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Reflexion

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Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2022 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2022 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1873 - NR 405/94 Jugendhilfeausschuss, l. B 83/22 - Gliederung 1. Allgemeines 2. Entwicklung der Kinderzahlen 3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/ Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr seit 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) 3.4.2 Pakt für den Nachmittag und Offene Frankfurter Ganztagsschule 3.4.3 Förderprogramme des Landes Hessen 4. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2022 bis 2027 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Anlagen: Anlage 1 Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2021 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2 Kindergartenversorgung 2021 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3 Schulkinderversorgung 2021 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 4 Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2020 bis November 2021 Anlage 5 Kita-Neubauten ab 2021 in Bau oder in Vorbereitung Anlage 6 Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2021 1. Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt zur Familienstadt weiter zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren sowie qualitativ weiter zu verbessern. Derzeit gibt es in Frankfurt 142 städtische Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt, 652 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen und 76 Erweiterte Schulische Betreuungen (ESB) an Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufen. Die nicht-städtischen Einrichtungen werden von ca. 150 Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 83 vom 18.02.2022). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2021 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2021 aus dem kindernetfrankfurt. § Im Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; § Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich bis 2027 auf der Basis wichtiger Eckdaten; § Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2022 bis 2027 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich, im Hortbereich und bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Der Bericht wird durch folgende Anlagen ergänzt: § Die Anlagen 1, 2 und 3 stellen auf der Ebene der 80 Grundschulbezirke und der 40 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen bereit; § Mit Anlage 4 wird die große Zahl von Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2020 und 01.11.2021 erfolgt sind; § Anlage 5 gibt einen Überblick über die in Bau oder Vorbereitung befindlichen Kita-Neubauvorhaben. § In der Anlage 6 befindet sich ergänzend die komplette Bestandserhebung zum 01.11.2021. Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zum Anteil von Mädchen und Jungen in den Einrichtungen und zur Betreuungszeit sowie zur Auslastung. 2. Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist die aktuelle Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main. Während seit dem Jahr 2000 steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis ins Grundschulalter zu verzeichnen waren, sind diese Zahlen, zumindest im Bereich der Kinder unter 3 Jahren, seit nunmehr 3 Jahren rückläufig. Erstmals im Jahr 2021 ist nun auch die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter (im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, 3,5 Jahrgänge) gesunken. Auch die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt am Main insgesamt ist 2021 erstmals seit langer Zeit wieder gesunken. Sie ging im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr von 758.847 um 5.221 auf 753.626 Einwohner zurück. Dies ist kein singuläres Ereignis in Frankfurt. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Nr. 485 vom 14.10.2021) sind alle "deutschen Großstädte im Jahr 2020 nicht mehr gewachsen". Die deutschen Großstädte verzeichneten einen "Tiefststand bei Zuzügen aus dem In- und Ausland" und "weniger Zuzüge von jungen Erwachsenen". In der gleichen Meldung wird der höchste "Bevölkerungsverlust für kreisfreie Großstädte durch Umzüge innerhalb Deutschlands seit 2011" beschrieben. Als Begründungszusammenhänge werden in allen Großstädten die Corona-Pandemie und die angespannte Lage am Wohnungsmarkt beschrieben. Auch in Frankfurt wird der Wohnraum immer teurer. Junge Familien, die durch Nachwuchs auf der Suche nach größerem Wohnraum sind, können sich diesen in der Großstadt nicht mehr leisten und verziehen ins Umland. Im näheren Umland von Frankfurt am Main steigen die Einwohner- und Kinderzahlen seitdem überproportional an. Verstärkt wird diese Entwicklung durch die zunehmende Inanspruchnahme der Möglichkeit von Arbeiten im Home-Office, welche seit der Corona-Pandemie stark angestiegen ist. Ein weiterer Indikator für diesen Rückgang der Einwohner- und Kinderzahlen ist die sogenannte räumliche Wanderungsbilanz. War diese Wanderungsbilanz (Verhältnis von Zu- und Wegzügen) bis 2019 noch positiv, ist diese Zahl im Jahr 2020 erstmalig mit - 4.311 Einwohnern im negativen Bereich. Es gibt seitdem also mehr Weg- als Zuzüge nach Frankfurt am Main. Auch die Zahl der Geburten ist seit 2017 (9.003 lebend Geborene) bis 2020 (8.478 lebend Geborene) zurückgegangen. (alle Angaben aus: Statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2021, herausgegeben vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen der Stadt Frankfurt am Main) Die Situation der Bevölkerungsentwicklung 2021 in Frankfurt am Main stellt sich in den Stadtteilen allerdings sehr unterschiedlich dar. Während z.B. Fechenheim absolut den höchsten Rückgang bei der Einwohnerentwicklung verzeichnet (- 533 Einwohner), bleibt die Einwohnerzahl in einigen Stadtteilen relativ konstant (z.B. Gutleutviertel, Rödelheim, Heddernheim, Zeilsheim). Dagegen nimmt die Einwohnerzahl in einigen wenigen Regionen entgegen dem allgemeinen Trend sogar noch zu (Niederrad + 951 Einwohner und Gallus + 224 Einwohner), was sich durch entsprechende Wohnungsneubaugebiete (Lyoner Viertel, Europaviertel) erklären lässt. (alle Angaben aus: Statistik aktuell, Ausgabe 03/2022, Bürgeramt, Statistik und Wahlen). Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2019 bis 2021) sind seit dem letzten vorgelegten Bericht (B 83 vom 18.02.2022) zurückgegangen. Im Jahr 2019 sind die Kinderzahlen der 0 bis 3jährigen Kinder in Frankfurt erstmals seit 20 Jahren geringfügig gesunken. Die Zahl betrug 25.647 und ist damit um 0,3% (78 Kinder) gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Im Jahr 2020 sind die Kinderzahlen weiter gesunken, und zwar um 979 Kinder (-3,8%) auf 24.668 Kinder. Im aktuellen Berichtsjahr 2021 sind die Kinderzahlen weiter um 728 Kinder (-3,0%) auf 23.940 gesunken Für die Folgejahre 2022 bis 2026 wird eine Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2015 bis 2021 vorgenommen. Der prognostizierte rechnerische Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich nur noch 189 Kinder. Laut dem Bürgeramt, Statistik und Wahlen dürften die Bevölkerungszahlen wieder steigen, "allerdings ist mit deutlich geringeren Wachstumsraten als in den Jahren vor 2020 zu rechnen." (Angaben aus: Statistik aktuell, Ausgabe 03/2022, Bürgeramt, Statistik und Wahlen) Die Kinderzahlen in den für den Kindergartenbesuch im Jahr 2021/2022 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6-jährige Kinder; Geburtsjahre 2015 bis 2018) sind erstmals seit ca. 20 Jahren zurückgegangen. Im letzten Bericht (B 83 vom 18.02.2022) wurde noch ein Anstieg der Zahlen prognostiziert. Im Jahr 2020 war noch ein Anstieg von 307 Kindern zu verzeichnen. Im Berichtsjahr 2021 ist diese Zahl um 62 Kinder gesunken. Absolut sind die Kinderzahlen von 27.413 im Jahr 2020 um 62 Kinder auf 27.351 im Jahr 2021 gefallen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2026 (3,5 Jahrgänge) wird von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 500 Kinder pro Jahr ausgegangen. Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 6 Jahren (2015 bis 2021) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2021 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2022 bis 2024). Für die Jahre 2025 bis 2027 wird die Prognose über eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2015 und 2021 erstellt. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2025 bis 2027 jährlich 435 Kinder. Bei den Kindern im Grundschulalter (4 Jahrgänge) sind ab 2003 die Gesamtzahlen der Bezugsjahrgänge angestiegen. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2022 bis 2027 ist die Zahl der zum 31.12.2021 in Frankfurt lebenden 1 bis 9jährigen Kinder. Im Jahr 2020 sind die Kinderzahlen im Bereich der Grundschulkinder um 136 auf 27.937 Kinder gestiegen. Im Berichtsjahr 2021 ist wieder ein Anstieg zu verzeichnen (+30). Absolut sind die Kinderzahlen von 27.937 im Jahr 2020 um 30 Kinder auf 27.967 im Jahr 2021 gestiegen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2027 (4 Jahrgänge) wird von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt weiterhin 500 Kinder pro Jahr ausgegangen. Für alle 3 Altersgruppen (Kinder unter 3 Jahren, Kindergartenkinder, Grundschulkinder) gilt, dass auch andere Daten und Erkenntnisse eine weiter steigende Nachfrage und damit einen entsprechenden Handlungsbedarf bestätigen: · Insgesamt hoher Auslastungsgrad · Kaum noch frei gemeldete Plätze im kindernetfrankfurt und viele Anfragen bei der "Infobörse Kindertagesbetreuung" · Auswertung zu unberücksichtigten Vormerkungen aus dem kindernetfrankfurt · Aktuelle Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen 3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung Die Stadt Frankfurt hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder unter 3 Jahren seit 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die Grundschulkinder will der Magistrat ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot bereithalten, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Einführung eines Rechtsanspruchs für diese Altersgruppe ab 2026. Dies wird u.a. im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht (vgl. Kapitel 3.4). Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 7 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist. Auch im Jahr 2021 konnten wieder Verbesserungen erreicht werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Betreuungsplätze für Grundschulkinder fußt vor allem auf den Maßnahmen, die im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ergriffen werden. Ab dem Jahr 2008 wurde dann auch wegen der Änderungen im SGB VIII (Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren zum August 2013) das Angebot in Krippen und Krabbelstuben massiv ausgebaut. Parallel dazu wurde für die gleiche Altersgruppe das Angebot in Tagesfamilien erweitert. Dabei wurde ab dem Berichtsjahr 2020 eine Anpassung vorgenommen. Bis 2019 wurden auch sogenannte "ruhenden" Pflegeerlaubnisse mitgezählt. Ab 2020 werden nun nur noch die tatsächlich laut Pflegeerlaubnis zur Verfügung stehenden U3-Plätze gezählt. Dadurch kam es zu einem rechnerischen Rückgang um 220 Plätzen in diesem Angebotssegment. Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren realisieren immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main die Option, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 werden Betriebe, die eine betriebliche Kindertageseinrichtung einrichten, von der Stadt Frankfurt finanziell unterstützt. Auf der Grundlage dieses Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen werden zum Stichtag 01.11.2021 in Frankfurt am Main 63 betriebliche Kindertageseinrichtungen betrieben, die 1.946 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 1.210 Kindergartenplätze und 35 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 3.191 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen. 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr seit 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen und Kindertagespflege) erfolgte in den Jahren von 2015 bis 2021 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 1.367 Plätze in Tageseinrichtungen und um 505 Plätze in Kindertagespflege. Im aktuellen Berichtsjahr 2021 konnte das geplante Ausbauziel von 580 Kita-Plätzen nicht erreicht werden. Auf Grund zeitlicher Verzögerungen bei Neubau-Projekten, die u.a. im Zusammenhang mit dem Beginn der Corona-Pandemie stehen sowie immer schwieriger werdender Suche nach geeigneten Liegenschaften zur Umsetzung im Sofortprogramm Kinderbetreuung wurden 35 neue Plätze geschaffen. Da im gleichen Zeitraum zwischen 2020 und 2021 die Kinderzahlen stark gesunken sind (um 728 Kinder), ist der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren um einen Prozentpunkt auf 46 % gestiegen. Absolut standen zum 01.11.2021 insgesamt 11.093 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein nennenswerter Teil der Kinder in Kindertagespflege betreut. Seit 15 Jahren ist der Betreuung in Tagesfamilien durch weitreichende gesetzliche Neuregelungen ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen worden. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Betreuung in Tagesfamilien als gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Zum Selbstverständnis von Tagesfamilien gehört es, dass die Kinder bis zum Übergang in den Kindergarten weiterbetreut werden wie auch in dieser Altersgruppe ergänzend zur Kita betreut werden, wenn das aufgrund der Arbeitszeiten der Eltern erforderlich ist. Ebenso werden Schulkinder sowohl einrichtungsergänzend als auch alternativ zum Hort in Tagesfamilien betreut. Zum Stichtag 01.11.2009 wurden 576 Kinder unter 3 Jahren in Tagesfamilien bei rund 240 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut. Seitdem ist das Angebot in diesem Bereich angestiegen. Im Berichtsjahr 2021 können nunmehr laut Pflegeerlaubnis-Kapazität 1.306 Kinder unter 3 Jahren in Tagesfamilien von rund 520 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut werden. Die Betreuung in Tagesfamilien ist während der vergangenen Jahre stetig qualitativ und quantitativ weiterentwickelt worden. Dadurch konnte die Anzahl der tätigen Tagesmütter und Tagesväter mehr als verdoppelt werden. Seit 2013 stagnierte der Ausbau in der Betreuung in Tagesfamilien, gleichwohl gelang es, die Gesamtanzahl der Tagesmütter und Tagesväter konstant zu halten (jährlich beenden 50-80 Personen ihre Tätigkeit - die gleiche Anzahl kommt an neuen Tagesmüttern und Tagesvätern hinzu). Im Jahr 2016 war erstmals seit 4 Jahren wieder ein nennenswerter Ausbau des Angebots in Tagesfamilien gelungen. Die Anzahl der Plätze hatte sich um 138 auf nunmehr 939 Plätze erhöht. Im Jahr 2019 konnte dieser Anstieg weiter fortgeführt werden. Die Anzahl der Plätze hat sich um 47 auf 1.527 Plätze erhöht. Im Jahr 2020 wurde bei der Zählung der Plätze in Kindertagespflege eine Anpassung vorgenommen. Bis 2019 wurden auch sogenannte "ruhenden" Pflegeerlaubnisse mitgezählt. Ab 2020 werden nun nur noch die tatsächlich laut Pflegeerlaubnis zur Verfügung stehenden U3-Plätze gezählt. Dadurch kam es zu einem rechnerischen Rückgang um 220 Plätzen in diesem Angebotssegment. Seit 2013 beteiligen sich freie Träger an den Aufgaben der Betreuung in Tagesfamilien und betreiben für bestimmte Stadtteile in Frankfurt am Main wohnortnah sogenannte Fachdienste. Sowohl die Tagesmütter und Tagesväter als auch Eltern nutzen das Beratungs- und Unterstützungsangebot vor Ort. Derzeit beteiligen sich 6 freie Träger an diesen Aufgaben. - Das Ziel, die Betreuung in Tagesfamilien im Bewusstsein der Eltern weiter sichtbar und bekannt zu machen, wird stetig verfolgt und an geeigneten Maßnahmen gearbeitet. Rechnet man die Plätze in Tagesfamilien zu den Plätzen in Kindertageseinrichtungen, ergibt sich eine Gesamtzahl von 12.399 Plätzen. Mit diesem Platzangebot wird in 2021 ein Versorgungsgrad von 52 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Damit liegt Frankfurt über dem gesetzten bundesweiten Mittelwert zum Ausbau von U3 Plätzen. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 379 vom 09.10.2015 mit 53 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Der Magistrat geht bei der Ermittlung des Versorgungsziels weiterhin von 3 Jahrgängen (Kinder von 0 bis 3 Jahren) aus. Eine Reduzierung der Versorgungsziele - gerade auf 2 Jahrgänge (Kinder von 1 bis 3 Jahren), weil nur für diese Altersgruppe der individuelle Rechtsanspruch besteht - erscheint aus Sicht des Magistrats nicht ausreichend. Auch ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 1 Jahr ist per Gesetz (§ 24, Abs. 1, SGB VIII) zu schaffen (wenn auch ohne den individuell einklagbaren Rechtsanspruch) und wird auch von den Familien nachgefragt. Darum übernimmt die Stadt die Verantwortung und baut auch über dem bereits erreichten bundesweiten Mittelwert hinaus weiter aus, sodass 2022 ein Versorgungsgrad von 53% für die 3 Jahrgänge prognostiziert wird, womit das gesetzte Versorgungsziel in dieser Altersgruppe erreicht wäre. Seit 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagesfamilie für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen müssten zwischen 2022 und 2027 insgesamt 974 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Tagesfamilien eingerichtet werden (siehe dazu die folgende Tabellenübersicht). In der vorliegenden Planung ist ein entsprechender Platzausbau zwischen 2022 bis 2027 in Kindertageseinrichtungen und in Tagesfamilien kalkuliert. Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1). Null- bis Dreijährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen (Veränderungen zum Vorjahr) beinhalten ab dem Jahr 2022 neue Plätze für unter 3Jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung, über Kita-Neubauten sowie Erweiterungen in bestehenden Kitas. 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten Seit dem Jahr 2000 erfolgte ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots. Allein in den letzten sechs Jahren wurden 2.071 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2016 +591 Plätze, 2017 +452 Plätze, 2018 +286 Plätze, 2019 +563 Plätze, 2020 +105 Plätze, 2021 +74 Plätze). Dem stand im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 2.449 Kinder gegenüber. So war der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2015 und 2020 sogar leicht gesunken. Er betrug 2020, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 94%. Im aktuellen Berichtsjahr 2021 ist der Versorgungsgrad, vor allem wegen der rückläufigen Kinderzahlen, nun erstmals wieder gestiegen und liegt aktuell bei 95%. Um der zu erwartenden, zukünftig allerdings geringeren, Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad weiter zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dabei kommt es auch darauf an, eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung werden zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen. Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten 3. Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum 3. Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht zeitnah mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des Berichtes B 864 vom 2.10.2009 (Beschluss der StVV vom 28.01.2010 § 7474) das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% angehoben. Wegen der seit Jahren gestiegenen Kinderzahlen wird das Versorgungsziel voraussichtlich erst 2024 erreicht. (vgl. folgende Tabelle). Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Teilzeit-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt. Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausweitung des Ganztagsangebots wird kontinuierlich weiterverfolgt. So konnte der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergarten mittlerweile auf 84% erhöht werden, der Anteil der Teilzeitplätze liegt 2021 bei 13% und der Anteil der Halbtagsplätze nur noch bei 3%. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: 3.3 Entwicklungen im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Der Bedarf an Ganztags- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder steigt in Frankfurt am Main kontinuierlich. Das zeigt die deutlich gestiegene Nachfrage in allen Frankfurter Stadtteilen. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf eher in den innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein großer Bedarf erkennbar ist. Belege hierfür sind die Anzahl der unberücksichtigten Vormerkungen im kindernetfrankfurt, vermehrte Nachfrage nach Ganztags- und Betreuungsangeboten in der Infobörse Kindertagesbetreuung des Stadtschulamtes und die Überbelegungen in den Horten, den Schülerinnen- und Schülerläden und den Erweiterten Schulischen Betreuungen. Zurückzuführen ist die gestiegene Nachfrage im Bereich der Schulkinderbetreuung zum einen auf das stetige Wachstum der Stadt Frankfurt. Zum anderen benötigen viele Familien einen Betreuungsplatz über die Unterrichtszeit hinaus, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Der gut voranschreitende Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige und die gute Versorgungssituation im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen macht zudem die Rückkehr in den Beruf schon sehr viel früher attraktiv und möglich. Hier greifen die städtischen Bemühungen zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zudem gibt es im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen eine Ausweitung der Betreuungsdauer, sodass viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und Lebensplanung auf eine Entlastung durch ein Betreuungsangebot eingestellt sind. Beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule sind sie auf eine Fortsetzung des Ganztags- und Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten, schulischen Betreuungsangeboten und ganztägig arbeitenden Schulen sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer Altersgruppe oder auch jahrgangsübergreifend verbringen. Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder beruht auf dem gesetzlichen Auftrag aus dem SGB VIII (vgl. § 24, Satz 4 SGB VIII). Nach neuester beschlossener Gesetzgebung des Bundes wird auch in dieser Altersgruppe ab dem Jahr 2026 sukzessive ein Rechtsanspruch eingeführt (beginnend für Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse). Das Versorgungsziel für die verschiedenen Betreuungsangebote im Bereich der Grundschulkinder wurde im letzten Bericht (B 83 vom 18.02.2022, Beschluss der StVV vom 09.06.2022, § 1873) auf 100% in Bezug auf die 4 Jahrgänge der Grundschulkinder, dem Rechtsanspruch folgend, angehoben. Begründet wurde diese Erhöhung des Versorgungsziels mit dem Anstieg der Ganztagsquote im Kindergartenbereich und des daraus resultierenden Anschlussbetreuungsbedarfs im gleichen zeitlichen Umfang (bis 17 Uhr) nach der Einschulung sowie mit der geänderten Gesetzeslage (Einführung eines Rechtsanspruchs ab 2026). Zum 01.11.2021 standen den Grundschulkindern 9.671 Hortplätze und 7.532 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie 67 Plätze in der Übermittagsbetreuung (siehe 3.4.1) zur Verfügung. Dies ergibt insgesamt 17.270 Plätze und einen stadtweiten Versorgungsgrad über platzbezogene Angebote von 62%. In dieser Quote sind noch nicht die schulbezogenen Bildungs- und Betreuungsangebote einbezogen, wie über die ESB hinausgehende Angebote im Pakt für den Nachmittag und das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen (Profil 1, 2, 3). Der Pakt für den Nachmittag bietet allen Kindern der jeweiligen Schule verlässliche Angebote von 07:30 Uhr bis maximal 17 Uhr inklusive Ferienprogramm bei 25 Schließtagen. Grundschulen, die sich zur Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 1, 2 oder als Ganztagsschule nach Profil 3 weiterentwickeln möchten, müssen eine Mindestteilnahmezahl nachweisen. Für Grundschulen liegt der Wert bei 20 % der Schülerinnen- und Schülerschaft oder bei mindestens 30 Kindern. Das bedeutet, dass mindestens für diese Anzahl an Kindern Angebote vorgehalten werden. In Schulbezirken, in denen die jeweilige Schule den Pakt für den Nachmittag umsetzt, können alle Grundschulkinder mit entsprechenden Bedarfen eine verlässliche Angebotsstruktur bis 17 Uhr und Ferienangebote nutzen. Zu diesen Angeboten gehören Horte, Erweiterte Schulische Betreuungen und weitere schulische Ganztagsangebote. Zum Schuljahr 2021/2022 waren 6.204 Kinder für Angebote im Pakt für den Nachmittag angemeldet. Damit sind über diese Angebotsform ca. 22 % aller anspruchsberechtigten Schulkinder versorgt. Zusätzlich basiert die Berechnung der Betreuungsquote nicht auf den Schüler*innenzahlen der jeweiligen Grundschulen, sondern auf der Anzahl der im Schulbezirk gemeldeten Kinder. Aufgrund der durchschnittlichen Eingangsquote von 87% liegt die tatsächliche Versorgung also nochmal höher. (Die "fehlenden" 13% der Kinder besuchen Privatschulen oder Förderschulen.) 