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Reflexion

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Kinderfaschingsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2025, OF 1188/6 Betreff: Kinderfaschingsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. die "Richtlinie zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit dem seit Jahren stattfindenden traditionellen Kinderfaschingsumzug in Griesheim durch die Straßen des Stadtteils (Griesheim Süd) die Möglichkeit zu geben, den Auftrag und damit die anfallenden Kosten für vorzunehmenden Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen, direkt auf dem Weg der Kostenübernahmeerklärung an die Stadt weiterzugeben, 2. die erforderlichen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 20206 den geänderten außerordentlichen Sicherheitskosten für die Brauchtumspflege anzupassen, 3. das Land Hesen zu bitten, sich beim Bund für eine dauerhafte Übernahme der Kosten allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, die über die direkte Gefahrenabwehr hinausgehen. Gleichzeitig soll das Land weiterhin zur Sicherung des Brauchtums beitragen. Begründung: Alljährlich führten die Griesheimer Kinder- und Jugendeinrichtungen am Rosenmontag ihren Kinderfaschingsumzug durch die Straßen von Alt Griesheim bis zum Bürgerhaus durch. Bürger und Geschäftsleute verteilten - im Gegensatz zu den großen Umzügen - die Kamelle von außen zu den Kindern im Zug. Begleitet wurden sie von Feuerwehr und Polizei und Rettungsdienst und von den Betreuern aus den Einrichtungen oder Eltern. Dieser Umzug ermöglichte allen Kindern Griesheims, an dem Zug teilzunehmen. Vor allem auch denjenigen Kindern, die sonst nicht in den Genuss kommen, da ihre Eltern nicht zu den großen Umzügen fahren wollen oder können. Es war eine schöne kurze kunterbunte Veranstaltung der Griesheimer Kinder mit den Anwohnern und Anwohnerinnen sowie den Geschäftsleuten in den Griesheimer Straßen, die sonst nicht dabei wären und das ganze fand statt bevor sie in das Bürgerhaus in Griesheim einzogen zum Kinderfasching. Der Umzug verursachte kein Verkehrschaos und alle waren zufrieden. Jetzt wird im Genehmigungsverfahren zur Durchführung der Veranstaltung vom Veranstalter (IB Jugendclub) ein Sicherheitskonzept eingefordert, das eine vollständige seitliche Absicherung des Zuges durch mobile Fahrzeugsperren gewährleistet (Hintergrund: Magdeburg, Volkmarsen und nun - ganz aktuell - auch München). Ein solches Sicherheitskonzept ist vom Veranstalter - und letztendlich nicht nur von diesem Veranstalter in Griesheim, sondern stattweit - unmöglich zu erbringen. Hierbei handelt es sich einerseits um schweres Gerät, dessen Ausleihe nicht nur mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, sondern darüber hinaus im Stadtteil Alt-Griesheim über Stunden ein zusätzliches Verkehrschaos verursachen würde. Dies alles wegen eines Umzuges, dessen Durchzugszeit selbst gerade einmal 5 Minuten betrüge. Ein alternativer Umzug, der ausschließlich auf Fußwege (z.B. Mainufer) ausweicht, wird von den beteiligten Vertreter*innen der Kindereinrichtungen sowie vom Veranstalter abgelehnt, da dies den Kinderfaschingsumzug seines Wesenscharakters ,wie zuvor angeführt, berauben würde. Außerdem wäre auch dort - wenn man die Sicherheitsvorkehrungen so hoch ansiedeln möchte, nicht sicher, da auch hier Anschläge auf die Gruppe verübt werden könnte und auch dort hohe Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden müsste, um sicherzustellen, dass kein Kind in den Main fällt. Es ist nachvollziehbar, dass Sicherheit höchste Priorität hat. Und wie die Veranstalter richtig darlegen, darf es andererseits aber nicht so sein, dass in der Konsequenz dieser Sicherheitslogik unsere Gesellschaft in Zukunft sich selbst einer Vielzahl von Veranstaltungen beraubt. Stadtteilfeste, Kulturfeste, Kinderfeste oder -umzüge bereichern unsere freiheitliche Gesellschaft und werden nur allzu oft von Vereinen, sozialen Trägern oder privaten Ehrenamtlichen organisiert, die niemals in der Lage sein werden, solch hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Es kann dann - wenn überhaupt - nur noch kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen insbesondere auch im öffentlichen Raum geben, die vielen Menschen in Frankfurt nicht mehr zugänglich wären und dass kann nicht unser aller Interesse sein. Wie die Veranstalter in ihrem offenen Brief richtig weiter ausführen, bedeuten diese hohen Auflagen das Ende für den Griesheimer Kinderfaschingsumzug mit einer mittlerweile 23-jährigen Tradition. Den Kindern, die zukünftig diese Umzüge nicht mehr erleben, wird eine weitere schöne Erinnerung aus ihrer Kindheit genommen. Es wäre ein Armutszeugnis unserer freiheitlichen Gesellschaft, wenn die Absage solcher Feste und Umzüge die gezogene Konsequenz aus den Amokfahrten/Anschlägen von Magdeburg bzw. München wäre. Die Leidtragenden sind dann nicht nur unsere Kinder, sondern auch unser buntes kulturelles Zusammenleben, unsere Freiheit und nicht zuletzt auch unsere Demokratie. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.02.2025, OF 1167/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 544 2025 1. Die Vorlage OF 1167/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1188/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 1. vor das Wort "vorzunehmenden" das Wort "die" eingefügt wird sowie das Haushaltsjahr bei Ziffer 2. auf "2026" angepasst wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)

Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2025, OA 544 entstanden aus Vorlage: OF 1188/6 vom 18.02.2025 Betreff: Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit dem Veranstalter des seit Jahren stattfindenden traditionellen Kinderfastnachtsumzugs in Griesheim durch die Straßen des Stadtteils (Griesheim-Süd) die Möglichkeit zu geben, den Auftrag und damit die anfallenden Kosten für die vorzunehmenden Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen, direkt auf dem Weg der Kostenübernahmeerklärung an die Stadt weiterzugeben; 2. die erforderlichen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2026 durch die geänderten außerordentlichen Sicherheitskosten für die Brauchtumspflege anzupassen; 3. das Land Hessen zu bitten, sich beim Bund für eine dauerhafte Übernahme der Kosten allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, die über die direkte Gefahrenabwehr hinausgehen. Gleichzeitig soll das Land weiterhin zur Sicherung des Brauchtums beitragen. Begründung: Alljährlich führten die Griesheimer Kinder- und Jugendeinrichtungen am Rosenmontag ihren Kinderfastnachtsumzug durch die Straßen von Alt-Griesheim bis zum Bürgerhaus durch. Bürger und Geschäftsleute verteilten - im Gegensatz zu den großen Umzügen - die Kamellen von außen an die Kinder im Zug. Begleitet wurden sie von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sowie Betreuern aus den Einrichtungen oder Eltern. Dieser Umzug ermöglichte allen Kindern Griesheims, am Zug teilzunehmen, vor allem auch den Kindern, die sonst nicht in den Genuss kommen, da ihre Eltern nicht zu den großen Umzügen fahren wollen oder können. Es war eine schöne, kurze, kunterbunte Veranstaltung der Griesheimer Kinder mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Geschäftsleuten in den Griesheimer Straßen, die sonst nicht dabei gewesen wären. Das Ganze fand statt, bevor in das Bürgerhaus in Griesheim zur Kinderfastnacht eingezogen wurde. Der Umzug verursachte kein Verkehrschaos und alle waren zufrieden. Jetzt wird im Genehmigungsverfahren zur Durchführung der Veranstaltung vom Veranstalter (IB-Jugendclub Griesheim) ein Sicherheitskonzept eingefordert, das eine vollständige seitliche Absicherung des Zuges durch mobile Fahrzeugsperren gewährleistet (Hintergrund: Magdeburg, Volkmarsen und nun - ganz aktuell - auch München). Ein solches Sicherheitskonzept ist vom Veranstalter - und letztendlich nicht nur von diesem Veranstalter in Griesheim, sondern stadtweit - unmöglich zu erbringen. Dabei handelt es sich um schweres Gerät, dessen Ausleihe nicht nur mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, sondern darüber hinaus im Stadtteil Alt-Griesheim über Stunden ein zusätzliches Verkehrschaos verursachen würde. Dies alles wegen eines Umzuges, dessen Durchzugszeit selbst gerade einmal fünf Minuten betrüge. Ein alternativer Umzug, der ausschließlich auf Fußwege (z. B. dem Mainufer) ausweicht, wird von den beteiligten Vertreter*innen der Kindereinrichtungen sowie vom Veranstalter abgelehnt, da dies den Kinderfastnachtsumzug seines Wesenscharakters, wie zuvor aufgeführt, berauben würde. Außerdem wäre es auch dort, wenn man die Sicherheitsvorkehrungen so hoch ansiedeln möchte, nicht sicher, da auch dort Anschläge auf die Gruppe verübt werden könnten und auch dort hohe Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden müssten, um sicherzustellen, dass kein Kind in den Main fällt. Es ist nachvollziehbar, dass Sicherheit höchste Priorität hat. Wie die Veranstalter richtig darlegen, darf es andererseits aber nicht so sein, dass in der Konsequenz dieser Sicherheitslogik unsere Gesellschaft in Zukunft sich selbst einer Vielzahl von Veranstaltungen beraubt. Stadtteilfeste, Kulturfeste, Kinderfeste oder Umzüge bereichern unsere freiheitliche Gesellschaft und werden nur allzu oft von Vereinen, sozialen Trägern oder privaten Ehrenamtlichen organisiert, die niemals in der Lage sein werden, solch hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Es kann dann - wenn überhaupt - nur noch kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen, insbesondere auch im öffentlichen Raum, geben, die vielen Menschen in Frankfurt nicht mehr zugänglich wären, und das kann nicht das Interesse der Stadt Frankfurt sein. Wie die Veranstalter in ihrem offenen Brief weiter richtig ausführen, bedeuten diese hohen Auflagen das Ende für den Griesheimer Kinderfastnachtsumzug mit einer mittlerweile 23-jährigen Tradition. Den Kindern, die zukünftig diese Umzüge nicht mehr erleben, wird eine weitere schöne Erinnerung aus ihrer Kindheit genommen. Es wäre ein Armutszeugnis unserer freiheitlichen Gesellschaft, wenn die Absage solcher Feste und Umzüge die gezogene Konsequenz aus den Amokfahrten und Anschlägen von Magdeburg bzw. München wäre. Die Leidtragenden sind dann nicht nur die Kinder, sondern auch das bunte kulturelle Zusammenleben, die Freiheit und nicht zuletzt auch die Demokratie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6197, 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.06.2025

Beratung im Ortsbeirat: 4