Reflexion
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Neugestaltung des Schelmenburgplatzes in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 337/16 vom 11.11.2020 Betreff: Neugestaltung des Schelmenburgplatzes in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umgestaltung des Schelmenburgplatzes auf jedwede Grünbepflanzung auf dem Platz zu verzichten, die zulasten von Parkplätzen oder Veranstaltungen gehen würde; 2. die Umgestaltung des Schelmenburgplatzes schnellstmöglich voranzubringen; 3. während der Umgestaltungsphase möglichst auf regelmäßig stattfindende Veranstaltungen auf dem Schelmenburgplatz Rücksicht zu nehmen. Begründung: Bereits im Juni 2017 wurde eine Vorplanung für eine Umgestaltung des Schelmenburgplatzes vorgestellt, der der Ortsbeirat mit der Maßgabe zugestimmt hat, dass auf dem Weg zur Gangstraße eine Bepflanzung mit Sitzgelegenheiten erfolgen soll. Seitdem wartet Bergen-Enkheim auf die Sanierung des Schelmenburgplatzes, die aus unterschiedlichen Gründen immer wieder verschoben wurde. Nunmehr gibt es zwei neue Entwurfsplanungen, die am 10.11.2020 bei einem Ortstermin vorgestellt wurden. Die erste ist eine Weiterentwicklung der Vorplanung aus dem Jahr 2017 und setzt die Wünsche des Ortsbeirates um, die zweite enthält darüber hinaus mitten auf dem Schelmenburgplatz mehrere Bäume. Der Ortsbeirat 16 hat bereits im Jahr 2017 darauf hingewiesen, dass keine Grünbepflanzung auf dem Schelmenburgplatz erfolgen soll, weil dadurch noch mehr dringend benötigter Parkraum entfallen würde und der Platz für das Altstadtfest, das Schelmenspiel und für einen geplanten Wochenmarkt frei gehalten werden soll. Nach jetziger Planung kann die voraussichtlich etwa 16-monatige Bauphase erst im Spätherbst 2021, wahrscheinlicher erst im Frühjahr 2022 beginnen, was die Durchführung des Altstadtfestes und des Schelmenspiels deutlich beeinträchtigen würde. Bei dem Ortstermin wurde darum gebeten, dass der Ortsbeirat seine Anliegen mittels eines Beschlusses noch einmal bekräftigen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 506 Anregung vom 06.07.2021, OA 46 Auskunftsersuchen vom 06.07.2021, V 109 Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2020 Antrag vom 11.10.2022, OF 139/16 Auskunftsersuchen vom 11.10.2022, V 514 Aktenzeichen: 66 0
Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 39/16 Betreff: Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen der Magistrat wird angewiesen endlich den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen, da der Platz nach Süden abfällt und die Besucher des alle 4 Jahre stattfindenden Schelmenspiels in den hinteren Reihen dann das Schauspiel auf der Bühne über dem Burggraben nur eingeschränkt sehen könnten. Zusätzliche Bäume könnten am Rand in den Grünanlagen auf der Westseite evtl. angepflanzt werden oder Kleinbäume in großen Kübeln vor der Stadthalle aufgestellt werden. Begründung: Offensichtlich ist den Magistratsmitgliedern weder der Schelmenburgplatz erinnerlich, noch haben Sie jemals ein Schelmenburgspiel besucht, sonst wüssten Sie, daß das Spiel immer sehr gut besucht und bis auf die hintersten Plätze ausgebucht ist. Bäume in der Mitte des Platzes sind da nicht zielführend und würden die Sicht ganz erheblich behindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 39/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 46 2021 Die Vorlage OF 39/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unerledigte Drucksachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 entstanden aus Vorlage: OF 127/16 vom 21.06.2022 Betreff: Unerledigte Drucksachen Vorgang: OM 5530/19 OBR 16; V 1514/19 OBR 16; V 1622/20 OBR 16; OM 6998/20 OBR 16; OA 46/21 OBR 16; OM 994/21 OBR 16; V 244/21 OBR 16; V 245 OBR 16; OM 1383/22 OBR 16 In den Niederschriften der letzten Ortsbeiratssitzungen finden sich mittlerweile neun Verweise auf unerledigte Drucksachen, zum Teil sogar aus den Jahren 2019 und 2020: Der Magistrat wird gebeten, dringendst der Verpflichtung zum Berichten gemäß § 4 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte nachzukommen. Sollten die unerledigten Drucksachen weiterhin nicht final bearbeitet werden können, so wird der Magistrat gebeten zu erläutern, warum dies nicht geht und bis wann mit einer Erledigung zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5530 Auskunftsersuchen vom 03.12.2019, V 1514 Auskunftsersuchen vom 26.05.2020, V 1622 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6998 Anregung vom 06.07.2021, OA 46 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 994 Auskunftsersuchen vom 30.11.2021, V 244 Auskunftsersuchen vom 30.11.2021, V 245 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 808 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10
