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Reflexion

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Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 271 entstanden aus Vorlage: OF 174/7 vom 11.06.2022 Betreff: Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich des Rahmenplans Praunheim gelegenen Flächen für den Gemeinbedarf planungsrechtlich zu sichern. Dies betrifft folgende Flächen: 1. Das gesamte Gelände der ehemaligen und denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten, die derzeit als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden und für die im Rahmenplan eine Nutzung als Zentrum für Kunst und Kultur vorgesehen ist. 2. Die Flächen des Gemeindehauses und der Kirche der Ev. Lydiagemeinde. 3. Die Flächen der Praunheimer Zehntscheune. 4. Die Flächen des Alten- und Pflegeheims Praunheim. 5. Die Flächen der Hermann-Luppe-Schule. 6. Die Wohnanlage Praunheimer Mühle. Begründung: Alle genannten Flächen werden derzeit nicht für kommerzielle Zwecke genutzt, sondern als Flächen für den Gemeinbedarf. Angesichts der zunehmenden Tendenz, derartige Flächen einer kommerziellen Nutzung zuzuführen, sollten sie auch planungsrechtlich als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden. Derzeit existieren für den gesamten Bereich lediglich eine Erhaltungsatzung und ein Fluchtlinienplan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 Antrag vom 09.06.2024, OF 414/7 Anregung vom 25.06.2024, OA 471 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 271 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 271 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2679, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 Aktenzeichen: 61 0

Gemeindeflächen im Praunheimer Ortskern sichern

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 Betreff: Gemeindeflächen im Praunheimer Ortskern sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2022, § 2679 (OA 271) Der Beschluss der Stadtver.-Vers. vom 15.12.2022, § 2679 zur Ortsbeiratsanregung, OA 271 des Ortsbeirates 7 vom 01.11.2022 wird aufgehoben. Der Magistrat wird keinen Bebauungsplan zur Sicherung der Gemeinbedarfsflächen im Bereich des Rahmenplans Praunheim aufstellen. Begründung: A. Zielsetzung Keine Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Sicherung der Gemeinbedarfsstandorte. B. Alternativen Keine C. Lösung Nach § 1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Hierbei geht es nicht um die Erforderlichkeit einzelner Festsetzungen (hier: Wunsch nach Sicherung von Gemeinbedarfsflächen), sondern um die Notwendigkeit überhaupt einen Bebauungsplan aufzustellen: welche Planungsziele wären ohne den Bebauungsplan nicht umsetzbar, welche städtebaulichen Probleme nicht lösbar, welche bodenrechtlichen Spannungen wären zu erwarten. Zudem ist die Abgrenzung des neu zu überplanenden Bereiches (Geltungsbereich) vor dem Hintergrund des Planerfordernisses zu begründen. Die angeführten Flächen in Praunheim befinden sich in Eigentum der Stadt, der Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung mit gemeinnützigem Zweck. Einige dieser Grundstücke sind in Erbpacht an gemeinnützige oder bürgerschaftliche Organisationen verpachtet. Der Magistrat kann kein Planungserfordernis allein aus der Sicherung von Gemeinbedarfsflächen ableiten, wenn darüber hinaus kein weiterer Bedarf einer städtebaulichen Neuordnung besteht. Vor dem Hintergrund der Eigentumsverhältnisse der betreffenden Liegenschaften, sieht der Magistrat keine akute Gefahr einer drohenden Flächenumwandlung. Darüber hinaus prüft der Magistrat regelmäßig die Bedarfe für Gemeinbedarfsflächen und berücksichtigt diese bei der Erstellung und Überarbeitung von Bebauungsplänen. D. Kosten Keine Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.06.2024, OA 471 Antrag vom 09.06.2024, OF 414/7 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2022, OA 271 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 17.04.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.06.2024, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt und an den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau zurückverwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt und an den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau zurückverwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung) 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 471 2024 1. Die Vorlage M 40 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 414/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 75 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) FRAKTION (M 40 = Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471, OA 471 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4868, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2024 § 5016, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 61-0

Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - die M 40/24 schätzt die Situation falsch ein

