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Endlich einen sicheren und bequemen Überweg von der Werftstraße zur Gutleutkaserne und der Grünfläche am Behördenzentrum („Gutleutpark“) schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2019, OF 1153/1 Betreff: Endlich einen sicheren und bequemen Überweg von der Werftstraße zur Gutleutkaserne und der Grünfläche am Behördenzentrum ("Gutleutpark") schaffen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, endlich eine sichere, gute und für zu Fuß Gehende bequeme Möglichkeit zur Querung der Gutleutstraße im Bereich der Werftstraße einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleutviertels nutzen den Gutleutpark als Weg in Richtung Hauptbahnhof, statt der Gehwege entlang der abgasbelasteten und lauten Gutleutstraße. Die aufgestellte Mittelinsel führte nicht zu einer wesentlichen Verbesserung. Auf dem Foto ist deutlich zu erkennen, dass nicht mal für Personen mit kleinen Kindern angehalten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 514 2020 Die Vorlage OF 1153/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Endlich einen sicheren und bequemen Überweg von der Werftstraße zur Gutleutkaserne und der Grünfläche am Behördenzentrum („Gutleutpark“) schaffen
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.01.2020, OA 514 entstanden aus Vorlage: OF 1153/1 vom 10.12.2019 Betreff: Endlich einen sicheren und bequemen Überweg von der Werftstraße zur Gutleutkaserne und der Grünfläche am Behördenzentrum ("Gutleutpark") schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, endlich eine sichere, gute und für zu Fuß Gehende bequeme Möglichkeit zur Querung der Gutleutstraße im Bereich der Werftstraße einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleutviertels nutzen den Gutleutpark als Weg in Richtung Hauptbahnhof statt der Gehwege entlang der abgasbelasteten und lauten Gutleutstraße. Die aufgestellte Mittelinsel führte nicht zu einer wesentlichen Verbesserung. Auf dem Foto ist deutlich zu erkennen, dass nicht mal für Personen mit kleinen Kindern angehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1188 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 514 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5333, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020 Aktenzeichen: 32 1
Endlich einen sicheren und bequemen Überweg von der Werftstraße zur Gutleutkaserne und der Grünfläche am Behördenzentrum (”Gutleutpark”) schaffen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1188 Betreff: Endlich einen sicheren und bequemen Überweg von der Werftstraße zur Gutleutkaserne und der Grünfläche am Behördenzentrum ("Gutleutpark") schaffen Das hohe Verkehrsaufkommen sowie die in unmittelbarer Nähe befindlichen Lichtsignalanlagen (LSA) lassen die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) nicht zu. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von FGÜ (R-FGÜ 2001) ist die Anlage eines FGÜ bei einer Verkehrsstärke von über 750 Kraftfahrzeugen pro Stunde nicht zulässig. Diese Verkehrsstärke ist üblicherweise werktags auf der Gutleutstraße zu erwarten. Weiterhin darf gemäß Punkt 2.1 Absatz 2 R-FGÜ 2001 ein Fußgängerüberweg nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen markiert werden. Dies ist hier durch die bereits vorhandenen LSA an der Hafenkreuzung und am Knotenpunkt Baseler Platz gegeben. Auch die Einrichtung einer LSA an der gewünschten Stelle ist nicht möglich, da die Nutzung der signalgeregelten Überwege an vorgenannten Stellen als zumutbar angesehen werden kann. Der Ersatz der Querungshilfe durch eine Fußgängerschutzanlage wird nicht befürwortet, da die notwendige Integration der neuen Signalanlage in die Grüne Welle aufgrund der engen Abständen zu den benachbarten Knotenpunkten Hafenstraße und Stuttgarter Straße zu längeren Wartezeiten für die Fußgänger führt. Die maximale Wartezeit läge bei ca. 80 Sekunden (bei Umlaufzeit von 90 Sekunden tagsüber). In der Bestandsituation können Fußgänger in der Regel deutlich zügiger queren, da Lücken im Verkehr genutzt werden, um jeweils eine Richtungsfahrbahn bis zur Mittelinsel zu queren. Aus Sicht des Magistrats hat sich die Querungshilfe auch unter Verkehrssicherheitsaspekten bewährt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.01.2020, OA 514
Beratung im Ortsbeirat: 4
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