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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 Betreff: Bebauungsplan Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz / Launhardtstraße in Frankfurt am Main - Ostend ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 20.06.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf den Grundstücken beidseits der Hanauer Landstraße und nördlich der Ferdinand- Happ-Straße gemischt genutzte Stadtquartiere mit einem hohen Anteil an Wohnnutzungen und der erforderlichen sozialen Infrastruktur zu entwickeln. Die öffentliche Erschließung und Durchwegung ist zu verbessern beziehungsweise entsprechend der beabsichtigten Nutzungsstruktur erstmalig zu schaffen. Für das südlich der Mayfarth-Straße gelegene Grundstück sind die planerischen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung zu schaffen, die zwischen den obengenannten gemischt genutzten Stadtquartieren und der östlich angrenzenden Hafennutzung so vermitteln soll, dass die zulässige Weiterentwicklung von Gewerbebetrieben im Osthafen nicht eingeschränkt wird. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu beantragen. III. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 798 - Unterhafen - wird im Westen an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz / Launhardtstraße - angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das etwa 12 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Ostend beidseits der Hanauer Landstraße, die als Rückgrat des Gebietes in den letzten Jahren einer starken Umstrukturierung vom klassischen Gewerbegebiet hin zu einem Gebiet für Dienstleister (Informationstechnologie- und Werbebranche) und Autohäuser unterworfen war. Der Geltungsbereich des Plangebiets wird im Norden durch die Bahngleise begrenzt. Im Osten verläuft die Geltungsbereichsgrenze entlang des Flurstücks 5/10, Flur 414, und der Launhardtstraße bis zur Hanauer Landstraße und dann weiter über den Osthafenplatz bis zum Nordbecken des Osthafens. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Duisburger Werft bis zur Honsellbrücke und dann im Westen entlang der Honsellstraße bis zur Hanauer Landstraße, wo sie auf Höhe der Hausnummer 97 (Teil des Flurstücks 190/5, Flur 414) wieder an die Bahngleise anschließt. Anlass, Erfordernis und Ziele Die absehbare Fertigstellung der westlich des Gebiets liegenden Europäischen Zentralbank im Jahr 2014 führte in den letzten Jahren verstärkt zu baulichen Investitionen in ihrem Umfeld. Im Geltungsbereich wurde ein größeres Bürogebäude für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an der Einmündung Hanauer Landstraße / Ferdinand-Happ-Straße realisiert, ein Projekt mit zirka 280 Einzimmerapartments nördlich der Ferdinand-Happ-Straße steht kurz vor Baubeginn. Umsiedlungsabsichten größerer Gewerbebetriebe (Daimler) und Umstrukturierungs- und Aufwertungsabsichten von Eigentümern größerer zusammenhängender Flächen südlich der Hanauer Landstraße führten in der jüngsten Vergangenheit zu Überlegungen, einzelne Teilflächen neu zu strukturieren und aufzuwerten. Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch die Standorte beiderseits der Hanauer Landstraße können dafür einen wichtigen Beitrag leisten. Diese Entwicklungsabsichten machen es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Plan soll die vorgenannten Entwicklungen und Entwicklungsabsichten steuern. Dabei soll das Nebeneinander von Hafennutzung (insbesondere Containerterminal) und höherwertigen und damit auch sensibleren Nutzungen planungsrechtlich so geregelt werden, dass Gewerbebetriebe in ihren gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten nicht beschränkt werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt die Geltungsbereichsfläche nördlich der Ferdinand-Happ-Straße als "Fläche für den Schienenverkehr", die Flächen zwischen Hanauer Landstraße und Mayfahrtstraße und entlang der Launhardtstraße als "gemischte Bauflächen - Bestand" dar. Aufgrund eines Ergänzungsverfahrens (rechtverbindlich am 17.06.2013) werden die ehemalige Weißfläche südlich der Mayfarthstraße als "Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter, Bestand (Zweckbestimmung Hafen)" und die ehemalige Weißfläche nördlich der Hanauer Landstraße als "gemischte Baufläche" dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit nicht vollständig aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt. Für die nördlich der Ferdinand-Happ-Straße und südlich der Mayfarthstraße gelegenen Flächen sind Änderungen des Regionalen Flächennutzungsplans von "Fläche für den Schienenverkehr" in "gemische Baufläche" sowie von "Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter, Bestand (Zweckbestimmung Hafen)" in "gewerbliche Baufläche" erforderlich. Für den Bereich des Plangebietes gelten die Fluchtlinienpläne F176 vom 11.05.1875, F784 vom 15.09.1911, F813 vom 19.03.1912, F1499 vom 02.01.1940 und F1048 vom 16.01.1928, die lediglich Aussagen zu Straßen- und Baufluchtlinien enthalten. