.2021, OF 306/6 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Aktenzeichen: 67 0

Schwanheim Grillplatz

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Betreff: Schwanheim Grillplatz Zu 1. und 2.: Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden. Das Fachamt steht entsprechenden Regulierungen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat allerdings grundsätzlich offen gegenüber. Zu 3.: Das Areal des Grillplatzes wird durch abgelegte Baumstämme vom angrenzenden Wald getrennt. Über einen Austausch dieser Baumstämme und deren Fixierung im Waldboden laufen Abstimmungen. Eine bauliche Einfriedung durch die Errichtung eines Zauns ist faktisch nicht möglich. Zu 4.: Für die Verwertung des Grillfleisches bzw. seine ordnungsgemäße Entsorgung wird in erster Linie an die Eigenverantwortung der Nutzer*innen appelliert. Die Grillplätze werden in der Saison täglich, an stark frequentierten Wochenenden, falls nötig, sogar öfter gereinigt. Zu 5.: Mit der Aufstellung der mobilen Toilettenanlage hat das Fachamt ein weiteres Angebot gemacht. Auch hier muss bei der Nutzung auf die Eigenverantwortung und Vernunft der Nutzer gesetzt werden. Der Grillplatz am Schwanheimer Waldspielpark wurde in den 1970er Jahren eingerichtet. Die Größe und Ausstattung entsprach den damaligen Bedürfnissen. In den vergangenen Jahrzehnten und vor allem in den letzten Jahren haben sich die Nutzungsintensität und das Nutzungsverhalten drastisch verändert. Offensichtlich scheint der Grillplatz diesen Veränderungen nicht mehr gerecht zu werden. Zunehmende Vermüllung und Vandalismus tragen zu einem unattraktiven Gesamtbild bei. Auf dem Grillplatz sind zahlreiche wilde Feuerstellen zu erkennen, zum Teil wird noch heiße Holzkohle unachtsam auf dem Waldboden oder an Baumstämmen entsorgt. Die Nähe zum Stadtforst lässt keinen Ausbau oder gar eine Vergrößerung der Fläche zu. Ferner ist zu überlegen, ob ein Grillplatz an dieser Stelle perspektivisch bestehen bleiben sollte. Neben den vom Ortsbeirat geschildert umfangreichen Konfliktpunkten, kommt aus Sicht des Fachamtes dem Thema 'Waldbrand' mit einem Fortschreiten der Folgen des Klimawandels eine verstärkte Bedeutung zu. Die Sommer 2018 - 2020 haben dieses Gefahrenpotential deutlich gemacht. Der Ortsbeirat wird gebeten die Ausweisung der Fläche als Grillplatz generell zu überdenken. Da der Ortstermin im vergangenen Jahr Pandemiebedingt ausfallen musste, wird er nachgeholt werden. Der Magistrat wird die Bitte des Ortsbeirates aufgreifen und sich mit ihm hinsichtlich eines Termins in Verbindung setzen. Es wird vorgeschlagen, diesen Termin an einem Montag stattfinden zu lassen, um das Ausmaß der Vermüllung nach dem Wochenende zu sehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Antrag vom 05.12.2021, OF 306/6 Anregung vom 11.01.2022, OA 123

Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.01.2022, OA 123 entstanden aus Vorlage: OF 306/6 vom 05.12.2021 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden, und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (U nterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Nutzerinnen und Nutzern weniger Störungen für Mitnutzerinnen bzw. Mitnutzer und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot für die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzerinnen und Nutzern der Grillplätze, zu einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich die Grillplätze am Lohrberg, in Schwanheim und in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch im letzen Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zu Ziffer 2.: Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021, OM 30, insbesondere mit der Frage an den Magistrat gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der Magistrat mit der Stellungnahme ST 1441 wie folgt Stellung genommen: "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirat 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994, Aktenzeichen: 1 S 1081/93) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Hinweisschilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichen Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3.: Die Begründung zu Ziffer 3. ergibt sich aus dem Oben genannten. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind, siehe hierzu die beigefügten Kartenübersichten. Zu Ziffer 4.: Es ist nicht ausreichend, neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr müssen für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren, sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neu eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1440, geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das "Kelsterbacher Modell" bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße sowie zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass sich ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten, die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST 1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt miteinzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation: Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung: Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 227 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 476 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 123 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1265, 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.02.2022 Aktenzeichen: 67-0

Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 entstanden aus Vorlage: OF 149/6 vom 23.08.2021 Betreff: Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden Der Magistrat wird gebeten, 1. die chaotischen und rechtswidrigen Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz zu beenden und mit angepassten Kontrollen den Regelungen der Grünanlagensatzung für Grillplätze wieder Geltung zu verschaffen; 2. die völlige Übernutzung durch anwesendes Personal (z. B. Parkwächter) zu unterbinden; 3. dem Aufkommen angepasste Behältnisse zur Entsorgung von Asche und Restmüll zur Verfügung zu stellen; 4. die vorhandenen Toilettenanlagen zu öffnen und bei Bedarf zu erweitern; 5. ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist. Begründung: Die Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz haben sich in einer Weise fehlentwickelt, dass nun ein entschlossenes Handeln der Stadt notwendig ist. Es gibt eine völlige Übernutzung des Grillplatzes, eine Ausdehnung des Grillens außerhalb der erlaubten Flächen in den Wald hinein, das Abspielen von lauter Musik mittels technischer Geräte sowie eine infolge von Fehlnutzung erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch und Lärm. Die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter sind offenkundig viel zu klein für die Größe des Grillplatzes. Die Frankfurter Grünanlagensatzung bestimmt insbesondere in § 3 Absatz 4 eindeutig, auf welche Weise die Grillplätze zu nutzen sind. Würden diese Regeln in Schwanheim im Wesentlichen eingehalten werden, gäbe es keine Probleme. Wie auch andere Regelungen - als Beispiel mögen die Parkverbote dienen - bedürfen sie der Kontrolle und Durchsetzung. Warum der Magistrat glaubt, dass es in Schwanheim von selbst läuft und man dort faktisch kein Kontrollpersonal einsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Dass die vorhandenen sanitären Einrichtungen des Waldspielplatzes verschlossen sind und nicht zur Verfügung stehen, trägt zu den Beanstandungen bei. Im Gegenteil müssten eher die sanitären Einrichtungen erweitert werden. Andere Kommunen mit ähnlichen Problemen haben Lösungen für ihre Situation entwickelt. Vermutlich wird man sie nicht einfach übertragen können. Sich damit zu befassen und Konzepte für Frankfurt zu entwickeln, erscheint zum Ziel einer allgemeinverträglichen Nutzung des Grillplatzes zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Aktenzeichen: 67 0

Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen Zustandes

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 entstanden aus Vorlage: OF 746/6 vom 28.03.2023 Betreff: Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen Zustandes Vorgang: B 476/22 An dem katastrophalen Zustand des Grillplatzes hat sich trotz vieler Anregungen des Ortsbeirates und einer gemeinsamen Begehung kaum etwas verändert: - die Aschebehälter sind vollkommen zerstört; - die Schilder, die den Grillplatz optisch begrenzen sollten, sind offenbar gewaltsam beseitigt worden; - die vollkommen unzureichenden Hinweisschilder sind lediglich versetzt worden; - die Anregungen aus der Mitte des Ortsbeirates zu den auf den Schildern aufzunehmenden Informationen sind nicht aufgenommen worden (Verbot lauter Musik); - es gibt nach wie vor keinen gut sichtbaren Hinweis auf die Toiletten auf dem Waldspielplatz, sodass weiterhin mit einer weiträumigen und massiven Verkotung des umliegenden Waldes zu rechnen ist; - es fehlt ein Hinweis auf die einzuhaltende Nachtruhe, die von dem Grünflächenamt entfernt wurde. Wenn das Grünflächenamt im Bericht des Magistrats, B 476, darauf hinweist, dass die generelle Nachtruhe auch für den Grillplatz gilt und dem Amt gleichzeitig bekannt ist, dass gegen die generelle Nachtruhe wiederholt und massiv verstoßen worden ist, stellt sich die Frage, warum es sich gegen das Wiederaufstellen eines entsprechenden Schildes wehrt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, endlich - den Grillplatz so zu gestalten, dass er nicht ein Bild der Verwüstung bietet, das einer Stadt wie Frankfurt am Main nicht würdig ist. Insbesondere ist das gesamte Gelände aufzufüllen, um die derzeitige Verschlammung zu verhindern; - Hinweistafeln aufzustellen, die klar und verständlich über verbotenes Handeln informieren, wie das laute Abspielen von Musik, die Nutzung nach 22:00 Uhr sowie auf die Entsorgung des Mülls und die Pflicht zur Mitnahme des Mülls hinweisen, wenn die (in Anzahl und jeweiliger Größe vollkommen unzureichenden) Mülleimer voll sind; - eine Begrenzung einzurichten, die sicherstellt, dass insbesondere an heißen Tagen nicht wild neben dem Grillplatz Feuer gemacht wird; - sicherzustellen, dass ausreichend patrouilliert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 476 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676

Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in Schwanheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Betreff: Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anträge, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Legislatur gestellt hat, ist zahlreich: Nr. Vorlage/Datum Betreff 1 OM 3837 2023 Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen Zustandes 2 OM 2352 2022 Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden 3 OM 30 2021 Schwanheim: Grillplatz 4 OA 123 2022 Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplatzen im Frankfurter Westen Magistrat ist untätig und setzt offenbar darauf, dass die Situation unerträglich wird. Die Vielzahl, der von dem Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden Reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Das Stadtparlament wird aufgefordert, zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten, der sicherstellt, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünflächensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die von dem Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. hierbei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen und 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 559 2025 Die Vorlage OF 1216/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim" geändert wird sowie folgende Änderungen vorgenommen werden: - der erste Satz des zweiten Absatzes wird wie folgt geändert: "Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden."; - vor "Dies vorausgeschickt (. .)" wird der der Satz "Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs."; - es werden sieben weitere Ziffern eingefügt. Diese lauten: "5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 559 entstanden aus Vorlage: OF 1216/6 vom 03.05.2025 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anregungen, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Wahlperiode gestellt hat, ist groß. Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt Frankfurt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten und sicherstellen, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünanlagensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die vom Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. dabei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen; 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft; 5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet, und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 559 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1271) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6309, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025

Beratung im Ortsbeirat: 4