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Reflexion

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Geschwindigkeitsübertretungen in der Wehrstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 entstanden aus Vorlage: OF 34/5 vom 13.05.2016 Betreff: Geschwindigkeitsübertretungen in der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er für geeignet hält, den Geschwindigkeitsübertr etungen in der Wehrstraße entgegenzuwirken. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wehrstraße haben sich darüber beschwert, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h regelmäßig überschritten wird. Laut einer durchgeführten Häufigkeitsauswertung der Geschwindigkeit übertreten - in Richtung Norden 34,69 Prozent und - in Richtung Süden 12,59 Prozent der Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1124 Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Aktenzeichen: 32 4

Wehrstraße hier: Verkehrseinschränkung

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 entstanden aus Vorlage: OF 667/5 vom 07.11.2017 Betreff: Wehrstraße hier: Verkehrseinschränkung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen der Verkehr in der Wehrstraße eingeschränkt werden kann bzw. die Beeinträchtigungen für die Anwohner gemindert werden können. Begründung: Da die Wehrstraße die breiteste Straße in Oberrad ist, verleitet dies die Autofahrer zur ständigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 449 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Aktenzeichen: 32 1

Wehrstraße hier: Verkehrsüberprüfung

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 entstanden aus Vorlage: OF 668/5 vom 07.11.2017 Betreff: Wehrstraße hier: Verkehrsüberprüfung Der Magistrat wird gebeten, in der Wehrstraße eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen, und zwar an den durchschnittlichen mittleren Werktagen (d. h. dienstags, mittwochs und donnerstags außerhalb von Wochen mit Feiertagen oder Ferienzeiten). Die Kontrolle soll sowohl wäh rend des Berufsverkehrs (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit stattfinden. Begründung: Das Verkehrsaufkommen in der Wehrstraße hat sich stark erhöht. Dieses erhöhte Verkehrsaufkommen ist zwar auch, aber nicht ausschließlich durch den momentanen Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße verursacht. Mit dem Umbau des Kaiserleikreisels wird diese Verkehrsbelastung zunehmen, und selbst wenn dieser Umbau abgeschlossen ist, wird sie mit dem Bau der Multifunktionshalle und vor allen Dingen nach deren Inbetriebnahme nochmals größer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 450 Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Aktenzeichen: 32 1

Verkehrssicherheit in der Wehrstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in mehreren Anträgen - OM 142/2016, OM 2441/2017, OM 2442/2017 - den Magistrat auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form der im Betreff genannten Stellungnahme durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur 4 % Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße, wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan und sind Anlass dieses Antrags. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zu Rate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optische verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 312 2018 Die Vorlage OF 966/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Geschwindigkeitsreduzierung Wehrstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; ST 1124/16; OA 312/18 OBR 5; ST 322/19; OM 6948 OBR 5; ST 797/21 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Wehrstraße von Kraftfahrzeugen gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren. Der Magistrat möge die Anregungen des Ortsbeirats aufgreifen oder eigene Maßnahmen umsetzen. Begründung: Seit vielen Jahren beschweren sich Anwohner der Wehrstraße immer wieder über Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße. Die hohe Übertretungsquote hat der Magistrat selbst in seiner Stellungnahme ST 1124 eingeräumt, aber als "gering" eingestuft, jedenfalls als zu gering, um die Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren. Den Vorschlag des Ortsbeirats, durch Ummarkierungen die Wehrstraße optisch einzuengen und dadurch eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen, hat der Magistrat zwar aufgegriffen. Diese kostengünstige Maßnahme ist nach mehr als zwei Jahren noch immer nicht realisiert. Der Magistrat hat dafür keinen Termin in Aussicht gestellt. Den Vorschlag des Ortsbeirats, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, hat der Magistrat abgelehnt mit der Begründung, dass eine solche Begrenzung nach strengen rechtlichen Maßstäben zu prüfen sei. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass solche Maßstäbe nicht durch Kontemplation zu gewinnen sind, sondern durch Überprüfung vor Ort. Hier empfiehlt sich die Messung des Abstands, den Kraftfahrzeuge beim Vorbeifahren an Radfahrenden einhalten. Die hohe Quote der Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist ein verbreitetes Phänomen und dürfte ein brauchbarer Maßstab für die anzuordnende Geschwindigkeitsreduzierung sein. Der Ortsbeirat hat in mehreren Jahren mehrere Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Wehrstraße unterbreitet. Der Magistrat sollte nun einen der Vorschläge aufgreifen und zügig umsetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1124 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 28 2021 Die Vorlage OF 43/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4