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Reflexion

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Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode endlich sanieren

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2023, NR 582 Betreff: Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode endlich sanieren Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2023 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah einen umfassenden Bericht dazu vorzulegen: 1. Die Brandschutzsanierung aller Gebäude der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode wird umgehend durchgeführt. 2. Die Pavillonanlage Länderweg in der Seehofstraße 45 in Sachsenhausen wird unverzüglich komplett saniert oder ersetzt - im jetzigen Zustand darf diese nicht mehr als Auslagerungsstandort angeboten werden. 3. Die Schulgemeinde wird wieder an zwei Standorten unterrichtet. Die Außenstelle in Sachsenhausen wird zugunsten einer Pavillonanlage auf dem Hof des Hauptgebäudes in der Hamburger Allee 23 aufgelöst. 4. Das Hauptgebäude der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode in der Hamburger Allee 23 wird mit Priorität saniert und, wenn möglich, so erweitert, dass auch die Dependance der Schule in der Peter-Bied-Straße 55 in Höchst entfallen kann. 5. Die Schulleitung erhält einen transparenten Rahmenplan zur zeitlichen Umsetzung der oben genannten Maßnahmen. Begründung: Verschiedene Schulen warten schon seit Jahren auf eine Grundsanierung, berichten von zahlreichen Mängeln kleinerer und größerer Art oder dürften zum Teil aufgrund noch nicht erfolgter Brandschutzsanierungen eigentlich nicht mehr betreten werden. Beispielhaft sei die Frankfurter Schule für Mode und Bekleidung genannt. Seit September 2022 ist eines der Hauptgebäude der Schule, in der insgesamt rund 800 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, aufgrund drastischer baulicher Mängel gesperrt. Aus diesem Grund musste die Schule in die bereits zum Abriss freigegebene Containeranlage Länderweg in der Seehofstraße 45 umziehen und ist nun auf drei Standorte in Höchst, Sachsenhausen und Bockenheim verteilt. Dies stellt den Schulalltag vor gravierende Probleme - die Schule kommt vom Regen in die Traufe. Aus diesen Gründen ist es dringend erforderlich das Hauptgebäude in der Hamburger Allee 23 zeitnah zu sanieren und bis zu dessen Fertigstellung eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Perspektivisch soll darüber hinaus geprüft werden, ob durch eine Erweiterung des Hauptstandortes gegebenenfalls. auch die Dependance der Schule in der Peter-Bied-Straße 55 in Höchst entfallen kann. Laut Kenntnis des Personalrats hat bislang jedoch nicht einmal eine Begehung des maroden Gebäudes in Bockenheim stattgefunden. Somit können auch keine weiteren Schritte eingeleitet werden, wie zum Beispiel die Sanierung oder die Beantragung einer Baugenehmigung für eine Containerstellung auf dem Hof in Bockenheim, um einen adäquaten ortsnahen Auslagerungsstandort zu schaffen. Mittlerweile liegt wohl zumindest ein Gutachten vor. Demnächst sollen die Böden des maroden Gebäudes in der Hamburger Allee 23 geöffnet werden, um die Mängel der Stahlträger besser begutachten zu können. Weitere Maßnahmen sind angesichts der abgängigen Container am Länderweg umgehend erforderlich. Eine sicherheitstechnische Erstbegehung der Pavillonanlage am 7.11.2022 ergab, dass unter anderem Gefahrenpotential durch nicht fachgerecht durchgeführte Elektroinstallationen und offenliegende Kabel besteht. Darüber hinaus werden die psychischen Belastungen für Lehrkräfte und Schüler/innen durch eine Vielzahl an Ursachen wie akustische Unstimmigkeiten, Defizite bei der Reinigung, diverse Mängel bei der elektrischen Infrastruktur, nicht regulierbare zu hohe oder zu niedrige Raumtemperaturen, schlechte Lichtverhältnisse und Schädlingsbefall als sehr hoch eingestuft. Die Fachraumausstattung ist nicht ausreichend umgesetzt worden, um prüfungsrelevante Unterrichtsinhalte vermitteln zu können. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 297 Anregung vom 22.04.2024, OA 457 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 5, 6 Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage NR 582 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 582 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD, FDP, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 582 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage NR 582 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 582 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 2853, 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 13.02.2023 § 3383, 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 12.06.2023 Aktenzeichen: 40-1

Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2024, OF 900/2 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) wird gebeten, zu beschliessen: Der Magistrat wird aufgefordert, über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösungs zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein. Der Magistrat wird ferner aufgefordert der Stadtverordnetenversammlung zeitnah einen umfassenden Bericht dazu vorzulegen. Auch möge die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem OBR 2 auf einer Sitzung präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der NR 582/23 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der B297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillionanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der B 297 als nicht möglich kommentiert; nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstrasse für die übrigen, derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstrasse resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: Eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst, sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch ein Jahr später ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 457 2024 Die Vorlage OF 900/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schulen für Bekleidung und Mode

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 61 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schulen für Bekleidung und Mode Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5335 - OA 457/24 OBR 2 - Das Bestandsgebäude Bauteil B der Anni-Albers-Schule für Mode, Medien und Gestaltung, ehem. Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, wurde nach Feststellung der Befunde untersucht. Ein Sanierungskonzept wurde entwickelt, welches auch seitens des Denkmalamts genehmigt wurde. Die Kosten- und Terminplanung erfolgt zurzeit durch ein vom Amt für Bau und Immobilien beauftragtes Architekturbüro, eine belastbare Aussage kann hierzu noch nicht getroffen werden. Derzeit werden die Container für die Praxisräume auf dem Schulhof in der Hamburger Allee errichtet, die Fertigstellung ist zum Februar 2025 geplant. Weiterhin ist ein Mietvertrag für eine Liegenschaft in der Beethovenstraße abgeschlossen worden, die als Außenstelle genutzt wird. Der Standort in Höchst wird weiter beibehalten. Trotz intensiver Bemühungen ist es nicht möglich, die Anni-Albers-Schule für Mode, Medien und Gestaltung an zwei Standorten zusammenzuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.04.2024, OA 457 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 6 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6020, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025

Beratung im Ortsbeirat: 4