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich für das Plangebiet im Übrigen nach § 34 BauGB. Im Nordosten grenzt der am 11.04.2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 836 - Ehemaliger Güterbahnhof Ost - unmittelbar an das Plangebiet an. Im Nordwesten schließt der am 14.05.1966 in Kraft getretene Bebauungsplan NO 1d Nr. 1 - Bahnhof Ost - und im Westen der am 25.10.2011 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße - an das Gebiet an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafen- platz / Launhardtstraße - befindet sich teilweise im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 798 - Unterhafen - , was eine Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 798 erforderlich macht. Konzept und städtebaulicher Entwurf Bestehende Wohnnutzungen im Geltungsbereich (zum Beispiel entlang der Launhardtstraße) sollen stabilisiert und beidseitig der Hanauer Landstraße ergänzt werden. Aufgrund der Lärmimmissionen, bedingt durch die hohe Verkehrsbelastung der Hanauer Landstraße und dem Gewerbelärm der Hafennutzungen, können Wohnnutzungen unter Umständen erst in zweiter Reihe hinter einer Pufferbebauung von weniger lärmempfindlichen gewerblichen Nutzungen entwickelt werden. Die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines solchen Konzeptes wird im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen sein. Insbesondere im Bereich der Mayfahrtstraße soll die Situation der konfliktträchtigen nebeneinander liegenden Nutzungsarten durch die Entwicklung gemischt genutzter Strukturen entschärft werden. Passend zu den beabsichtigten gemischten Nutzungsstrukturen wird es erforderlich, das Erschließungs- und Durchwegungssystem im Hinblick auf ein dichteres Netz zu überprüfen. Die neue Erschließungsqualität durch die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße und den bereits fertig gestellten Durchgang zum Danziger Platz (U-Bahn-Ausgang) ist aufzunehmen und weiterzuentwickeln. Eine Freiraumverbindung vom Osthafenplatz zum Danziger Platz ist in das zu entwickelnde Freiraumkonzept zu integrieren. Großflächiger Einzelhandel und Vergnügungsstätten sollen im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Zu II. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu ändern. Zu III. Der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 798 wird im Zuge der Weiterführung um den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 900 reduziert. Anlage _Lageplan (ca. 6,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.02.2014, OA 473 Antrag vom 18.02.2014, OF 363/4 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 473 2014 1. Der Vorlage M 14 wird unter Hinweis auf die OA 473 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 363/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE. 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.03.2014, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 14 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 473 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme, OA 473 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 14 und OA 473 = Enthaltung) REP (M 14 und OA 437 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4420, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00

Wohnbaulandentwicklung

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Betreff: Wohnbaulandentwicklung I. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat für die in der Anlage (Plan "Wohnbaulandentwicklung mit Priorität") dargestellten Wohnungsbaupotenziale Magistratsvorlagen in den Geschäftsgang gegeben hat, die auf die Aufstellung von Bebauungsplänen abzielen. Dabei ist den Belangen des Umwelt- und Klimaschutzes, dem Bedarf an sozialer Infrastruktur (insbesondere für Schulen und Kinderbetreuung) und dem Ziel stadtverträglicher Mobilität verstärkt Rechnung zu tragen. II. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen - soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sind - städtebauliche Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30% der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschoßfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. III. Der Magistrat wird beauftragt, strukturelle Leerstände gewerblicher Flächen - insbesondere von Büroflächen - als Chance für den Wohnungsmarkt zu nutzen und die Umwandlung zu Wohnflächen weiterhin im Rahmen der Bauberatung und der Baugenehmigungsverfahren zu fördern. Soweit die Durchsetzung dieses Ziels die Aufstellung von Bebauungsplänen erfordert, wird der Magistrat beauftragt, die entsprechenden Beschlussanträge vorzubereiten und der Stadtverordneten-versammlung vorzutragen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die stadteigenen Grundstücke daraufhin zu überprüfen, ob sie vollständig oder in Teilen für den Wohnungsbau genutzt bzw. nutzbar gemacht werden können. Im positiven Fall sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Flächen Wohnungsbauherren zur Verfügung zu stellen. Flächen in den Ortsbezirken 1, 2, 3, 4 und in den innenstadtnahen Teilen des Ortsbezirks 5 (begrenzt durch den Main im Norden und die zwischen Main-Neckar-Brücke und Deutschherrnbrücke verlaufende Bahnlinie im Süden) sind überwiegend für den geförderten Wohnungsbau bereitzustellen. V. Der Magistrat wird beauftragt, die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften sowie in den Aufsichtsräten von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung zu bitten, ihren Einfluss im Sinne des vorgenannten Beschlussantrags dort auszuüben. Vi. Der Magistrat wird beauftragt, städtische Hochbauvorhaben flächensparend zu planen und bei jedem Vorhaben die Eignung für eine Kombination mit Wohnungen zu prüfen. Städtische Kindertagesstätten (Kindergrippen, Kindergärten und Horte) sind regelmäßig mit Wohnungen zu kombinieren, soweit das Planungsrecht dies zulässt. VII. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Wohn- und Wirtschaftsstandort mit hoher Umwelt- und Lebensqualität weiterzuentwickeln, um dem zu erwartenden Einwohnerwachstum angemessen begegnen zu können. Um die Wohnbaulandentwicklung zu verstetigen, ist die mittel- bis langfristige Entwicklung koordiniert vorzubereiten. Der Magistrat wird beauftragt, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept für Frankfurt am Main zu erarbeiten. Begründung: A. Zielsetzung Aktuelle Bevölkerungsprognosen gehen von einem Anstieg bis zu 724.000 Einwohnen mit Erst- und Nebenwohnsitz im Jahr 2030 für Frankfurt am Main aus. Dabei ist das Bevölkerungswachstum sowohl durch eine positive Wanderungsbilanz (mehr Zuzüge als Wegzüge) als auch einen Geburtenüberschuss (Mehr Geburten als Sterbefälle) gekennzeichnet. Aufgrund des damit verbundenen zusätzlichen Wohnungsbedarfes, im Hinblick auf ein des auch für die Zukunft nicht auszuschließendes Wachstum der Pro-Kopf-Wohnfläche, und aufgrund der zu erwartenden strukturellen Veränderungen - besonders in den Bereichen Alterung, Soziales und Migration - sollen im Sinne einer langfristigen Siedlungsentwicklung dauerhaft geeignete Gebiete für zusätzlichen Wohnungsbau entwickelt werden. Obschon derzeit in Frankfurt am Main jährlich in einem Umfang neue, baureife Wohnbauflächen zur Verfügung gestellt werden und Neubauwohnungen genehmigt und errichtet werden, der vor Jahren noch für undenkbar gehalten wurde (etwa im Bereich des ehem. Henninger-Areals, des Riedbergs, der Bürostadt Niederrad oder im Gallus), wird der städtische Wohnungsmarkt weiterhin durch den Wandel der Bevölkerungsstruktur und der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt sein. Trotz weiterer Zunahme des Wohnungsbestands konnte der durch den Anstieg der Bevölkerung und der Haushalte bedingte Wohnraumbedarf nicht kompensiert werden. Die Folge war ein Rückgang der Wohnungsversorgungsquote (Verhältnis von Wohnungen zu Haushalten). Aufgrund der starken Zunahme der Haushalte sank diese von 96,5% in Jahr 2011 auf 94,8% im Jahr 2012. Die hohe, differenzierte Nachfrage wird sich auch in Zukunft in allen Wohnungsteilmärkten bemerkbar machen, aufgrund der begrenzten Haushaltseinkommen, der Zuwanderung aus Entwicklungs- und Schwellenländern und der Abnahme von Sozialwohnungsbeständen jedoch insbesondere im preisgünstigen Wohnungssegment. Kommunales Handeln im Wohnungssektor ist so besonders als Beitrag zu sozialem Zusammenhalt zu sehen, ist aber mittelbar auch ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Wesentliche Handlungsschwerpunkte liegen im Erhalt städtischer und "stadtnaher" Wohnungsbestände, in der Stärkung der Wohnfunktion der Stadt insgesamt durch Wohnungsneubau, in der Förderung des Wohnungsbaus für Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht angemessen auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, im Ankauf von Belegungsrechten im Wohnungsbestand, sowie in der Qualitätsentwicklung und -sicherung für alle Marktsegmente des Wohnungsbaus. Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung ökologischer und insbesondere klimatischer Erfordernisse ausreichend Wohnbauland zur Verfügung zu stellen. Der Wohnstandort Frankfurt am Main soll angesichts steigender Einwohnerzahlen und hoher Einpendlerbewegungen mit intensiver Nutzung des PKW gestärkt und Engpässe auf dem Wohnungsmarkt vermieden werden. Im Rahmen eines kontinuierlichen und bedarfsgerechten Stadtumbaus soll eine qualitätsvolle Innenentwicklung weiter betrieben werden. Lebendige Stadtviertel sind durch eine Mischung der Funktionen und der Bewohnerstruktur gekennzeichnet. Diese Qualitäten sollen erhalten oder verbessert werden. Indem neue Wohnquartiere eine neue Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen, sozialer, kultureller, sportlicher und technischer Infrastruktur sowie privatwirtschaftlich betriebenen Versorgungsangeboten erhalten, erhalten auch benachbarte Bestandsquartiere einen "Mehrwert". Konzentriert sich eine steigende Nachfrage auf wenige baulich weitgehend abgeschlossene Bestandsquartiere, so resultieren Mietpreissteigerungen und Verdrängung "alt eingesessener" Bewohner. Derartige "Gentrifizierungs"phänomene sind in Frankfurt am Main insbesondere in den gründerzeitlich geprägten, hoch geschätzten Wohnquartieren zwischen Innenstadt und Alleenring sowie im nördlichen Teil Sachsenhausens zu beobachten. Der Magistrat ist der Überzeugung, dass dem am ehesten mit der Aufwertung peripherer und der Entwicklung qualitätsvoller neuer Stadtquartiere zu begegnen ist. Künftig sollen Investitionen in den Wohnungsbau verstärkt genutzt werden, um eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität vorrangig im bestehenden Siedlungszusammenhang zu erreichen. Neben der Erhöhung des Wohnraumangebotes können so gegebenenfalls auch städtebauliche Fehlentwicklungen der Vergangenheit korrigiert, "Unorte" zu lebenswerten, attraktiven Stadtquartieren entwickelt werden. Durch die Anordnung neuer Wohnbauflächen im Einzugsbereich von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs soll deren Auslastung gesteigert und die Zahl der Einzelfahrten mit dem PKW reduziert werden. Die Entwicklung von Grün- und Freiflächen mit ihren ökologischen Funktionen und ihrer hohen Bedeutung für die Wohn- und Lebensqualität ist dabei integraler Bestandteil. Zukünftig sollen städtebauliche Planungen verstärkt mit Planungen zum Ausbau des Fernwärmenetzes oder zur Realisierung von Nahwärmenetzen verknüpft werden. Ziel ist die Schaffung von Angeboten zur Wärmeversorgung, die hohe ökologische und ökonomische Vorteile besitzen, und die ergänzend zu den Anstrengungen zur Erhöhung der energetischen Effizienz des Gebäudebestands erforderlich sind. Sicherung und Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen In der Wohnbaulandentwicklung wird eine stetige Bereitstellung angestrebt, so dass kein Engpass bzw. Stillstand in der Flächenaufbereitung entsteht und den unterschiedlichen Bedarfen hinsichtlich der Wohn-, Bau- und Eigentumsformen als auch der Verteilung im