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen Die Stadt Frankfurt am Main hat sich das Ziel gesetzt, alle öffentlichen Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen zu entwickeln. Insbesondere Grundschulen und Schulen mit Grundstufen stehen hier aufgrund der zuvor genannten Anschlussfähigkeit und mit Blick auf den für 2026 angekündigten Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung im Fokus. Die Schulen sollen bei ihrem Angebot folgende Eckpunkte bzw. Standards erfüllen: · Verlässliche Öffnungszeiten und Angebote von 7.30 Uhr bis 17 Uhr · Rhythmisierte und verzahnte Tagesstruktur, das bedeutet einen Wechsel von Unterricht und Freizeit sowie eine pädagogisch gestaltete Mittagspause mit einer warmen Mahlzeit und Angeboten zur Bewegung und Entspannung · Alle Kinder der Schule können sich für außerunterrichtliche Angebote anmelden · Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen jährlich Die Stadt Frankfurt am Main visiert mit diesen Eckpunkten folgende Ziele an: · Schulen entwickeln mit den jeweiligen Trägern im Rahmen eines integrierten und kooperativen Ganztagskonzeptes einen kindgerechten Tagesablauf mit unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Freizeit, Betreuung und Bildung · Damit erleichtern sie den Kindern u.a. den Wechsel vom Kindergarten in die Grundschule und legen wichtige Grundsteine für eine inklusive Beschulung aller Kinder ihres Bezirks · Zugangs- bzw. Bildungschancen werden gestärkt · Alle Kinder erhalten eine ganzheitliche Förderung · Die Schulen fördern mit ihren Angeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Stadt Frankfurt am Main hat seit dem Jahr 2000 verschiedene Programme aufgelegt, um ihre Ziele zu erreichen. Gleichzeitig installiert sie zusätzlich die vom Land Hessen entwickelten Ganztagsprogramme an ihren Schulen. Daraus ergibt sich eine große Anzahl von Angeboten außerhalb des Unterrichts, die an den Frankfurter Grundschulen fast flächendeckend zur Verfügung stehen. Vor dem Unterricht gibt es in Grundschulen eine Frühbetreuung, die in der Regel um 7.30 Uhr beginnt. Sie kann von allen Kindern der Schule nach Bedarf entgeltfrei genutzt werden. 88 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen halten dieses Angebot vor. Das Land Hessen verankert in seinem Schulgesetz eine verlässliche Schulzeit. An Grundschulen sind für 1. und 2. Klassen vier und für 3. und 4. Klassen fünf Zeitstunden Unterricht täglich garantiert. (S. §17 HSchG) Außerhalb des Unterrichts entsprechen die Förderprogramme Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) und der Pakt für den Nachmittag den Zielen der Stadt Frankfurt am Main. In Schulen, die den Pakt für den Nachmittag umsetzen, ist die Erweiterte Schulische Betreuung ein Teil dessen. Sie sollen flächendeckend an den Schulen verfügbar sein. 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) Die Erweiterte Schulische Betreuung ist ein verlässliches Angebot an Grundschulen mit einer Öffnungszeit bis 17 Uhr. Es beinhaltet eine Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen im Jahr. Das Angebot ist entgeltpflichtig und orientiert sich an den kommunalen Regelungen für Elternentgelte in Frankfurter Kindertageseinrichtungen. Am 01.11.2021 gab es an 78 Frankfurter Grundschulen bzw. Schulen mit Grundstufen eine Erweiterte Schulische Betreuung mit insgesamt 7.532 Plätzen. Die Anzahl der jeweils neu eingerichteten ESB-Plätze konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert werden. 2021 wurden 305 ESB Plätze neu geschaffen. Gründe dafür, dass nicht mehr Plätze umgesetzt werden konnten, liegen in den folgenden Bereichen: · Beginn der weltweiten Corona-Pandemie · Teilweise können an den Schulen keine Kompromisse zur gemeinsamen Nutzung der vorhandenen Räume gefunden werden. Hier zeigt sich u.a., dass die Bereitschaft zur gemeinsamen Nutzung nicht vorausgesetzt werden kann und dass die Thematik multifunktionale Nutzung von Räumlichkeiten ein Entwicklungsthema darstellt. Die Etablierung multifunktionaler Raumnutzung ist eine Maßnahme in der integrierten Schulentwicklungsplanung. 3.4.2 Pakt für den Nachmittag (PfdN) Ziel des "Pakt für den Nachmittag" ist, dass alle Kinder der Schule einen Platz erhalten bzw. Ganztagsangebote besuchen können. Eine Versorgungsquote bis zu 100% wird bei Bedarf über die Angebote in der jeweiligen Schule (Frühbetreuung, Erweiterte Schulische Betreuung und weitere Bildungs- und Betreuungsangebote) und ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil (insbesondere Horte sowie Schülerinnen- und Schülerläden) sichergestellt. Die teilnehmenden Schulen und ihre Träger bieten eine verlässliche Bildung und Betreuung von 7.30 Uhr bis 17 Uhr an. Es gibt eine Mittagspause mit einer warmen Mahlzeit für die Kinder. Alle Schülerinnen und Schüler können bei maximal 25 Schließtagen an Ferienangeboten teilnehmen. Alle Grundschulen und Grundstufen haben jährlich die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag zu bewerben. Neue Grundschulen gründet die Stadt Frankfurt von Anfang an mit dem Auftrag, ein innovatives und integriertes Ganztagsangebot für alle Kinder sicherzustellen und beantragt für sie die Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag. Neben den neuen Schulen gibt es weitere, die ausreichend Räume und Essensplätze besitzen, um sich sofort bewerben zu können. Im Schuljahr 2021/2022 wurden keine neuen Schulen im Pakt für den Nachmittag aufgenommen. Eine Interpretation für das geringe Interesse seitens der Schulen ist, dass das aktuelle Konzept des Pakts für den Nachmittag nicht den Entwicklungszielen der Schulen und ihrer Träger entspricht. Eine andere Interpretation kann sein, dass die Betreuungsgarantie unter Berücksichtigung der steigenden Schüler*innenzahlen eine eher abschreckende Wirkung auf die Frankfurter Schullandschaft hat, ihre ganztägige Arbeit auf eine verbindliche Grundlage für alle Kinder zu stellen. Es wird insgesamt davon ausgegangen, dass die Gründe für das geringe Interesse vielfältig sind: · Alle Landesprogramme basieren auf Freiwilligkeit und setzen Gremienbeschlüsse der Schulen voraus · Aus zahlreichen Kollegien wird eine geringe Bereitschaft zurückgemeldet, verlässlich ganztägig zu arbeiten · Einige Schulen teilen nicht die Ziele des Pakts für den Nachmittag oder priorisieren andere Entwicklungsziele als Ganztagsschulentwicklung höher Zusammenfassend gibt es aktuell nur bedingt Möglichkeiten für den Schulträger, den Ausbau der wichtigsten Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung bedarfsgerecht zu steuern. Diese Situation soll mit der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für ganztägig arbeitende Grundschulen/Schulen mit Grundstufen unter Beteiligung des Fachfeldes verbessert werden. Die verschiedenen Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung sollen in dem Gesamtkonzept zusammengeführt werden. Die "Offene Frankfurter Ganztagsschule" (OFG) wurde als kommunales Ganztagsprogramm entwickelt und wird nur noch in Kombination mit dem Pakt für den Nachmittag ausgebaut. Die Ziele und Angebote ähneln dem Pakt für den Nachmittag; mit dessen Einführung unterstützen nun das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main die Ganztagsschulentwicklung gemeinsam. OFG setzen aktuell noch sechs Grundschulen um. 3.4.3 Förderprogramme des Landes Hessen Das Land Hessen bietet folgende weitere Ganztagsprogramme an (Grundlagen dafür sind die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz und der dazugehörige Qualitätsrahmen.): Profil 1 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 1 öffnen an mindestens drei Tagen wöchentlich von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Neben dem Unterricht gibt es Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Förderung und Freizeitangebote. Profil 2 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 halten von Montag bis Donnerstag Ganztagsangebote von 7.