Neugestaltung des Schelmenburgplatzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2022, OF 139/16 Betreff: Neugestaltung des Schelmenburgplatzes Vorgang: OM 6993/20 OBR 16; ST 506/21; ST 2020/21; V109/21 OBR 16; OA 46/21 OBR 16; ST 1865/22 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Welche in der Vorlage ST 1865 genannten dezernatsübergreifenden Fragestellungen müssen vor einer Neugestaltung des Schelmenburgplatzes noch geklärt werden? Wann ist mit einem Baubeginn auf dem Schelmenburgplatz zu rechnen? Begründung: Bereits im Juni 2017 wurde eine Planung für eine Umgestaltung des Schelmenburgplatzes vorgestellt und mit dem Ortsbeirat abgesprochen. Seitdem wartet Bergen-Enkheim auf die Sanierung, die aus unterschiedlichen Gründen immer wieder verschoben werden musste. Zuletzt im Jahr 2019/2020 aus dem für den Ortsbeirat ärgerlichen Grund, dass plötzlich Bäume mitten auf den Schelmenburgplatz gepflanzt werden sollten. Erst mit der Vorlage OM 6993 konnte erreicht werden, dass die ursprünglich mit dem Ortsbeirat abgestimmte Planung umgesetzt werden soll. Leider hat dies - auch wegen der Kommunalwahl - wieder zu einer Verzögerung von etwa einem Jahr geführt. Im Ortsbezirk wurde deshalb die Vorlage ST 2020 begrüßt, wonach die Bau- und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gegeben würde. Mit einem absehbaren Baubeginn war demnach zu rechnen. Der Ortsbeirat ist deshalb irritiert, dass es nunmehr noch dezernatsübergreifende Fragestellungen gibt, die gemäß der Vorlage ST 1865 geklärt werden müssen. Bereits zu Beginn der Planungen wurde vom Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass der Beginn der etwa 16-monatigen Bauphase mit dem Ortsbeirat abgeklärt werden sollte, damit das Berger Altstadtfest oder das Schelmenspiel maximal nur einmal ausfällt. Wegen der jeweils kurzfristigen Verschiebungen des Baubeginns und der Corona-Pandemie konnte das Berger Altstadtfest nach 2020 und 2021 auch 2022 nicht stattfinden und die Schelmenspieler konnten ihr bereits für 2021 geplantes Schelmenspiel auch dieses Jahr nicht aufführen. Wäre rechtzeitig bekannt gewesen, dass der Platz zur Verfügung steht, hätten die im Spätherbst beginnenden Planungen der Organisatoren erfolgen können. Deshalb ist es notwendig, zeitnah zu wissen, inwieweit der Schelmenburgplatz im Jahr 2023 zur Verfügung steht. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6993 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 506 Anregung vom 06.07.2021, OA 46 Auskunftsersuchen vom 06.07.2021, V 109 Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2020 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1865 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 514 2022 Die Vorlage OF 139/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Die unendliche Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zum Abschluss bringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2022, OF 140/16 Betreff: Die unendliche Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zum Abschluss bringen Vorgang: M 96/17; OA 46/21 OBR 16; ST 1865/22 Der Magistrat wird aufgefordert, die Neugestaltung des Schelmenburgplatzes schnellstmöglich gemäß den Planungen aus dem Jahr 2017, die zusammen mit dem Ortsbeirat 16 erarbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden, umzusetzen. Dabei ist ausdrücklich darauf zu achten, dass auf jedwede Grünbepflanzung auf der Schelmenburgplatzmitte, die zulasten von Parkplätzen oder Veranstaltungen gehen würden, verzichtet wird. Die Planungen für den Beginn der Baumaßnahme ist mit dem Ortsbeirat wegen der dort stattfindenden Veranstaltungen frühestmöglich abzusprechen. Begründung: Bereits seit 1981 wünscht sich der Ortsbeirat 16 eine Erneuerung des Schelmenburgplatzes und seit mindestens 1999 wurden regelmäßig Mittel zur Sanierung beantragt. Im Jahr 2001 hat der Magistrat dem Ortsbeirat erstmals bestätigt, dass sich der angesprochene Platz in einem unschönen Zustand befände und eine grundhafte Sanierung eine Lösung wäre. Mittel für eine entsprechende Planung wurden aber weiterhin regelmäßig verwehrt. Selbst als der Schelmenburgplatz von der Stadtverordnetenversammlung in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen wurde, verzögerte der Magistrat, obwohl der Zustand des Platzes "verbesserungswürdig" sei. Im Investitionshaushalt 2007-2010 wurden dann endlich