Stadtgebiet Rechnung getragen wird. Als Grundlage und Instrument der Steuerung der Flächenvorsorge dient das Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (aktueller Stand WEP 2011). Wohnbauflächen des Wohnbaulandentwicklungsprogramm 2011 (ohne die Flächen, für die mit Priorität ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll) Die dort aufgeführten Wohnbauflächenpotenziale befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung. Zu unterscheiden sind Flächen, bei denen aufgrund des aktuellen Stands des jeweiligen Planungsrechts bereits gebaut wird bzw. der Beginn der Bebauung kurz- bis mittelfristig zu realisieren ist. Zu nennen sind hier die Bau- und Konversionsflächen am Riedberg mit mehr als 2.000 Wohnungen, im Europaviertel (über 1.300 WE), in Bergen-Enkheim (über 400 WE), auf dem Campus Bockenheim (1.200 WE), am ehemaligen Henninger Turm (über 800 WE), im Lyoner Viertel ehem. Bürostadt Niederrad (bis zu 3.000 WE), in Harheim (300 WE), in der Parkstadt Unterliederbach (900 WE). Daneben gibt es noch ein gutes Dutzend kleinerer und größerer Flächen in der Entwicklung, bei denen die Bauleitplanverfahren einen unterschiedlichen Sachstand aufweisen und derzeit in der Bearbeitung sind (Beispiele: südlich der Rödelheimer Landstraße (900 WE), in Bonames (bis zu 2.000 WE). Weiterhin spielt sich ein nicht unerheblicher Teil der Wohnungsbautätigkeit in Frankfurt am Main außerdem jenseits dieser großen Flächen und Projekte des WEP im Rahmen des vorhandenen Planungsrechts ab. Als Beispiele seien die aktuell geplanten Wohnbauvorhaben im Gallus und der City West genannt. Darüber hinaus sind im WEP 2011 Flächen abgebildet, die sich noch in einer frühen Untersuchungsphase befinden. Als Beispiel für eine langfristig Perspektive zur Wohnbaulandentwicklung sei an dieser Stelle die Teileinhausung der Autobahn 661 mit einem Potenzial von 2.500 bis 3.000 Wohnungen genannt. Weiterhin beinhaltet das WEP Flächen, bei denen das Bauleitplanverfahren noch nicht gestartet ist. Trotz dieser erheblichen planerischen Anstrengungen sieht der Magistrat die deutliche Notwendigkeit umgehend weitere Bauflächen planerisch zu entwickeln. Dies ist elementare Voraussetzung, um eine Verstetigung der Flächenbereitstellung und in der Folge der Wohnbautätigkeit in Frankfurt am Main gewährleisten zu können. Entsprechend hat die Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2013 unter § 3061 u. a. beschlossen, "das Wohnbauland-Entwicklungsprogramm zu einem umfassenden Plan für die Entwicklung weiterer Wohnflächen fortzuentwickeln." Die im Plan "Wohnbaulandentwicklung mit Priorität" (Anlage 1) dargestellten Wohnungsbaupotenziale wurden vom Magistrat für die Aufstellung von Bebauungsplänen ausgewählt, weil sie entweder bereits durch Darstellung des Regionalen Flächennutzungsplans vorbereitet wurden oder aber auf Grund ihrer Größe, ihrer Lage und / oder ihrer vorhandenen Nutzung ein zügiges Planverfahren versprechen. Dabei handelt es sich sowohl um Flächen, die bereits im WEP enthalten sind, aber die Planverfahren noch nicht gestartet wurden, als auch um Flächen, die bisher noch nicht im WEP enthalten waren, sich aber aufgrund verschiedener Faktoren aus Sicht des Magistrat für die Wohnbauentwicklung eignen. Die Entwicklung dieser Flächen soll zusätzlich zu den oben beschriebenen Aktivitäten der Stadt Frankfurt erfolgen. Nichtsdestotrotz wird es auf Grund der begrenzten Personalkapazität nicht möglich sein, alle hier angesprochenen Bebauungsplanverfahren mit gleicher Intensität parallel zu bearbeiten. Der Magistrat schließt aber nicht aus, dass im Einzelfall Wohnungsbauvorhaben in Teilbereichen der neu zu überplanenden Gebiete auch auf der Grundlage des vorhandenen Planrechts genehmigt werden können. Die Anträge zur Durchführung der jeweiligen Bebauungsplanverfahren gemäß § 2 (1) BauGB wird der Magistrat zeitgleich zu diesem Vortrag der Stadtverordneten-versammlung zur Beschlussfassung vortragen. Ausnahme ist lediglich das Bebauungsplanverfahren Nr. 813 "Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld", für das ein Aufstellungsbeschluss mit Datum vom 01.03.2001 bereits vorliegt, dessen Bearbeitung aber jetzt intensiv aufgenommen werden soll. Anlage 1 zeigt folgende Wohnungsbaupotenziale: 1. B 546Ä Allerheiligenviertel Breite Gasse 1. Änderung 2. B 698 Nördlich Dieburger Straße 3. B 813 Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld 4. B 876 Nördlich An der Wolfsweide 5. B 897 Fischerfeldstraße / Lange Straße 6. B 900 Hanauer Landstraße / westlich Osthafenplatz / Launhardtstraße 7. B 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung 8. B 904 Nördlich Kollwitzstraße 9. B 905 Kleyerstraße / Ackermannstraße 10. B 906 Westlich der Nordweststadt 11. B 907 Berkersheim Ost 12. B 908 Südlich Am Riedsteg 13. B 909 Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung 14. B 910 Südöstlich Urnbergweg 15. B 911 Nördlich Straßburger Straße Detailabgrenzungen, Planungsziele und Aussagen zur gegenwärtigen wie zur geplanten Nutzung sind den beigefügten Kurzbeschreibungen (Anlagen 2A bis 2O) zu entnehmen. Belastbare Aussagen zur jeweils möglichen Anzahl neuer Wohnungen sind zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund der frühen Planungsstände noch nicht möglich. Der Magistrat geht aber derzeit davon aus, dass in der Gesamtheit aller Gebiete Flächen bis zu 6.000 neue Wohnungen gesichert werden können. Sicherung des geförderten Wohnungsbaus Unter dem Ziel einer sozialverträglichen Stadt- und Quartiersentwicklung sollen Wohnungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Deshalb sollen bei der planerischen Entwicklung von Wohnbauland