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 414/7 Betreff: Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - die M 40/24 schätzt die Situation falsch ein Vorgang: OA 271/22 Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die M 40/2024 nicht zu beschließen und stattdessen die OA 271/22 - wie von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.22 beschlossen - umzusetzen. Begründung: Die M 40 leitet die fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans in erster Linie aus der Tatsache ab, dass sich die in Rede stehenden Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt, einer Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung befinden. Der Magistrat geht dabei wohl von der falschen Annahme aus, dass die genannten Eigentümer:innen regelhaft im Sinne der Allgemeinheit handeln und eine Flächenumwandlung nicht droht. Dabei sollte auch dem Magistrat bekannt sein, dass Kirchgemeinden, städtische Gesellschaften und stadtnahe Stiftungen sehr wohl immer wieder versucht haben bisherige Gemeinbedarfsflächen für andere Zwecke zu verwenden und in Wert zu setzen. Das ist in der Regel kein böser Wille, sondern ergibt sich aus dem Geschäftszweck bzw. entsprechenden Satzungen. Einzig im Falle der Zehntscheune müsste eine geänderte Nutzung der Fläche, z.B. für Wohnzwecke, von der Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen werden. So ist vor einigen Jahren ein Grundstück der ehemaligen ev. Auferstehungsgemeinde, auf dem sich Gemeindehaus befand, für den Bau von Wohnungen genutzt worden. A Ähnliches ist mit einer Teilfläche der ev. Kirchengemeinde Hausen geschehen. In Westhausen konnte stattdessen eine ähnliche Verwertung gerade deshalb verhindert werden, weil es sich um eine Gemeinbedarfsfläche handelt. Auch viele andere Flächen ,z.B. von Kirchengemeinden, sind bereits als Gemeinbedarfsflächen gesichert, so dass eine gemeinwohlorientierte Nutzung gesichert werden kann. Im Ortsbezirk betrifft dies z.B. das Areal der kath. Kirchengemeinde Sankt Marien - Kirchort Sankt Anna. Antragsteller: SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2022, OA 271 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 471 2024 1. Die Vorlage M 40 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 414/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 471 entstanden aus Vorlage: OF 414/7 vom 09.06.2024 Betreff: Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 Vorgang: OA 271/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 40 wird abgelehnt. 2. Stattdessen wird der Magistrat aufgefordert, die Anregung OA 271 - wie von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022 beschlossen - umzusetzen. Begründung: In der Vorlage M 40 wird die fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans in erster Linie aus der Tatsache abgeleitet, dass sich die in Rede stehenden Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt, einer Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung befinden. Der Magistrat geht dabei wohl von der falschen Annahme aus, dass die genannten Eigentümer:innen regelhaft im Sinne der Allgemeinheit handeln und eine Flächenumwandlung nicht droht. Dabei sollte auch dem Magistrat bekannt sein, dass Kirchgemeinden, städtische Gesellschaften und stadtnahe Stiftungen sehr wohl immer wieder versucht haben, bisherige Gemeinbedarfsflächen für andere Zwecke zu verwenden und in Wert zu setzen. Das ist in der Regel kein böser Wille, sondern ergibt sich aus dem Geschäftszweck bzw. entsprechenden Satzungen. Einzig im Falle der Zehntscheune müsste eine geänderte Nutzung der Fläche, z. B. für Wohnzwecke, von der Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen werden. So ist vor einigen Jahren ein Grundstück der ehemaligen Ev. Auferstehungsgemeinde, auf dem sich das Gemeindehaus befand, für den Bau von Wohnungen genutzt worden. Ähnliches ist mit einer Teilfläche der Ev. Kirchengemeinde Hausen geschehen. In Westhausen konnte stattdessen eine ähnliche Verwertung gerade deshalb verhindert werden, weil es sich um eine Gemeinbedarfsfläche handelt. Auch viele andere Flächen, z. B. von Kirchengemeinden, sind bereits als Gemeinbedarfsflächen gesichert, sodass eine gemeinwohlorientierte Nutzung gesichert werden kann. Im Ortsbezirk 7 betrifft dies z. B. das Areal der Kath. Kirchengemeinde Sankt Marien, Kirchort Sankt Anna. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2022, OA 271 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 75 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) FRAKTION (M 40 = Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471, OA 471 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5016, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 61-0

Beratung im Ortsbeirat: 4