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis mindestens 14 Uhr bereit. Die Teilnahme an Angeboten im Profil 1 und 2 sind für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und erst nach Anmeldung für ein Angebot verpflichtend. Profil 3 Ganztagsschulen im Profil 3 öffnen an fünf Tagen von 7.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr. Die Teilnahme an den Angeboten ist teilweise oder vollständig verpflichtend. In Schulen mit Ganztagsangeboten nach Profil 1 und 2 ist gemäß Richtlinie kein Ferienprogramm vorgesehen. Schulen mit Profil 3 sehen in ihrem pädagogischen Konzept nach ihren Möglichkeiten eine Ferienbetreuung vor. Dafür kann ein Elternentgelt erhoben werden. Zum Schuljahr 2021/22 sind 36 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen anerkannt, davon 19 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 1 11 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 2 6 als Ganztagsschulen Profil 3 4. Planung der Angebotserweiterungen 2022 bis 2027 Der Magistrat plant auch in den kommenden Jahren den weiteren Ausbau des Angebots im Bereich der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder in allen Altersgruppen. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren geschieht dies vor dem Hintergrund der in Kapitel 3.1 beschriebenen gesetzlichen Änderungen, die seit 1.08.2013 den individuellen Rechtsanspruch für Kinder zwischen dem vollendeten 1. und 3. Lebensjahres begründen. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Im Bereich der Angebote für Kinder im Kindergartenalter ist der weitere Ausbau zur Sicherung des seit 1996 bestehenden Rechtsanspruchs erforderlich, um den entstehenden Mehrbedarf durch steigende Kinderzahlen abzudecken. Gleichzeitig ist der verstärkte Anschluss-Betreuungsbedarf durch ein umfassend ausgebautes Angebot für Kinder unter 3 Jahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wurde ab 2009 das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% in Bezug auf 3,5 Jahrgänge (Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt) festgesetzt. (vgl. B 864 vom 2.10.2009; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7474). Um dieses Ziel langfristig zu erreichen, plant der Magistrat eine Erweiterung um 4.244 Kindergartenplätze in den Jahren von 2022 bis 2027. Auch im Bereich der Angebote für Kinder im Grundschulalter ist ein weiterer Ausbau geplant. Auch hier geschieht dies vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen und der hohen Nachfrage von Eltern. Gerade durch den massiven Ausbau des Kindergartenangebots und insbesondere wegen der steigenden Nutzung von Ganztagsplätzen im Kindergarten entsteht bei vielen Familien ein Folgebedarf mit dem Übergang in die Grundschule. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird eine starke Angebotserweiterung an verlässlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten bis 17 Uhr am Standort Schule durch den "Pakt für den Nachmittag" umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird derzeit ein Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Grundschulen/Grundstufen entwickelt. Ziel ist es ein einheitliches Strukturmodell zu schaffen, das die bisherigen Förderprogramme des Landes Hessens und die kommunal finanzierten Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung vereint und das als Grundlage für alle Grundschulen dienen soll. Bis zum Abschluss der Ganztagsschulentwicklung werden flexible, auf den Schulbezirk zugeschnittene Übergangsmaßnahmen ergriffen. In einer Pilotphase wird das Modell in der Zwischenzeit an 9 Grundschulen erprobt. Seit der mit diesem Bericht dokumentierten Bestandserhebung zum Stichtag 1. November 2021 wurde das Platzangebot im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich durch Neugründungen und Erweiterungen von Kita-Projekten im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung und der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie des "Pakts für den Nachmittag" weiter ausgebaut. Eine größere Zahl weiterer Projekte wurde vorbereitet und wird im Laufe des Jahres 2022 zur Verfügung gestellt. Die Planung und Umsetzung dieser Projekte bedarf gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadtschulamt und Trägern, dem städtischen Eigenbetrieb Kita Frankfurt, Dachverbänden und Fördervereinen. 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren Im Jahr 2021 konnten 35 neue Plätze in Krippen und Krabbelstuben geschaffen werden. Im Bereich der Kindertagespflege ist das Angebot mit 1.306 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil geblieben. Im Jahr 2021 konnte vor dem Hintergrund der gesunkenen Kinderzahlen mit den umgesetzten Projekten trotzdem ein Versorgungsgrad von 52% erreicht werden, was über dem bundesweit festgelegten Mittelwert liegt. Da im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren ein großer Teil des Angebots im Bereich der Einrichtungen mit gesamtstädtischem Bezug angesiedelt ist (Angebote der betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen, aber auch Angebote mit speziellem pädagogischem Profil, z.B. bilinguale Einrichtungen, Waldorfpädagogik, Montessoripädagogik etc.), werden 20 bis 25 % der Kinder über diese Einrichtungen betreut. Diese Einrichtungen betreuen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet. Nur betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen betreuen, entsprechend den Finanzierungsvereinbarungen, auch Kinder aus dem Umland. Das bedeutet, dass die angestrebte rechnerische Versorgungsquote in den Regionen 40% beträgt. Gründe für eine Verzögerung steigender Ausbauquoten sind: · Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen und Folgen. Damit konnte der Ausbau nicht wie geplant vorangetrieben werden. · Der zunehmende Mangel an Fachkräften über alle Trägerbereiche hinweg. Die Fachschulen des Landes haben zwar die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erweitert und Angebote für den Quereinstieg sowie berufsbegleitende Ausbildungsformen entwickelt. Dies deckt aber noch nicht den erforderlichen Bedarf. · Bauliche Verzögerungen im Bereich der Kita-Neubauten. Für einige der geplanten Neubauten konnten bisher keine geeigneten Flächen (Grundstücke) gefunden werden. · Im Bereich des Sofortprogramms (Anmietung von Gewerbe- oder Wohnraum und Umwandlung in Kindertageseinrichtungen) wird es immer schwieriger geeignete Liegenschaften zu finden. · Bei der Erweiterung im Bestand (bei bestehenden Kitas des städtischen Eigenbetriebs/Betrieb 48 und bei katholischen und evangelischen Kirchengemeinden) sind geplante Maßnahmen in einigen Fällen nach näherer Prüfung nicht umsetzbar, weil z.B. die Kosten wesentlich höher sind als ursprünglich veranschlagt oder die Substanz vorhandener Gebäude einen Anbau/Erweiterung aus baulichen Gründen nicht zulässt. In einer Abfrage zum Stichtag 01.05.2014 hatte das Stadtschulamt die Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren der großen Träger (städtischer Träger Kita Frankfurt, Caritasverband und katholische Kitas, Diakonisches Werk und evangelische Kitas, Arbeiterwohlfahrt, Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern, Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung, Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung) hierzu befragt (Ergebnisse siehe B 379 vom 09.10.2015). Als Reaktion auf diese Abfrage, hat der Magistrat im Bericht B 379 vom 09.10.2015 vorgeschlagen, das Versorgungsziel in bestimmten Regionen zu erhöhen. Die Stadtverordnetenversammlung hat hierzu am 17.12.2015 beschlossen (§ 6655): In den Kita-Planungsbezirken Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen, Eschersheim und Dornbusch wird das Versorgungsziel zukünftig regional nicht mehr bei 40%, sondern bei 50% liegen. Unter Berücksichtigung dieser regional bezogenen Ausbauplanung wurde ein Versorgungsziel für die Stadt Frankfurt von 53% festgelegt. Der Ausbau im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren wird in den kommenden Jahren mit vier verschiedenen Instrumenten realisiert: 1. über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung (Umsetzung durch Anmietung bestehender Liegenschaften) inklusive Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen in Eigentum freier Träger. Über