die Grundlagen für Eigentumswohnungen, frei finanzierte Mietwohnungen und geförderte Miet- und Eigentumswohnungen geschaffen werden. Dabei hält der Magistrat eine sozialverträgliche Mischung, die ein Drittel des neu entstehenden Wohnraums als geförderten Wohnungsbau beinhaltet, im Grundsatz für angemessen. Diese Quote von 30% bezieht sich auf die Gesamtzahl der Bruttogeschossfläche des neu zu errichtenden Wohnraums. Welche Förderwege in welchem Umfang dabei zur Anwendung kommen, ist in Abhängigkeit vor der Struktur des jeweiligen Baugebiets und seiner Nachbarschaft von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Umsetzung dieses Zieles verfolgt der Magistrat seit langer Zeit. Dabei hat sich gezeigt, dass das Angebot von Förderprogrammen trotz intensiver Ansprache von Bauherren alleine nicht genügt, um das Ziel zu erreichen. Es bedarf vielmehr ergänzend einer planungsrechtlichen Unterstützung. Diese kann - entgegen erstem Anschein - nicht durch eine Bebauungsplanfestsetzung auf der Grundlage des § 9 (1) Nr. 7 BauGB erfolgen. Erforderlich sind vielmehr städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB, die Anteile des durch ein Bebauungsplanverfahren gewonnenen Nettowohnbaulandes für den geförderten Wohnungsbau sichern. Aus dieser Rechtsfigur ergeben sich Randbedingungen, die im Einzelfall dazu führen können, dass von der 30-Prozent-Quote Abstriche gemacht werden müssen. § 11 (2) BauGB verlangt, dass "die vereinbarten Leistungen....den gesamten Umständen nach angemessen sein" müssen. Und da auch städtebauliche Verträge von den betroffenen Grundstückseigentümern nur aus eigener Überzeugung heraus unterschrieben werden, gilt es zu verhandeln - was bei einer großen Zahl von Grundstückseigentümern in einem Plangebiet zeitaufwendig ist und Bebauungsplanverfahren über lange Zeiträume blockieren kann. Ein erster städtebaulicher Vertrag dieser Art wurde für das Baugebiet Europaviertel West abgeschlossen. Weitere Verträge befinden sich in der Verhandlung. Diese Erfahrungen erlauben die Einschätzung, dass es zwar nicht in allen, jedoch in vielen Fällen möglich sein wird, städtebauliche Verträge zur Sicherung der o. g. 30 %-Quote abzuschließen. Gewerbeflächenkonversion Neben brachgefallenen Gewerbeflächen, die ehemals von Handwerksbetrieben, verarbeitendem Gewerbe oder Logistikunternehmen genutzt wurden und die dauerhaft keine gewerblichen Nachnutzer finden, stellt vor allem der strukturelle Leerstand auf dem Büroflächenmarkt eine Chance für eine Umnutzung zu Wohnungen dar. Bauherren, Projektentwickler und Architekten haben mit Unterstützung durch den Magistrat eine Vielzahl von Umnutzungsprojekten in unterschiedlichen Größenordnungen und unterschiedlichen Typologien erfolgreich realisiert. Neben den Einzelprojekten ist auf die ambitionierten Vorhaben der Konversion der Bürostadt Niederrad und der Stärkung der Wohnfunktion des Bahnhofsviertels hinzuweisen. Auch wenn die statistischen Zahlen zur Umwandlung von Büro- in Wohnflächen nicht kontinuierlich hohes Niveau erreicht haben, so zeigen die Jahre 2010 oder 2011, dass bis zu 20% der gesamten Wohnbauproduktion aus Umnutzungen resultieren können. Ziel des Magistrats ist eine Verstetigung dieser Gebäude- und Flächenkonversionen durch unterstützende Bauberatung sowie von Fall zu Fall auch durch Förderprogramme. Soweit die Konversionsziele auf Basis des bestehenden Planungsrechts nicht zu erreichen sind, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung von Fall zu Fall Anträge zur Aufstellung von Bebauungsplänen vorlegen. Städtische und stadtnahe Grundstücke und Bauvorhaben Die kommunalen Grundstücke sind im Rahmen der planungsrechtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung sonstiger Nutzungsanforderungen auch Ressourcen für den Wohnungsbau. Sie können einen Beitrag zur Bedarfsdeckung am Wohnungsmarkt leisten. Alle städtischen Liegenschaften, auch die bereits in Teilen bebauten, sind daher in Bezug auf ihre Eignung für den Wohnungsbau zu überprüfen. Dabei sind auch Freiflächen, die heute keine Baulandqualität besitzen, sowie überdimensionierte Verkehrs-, Betriebs- und sonstige Infrastrukturflächen auf deren Verwertbarkeit zu Wohnzwecken zu prüfen. Sofern Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der Ortsbezirke 1, 2, 3, 4 und im gründerzeitlich geprägten Teil des Ortsbezirks 5 identifiziert werden, sind diese im Regelfall für den geförderten Wohnungsbau bereitzustellen. Damit soll ein Stück weit den Folgen der mit dem Schlagwort der "Gentrifizierung" beschriebenen Entwicklungen entgegengetreten werden. Einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung von Wohnbauflächen und insbesondere zur Bebauung mit geförderten Wohnungen können die städtischen Wohnungsbau-gesellschaften und die Gesellschaften mit städtischer Beteiligung leisten. Die städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften sollen diesbezüglich - unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaften - ihren Einfluss geltend machen. Mit den Beschlussanträgen unter IV und V wird der Prüfungs- und Berichtsauftrag des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 15.04.2013 (§ 2988) erfüllt und die zugrundeliegende Vorlage NR 491 erweitert und konkretisiert. Städtische Bauvorhaben in flächensparender Bauweise Die von der Stadt Frankfurt am Main zu errichtenden Gebäude insbesondere für soziale, kulturelle und administrative Nutzungen sind nach Möglichkeit in mehrgeschossiger Bauweise zu errichten - wobei der planungsrechtlich gegebene Rahmen zu beachten ist. Unterschiedliche Nutzungen sollen nach Möglichkeit so miteinander auf einem Grundstück bzw. in