die erforderlichen Planungsmittel eingestellt, was aber offensichtlich in Vergessenheit geriet. Nachdem der Ortsbeirat selbst schon mit eigenen Vorplanungen beginnen wollte, kam es im April 2013 erstmals zu einem Planungsgespräch mit Vertretern des Ortsbeirates im Stadtplanungsamt, was letztlich zu dem Vorplanungsergebnis führte, das mit dem Vortrag des Magistrats, M 96/2017, vorgestellt wurde. Schon hier wurde festgehalten, dass es zwar im Randbereich mehr Begrünung geben würde, während die Platzmitte wegen der Platznutzung nicht begrünt werden soll. Endlich ging es voran, man sprach von einem Baubeginn im IV. Quartal 2019. Auf Nachfrage wurde dann aber bekannt, dass der Termin nicht gehalten werden könne und ein frühestmöglicher Baubeginn erst im Jahr 2021 zu erwarten sei. Ende des Jahres 2020 gab es dann seitens des Magistrats plötzlich den Wunsch, die Planungen zu ändern und Bäume in der Mitte des Platzes aufzustellen. Das ist nicht nur konträr zum Willen des Ortsbeirates, sondern verzögerte auch den Zeitpunkt für einen Baubeginn, wären dann doch neue Planungen und eine neue Bau- und Finanzierungsvorlage nötig gewesen. Bei einem Ortstermin am 10.11.2020 erläuterten die anwesenden Mitglieder des Ortsbeirates, dass und warum sie an den beschlossenen Plänen aus 2017 festhalten. Auf Wunsch des Magistrats bekräftigte dies der Ortsbeirat mit Beschluss vom 01.12.2020. Erst mit einer Stellungnahme vom 05.11.2021 teilte der Magistrat daraufhin mit, dass er dem ausdrücklichen Wunsch des Ortsbeirates folge und die Bau - und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gäbe, womit zwar wieder ein Jahr verloren gegangen ist, aber Hoffnung auf ein Ende bestand. Allerdings konnte der Magistrat eine Anfrage vom Juli 2021, wann die Bauarbeiten nun voraussichtlich beginnen, bis zum heutigen Tag nicht beantworten, weil es plötzlich "dezernatsübergreifende Fragestellungen" gäbe, die aber nicht erwähnt wurden. Stattdessen konnte man dies womöglich der Zeitung entnehmen, was darauf hindeuten würde, dass ein weiterer jahrelanger Stillstand droht, der vom Ortsbeirat nicht hingenommen wird. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2017, M 96 Anregung vom 06.07.2021, OA 46 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1865 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2903 2022 Die Vorlage OF 140/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schelmenburgplatzes endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen Die unendliche Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zum Abschluss bringen Neugestaltung des Schelmenburgplatzes
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 720 Betreff: Schelmenburgplatzes endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen Die unendliche Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zum Abschluss bringen Neugestaltung des Schelmenburgplatzes Die Stadt Frankfurt am Main muss sich den Herausforderungen des Klimawandels stellen. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung von ausreichender Verschattung auf den umzugestaltenden Stadtplätzen durch Baumpflanzungen sowie eine möglichst umfangreiche Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort. Der Magistrat erarbeitet hierzu derzeit fachübergreifend einen Leitfaden für zukünftige Umgestaltungsmaßnahmen, der den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Leitfadens sollen auch aktuelle Planungen an diesem Leitfaden orientiert werden. Ein komplett versiegelter Stadtteilplatz ohne jegliche Verschattung oder Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas ist in der aktuellen Lage durch die Anforderungen bezüglich der Klimaanpassung in Frage zu stellen. Daher möchte das Planungsdezernat in Abstimmung mit dem Umwelt- und dem Mobilitätsdezernat die Planung für den Schelmenburgplatz im Sinne einer Anpassung an die klimatischen Erfordernisse überarbeiten lassen. Dabei soll die große Stellplatzanlage in der Platzmitte zugunsten einer klimaangepassten Gestaltung überarbeitet werden, unter der Berücksichtigung, dass Veranstaltungen wie die Schelmenspiele oder das Altstadtfest weiterhin möglich sind. Eine Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu den neuen Planungszielen ist vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.07.2021, OA 46 Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2903 Auskunftsersuchen vom 11.10.2022, V 514 Antrag vom 13.04.2023, OF 171/16 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3900
Beratung im Ortsbeirat: 4
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