dieses Programm wird der Großteil des Ausbaus realisiert (so wurden zwischen November 2020 und November 2021 z.B. 2 Projekte im Sofortprogramm umgesetzt) 2. über Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen im Bereich des kommunalen Trägers (städtischer Eigenbetrieb Kita Frankfurt - Betrieb 48) (im Berichtszeitraum wurden in diesem Bereich keine Projekte umgesetzt) 3. über Kita-Neubauten (im Berichtszeitraum: 1 Projekt) 4. über die Etablierung regionaler Fachdienste der Kindertagespflege und den damit verbundenen Ausbau der Angebote für Kinder unter 3 Jahren in Tagespflege. Für 2021 / 2022 wird vor dem Hintergrund des erreichten Versorgungsgrades (52%) keine regionalisierte Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren vorgenommen. Für das Jahr 2022 sind noch 300 Plätze in Krippen und Krabbelstuben in Planung, um das Versorgungsziel von 53% zu erreichen. Bereits geplante Sofortprogramm-Maßnahmen in den Stadtteilen Gallus, Westend, Bockenheim, Nordend, Niederrad, Niederursel und Eschersheim werden im Laufe des Jahres 2022 voraussichtlich umgesetzt. Zukünftig werden Erweiterungen des Angebots im Bereich der Kinder unter 3 Jahren vorrangig in Wohnungsneubaugebieten vorgenommen. In 3 Planungsbezirken wird nach Umsetzung aller in Bau/Planung befindlichen Projekte der Versorgungsgrad voraussichtlich über dem Versorgungsziel liegen. Hier können benachbarte Regionen mitversorgt werden: · Hausen (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Praunheim, Rödelheim und Bockenheim denkbar) · Höchst (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Unterliederbach, Sossenheim, Zeilsheim und Sindlingen denkbar) · Eckenheim (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eschersheim, Dornbusch, Nordend und Bornheim denkbar) Im Jahr 2021 konnte ein Krippen-Neubau in Betrieb genommen werden (Höchst/Unterliederbach, Königsteiner Straße 58, Träger: Caritasverband; 6 Gruppen, 72 U3-Plätze). Im Jahr 2022 wurde ein weiterer Kita-Neubau mit Plätzen u.a. für Kinder unter 3 Jahren in Betrieb genommen (Bergen-Enkheim, Laurentiusstraße 8a, Träger: AWO; 6 Gruppen, 48 U3-Plätze und 24 Kindergartenplätze). 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten Für die Planung von Kita-Neubauten, wie für die Entscheidung über neue Sofortprogramm-Projekte, wird mit dem Schwerpunkt Kindergarten eine Priorisierung nach Stadtteilen erarbeitet, die jährlich fortgeschrieben wird. Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2021 / 2022 folgendes Bild: Planungsbezirke in denen das Angebot bereits zum heutigen Zeitpunkt als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke ohne Handlungsbedarf): - Bahnhof/Gutleut - Nordend - Bornheim - Frankfurter Berg - Berkersheim - Preungesheim - Bonames - Eckenheim Planungsbezirke in denen nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird: - Niederursel - Hausen - Gallus - Sachsenhausen - Ostend - Dornbusch - Schwanheim/Goldstein - Höchst - Ginnheim - Nieder-Erlenbach - Bergen-Enkheim - Zeilsheim - Nieder-Eschbach Planungsbezirke in denen weiterhin das Angebot ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf): - Oberrad - Niederrad - Nied - Sindlingen - Westend - Innenstadt/Altstadt - Sossenheim - Unterliederbach - Rödelheim - Praunheim - Eschersheim - Harheim - Fechenheim - Riederwald - Seckbach - Heddernheim - Griesheim - Bockenheim - Kalbach/Riedberg In den Planungsbezirken Oberrad, Niederrad, Nied, Sindlingen, Westend, Innenstadt/Altstadt, Sossenheim, Unterliederbach, Rödelheim, Praunheim, Eschersheim, Harheim, Fechenheim, Riederwald, Seckbach, Heddernheim, Griesheim, Bockenheim und Kalbach/Riedberg muss über entsprechende Erweiterungen und Ausbauplanungen der Versorgungsgrad weiter angehoben werden. Im Neubaugebiet Riedberg (Kalbach) sind wegen Verzögerungen bei den geplanten Neubauten Zwischen- und Übergangslösungen umgesetzt worden. In Bockenheim, Gallus, Westend, Nordend, Ostend, Niederrad und in Niederursel sind 2022 mehrere Sofortprogramm-Projekte in Planung. In Gallus (Avaya Gelände), Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring), Europaviertel, Rebstock, Bockenheim (Schönhofviertel und Kulturcampus), Frankfurter Berg (Hilgenfeld), Eschersheim (nördlich Anne-Frank-Siedlung), Bonames (Eschbachtal) und Bergen-Enkheim (Leuchte) sind Kita-Neubauten in Bau oder in Planung, die eine Verbesserung der Versorgung im Kindergartenbereich bewirken werden. Auf dem Riedberg wurde im Sommer 2019 der bisher letzte Kita-Neubau fertiggestellt (12. Kita-Neubau Riedberg: Westflügel III, Ernst-Balser-Straße 21). Auch weiterhin wird eine Übergangslösung (Container Kalbacher Stadtpfad 22) angeboten. Für die Kita Sonnenwind in der Grundschule Riedberg I (Träger: Caritas) wird ein Neubau entstehen, in den die Kita dann aus der Schule verlagert und gleichzeitig um eine Kindergartengruppe erweitert wird. In manchen Regionen können Versorgungslücken durch Angebote in benachbarten Planungsbezirken etwas abgemildert werden. Z.B. können in Höchst (rechnerisch überversorgt) Kinder aus Nied, Unterliederbach und Sossenheim betreut werden oder am Frankfurter Berg (ebenfalls rechnerisch überversorgt) Kinder aus Berkersheim. 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Im Bereich der Angebote für Schulkinder sind zur Bedarfsdeckung weiterhin umfangreiche Ausbauplanungen erforderlich. Begründet ist dies mit dem Zuwachs an Kindern dieser Altersgruppe und den Bedarfen der Eltern, die in der Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen im Kindergarten sichtbar werden. In der Grundschule besteht vor allem im Zeitraum nach Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr ein großer Betreuungsbedarf. Die zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder werden über den Ausbau und die Weiterentwicklung von ganztägig arbeitenden Grundschulen/Grundstufen sichergestellt. Dazu gehören für den Bereich der Grundschulen / Grundstufen prioritär die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB), der Pakt für den Nachmittag (inklusive ESB) und die Weiterentwicklung als Ganztagsschule nach Profil 3 über das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen. Betreuungsplätze werden wieder in Horten ausgebaut, bis sich die Bedarfslage insbesondere in unterdurchschnittlich versorgten Schulbezirken entspannt hat. Bei den Ausbauplanungen werden individuelle, auf den jeweiligen Schulbezirk maßgeschneiderte Lösungen gesucht und versucht diese zeitnah umzusetzen. Das bestehende Hortangebot in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Schule bleibt erhalten. In Einzelfällen (Horte in und an Schulen) werden Horte in Erweiterte Schulische Betreuungen umgewandelt. Derzeit existieren verschiedene, vornehmlich kommunal finanzierte, Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung (vgl. Kapitel 3.4). Das Ziel ist, diese parallel existierenden Programme und die dazugehörigen Ressourcen zeitnah zusammenzuführen und in einem neuen Gesamtkonzept für eine ganztägige arbeitende Grundschule zu vereinen. Es soll ein einheitliches Strukturmodell entstehen, das in enger Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Betreuungsstrukturen im Stadtteil bzw. im Quartier an einem einheitlichen Bildungsverständnis ausgerichtet ist und die vorhandene Expertise der Kooperationspartnerinnen und -partner der offenen Jugendarbeit, der Jugendhilfe und der Anbietenden von Freizeitaktivitäten im Stadtteil einbindet. Dieses Gesamtkonzept soll an allen Frankfurter Grundschulen/Grundstufen umgesetzt werden. Die Pilotphase startete 2021. Folgende Schulbezirke, in denen aktuell, und auch nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Maßnahmen, eine unterdurchschnittliche Versorgungsquote besteht, sind bei den Erweiterungen der Hortkapazitäten und dem Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert: · Günderrodeschule (Gallus) · Boehleschule (Griesheim) · Karl-von-Ibell-Schule (Unterliederbach) · Robert-Schumann-Schule (Heddernheim) · Freiligrathschule (Fechenheim) · Martin-Buber-Schule (Sachsenhausen) · Fridtjof-Nansen-Schule (Nied) · Ebelfeldschule (Praunheim) · Erich-Kästner-Schule (Niederursel) · Elsa-Brändström-Schule (Westend) · Engelbert-Humperdinck-Schule (Westend) · Karmeliterschule (Bahnhof/Gutleut) · Walter-Kolb-Schule (Unterliederbach) · Astrid-Lindgren-Schule (Ginnheim) · Brentanoschule (Rödelheim) · Michael-Ende-Schule (Rödelheim) · Heinrich-Kromer-Schule (Niederursel) · Georg-Büchner-Schule (Bockenheim) · Pestalozzischule (Riederwald) · Adolf-Reichwein-Schule (Zeilsheim) · Heinrich-Seliger-Schule (Dornbusch) · Friedrich-List-Schule (Nied) · August-Jaspert-Schule (Bonames) · Friedrich-Fröbel-Schule (Niederrad) · Ludwig-Richter-Schule (Eschersheim) · Eichendorffschule (Griesheim) · Gruneliusschule (Oberrad) · Goldsteinschule (Schwanheim/Goldstein) · Minna-Specht-Schule (Schwanheim) 5. Umsetzungsvorbehalt Für die Planung und Umsetzung des Platzausbaus sind die Regelungen des SGB VIII § 24 und die in den jeweiligen Jahren verfügbaren Haushaltsmittel maßgebend. Anlage 1_Krippenversorgung_2021 (ca. 2,1 MB) Anlage 2_Kindergartenversorgung_2021 (ca. 1,5 MB) Anlage 3_Schulkinderversorgung_2021 (ca. 2,3 MB) Anlage 4_Veraenderungen_2020_2021 (ca. 2 MB) Anlage 5_Kita-Neubauten (ca. 1,3 MB) Anlage 6_Erhebung_2021_n_Planungs-_und_Schulbezirken (ca. 676 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 83 Anregung vom 04.07.2023, OA 373 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4316 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4531 Bericht des Magistrats vom 07.06.2024, B 233 Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1016 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 76. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.05.2023, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, 1 FDP, 1 LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); bei Abwesenheit 1 SPD, 1 FDP und 1 LINKE. 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 13 am 13.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3654, 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 18.09.2023 Aktenzeichen: 40-1

Kinderzentrum Eckernförder Straße (KiZ 56) 60435 Frankfurt am Main - Dornbusch, Eckernförder Straße 67 hier: Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 Betreff: Kinderzentrum Eckernförder Straße (KiZ 56) 60435 Frankfurt am Main - Dornbusch, Eckernförder Straße 67 hier: Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder 1. Dem Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder des Kinderzentrums Eckernförder Straße (KiZ 56) wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 01.11.2022 zugestimmt hat. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 10.399.000 €. erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. In den Gesamtaufwendungen ist ein nicht aktivierungsfähiger Aufwand für die Auslagerung in angemietete Pavillons und den Abbruch von insgesamt 2.310.000 € enthalten, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist. 5. Die in den Gesamtaufwendungen enthaltenen aktivierungsfähigen Aufwendungen der Maßnahme belaufen sich auf 8.089.000 €. 6. Es dient zur Kenntnis, dass das Projekt Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder des Kinderzentrums Eckernförder Straße (KiZ 56) im Investitionsprogramm 2022-2025 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von 4.302.000,00 € enthalten ist. 7. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 8.089.000 € bewilligt. 8. Die Finanzierung des über die Veranschlagung im Investitionsprogramm hinausgehenden städtischen Investitionszuschusses i. H. v. 3.787.000 € ist durch Prioritätenveränderung der im Investitionsprogramm 2022-2025 enthaltenen Mittel wie folgt sichergestellt. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 wurden hierfür entsprechende Budgetüberträge vorgesehen: Kinderzentrum Bornweidstraße (KiZ 93) Planungsmittel 156.000,00 € Kinderzentrum Bingelsweg Planungsmittel 165.000,00 € (KiZ 59) Kinderzentrum Stichelstraße Planungsmittel 354.970,00 € (KiZ 100) Kinderzentrum Weidenbornstraße (KiZ 118) Planungsmittel 308.000,00 € Kinderzentrum Neuer Wall (KiZ 145) Planungsmittel 1.453.943,00 € Kinderzentrum Theodor-Thomas-Straße (KiZ 71) Planungsmittel 329.560,00 € Kinderzentrum Dunantring Planungsmittel 165.000,00 € (KiZ 72) Kinderzentrum Victor-Gollancz-Weg (KiZ 88) Baumittel 754.999,87 € Kinderzentrum Im Wörth (KiZ 140) Baumittel 99.527,13 € 9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A. Zielsetzung Das Kinderzentrum Eckernförder Straße liegt im Stadtteil Dornbusch und wurde 1959 in Massivbauweise errichtet. Das Gebäude befindet sich konstruktiv, sicherheitstechnisch in einem desolaten Zustand. Das Gebäude weist irreparable Rissbildungen im Mauerwerk auf. Laut Gutachten und Ansicht des Amts für Bau und Immobilien ist die Rissbildung auf Ursachen bzgl. der Bodentragfähigkeit sowie Konstruktionsschwächen zurückzuführen. Die Rissbildungen werden regelmäßig durch ein Monitoring qualitativ und quantitativ auf Veränderungen (Differenzmessungen) erfasst und bewertet. Darüber hinaus entspricht das Gebäude aus dem Jahr 1959 altersbedingt nicht mehr den heute geltenden energetischen, brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Notwendige und umfassende Maßnahmen im Bereich der elektrotechnischen Anlagen sind erforderlich. Alle technischen Installationen und Hausanschlüsse für Wasser sind marode und abgängig. Die Fenster sind schadhaft, undicht und dringend zu erneuern. Die Fassade sowie das Dach haben keine Wärmedämmung, zudem ist das Dach ebenfalls undicht. Ein Abriss und Neubau des Gebäudes wurde intensiv geprüft und stellt die wirtschaftlichere Variante dar. Die Räumlichkeiten des Kinderzentrums sind zu klein und weichen sehr deutlich vom Standardraumprogramm ab. Das Kinderzentrum verfügt lediglich über eine Nutzfläche von insgesamt 387,50 m2. Aufgrund des unzureichenden Raumangebots musste die Betriebserlaubnis für die Hortgruppen pro Gruppe auf 15 Kinder und für die Kindergartengruppe pro Gruppe auf 20 Kinder abgesenkt werden. Durch den Neubau entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 5 Gruppen. Neben den 21 neuen Plätzen für Kindergartenkinder werden die Hortgruppen um 12 und die Kindergartengruppen um 2 Betreuungsplätze aufgestockt. Nach Fertigstellung stehen somit 105 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 35 Plätze entspricht. Für die Zeit der Baumaßnahme ist eine Auslagerung im Stadtteil Dornbusch auf dem öffentlichen Spielplatz in der Friedlebenstraße vereinbart. Die Auslagerung erfolgt in Pavillons für 24 Monate. B. Alternativen Keine C. Lösung Mit Realisierung des Neubaus kann für den gestiegenen Betreuungsbedarf im Stadtteil Dornbusch - in Abstimmung mit der städtischen Bedarfsplanung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs - die Betreuungsplätze der Kindergarten- und Hortkinder aufgestockt und eine Gruppe für Kindergartenkinder geschaffen werden. Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden entsprechend der aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen umgesetzt. Die uneingeschränkte konzeptionelle Arbeit des Kinderzentrums Eckernförder Straße (KiZ 56) wird ebenfalls sichergestellt. D. Kosten 1. Investitionsbedarf 10.399.000,00 € 2. Für den Investitionsbedarf ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Aktivierungsfähiger Anteil Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2022 380.991,40 € 194.077,13 € 2023 3.393.685,59 € 2.065.559,05 € 2024 3.554.000,72 € 3.271.668,71 € 2025 760.322,29 € 2.557.695,11 € Gesamtsumme brutto 8.089.000,00 € 8.089.000,00 € Nicht aktivierungsfähiger Anteil Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2022 145.023,02 € 69.922,87 € 2023 1.662.577,55 € 1.291.361,24 € 2024 - 453.607,48 € 2025 502.399,43 € 495.108,41 € Gesamtsumme brutto 2.310.000,00 € 2.310.000,00 € 3. Zugehörige zusätzliche Folgekosten keine 4. Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs a) zusätzliche personelle Folgekosten 297.440,00 € b) zusätzliche sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung 50.104,20 € - zusätzliche Betriebskosten 144.605,00 € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung keine - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine 5. Zusätzliche Jahreserträge a) voraussichtliche Elternentgelte 10.080,00 € b) Landeszuschuss 75.670,00 € 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Für die Erweiterung des Kinderzentrums Eckernförder Straße (KiZ 56), um zukünftig eine Gruppe für Kindergartenkinder und die bestehenden Gruppen um 14 Plätze erweitert betreuen zu können, sind folgende Personalkosten einzuplanen: a) Neuschaffung von 3,85 Stellen Erzieher/in, EGr. S8b TVöD x 66.000 € = 254.100 € b) Neuschaffung von 0,66 Stellen Hausangestellte, EGr. 3 TVöD x 49.000 € = 32.340 € c) Höherbewertung Kindertagesstättenleiterin/Kindertagesstättenleiter, EGr. S17 TVöD, nach Kindertagesstättenleiterin/Kindertagesstättenleiter, EGr. S18 TVöD = 7.000 € d) Höherbewertung stellvertretende/r Kindertagesstättenleiterin/Kindertagesstättenleiter, EGr. S16 TVöD, nach stellvertretende/r Kindertagesstättenleiterin/Kindertagesstättenleiter, EGr. S17 TVöD = 4.000 € Die personellen Folgekosten betragen gesamt 297.440,00 €. Die angegebenen Kosten basieren auf den mittleren Jahreswerten zum 01.04.2022, da die Eröffnung mit der Erweiterung erst in der Zukunft liegt. 8. Sonstiges keine Anlage _Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 294 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 04.07.2023, OA 373 Antrag vom 27.06.2023, OF 320/7 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 3, 5, 6, 7, 9, 10, 16 Versandpaket: 31.05.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 73 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 73 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 373 2023 1. Der Vorlage M 73 wird unter Hinweis auf OA 373 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 320/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 73 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage M 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: zu 1. Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. Volt (= Del. auf H); ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 73 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 73 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 73 und OA 373 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3598, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 40-4

Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970,00 €

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 320/7 Betreff: Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970,00 € Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: Die Finanzierung der Maßnahmen (Abriss und Neubau des Kinderzentrums Eckernförder Straße, KiZ 56) wird nicht zu Lasten des Investitionshaushalts für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) durchgeführt. Die Mittel für das KiZ 100 bleiben vollständig im Investitionsprogramm 2022-2025 erhalten. Die Mittel zur Maßnahmefinanzierung der M 73 werden aus anderen Haushaltstiteln als den KT- Haushalten generiert. Begründung: Mit der Vorlage der M 73 werden die notwendigen Investitionen für das KiZ 56 von 10.399.000 € unter anderem aus den Investitionsmitteln anderer KiZs generiert. Das betrifft im OBR 7 das KiZ 100 in der Stichelstraße. Dessen Investitionsbedarf steht angesichts der dramatischen Situation der Versorgung mit Hortplätzen und Nachmittagsbetreuung im Bereich der Michael-Ende-Schule wie überhaupt in Rödelheim außer Frage. Dies wurde in der B 172 vom 24.4.2023 durch den Magistrat ja festgestellt (S. 24: "unterdurchschnittliche Versorgungsquote", "Erweiterung der Hortkapazitäten" und "Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert"). Damit wird nicht die Maßnahme für das Kinderzentrum Eckernförder Straße in Frage gestellt! Der steigende Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen muss durch eine entsprechende Priorisierung im gesamten Haushalt getragen werden - nicht auf dem Rücken der Kinder und Familien und zu Lasten anderer KTs. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 373 2023 1. Der Vorlage M 73 wird unter Hinweis auf OA 373 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 320/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 Euro Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 373 entstanden aus Vorlage: OF 320/7 vom 27.06.2023 Betreff: Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 Euro Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 Vorgang: B 172/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Finanzierung der Maßnahmen (Abriss und Neubau des Kinderzentrums Eckernförder Straße, KiZ 56) nicht zulasten des Investitionshaushalts für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) durchzuführen. Die Mittel für das KiZ 100 bleiben vollständig im Investitionsprogramm 2022-2025 erhalten. Die Mittel zur Maßnahmenfinanzierung gemäß des Vortrags des Magistrats vom 26.05.2023, M 73, werden aus anderen Haushaltstiteln als den Kita-Haushalten generiert. Begründung: Mit der Vorlage M 73 werden die notwendigen Investitionen für das KiZ 56 von 10.399.000 Euro unter anderem aus den Investitionsmitteln anderer KiZ generiert. Das betrifft im Ortsbezirk 7 das KiZ 100 in der Stichelstraße. Dessen Investitionsbedarf steht angesichts der dramatischen Situation der Versorgung mit Hortplätzen und Nachmittagsbetreuung im Bereich der Michael-Ende-Schule wie überhaupt in Rödelheim außer Frage. Dies wurde in der Vorlage B 172 vom 24.04.2023 durch den Magistrat ja festgestellt (S. 24: "unterdurchschnittliche Versorgungsquote", "Erweiterung der Hortkapazitäten" und "Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert"). Damit wird nicht die Maßnahme für das Kinderzentrum Eckernförder Straße infrage gestellt. Der steigende Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen muss durch eine entsprechende Priorisierung im gesamten Haushalt getragen werden - nicht auf dem Rücken der Kinder und Familien und zulasten anderer Kitas. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 346 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: zu 1. Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. Volt (= Del. auf H); ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 73 und OA 373 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3598, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 40-4

Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 Euro

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 346 Betreff: Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 Euro Dem Anliegen des Ortsbeirats kann leider nicht entsprochen werden, da der Abriss und der Neubau des Gebäudes des Kinderzentrums Eckernförderstraße (KiZ 56) dringend notwendig ist und - wie im Magistratsvortrag M 73/2023 dargelegt - insgesamt die Bau- und Planungsbudgets von neun Baumaßnahmen von Kita Frankfurt zur Finanzierung dieser Sanierung herangezogen werden müssen. Das KiZ 56 befindet sich konstruktiv und sicherheitstechnisch in einem schlechten Zustand und weist irreparable Rissbildungen im Mauerwerk auf. Die Installationen für Heizung, Sanitär und Elektro sind marode und stammen noch aus dem Erstzustand aus dem Baujahr 1959. Das Gebäude entspricht nicht mehr den geltenden energetischen, brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Zudem wurde bereits im letzten Jahr mit den Leistungsverzeichnissen und den Ausschreibungen begonnen. Ein anderer Deckungsvorschlag ist für Kita Frankfurt nicht möglich. Die Planungs- und Baumittel für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) und weiterer acht Kinderzentren müssen hier verwendet werden, da ein Projektstopp zu hoher Unwirtschaftlichkeit führen würde. Darüber hinaus ist bereits für die noch zu errichtende Pavillonanlage zur Auslagerung des KiZ 56 die Weiternutzung durch das KiZ Fritz-Tarnow-Straße (38) geplant. Auch hier hat die Planung bereits begonnen, damit eine Punktlandung (Auszug KiZ 56, Einzug nächstes KiZ 38) gewährleistet wird. Die Liegenschaft des KiZ 100 in der Sichelstraße ist im Jahr 1989 errichtet worden und demzufolge in einem besseren Zustand. Hier haben die Planungen noch nicht begonnen. Die Planungs- und Baumittel für alle im Vortrag des Magistrats (M 73) genannten und zur Finanzierung herangezogenen Projekte werden von Kita Frankfurt wieder in die Haushaltsplanung eingestellt und entsprechend umgesetzt werden, auch die für das KiZ 100 in der Sichelstraße. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.07.2023, OA 373

Beratung im Ortsbeirat: 4