einem Gebäude (-Komplex) kombiniert werden, dass bestimmte Räume von unterschiedlichen Institutionen gemeinschaftlich genutzt werden können. Für Grundstücke bzw. Grundstücksteile, die auf Grund dieser Maßgaben seitens der Stadt nicht beansprucht werden, ist zu prüfen, ob eine (ergänzende) Wohnbebauung städtebaulich und im Hinblick auf die Emissionen der städtischen Nutzungen vertretbar ist. Dabei sind von Fall zu Fall Reserveflächen für wachsende Flächenansprüche der städtischen Nutzungen insoweit frei zu halten, als ein Flächenwachstum wahrscheinlich ist. Städtische Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten und Horte) sollen grundsätzlich mit Wohnungen kombiniert werden - soweit dies planungsrechtlich zulässig ist. Denkbare Konflikte zwischen Bewohnern und den kinderbetreuenden Betrieben sind durch die Hochbauplanung und die Belegung der Wohnungen zu lösen. In diesem Zusammenhang wird auf die ab 20.09.2013 geltende Novelle der Baunutzungsverordnung hingewiesen, die jetzt auch in reinen Wohngebieten "Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen" für zulässig erklärt. Integrierte Stadtentwicklung Frankfurt am Main soll als Wohn- aber auch als Wirtschaftsstandort gestärkt und als Stadt mit Lebensqualität weiterentwickelt werden. Dazu müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um ausreichend neue Wohnungen entstehen lassen zu können. Gleichzeitig sind aber auch Gewerbeflächen sowie Grün- und Freiflächen weiter zu entwickeln. Dabei ist den Belangen des Umwelt- und Klimaschutzes, dem Bedarf an sozialer Infrastruktur (insbesondere für Schulen und Kinderbetreuung) und dem Ziel stadtverträglicher Mobilität verstärkt Rechnung zu tragen. Frankfurter Stadtentwicklungspolitik folgt der Leitvorstellung einer kompakten, urbanen und grünen Stadt mit dem Vorrang der Innenentwicklung auf bestehenden Bauflächen, um die Neuinanspruchnahme von Boden für Siedlungszwecke zu begrenzen und die Erholungs- und Klimafunktion des GrünGürtels und innerstädtischer Grünflächen zu erhalten und auszubauen. Mit der Bewerbung um den European Green Capital Award und dem Arbeitsprozess der Green City Frankfurt hat die Stadt ihre Ambitionen für die Zukunftsaufgabe einer nachhaltigen Stadtentwicklung öffentlich erklärt. Um diesen Anspruch einlösen zu können, müssen die bislang erarbeiteten Bausteine der künftigen Wohnbaulandentwicklung, der Weiterentwicklung des GrünGürtels und der Freiflächenentwicklung im Wohnumfeld, des Klimaschutzes, des Flächenbedarfs an Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, der stadtverträglichen Mobilität sowie die künftigen Raumansprüche von Industrie und Gewerbe stärker integriert bearbeitet werden. Die bisherigen Ansätze laufen Gefahr, in Konkurrenz zueinander zu stehen und schwer vereinbare Handlungsansätze zu beinhalten. Diese Zielkonflikte sollen mit einem integrierten Stadtentwicklungskonzept deutlich gemacht, gegeneinander abgewogen und einer Lösung zugeführt werden. Innenentwicklung durch qualifizierte Verdichtung des Siedlungsbestandes ist aufwändig. Sie erfordert die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer und die Akzeptanz der Bewohner in der Nachbarschaft. Sie hat umso mehr Aussicht auf Erfolg, je mehr Stadtumbauprojekte substanziell mit einer Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort verbunden werden können und breite Mitwirkungsangebote in den vorlaufenden Planungsprozessen gemacht werden. Die Grundlagen, Ziele und Strategien der zu erarbeitenden Stadtentwicklungskonzeption sind daher unter breit angelegter Beteiligung der Öffentlichkeit zu entwickeln. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept soll der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, um als räumliche Entwicklungsstrategie Verbindlichkeit zu erlangen. B. Alternativen Vergleichbare Alternativen zu einer koordinierten Wohnbaulandentwicklung für Frankfurt am Main liegen nicht vor. Auch in Anerkennung der Bemühungen, die Wohnungsbautätigkeit an zentralen und im öffentlichen Nahverkehr gut erschlossenen Standorten in Nachbargemeinden zu initiieren, bedarf es vermehrten Anstrengungen, in Frankfurt am Main Wohnungsbauflächen zu entwickeln. Dabei genügt es nicht, lediglich die im regionalen Flächennutzungsplan auf Frankfurter Gemarkung dargestellten Wohnbauflächen mit Bebauungsplänen für eine Bebauung vorzubereiten. C. Lösungen Die dargelegten stadtentwicklungsplanerischen, bauplanungsrechtlichen, fördertechnischen und analytischen Lösungsansätze sind gesamtheitlich als Paketlösung einer Wohnbaulandentwicklung für Frankfurt am Main zu verstehen. D. Kosten Aus den Lösungsansätzen zur Wohnungsbaulandentwicklung resultieren keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen intensiver Art. Sie sind Grundlage für weitere städtebauliche Planungen, die gesonderter Entscheidungen bedürfen. Die mit dem konzeptionellen Ansatz der Wohnbaulandentwicklung verbundenen analytischen und planerischen Aufgaben sind bei Einschaltung Dritter über die Planungsmittel des Dezernates Planung und Bauen (Stadtplanungsamtes) finanziell gesichert. Soweit aus der Realisierung städtebaulicher Planungen Folgekosten für Erschließungsmaßnahmen, soziale Infrastruktur oder öffentliche Grünflächen resultieren, ist darüber projektbezogen zu späteren Zeitpunkten zu entscheiden. Anlage _Plan_und_Kurzbeschreibungen (ca. 6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.03.2014, NR 837 Antrag vom 25.03.2014, NR 851 Antrag vom 01.04.2014, NR 860 Antrag vom 07.05.2014, NR 896 Antrag vom 08.05.2014, NR 898 Antrag vom 16.05.2014, NR 901 Antrag vom 20.05.2014, NR 903 Anregung vom 11.02.2014, OA 464 Anregung vom 18.03.2014, OA 478 Antrag vom 09.02.2014, OF 144/14 Antrag vom 09.02.2014, OF 145/14 Antrag vom 03.03.2014, OF 581/10 Antrag vom 01.03.2014, OF 582/10 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.01.2014, OF 575/10 Anregung vom 18.02.2014, OA 473 Antrag vom 10.03.2014, OF 369/7 Antrag vom 10.03.2014, OF 376/7 Auskunftsersuchen vom 25.03.2014, V 984 Antrag vom 22.05.2014, OF 782/9 Auskunftsersuchen vom 19.06.2017, V 495 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105 Antrag vom 15.11.2019, OF 961/2 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5521 Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 197 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 29. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 11.02.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 30. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2014, TO I, TOP 8 Die Fraktionen von CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER geben folgende Erklärung zu Protokoll: "Die Fraktionen von CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER weisen den Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9, zurück, da unter "Sicherung und Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen" für den Bebauungsplan Bonames-Ost respektive Am Eschbachtal - Harheimer Weg weiterhin von 2.000 Wohneinheiten ausgegangen wird. Der Ortsbeirat 15 hat dies mit der OA 437/13 abgelehnt und eine Reduzierung auf 1.320 Wohneinheiten (unter Einbeziehung möglicher Dachausbauten) gefordert. Die Ortsbeiräte 10 und 14 haben in entsprechenden Anträgen die Beibehaltung der alten Zahl von 1.200 Wohneinheiten (ohne Hinweis auf Dachausbauten) gefordert." Beschluss: Die Vorlage M 9 wird unter Hinweis auf die Protokollerklärung abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 27. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Die Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 9 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 962 2014 Auskunftsersuchen V 962 2014 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Bonames eine Begrenzung auf 1.200 Wohneinheiten erfolgt. 2. Die Vorlagen OF 144/14 und OF 145/14 (geänderte Fassung) werden in zusammengefasster Form beschlossen. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion den Absatz a) der Vorlage OF 145/14 zurückgezogen hat. b) Die Vorlagen OF 145/14 und OF 144/13 werden in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. zu b) CDU, GRÜNE und SPD; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 31. Sitzung des OBR 7 am 25.02.2014, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 478 2014 1. Der Vorlage M 9 wird unter Hinweis auf OA 478 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 581/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 8. durch nachfolgenden Wortlaut ersetzt wird: " Stundentisches Wohnen wird berücksichtigt" 3. Die Vorlage OF 582/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE und FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 29. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Enthaltung) 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 837 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 478 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 837 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 478 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 837 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 478 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. FDP und RÖMER 28. Sitzung des OBR 8 am 27.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU 29. Sitzung des OBR 5 am 28.03.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 837 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 478 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 12.05.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 9 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 837 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 851 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 860 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 896 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 898 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 464 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 478 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 896 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage NR 898 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 8. Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 851, NR 860, NR 896, NR 898 und OA 478), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 851); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: SPD und LINKE. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 3.: SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 8. Ziffern 1. bis 3., 5. und 7. bis 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffern 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) 29. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 13.05.2014, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 896 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 898 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 8. Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896), FDP (= Annahme mit Maßgabe und im Rahmen NR 837) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 851); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 3.: SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 8. Ziffern 1. bis 3., 5. und 7. bis 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) Ziffern 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. FDP und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 9, NR 837, NR 851 und OA 478 = Ablehnung, NR 860 = Annahme) ELF Piraten (NR 837, NR 851 und NR 860 = Ablehnung, OA 478 = Annahme) 30. Sitzung des OBR 5 am 16.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 896 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 898 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 901 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 903 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 10. Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 896), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 851, NR 860, NR 896, NR 898 und OA 478), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt und im Rahmen NR 837), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 851) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896) sowie LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 10. OA 478 Ziffern 1. bis 3., 5. und 7. bis 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffern 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 9, NR 837, NR 851 und NR 860 = Ablehnung, NR 896, NR 898 und OA 478 = Annahme) REP (M 9, NR 837, NR 851 und NR 898 = Ablehnung, NR 860, NR 896, NR 903 und OA 478 = Annahme, NR 901 = Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 896 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 898 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 901 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 903 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 10. a) Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Dr, Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Siefert, Pawlik, Baier und Oesterling sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 896), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 851, NR 860, NR 896, NR 898 und OA 478), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt und im Rahmen NR 837), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 851) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896) sowie LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 10. zu a) zu Ziffern 1. bis 3., 5. und 7. bis 9.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu Ziffern 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 5 am 13.06.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4542, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 0

Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2014, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 363/4 vom 18.02.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 Vorgang: M 9/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im genannten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 900 bei der Entwicklung des Teilgebietes zwischen Hanauer Landstraße und Mayfarthstraße mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, dass die angestrebte Erweiterung der Wohnnutzung nicht in Konflikt mit der gewerblichen Nutzung des Hafens und seiner benachbarten Bereiche gerät. Begründung: Das einzuleitende Verfahren folgt wie weitere Verfahren, die im parallel eingebrachten Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9, benannt werden, der erklärten Absicht zusätzliche Wohnungsbauflächen zu gewinnen. Zugleich ist erklärte Absicht der Stadtpolitik, sowohl den Hafen langfristig in seinem Bestand zu sichern, wie überhaupt Flächen für Gewerbe und Industrie innerhalb der Stadtgrenzen bereitzuhalten. Das Bebauungsplangebiet überdeckt sozusagen die Bruchstellen der Kontinentalplatten. Das mögliche Konfliktpotential ist im Prinzip in der Begründung der Vorlage benannt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss bekräftigen die Gremien den Auftrag, den absehbaren Konflikten mit planerischen Mitteln zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 26.02.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.03.2014, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 14 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 473 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme, OA 473 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 14 und OA 473 = Enthaltung) REP (M 14 und OA 437 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4420, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2014, OF 363/4 Betreff: Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat aufzufordern, im genannten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 900 im Zusammenhang mit der Entwicklung des Teilgebietes zwischen Hanauer Landstraße und Mayfarthstraße mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, dass die angestrebte Erweiterung der Wohnnutzung nicht in Konflikt mit der gewerblichen Nutzung des Hafens und seiner benachbarten Bereiche gerät. Begründung: Das einzuleitende Verfahren folgt wie weitere Verfahren, die in der parallel eingebrachten M9 benannt werden, der erklärten Absicht zusätzliche Wohnungsbauflächen zu gewinnen. Zugleich ist erklärte Absicht der Stadtpolitik, sowohl den Hafen langfristig in seinem Bestand zu sichern wie überhaupt Flächen für Gewerbe und Industrie innerhalb der Stadtgrenzen bereitzuhalten. Das Bebauungsplangebiet überdeckt sozusagen die Bruchstellen der Kontinentalplatten. Das mögliche Konfliktpotential ist im Prinzip in der Begründung der Vorlage benannt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss bekräftigen die Gremien den Auftrag, den absehbaren Konflikten mit planerischen Mitteln zu begegnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 473 2014 1. Der Vorlage M 14 wird unter Hinweis auf die OA 473 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 363/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.

Beratung im Ortsbeirat: 4